# taz.de -- US-Sanktionen gegen IStGH: Die Richter und ihr Henker
       
       > Die Trump-Regierung greift den Internationalen Strafgerichtshof in Den
       > Haag mit Sanktionen an. Wie sich das anfühlt, weiß Richterin Kimberly
       > Prost.
       
 (IMG) Bild: Gerechtigkeit in Quaderform: Der 2002 gegründete Internationale Strafgerichtshof tagt im niederländischen Den Haag
       
       Reed Rubinstein kam nach New York, um zu drohen. Im Juli 2025 nahm der
       US-Berater am Treffen der 125 Staaten des Römischen Statuts im
       UN-Hauptquartier teil – obwohl die USA nicht dazu gehören. Mit dem Vertrag
       hatte die Staatengemeinschaft 2002 den Internationalen Strafgerichtshof
       (IStGH) zur Verfolgung von Verbrechen wie Völkermord errichtet. Es sollte
       das letzte Treffen auf US-Territorium sein.
       
       Der Gerichtshof habe „unrechtmäßige“ Maßnahmen gegen die USA und Israel
       ergriffen, behauptete Rubinstein. Seine Regierung werde dagegen „alle
       geeigneten“ Mittel einsetzen. „Lassen Sie mich unmissverständlich
       klarstellen“, schloss Rubinstein: „Sämtliche Ermittlungen und sämtliche
       Haftbefehle“ gegen die USA und Israel müssten eingestellt werden.
       „Andernfalls bleiben alle Optionen auf dem Tisch.“
       
       In den fünf Monaten zuvor hatten die USA zahlreiche Sanktionen gegen
       Einzelpersonen verhängt: darunter IStGH-Chefankläger Karim Khan sowie vier
       Richter:innen aus Benin, Uganda, Peru und Slowenien. Bis August 2026
       kamen fünf weitere der insgesamt 18 IStGH-Richter:innen sowie drei weitere
       Ankläger:innen auf die US-Sanktionsliste SDN.
       
       Vor allem der französische Richter Nicolas Guillou, der die im November
       2024 ausgestellten Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Israels
       Ex-Verteidigungsminister Joav Galant wegen des Gaza-Kriegs mitunterzeichnet
       hatte, stand plötzlich in allen Zeitungen. Er schilderte, was die im August
       2025 verhängten Sanktionen für ihn bedeuteten: Bankkonten und Kreditkarten
       gesperrt, E-Mail-Accounts blockiert, Konten bei US-Firmen wie Amazon,
       PayPal oder Airbnb gelöscht.
       
       ## Reaktion auf Nobelpreis?
       
       Seither stand die Möglichkeit im Raum, die USA könnten auch das Gericht
       selbst sanktionieren – und es damit blockieren. Das war es, was Trumps
       Gesandter Rubinstein in New York mit „alle Optionen“ meinte. Am vergangenen
       Freitag ist das nun geschehen.
       
       „Wir werden Transaktionen mit diesem Schurkengericht verbieten, seine
       Ressourcen beschneiden und seine Arbeit lahmlegen“, sagte US-Außenminister
       Marco Rubio. Entweder beende der IStGH sein Vorgehen gegen die
       US-Verbündeten – gemeint war Israel – „oder wir werden den IStGH beenden“.
       
       US-Sanktionen verbieten Unternehmen, die in den USA Geschäfte machen oder
       das weitgehend US-basierte internationale Zahlungssystem nutzen wollen,
       jegliche Zusammenarbeit mit einer betroffenen Organisation. Banken müssen
       Konten schließen, Versicherer den Schutz beenden, Softwarefirmen die
       Zusammenarbeit einstellen.
       
       Wenige Stunden zuvor war die südafrikanische ehemalige IStGH-Richterin Navi
       Pillay mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden. Das Nobelkomitee
       erklärte bei der Preisvergabe, es habe in einer Zeit, in der „Richter und
       Institutionen des Völkerrechts politisch angegriffen werden“, ein Zeichen
       setzen wollen.
       
       ## Sieben Gefangene an der Nordseeküste
       
       Der 2016 eröffnete Bau des IStGH steht in einem Außenbezirk von Den Haag.
       Vor dem aus Glas- und Betonquadern zusammengesetzten Gebäude stehen morgens
       Besucher:innen Schlange, die von einer eigenen, internationalen
       Wachtruppe durchleuchtet werden. Ein künstlicher See trennt einen eigens
       abgeschirmten, inneren Sicherheitsbereich ab.
       
       20 Gehminuten in Richtung Nordsee sind es von hier zur UN Detention Unit,
       der Untersuchungs-Haftanstalt des IStGH, auf dem Gelände des Gefängnisses
       von Scheveningen.
       
       Sieben Gefangene sitzen dort heute: der Ex-Präsident der Philippinen
       Rodrigo Duterte, ein Islamist aus Mali, Milizionäre aus der
       Zentralafrikanischen Republik, Sudan und Libyen. Die Zahl ihrer
       mutmaßlichen Opfer geht zusammengerechnet in den sechsstelligen Bereich.
       Neben Genozid darf der IStGH Individuen nur wegen Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und „Aggression“ – gemeint sind
       Angriffskriege – verfolgen.
       
       ## Wo Opfer Täter konfrontieren
       
       Am Morgen des 20. Mai 2026 wird der [1][Libyer Khaled El Hishri] aus der
       Haftanstalt in den Verhandlungssaal gebracht, den eine hohe Panzerglaswand
       vom Zuschauerraum trennt. El Hishri war im Juli 2025 am Berliner Flughafen
       BER verhaftet worden. Es ist das erste Mal, dass Deutschland einen
       Verdächtigen an den IStGH überstellt hat. Und El Hishri, Ex-Kommandant
       eines Gefängnisses in Tripolis, ist der erste Libyer, der wegen der Gewalt
       in seinem Land in Den Haag vor Gericht steht.
       
       Die seit August 2025 sanktionierte IStGH-Anklägerin Nazhat Shameem aus Fiji
       trägt vor, was sie gegen El Hishri zusammengetragen hat. Er habe halb tot
       geprügelte und ausgehungerte Gefangene in Frauensammelzellen gebracht. Den
       Frauen habe er angedroht, sie zu töten, falls sie ihr Essen und Wasser mit
       den Männern teilten. Sämtliche Zellen habe er dabei per Video überwacht.
       Die Frauen mussten den Männern beim Sterben zusehen. Shameem sagt,
       Zeug:innen hätten ihn den „Engel des Todes“ genannt. Er sei bekannt dafür
       gewesen, mit gezogener Waffe in die Zellentrakte zu kommen und Gefangenen
       willkürlich in Knie oder Bein geschossen zu haben. Ein anderer Zeuge habe
       gesagt, als El Hishri das Gefängnis betrat, habe man „die Fliegen hören“
       können, weil alle Anwesenden vor Angst verstummten.
       
       Der Zuschauerraum ist voll. Es sind auch Menschen angereist, die in dem
       Gefängnis von Mitiga, das El Hishri befehligte, gefoltert worden waren.
       „Wie bei den Nürnberger Prozessen“, sagte ein Zuschauer am Ende des Tages.
       Der historische Vergleich ist schief. Aber das Gefühl, dass hier allein
       dadurch Gerechtigkeit geschaffen wird, dass die Vorwürfe benannt und die
       Täter mit ihnen und ihren Opfern konfrontiert werden, teilen viele nach
       dieser Vorverhandlung.
       
       ## Auf Seite 2.070 zwischen Schwerverbrechern
       
       Dass es den IStGH überhaupt gibt, hat auch mit Kimberly Prost zu tun. Die
       Juristin war von 1987 bis 1990 im kanadischen Justizministerium für die
       Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig. Später entsandte ihre Regierung
       sie zu den Verhandlungen für den Aufbau des IStGH. Danach baute Prost das
       UN-Sanktionsregime mit auf und war UN-Ombudsperson für Menschen, die
       geltend machen wollten, zu Unrecht auf der UN-Sanktionsliste gegen die
       islamistische Terrorgruppe Al-Qaida gelandet zu sein.
       
       Die UN- und die US-Sanktionsliste ähnelten sich lange Zeit. Unter Trump
       aber entwickelten sie sich auseinander. Die SDN-Liste der USA ist heute
       3.232 Seiten lang. Prost steht auf Seite 2.070, zwischen Kreml-Strategen,
       Terror-Unterstützern und Geldwäschern des mexikanischen Sinaloa-Kartells.
       
       Zum Treffen mit Prost in einem kleinen Raum in der Lobby des
       Gerichtsgebäudes führt eine junge Frau aus Deutschland. Sie ist
       Pressesprecherin des IStGH, doch die Situation sei neu für sie, sagt sie.
       Interviews hätten die Richter in der Vergangenheit nicht gegeben. Vor den
       US-Sanktionen verschickte das Gericht im Schnitt etwa fünf
       Pressemitteilungen pro Jahr. Nun aber ist Krisenkommunikation gefragt.
       
       Prost hatte 2020 als eine von fünf IStGH-Richter:innen Ermittlungen zu
       möglichen Verbrechen der Taliban, afghanischer Militärs,
       US-Militärangehöriger und CIA-Mitarbeiter erlaubt. Die Anklagebehörde hatte
       Hinweise darauf, dass US-Bürger zwischen 2002 und 2008 insgesamt 88
       Gefangene misshandelt hatten, unter anderem mit Waterboarding, Schlägen,
       Schlafentzug und sexueller Erniedrigung.
       
       ## Rache und Einschüchterungsversuch
       
       Das Votum für die Afghanistan-Ermittlungen 2020 sei einstimmig gewesen, die
       Beweislage nennt Prost heute „überwältigend“. Sie sei „sehr stolz“ auf
       diesen Beschluss. Mit den weiteren Ermittlungen habe sie indes nichts zu
       tun gehabt. Auch an den Gaza-Beschlüssen sei sie nicht beteiligt. Und: In
       keinem der Fälle führten die IStGH-Ermittlungen zu einer Anklage gegen
       US‑Bürger. Nicht zuletzt der Druck aus den USA hatte dazu geführt, dass
       sich das Gericht ab September 2021 auf mutmaßliche Verbrechen der Taliban
       und des „Islamischen Staates Provinz Khorasan“ konzentrierte.
       
       Doch fünf Jahre und fünf Monate nach dem Ermittlungsbeschluss, im August
       2025, bekommt Prost in ihrem Haus in Den Haag einen Anruf vom Präsidium des
       Gerichts. Über „diplomatische Kanäle“ habe man erfahren, was
       US-Außenminister Marco Rubio kurz danach offiziell verkünden würde: Prost,
       Guillou und zwei IStGH-Ankläger kommen an jenem Tag auf die
       US-Sanktionsliste.
       
       Sie sei an jenem Tag zufällig mit kanadischen Diplomaten verabredet
       gewesen, sagt Prost. Kanadas Außenminister habe sich kurz darauf bei ihr
       gemeldet. Da die Sanktionen nicht bindend sind, hätten die Regierungen
       Kanadas und der Niederlande ihre Banken „ermutigt“, Prost ihre Konten zu
       lassen. „Das hat funktioniert.“
       
       Doch am Gefühl der Unsicherheit ändert dies nichts. „Ich war in Panik und
       dachte, sie frieren alles ein“, sagt Prost. Sie habe Daten auf neuen
       Accounts gesichert, schnell alle Fotos heruntergeladen. „Es fühlt sich
       wirklich schrecklich an.“ Die sanktionierten Kolleg:innen seien durch
       die Gänge gegangen und hätten sich gegenseitig gefragt: „Was machst Du?“
       
       Soweit sei es nicht gekommen, dass sich jemand sein Gehalt in bar auszahlen
       lassen musste. Doch ob Amazon, iPhone, Gmail, Cloud-Storage – es sei
       willkürlich, was nach den Sanktionen noch funktioniere und was nicht, sagt
       Prost. Bei Überweisungen wisse sie nie, ob die empfangende Bank das Geld
       nehme. Innerhalb der EU komme ihr Geld zumindest zurück, außerhalb der EU,
       etwa in Großbritannien, werde es eingefroren.
       
       ## „Ein ernsthafter Angriff auf das Recht“
       
       Sie habe Verständnis dafür, dass US-Unternehmen sich den Sanktionen fügten,
       sagt Prost. Für Firmen mit Sitz in Europa seien diese aber nicht bindend.
       Besonders verstörend sei das Verhalten des französischen
       Versicherungskonzerns Axa gewesen. Bei dem hat der IStGH alle seine
       Mitarbeiter:innen privat krankenversichert. Arztbesuche müssen diese
       aus eigener Tasche vorstrecken, die Versicherung erstattet die Kosten
       später. „Die haben plötzlich nicht mehr bezahlt“, sagt Prost. Der Beitrag
       wurde den Mitarbeiter:innen weiter von den Löhnen abgezogen,
       Erstattungen aber kamen keine mehr, Informationen gab es von Axa keine.
       Mittlerweile hat der IStGH die Versicherungsgesellschaft gewechselt.
       
       Als sie von einer Universität nach Neuseeland eingeladen worden sei, hätten
       ihre beiden Banken versichert, sie könne dort ihre Karten nutzen – vor Ort
       habe das trotzdem nicht funktioniert. Die von den Gastgebern über eine
       US-Buchungsplattform vorgenommenen und bezahlten Hotelreservierungen seien
       ohne Nachricht storniert worden.
       
       Die Öffentlichkeit müsse verstehen, dass es ernst sei, sagt Prost. „Das
       sind keine symbolischen Maßnahmen. Wir können nicht in die USA reisen. Das
       ist ein ernsthafter Angriff auf das Recht.“
       
       Dass sie und die anderen Richter:innen nun auf einer Liste mit Tausenden
       Namen aus dem Organisierten Verbrechen und dem Terrorismus stehen, sei „als
       jemand, der sein Leben der Strafjustiz gewidmet hat, psychologisch schwer
       zu akzeptieren.“
       
       ## No-Go-Area für Richter:innen
       
       Prost erinnert sich gut an die Verhandlungen zum Aufbau des Gerichts. „Kein
       Staat hat damals die Notwendigkeit infrage gestellt, dass die
       Verantwortlichen für grausame Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden
       mussten“, sagt sie. Auch US-Präsident Bill Clinton ließ das Römische Statut
       unterzeichnen. Doch um freie Hand im „War on Terror“ zu haben, zog sein
       Nachfolger George W. Bush die Unterschrift 2002 wieder zurück.
       
       In knapp zwei Wochen spricht Prost bei der amerikanischen Sektion der
       Jahreskonferenz der International Law Association über „[R]evolution in the
       International Legal Order“. Als Einzige von vier Hauptrednerinnen tritt sie
       „virtuell“, also per Zoom, auf. Unternehmen hätten Angst vor Konsequenzen.
       „Ich werde schon noch genug eingeladen, aber es ist weniger geworden“, sagt
       Prost.
       
       Seit dem Auftritt des Trump-Gesandten Rubinstein ist US-Territorium eine
       Art No-Go-Area für den IStGH geworden.
       
       Der – zwischenzeitlich [2][wegen anderer Vorwürfe abgesetzte] –
       Chefankläger Karim Khan muss dem UN-Sicherheitsrat regelmäßig über
       Ermittlungen berichten, die dieser an den IStGH verwiesen hatte, etwa zu
       Darfur und Libyen. Nachdem Khan im Februar 2025 auf die Sanktionsliste
       gekommen war, musste auch er per Videocall berichten.
       
       ## Vom Club des Westens zum Globalen Süden
       
       Die für Dezember in New York vorgesehene Versammlung des Römischen Statuts
       wurde inzwischen nach Den Haag verlegt. Bei dem Treffen sollen sechs der 18
       IStGH-Richter:innen turnusgemäß für eine neunjährige Amtszeit gewählt
       werden. Nominiert ist unter anderem der senegalesische Jurist Abdoulaye
       Seye. Der arbeitet derzeit als Anwalt bei der Anklagebehörde des IStGH und
       war mit der Untersuchung zu Gaza befasst. Im August 2026 setzten die USA
       ihn auf die Sanktionsliste. Er hätte nicht zu seiner eigenen Wahl reisen
       können.
       
       Die insgesamt 14 Kandidat:innen für die Wahl in sieben Wochen werden
       nun gebrieft, was ihnen blühen könnte, wenn sie als Richter:in ernannt
       würden. Keiner weiß, wer ab März 2027 die Nachfolge der aus Benin
       stammenden IStGH-Vizepräsidentin Reine Alapini-Gansou in der derzeit für
       Gaza zuständigen Vorverfahrenskammer übernehmen soll, die besonders unter
       Druck steht.
       
       Der Gaza-Krieg hat den Blick auf den IStGH in bemerkenswerter Weise
       verschoben. Im ersten Jahrzehnt nach seiner Gründung galt das Gericht im
       Globalen Süden vielfach als westliche Veranstaltung. Ein „Spielzeug im
       Niedergang begriffener imperialistischer Mächte“ nannte ihn [3][Uhuru
       Kenyatta, Ex-Präsident Kenias] und zwischenzeitlich wegen Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit angeklagt. Von einer Jagd auf Schwarze Menschen sprach
       2013 Hailemariam Desalegn, damaliger Ministerpräsident Äthiopiens und
       Vorsitzender der Afrikanischen Union (AU).
       
       Was er damit meinte: Von den bisher 77 vom IStGH offiziell Beschuldigten
       waren 57 Afrikaner. Acht der 14 untersuchten „Situationen“ lagen in Afrika.
       „Warum nicht Argentinien, warum nicht Myanmar, warum nicht Irak?“, fragte
       Jean Ping, damals Vorsitzender der AU-Kommission.
       
       Der IStGH verwies darauf, dass viele der Fälle von afrikanischen Staaten
       selbst oder vom UN-Sicherheitsrat an den IStGH herangetragen worden waren.
       Doch viele fühlten sich dennoch ungerecht behandelt. Nachdem der
       Gerichtshof 2009 und 2010 wegen des Völkermordes in Darfur zwei Haftbefehle
       gegen den [4][sudanesischen Diktator Omar al-Bashir] erlassen hatte, konnte
       al-Bashir in den Folgejahren auf 150 Reisen mindestens 33 Länder, darunter
       Südafrika, Ägypten und Kenia, unbehelligt besuchen.
       
       ## Jurist:innen wie Fußballstars
       
       Heute ist das anders. Aus dem globalen Süden gibt es zunehmende Versuche,
       das Völkerstrafrecht selbstbewusst zu nutzen. Einer der Katalysatoren dafür
       dürfte der Krieg in Gaza gewesen sein. 2023 forderte eine Gruppe von
       Staaten um Südafrika die IStGH-Ankläger auf, ihre laufenden Ermittlungen
       zum Gaza-Krieg auszuweiten.
       
       Gleichzeitig verklagte Südafrika Israel wegen mutmaßlicher Verstöße gegen
       die Völkermordkonvention, allerdings nicht beim IStGH, sondern bei dem
       ebenfalls in Den Haag ansässigen Internationalen Gerichtshof, der für
       Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig ist. Das Verfahren war in Afrika
       jedenfalls äußerst populär. Die live übertragenen Auftritte der
       südafrikanischen Anwält:innen wurden teils wie WM-Fußballspiele
       verfolgt, die Juristen wie Stars bejubelt.
       
       Eine Schieflage von Ermittlungen Richtung Afrika ist nicht mehr zu
       erkennen. Der IStGH befasst sich heute unter anderem mit Verbrechen in der
       Ukraine, Afghanistan, Palästina, den Philippinen oder Venezuela.
       
       ## EU und der Umgang mit den Sanktionen
       
       Nun sieht ein Teil des Westens im IStGH ein parteiisches Instrument des
       Globalen Südens. Der Unterschied: Es bleibt nicht beim Boykott. Im Mai
       berichtete die Financial Times, dass Donald Trump Chinas Staatspräsident Xi
       Jinping vorgeschlagen habe, gemeinsam mit Russland [5][gegen den
       Internationalen Strafgerichtshof vorzugehen].
       
       Die neuen Sanktionen werden in den kommenden Monaten schrittweise in Kraft
       treten. In dieser Zeit muss das Gericht seinen Zahlungsverkehr und die
       digitalen Dienste ohne US-Firmen organisieren. Ob sich überhaupt
       Unternehmen finden, die keine Angst vor Konsequenzen für ihr US-Business
       fürchten, ist offen.
       
       Die EU hat ein Instrument, um europäische Unternehmen, Institutionen und
       Bürger:innen vor unrechtmäßigen Sanktionen zu schützen – das sogenannte
       [6][Blocking-Statute]. Das EU-Parlament sowie Regierungen wie Spanien,
       Belgien oder Slowenien haben von der EU‑Kommission gefordert, das
       Instrument zu aktivieren, um den IStGH zu schützen. Doch dafür ist ein
       einstimmiger Ratsbeschluss nötig. Deutschland gehört zu den Staaten, die
       das bisher ablehnen.
       
       11 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Internationaler-Strafgerichtshof/!6180561
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 (DIR) [6] /Kann-die-EU-auch-ohne-die-USA/!6151013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Internationaler Strafgerichtshof
 (DIR) Menschenrechte
 (DIR) Menschenrechtskonvention
 (DIR) Schwerpunkt USA unter Trump
 (DIR) GNS
       
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