# taz.de -- Gesetzesvorhaben im Bundestag: KI soll indirekt in Asylverfahren mitentscheiden
> Die Bundesregierung will KI im Asylsystem einsetzen. Expert*innen
> warnen: Auch wenn die Programme den Beamten nur zuarbeiten, drohen
> Fehlentscheidungen.
(IMG) Bild: Erschöpft angekommen in der Erstaufnahmeeinrichtung werden Geflüchtete zu Versuchskaninchen der KI
Es geht teils um Leben und Tod, um politische Verfolgung und um
hochsensible persönliche Daten: Doch wenn künftig über Asylanträge
Geflüchteter entschieden wird, dann sollen dabei auch KI-Programme zum
Einsatz kommen, findet die Bundesregierung. Ein entsprechender
Gesetzentwurf wird am späten Donnerstagabend erstmals im Bundestag
diskutiert. Zwar beteuert die Bundesregierung, die eigentliche Entscheidung
verbleibe bei Menschen. Doch Grüne, Linke und auch viele Expert*innen
sind entsetzt über die Pläne, die [1][die Asylverfahren] massiv
beschleunigen sollen.
Konkret sieht das Gesetz drei Einsatzgebiete für KI-Programme in
Asylverfahren vor. Zunächst sollen sie genutzt werden, um abgeschlossene
Asylverfahren systematisch auszuwerten. Dabei sollen Zusammenhänge
identifiziert werden zwischen bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen der
Antragsteller*innen und den späteren Asylentscheiden. So deuten etwa
manche Namen auf die Zugehörigkeit zu einer politisch verfolgten Minderheit
hin oder sie lassen Rückschlüsse auf die Herkunft aus einer Krisenregion
zu. Wenn Menschen mit diesem Namen deshalb in Deutschland besonders oft
Asyl zugesprochen bekommen, dann soll die KI das Muster dahinter erkennen.
Solche Erkenntnisse über Zusammenhänge verschiedener Merkmale sollen dann
den Entscheider*innen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) zugänglich gemacht werden und so „die zukünftige Prüfungsintensität
der Einzelfallentscheidungen“ beeinflussen. Soll wohl heißen: Bei Personen
mit bestimmten Merkmalen wird dann nur noch oberflächlich oder aber
besonders intensiv geprüft, bevor über ihren Antrag entschieden wird.
Als weiterer Einsatzzweck ist geplant, dass das Bamf-Personal zweifelhafte
Aussagen von Asylantragstellenden per KI überprüfen lassen. Es sollen
biometrische Daten – also meist Fotos – automatisch abgeglichen werden mit
dem, was sich im Internet finden lässt, etwa Social-Media-Profile.
## Mehr Vorurteile dank KI
Und dann ist da noch die Idee, Daten aus abgeschlossenen und laufenden
Verfahren in KI-Programme einzuspeisen, um damit neue KI-Systeme zu
trainieren und weitere Anwendungszwecke zu erschließen. Auch dies ist im
Gesetzentwurf vorgesehen und zeigt, dass es schon jetzt die vage Absicht
gibt, den Einsatz von KI noch über das bisher geplante auszuweiten.
Dabei ist das, was im Gesetzentwurf konkret vorgesehen ist, schon
dramatisch genug. Zwar stimmt es, dass die Entscheide am Ende immer in
menschlicher Hand verbleiben. Doch dass dem Bamf-Personal dafür Daten aus
KI-Programmen an die Hand gegeben werden, öffnet gleich mehrere
Einfallstore für Fehlentscheidungen.
So zeigen Studien, dass sich Menschen [2][stark auf automatisierte
Einschätzungen verlassen], wie sie nun die KI-Programme liefern sollen. Das
gilt insbesondere in Stresssituationen. Wenn das Bamf-Personal am Ende also
nur entscheidet, was die KI vorher empfohlen hat, kann man sich schon
fragen, bei wem die Entscheidungsgewalt wirklich liegt.
Das ist insbesondere deshalb so alarmierend, weil KI-Programme und andere
automatisierte Analyseverfahren eben kein objektives Bild liefern. Sie
nehmen viel mehr die Tendenzen auf, die sich in den Datensätzen finden, mit
denen sie trainiert wurden. Wenn in bisherigen Asylverfahren eine bestimmte
soziale Gruppe etwa aufgrund rassistischer Vorurteile des Bamf-Personals
besonders oft abgelehnt wurde, dann reproduziert die KI dies in ihren
Einschätzungen. Am Ende könnten die Entscheidungen des KI-unterstützten
Personals noch einseitiger zulasten der Betroffenen ausfallen.
Ähnlich fehleranfällig ist es wohl, Angaben der Asylbewerber*innen per
KI überprüfen zu lassen. Wer schon einmal KI-Chatprogramme benutzt hat,
weiß, dass selbst die neuesten Modelle weiterhin immer wieder
Falschinformationen liefern, sogenannte Halluzinationen. Umgekehrt gilt:
Wenn das Bamf-Personal jede von der KI bereitgestellte Information noch
einmal händisch nachprüfen würde, so schrumpften die durch die Programme
erhoffte Effizienzsteigerung wohl auf ein Minimum zusammen.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sagt:
„Geflüchtete werden als Versuchskaninchen für eine Technologie missbraucht,
die man sich in dieser Schärfe bei deutschen Staatsbürgern noch nicht
anzuwenden traut.“ Es sei bezeichnend, dass der Gesetzentwurf erst
spätabends diskutiert werden solle, wenn kaum noch Abgeordnete – oder
Journalist*innen – anwesend seien. „Deutlicher kann man nicht zum
Ausdruck bringen, wie gering man die Grundrechte der Betroffenen schätzt.“
Der Obmann der Grünen im Innenausschuss, Lukas Benner, sagt: „Grundsätzlich
ist gegen den Einsatz von KI in der Verwaltung nichts einzuwenden.“ Dafür
brauche es aber klare Regeln und Transparenz. Der Gesetzentwurf der
Regierung sei das Gegenteil, nämlich „ein Blankoscheck für den Einsatz
beliebiger KI-Systeme“.
Und auch unabhängige Expert*innen halten die Pläne für gefährlich. So
schreibt etwa die Gesellschaft für Informatik von „signifikanten Bedenken
bezüglich der technischen Machbarkeit, der Vereinbarkeit mit dem
Datenschutz und der Gewährleistung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen“.
8 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Frederik Eikmanns
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