# taz.de -- Klage von Energiekonzernen: EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer für rechtmäßig
       
       > In der Energiekrise 2022/23 durfte die EU Gewinne aus Öl, Gas und Kohle
       > einziehen, so der EuGH-Generalanwalt. Das anstehende Urteil ist auch für
       > Berlin interessant.
       
 (IMG) Bild: Folge des Spritpreisdeckels: Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen stehen an einer Tankstelle im polnischen Słubice an
       
       afp | Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die
       sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und
       2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte
       der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in
       Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht.
       (Az. C-358/24 u.a.)
       
       Als die Energiepreise nach dem Beginn des Ukrainekriegs 2022 stark
       anstiegen, verabschiedete der Rat der Europäischen Union als
       „Notfallmaßnahme“ eine Verordnung zur Einführung eines befristeten
       Solidaritätsbeitrags. Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne mussten
       [1][für außergewöhnliche Gewinne] eine „befristete Solidaritätsabgabe“
       zahlen.
       
       Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittswert der Jahre von
       2019 bis 2021 lagen, wurden mit 33 Prozent Abgaben belegt. Die
       Mitgliedstaaten setzten das in nationales Recht um. Deutschland nahm durch
       den EU-Energiekrisenbeitrag 2022 fast 2 Milliarden Euro und 2023 etwa 465
       Millionen Euro ein.
       
       ## Richter orientieren sich oft an Schlussanträgen
       
       In Belgien, Irland und Italien klagten Unternehmen gegen die jeweiligen
       nationalen Maßnahmen. Gerichte aus diesen Ländern fragten den EuGH, ob die
       EU-Verordnung und die jeweiligen nationalen Regelungen mit dem europäischen
       Recht vereinbar sind.
       
       Nach Einschätzung des Generalanwalts sind sie das. Endgültig entscheiden
       müssen darüber aber die europäischen Richterinnen und Richter.
       Erfahrungsgemäß orientieren sie sich dabei oft an den Schlussanträgen. Wann
       in Luxemburg ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.
       
       Auch die Berliner Politik dürfte das anstehende Urteil interessieren. Denn
       aktuell wird [2][wieder über eine Übergewinnsteuer diskutiert], diesmal für
       Mineralölkonzerne. Die Kraftstoffpreise waren zuletzt [3][wegen des
       Irankriegs deutlich gestiegen].
       
       Erst am Donnerstag forderten Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin
       Manuela Schwesig und die saarländische Regierungschefin Anke Rehlinger
       (beide SPD) die Einführung einer nationalen Übergewinnsteuer für den Fall,
       dass sich die EU nicht einigen könne.
       
       22 Oct 2026
       
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