# taz.de -- Prozess gegen Christina Block: Zeugin belastet Steakhouse-Erbin
       
       > Im Prozess zur Entführung zweier Kinder hat eine Zeugin die Darstellung
       > Christina Blocks in Zweifel gezogen. Hintergrund ist ein
       > Sorgerechtsstreit.
       
 (IMG) Bild: Es bleibt brenzlig: die Angeklagte Christina Block (3. v. r.), Gastronomin und Unternehmerin, mit Anwalt am 20.5. im Gericht
       
       Ist die Steakhouse-Erbin Christina Block nur das Opfer einer israelischen
       Sicherheitsfirma, die mit ihr Geld verdienen wollte und sie deshalb zu
       immer dubioseren Aktionen verleitete? Dieser Version widersprach im Prozess
       um die Entführung zweier Block-Kinder nun die Zeugin Keren T. Die Israelin
       war an der Rückholung der Kinder aus Dänemark direkt beteiligt.
       
       Bei dem Auftrag sei es von vornherein um die Kinder gegangen und nicht in
       erster Linie um die Sicherheitsüberprüfung des Hamburger Block-Hotels Grand
       Elysée, versicherte T. am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht.
       
       [1][Hinter dem Prozess steht ein eskalierter Sorgerechtsstreit zwischen
       Christina Block], deren Familie die Steakhouse-Kette Block House gehört,
       und deren Ex-Ehemann Stephan Hensel. Weil zwei ihrer vier Kinder von einem
       Aufenthalt bei ihrem Vater in Dänemark nicht zurückkehrten, soll Block die
       Entführung der Kinder in Auftrag gegeben haben. Zuvor hatte die deutsche
       Justiz Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
       
       Keren T. gehörte zu einem Team der Sicherheitsfirma Cyber Cupula des
       Israelis David Barkay, das die Kinder zunächst observiert und dann in der
       Silvesternacht 2023 gewaltsam nach Deutschland gebracht hatte. Vor Gericht
       bezeichnete T. sich als persönliche Assistentin Barkays.
       
       ## Unter falschen Namen im Grand Elysée
       
       Der Auftrag sei über einen israelischen Mittelsmann an Cyber Cupula
       herangetragen worden, der angegeben habe, für das Familienoberhaupt Eugen
       Block und den Anwalt der Familie, Andreas Costard, zu arbeiten. Die Rede
       sei von einem Zivilrechtsverfahren gewesen, für das Informationen
       zusammengetragen werden sollten. Zudem habe Frau Block wissen wollen, wie
       es ihren Kindern gehe.
       
       Bei einem [2][Gespräch in einem Hamburger Restaurant mit Christina Block,
       deren Lebensgefährten Gerhard Delling und Costard] habe Barkay den Auftrag
       bekommen. Daraufhin habe sich Barkay mit mehreren Mitarbeitern unter
       falschen Namen in der sechsten Etage des Elysée-Hotels einquartiert, um von
       dort aus die Operation zu steuern. Die falschen Namen seien ihnen vom Hotel
       gegeben worden.
       
       Der offizielle Auftrag für [3][Cyber Cupula bestand in einem
       „Penetration-Test“], mit dem die IT-Sicherheit von Costards Büro und des
       Hotels überprüft werden sollte. Damit habe Christina Block David Barkay
       beauftragt, behauptete die Zeugin. Das widerspricht einer Aussage Blocks
       vor Gericht, sie habe nur eine repräsentative Funktion für das Hotel
       ausgeübt.
       
       Die Richterin zitierte Block auch mit einer Aussage, bei dem Auftrag sei es
       zunächst nur um den Penetration-Test gegangen. Nach und nach sei sie dann
       zu immer verwegeneren Handlungen verlockt worden. „Ich war das perfekte
       Opfer“, hatte Block in der Verhandlung gesagt. T. widersprach dem auf die
       explizite Nachfrage der Richterin und versicherte: Sie habe Block nicht
       ausgenutzt.
       
       ## Emotionale Nähe zwischen Zeugin und Christina Block
       
       Allerdings war durch die Zusammenarbeit T.s mit Block wohl eine emotionale
       Nähe entstanden. Bei der Observierung habe das Team die Kinder kaum zu
       Gesicht bekommen. „Das war frustrierend“, sagte T.: „Wir wollten Christina
       Antworten geben, ob es den Kindern gut geht.“
       
       Hensel habe Treffen verweigert, sei nicht zum Gerichtstermin gekommen und
       die Kinder seien nicht einmal zur Beerdigung ihrer Oma erschienen. Immer
       sei ein Nein von Hensel gekommen, was Block sehr mitgenommen habe. „Sie
       verstand nicht, dass keiner sieht, dass auch sie ein Teil des Lebens ihrer
       Kinder ist“, sagte die Zeugin.
       
       Mit der Zeit wuchs offenbar der Druck, die Kinder zurückzuholen.
       Familienanwalt Costard sei besonders vom Großvater Eugen Block gedrängt
       worden, sagte T. Es habe einen Brief Costards gegeben, in dem dieser
       versichert habe, es gebe keine rechtlichen Konsequenzen, wenn die Kinder
       zurückgeholt würden. T. sagte: „Wir haben ihm einfach geglaubt.“
       
       Nachdem Costard dann auch noch die Befürchtung geäußert habe, Hensel könnte
       mit den Kindern flüchten, und der Großvater Weihnachtsgeschenke gekauft
       hatte, entschloss sich Barkays Truppe zur Tat. Christina Block habe dem
       eine Tasche mit alten Sachen der Kinder mitgegeben, die sie wiedererkennen
       sollten: einen Teddy, ein Kissen, einen Pullover.
       
       Als Hensel mit seinen Kindern wegen des [4][Feuerwerks draußen war,
       schlugen sie diesen nieder und brachten die Kinder gefesselt] nach
       Deutschland. Das Wiedersehen fand auf einem Bauernhof in Süddeutschland
       statt. Ein Kinderpsychologe habe Block den Rat gegeben, dafür einen ruhigen
       Ort zu wählen, sagte T.
       
       Block habe vor dem Wiedersehen mit den beiden Kindern große Sehnsucht, aber
       auch Angst gehabt. „Christina wollte sie wirklich sehen“, sagte die Zeugin
       und brach in Tränen aus.
       
       Bei der Ankunft auf dem Hof habe sich die Tochter Klara zunächst geweigert,
       Deutsch zu sprechen, sagte T. „Ich hasse Deutschland, ich hasse meine
       Mutter“, habe sie gerufen. Auch bei der Begegnung der Kinder mit der Mutter
       habe es zunächst Streit gegeben, sagte T. Kurz danach habe sie aber
       mitbekommen, wie geredet, gelacht und einander umarmt wurde. „Ich konnte
       nicht glauben, wie sie sich so schnell umwandeln konnte, nachdem was mir
       Klara erzählt hatte“, sagte T.
       
       Korrektur: Im dritten Absatz dieses Artikels hieß es, die deutsche Justiz
       habe vor der Entführung Block das Sorgerecht zugesprochen. Es ging dabei
       jedoch um das alleinige Recht zur Aufenthaltsbestimmung.
       
       20 May 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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