# taz.de -- Gesetzesvorhaben im Bundestag: KI soll indirekt in Asylverfahren mitentscheiden
       
       > Die Bundesregierung will KI im Asylsystem einsetzen. Expert*innen
       > warnen: Auch wenn die Programme den Beamten nur zuarbeiten, drohen
       > Fehlentscheidungen.
       
 (IMG) Bild: Erschöpft angekommen in der Erstaufnahmeeinrichtung werden Geflüchtete zu Versuchskaninchen der KI
       
       Es geht teils um Leben und Tod, um politische Verfolgung und um
       hochsensible persönliche Daten: Doch wenn künftig über Asylanträge
       Geflüchteter entschieden wird, dann sollen dabei auch KI-Programme zum
       Einsatz kommen, findet die Bundesregierung. Ein entsprechender
       Gesetzentwurf wird am späten Donnerstagabend erstmals im Bundestag
       diskutiert. Zwar beteuert die Bundesregierung, die eigentliche Entscheidung
       verbleibe bei Menschen. Doch Grüne, Linke und auch viele Expert*innen
       sind entsetzt über die Pläne, die [1][die Asylverfahren] massiv
       beschleunigen sollen.
       
       Konkret sieht das Gesetz drei Einsatzgebiete für KI-Programme in
       Asylverfahren vor. Zunächst sollen sie genutzt werden, um abgeschlossene
       Asylverfahren systematisch auszuwerten. Dabei sollen Zusammenhänge
       identifiziert werden zwischen bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen der
       Antragsteller*innen und den späteren Asylentscheiden. So deuten etwa
       manche Namen auf die Zugehörigkeit zu einer politisch verfolgten Minderheit
       hin oder sie lassen Rückschlüsse auf die Herkunft aus einer Krisenregion
       zu. Wenn Menschen mit diesem Namen deshalb in Deutschland besonders oft
       Asyl zugesprochen bekommen, dann soll die KI das Muster dahinter erkennen.
       
       Solche Erkenntnisse über Zusammenhänge verschiedener Merkmale sollen dann
       den Entscheider*innen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) zugänglich gemacht werden und so „die zukünftige Prüfungsintensität
       der Einzelfallentscheidungen“ beeinflussen. Soll wohl heißen: Bei Personen
       mit bestimmten Merkmalen wird dann nur noch oberflächlich oder aber
       besonders intensiv geprüft, bevor über ihren Antrag entschieden wird.
       
       Als weiterer Einsatzzweck ist geplant, dass das Bamf-Personal zweifelhafte
       Aussagen von Asylantragstellenden per KI überprüfen lassen. Es sollen
       biometrische Daten – also meist Fotos – automatisch abgeglichen werden mit
       dem, was sich im Internet finden lässt, etwa Social-Media-Profile.
       
       ## Mehr Vorurteile dank KI
       
       Und dann ist da noch die Idee, Daten aus abgeschlossenen und laufenden
       Verfahren in KI-Programme einzuspeisen, um damit neue KI-Systeme zu
       trainieren und weitere Anwendungszwecke zu erschließen. Auch dies ist im
       Gesetzentwurf vorgesehen und zeigt, dass es schon jetzt die vage Absicht
       gibt, den Einsatz von KI noch über das bisher geplante auszuweiten.
       
       Dabei ist das, was im Gesetzentwurf konkret vorgesehen ist, schon
       dramatisch genug. Zwar stimmt es, dass die Entscheide am Ende immer in
       menschlicher Hand verbleiben. Doch dass dem Bamf-Personal dafür Daten aus
       KI-Programmen an die Hand gegeben werden, öffnet gleich mehrere
       Einfallstore für Fehlentscheidungen.
       
       So zeigen Studien, dass sich Menschen [2][stark auf automatisierte
       Einschätzungen verlassen], wie sie nun die KI-Programme liefern sollen. Das
       gilt insbesondere in Stresssituationen. Wenn das Bamf-Personal am Ende also
       nur entscheidet, was die KI vorher empfohlen hat, kann man sich schon
       fragen, bei wem die Entscheidungsgewalt wirklich liegt.
       
       Das ist insbesondere deshalb so alarmierend, weil KI-Programme und andere
       automatisierte Analyseverfahren eben kein objektives Bild liefern. Sie
       nehmen viel mehr die Tendenzen auf, die sich in den Datensätzen finden, mit
       denen sie trainiert wurden. Wenn in bisherigen Asylverfahren eine bestimmte
       soziale Gruppe etwa aufgrund rassistischer Vorurteile des Bamf-Personals
       besonders oft abgelehnt wurde, dann reproduziert die KI dies in ihren
       Einschätzungen. Am Ende könnten die Entscheidungen des KI-unterstützten
       Personals noch einseitiger zulasten der Betroffenen ausfallen.
       
       Ähnlich fehleranfällig ist es wohl, Angaben der Asylbewerber*innen per
       KI überprüfen zu lassen. Wer schon einmal KI-Chatprogramme benutzt hat,
       weiß, dass selbst die neuesten Modelle weiterhin immer wieder
       Falschinformationen liefern, sogenannte Halluzinationen. Umgekehrt gilt:
       Wenn das Bamf-Personal jede von der KI bereitgestellte Information noch
       einmal händisch nachprüfen würde, so schrumpften die durch die Programme
       erhoffte Effizienzsteigerung wohl auf ein Minimum zusammen.
       
       Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sagt:
       „Geflüchtete werden als Versuchskaninchen für eine Technologie missbraucht,
       die man sich in dieser Schärfe bei deutschen Staatsbürgern noch nicht
       anzuwenden traut.“ Es sei bezeichnend, dass der Gesetzentwurf erst
       spätabends diskutiert werden solle, wenn kaum noch Abgeordnete – oder
       Journalist*innen – anwesend seien. „Deutlicher kann man nicht zum
       Ausdruck bringen, wie gering man die Grundrechte der Betroffenen schätzt.“
       
       Der Obmann der Grünen im Innenausschuss, Lukas Benner, sagt: „Grundsätzlich
       ist gegen den Einsatz von KI in der Verwaltung nichts einzuwenden.“ Dafür
       brauche es aber klare Regeln und Transparenz. Der Gesetzentwurf der
       Regierung sei das Gegenteil, nämlich „ein Blankoscheck für den Einsatz
       beliebiger KI-Systeme“.
       
       Und auch unabhängige Expert*innen halten die Pläne für gefährlich. So
       schreibt etwa die Gesellschaft für Informatik von „signifikanten Bedenken
       bezüglich der technischen Machbarkeit, der Vereinbarkeit mit dem
       Datenschutz und der Gewährleistung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen“.
       
       8 Oct 2026
       
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