# taz.de -- Investorenklagen gegen Staaten: Wie russische Oligarchen Staaten verklagen
> Kohleausstieg, Übergewinnsteuer, Sanktionen – Investoren nutzen immer
> häufiger Schutzabkommen, um Staaten zu verklagen. Auch Deutschland ist
> betroffen.
(IMG) Bild: Das Hauptquartier des Aluminiumkonzerns Rusal in Moskau: Der verklagt Deutschland vor einem privaten Schiedsgericht
Wirtschafts-Nobelpreisträger Joseph Stiglitz nannte sie vor Kurzem eine
Form des [1][„legalen Terrorismus“]: die Investor-Staat-Schiedsverfahren,
kurz ISDS. Staaten mit Investionsschutzabkommen räumen Investoren das Recht
ein, sie vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie sich durch
politisches Handeln eingeschränkt sehen. Das kann bei Umweltgesetzen der
Fall sein oder auch bei der Übergewinnsteuer, die zuletzt im Zuge des
Tankrabatts diskutiert wurde. Viele Unternehmen nutzen ISDS auch, um
Entschädigungen für zukünftig kalkulierte Gewinne zu erstreiten.
Deutsche Investoren sind besonders klagefreudig, gleichzeitig nehmen auch
die Klagen gegen die Bundesrepublik zu, wie nun eine [2][aktuelle
Untersuchung der Umweltorganisation PowerShift] zeigt, die am Mittwoch
veröffentlicht wurde. Derzeit sind vier laufende Klagen gegen Deutschland
bekannt.
Die Verhandlungen sind geheim – und die Entschädigungssummen sind meistens
viel höher als bei nationalen Gerichten. Hinzu kommt: Es geht vorrangig
darum, ob Investoren ungerecht behandelt wurden, nicht um Umwelt oder
soziale Fragen. Seit 1975 haben Kläger auf diese Weise 123 Milliarden
US-Dollar zugesprochen bekommen – allerdings sind dies nur die öffentlich
gewordenen Zahlen.
Der Industrierohstoffkonzern [3][Klesch Group] zum Beispiel verklagt die
Bundesregierung wegen der Einführung einer [4][Übergewinnsteuer] von 2022,
die Zufallsgewinne durch Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges
abschöpfen sollte. Das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica Ticinese
(AET) klagt wegen des Kohleausstiegs und fordert eine Entschädigung von
etwa 100 Millionen Euro, obwohl das Unternehmen lediglich 23 Millionen Euro
in das betroffene Kraftwerk in Lünen im nördlichen Ruhrgebiet investiert
hatte. Das gängige Argument: Zukünftige Gewinne würden eingebüßt.
## Russischer Aluminiumkonzern klagt gegen Sanktionen
Erst dieses Jahr hat außerdem der [5][russische Aluminiumkonzern Rusal]
Deutschland verklagt auf Grundlage eines bilateralen
Investitionsschutzabkommen von 1989. Diese Klage reiht sich ein in einen
neuen Trend gegen die europäische Russland-Sanktionen-Politik. Powershift
zählt 23 Konzernklagen seit 2022 von russischen sanktionierten Unternehmen
und Oligarchen gegen EU- Mitgliedstaaten. Sie fordern Entschädigungen in
Höhe von mehr als 42 Milliarden US-Dollar. Hinzu kommen 10 Klagen gegen die
Ukraine.
Erst vor Kurzem wurde die politische Tragweite dieser Klagen deutlich: Ende
September strich die EU zwei russische Oligarchen von der Sanktionsliste.
Einer davon war Mikhail Fridmann. Der Putin-Unterstützer hatte zuvor
Luxemburg vor einem privaten Schiedsgericht auf 16 Milliarden US-Dollar
verklagt. Das Land setze sich danach [6][aus „nationalem Interesse“] für
seine Streichung von der Liste ein.
Allein Friedmann klagt über ISDS-Verfahren in drei Fällen als Person,
dessen Vermögenswerte eingefroren wurden – gegen Luxemburg, die Niederlande
und Großbritannien –, und in drei Fällen über seine Firmen.
„Der Fall Friedman ist ein Dammbruch“, sagt Fabian Flues, Experte für
Investor-Staat-Schiedsverfahren bei PowerShift. Er befürchtet, dass nun
noch mehr russische Oligarchen dieses Werkzeug nutzen könnten.
Im 18. Sanktionspaket vom Juli 2025 hat die EU eine Reihe von Maßnahmen
verabschiedet, um diese Klagewellen einzudämmen. Demnach sollen EU-Staaten
die Urteile der privaten Schiedsgerichte zu Sanktionen nicht anerkennen und
nicht zahlen, wenn sie dazu verurteilt werden.
Das Problem dabei ist laut Flues aber, dass diese Fälle nicht vor
Schiedsgerichte in Europa kommen. Die Kläger argumentieren, dass sie in
Europa kein faires Verfahren bekommen. Die Schiedsrichter, welche die
Kläger bestimmen können, wählen dann einen Sitz in Singapur oder Dubai.
Friedmans Klage gegen Luxemburg wurde in Hongkong verhandelt.
## Noch kein abgeschlossenes Verfahren
Bis jetzt gibt es noch kein abgeschlossenes Verfahren aufgrund der
Russland-Sanktionen. Wie Europa die Maßnahmen aus dem Sanktionspaket
umsetzten will, wird sich erst dann zeigen, wenn es zu Urteilen kommt.
Auch der Aufforderung aus Brüssel, bilaterale Verträge mit Russland zu
kündigen, sind bisher nur wenige EU-Länder nachgekommen, so etwa Litauen.
Das aber wäre der „logische Schritt“, sagt Flues. Ein Grund, warum Länder
den scheuen, seien die langen „Sunset-Klauseln“, die festlegen, dass
Investoren auch viele Jahre nach Vertragskündigung klagen dürfen.
So begründet es auch ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf
Anfrage: „Eine Kündigung von Investitionsschutzverträgen hat schon deshalb
keine Auswirkung auf kurzfristige Klagerisiken, weil in diesen Verträgen
jeweils eine Nachwirkung für die Zeit nach dem Außerkrafttreten vereinbart
ist. Im Falle des Abkommens mit Russland sind dies 20 Jahre.“
„Das Problem ist, je länger man wartet, desto länger dauert auch die
Sunset-Klausel“, entgegnet Flues.
Noch problematischer findet Flues aber, dass die Verträge mit der Ukraine
nicht gekündigt werden. „Falls die Ukraine der EU beitritt, müsste dies
ohnehin passieren, weil ISDS-Verfahren zwischen EU-Mitgliedsstaaten gegen
EU-Recht verstoßen.“
Und auch das kommt vor: Russische Oligarchen klagen gegen die Ukraine über
europäische Briefkastenfirmen oder Tochterunternehmen, so auch in
Deutschland. So hat die in München sitzende AEROC Investment Deutschland
GmbH [7][im Juli 2025 Klage gegen die Ukraine eingereicht]. Gegenstand ist
die Verstaatlichung der ukrainischen Tochter AEROC LLC, die zwei Betonwerke
betrieb. AEROC gehört der LSR Group des russischen Oligarchen Andrej
Moltschanow.
„Es ist eine absurde Situation, dass die EU versucht, Geld für die Ukraine
aufzutreiben, und gleichzeitig wird die Ukraine durch solche Klagen unter
Druck gesetzt, müssen Geld und Aufwand in die Verfahren stecken.“ Für Flues
ist die Situation eindeutig: „In Zeiten multipler Krisen müssen Staaten
schnell reagieren können und Handlungsspielraum haben – und die
Paralleljustiz für Konzerne und Oligarchen grundsätzlich abschaffen.“
7 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.theguardian.com/global-development/2025/mar/07/private-investors-ability-to-sue-governments-is-a-form-of-legal-terrorism-ending-this-system-is-imperative-aoe?utm_source=chatgpt.com
(DIR) [2] https://power-shift.de/konzernklagen-gegen-deutschland-isds-im-fokus/
(DIR) [3] /Deutschland-vor-dem-Schiedsgericht/!6113768
(DIR) [4] /2-Billionen-Euro-Uebergewinne/!6007770
(DIR) [5] /Irisches-Aluminium-fuer-Russland/!6167686
(DIR) [6] https://www.luxtimes.lu/businessandfinance/luxembourg-sought-fridmans-removal-to-avert-harm-to-the-country/162075271.html
(DIR) [7] https://www.italaw.com/cases/14080?utm_source=chatgpt.com
## AUTOREN
(DIR) Leila van Rinsum
## TAGS
(DIR) Investitionsschutz
(DIR) Russland
(DIR) Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
(DIR) Sanktionen
(DIR) Schiedsgericht
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) GNS
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) EU-Sanktionen gegen Russland: Erfolg für zwei russische Milliardäre
Die EU streicht die Oligarchen Alischer Usmanow und Michail Fridman von
ihrer Russland-Sanktionsliste. Für Usmanow hatte sich vor allem Paris
eingesetzt.
(DIR) Unbequeme Klimaschutzvorgaben: Ölkonzern will EU verklagen
Dem Energiekonzern ExxonMobil passen die EU-Vorgaben zum Klimaschutz nicht.
Nun droht das US-Unternehmen, die EU vor einem privaten Schiedsgericht zu
verklagen.
(DIR) Studie zu Investitionsschutzpolitik: Deutschland schwächt sich selbst – und andere Länder
Private Schiedsgerichte sollen Konzerne vor politischen Entscheidungen
schützen. Ein Vergleich zeigt, welche Staaten sich besonders darauf
einlassen.