# taz.de -- Reform der Energiegesetze: Reiche will einen Mietendeckel für Windradflächen
       
       > Nach dem Willen der Wirtschaftsministerin sollen die Pachtpreise für
       > Windradflächen gedeckelt werden. Nicht nur die Erneuerbaren-Branche lehnt
       > das ab.
       
 (IMG) Bild: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Gesetze vorgelegt, die laut Kritiker:innen den Erneuerbaren-Ausbau erschweren
       
       Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will einen Mietendeckel
       einführen – allerdings nicht für Wohnungen, sondern für Windräder. Das
       stößt auf heftige Kritik von Banken, der Erneuerbaren-Branche,
       Verpächter:innen und dem Bundesrat. Kritiker:innen fürchten, dass
       die Pachtbegrenzung neue Projekte verhindert.
       
       Der Hintergrund: Der Bundestag berät zurzeit über wichtige
       energiepolitische Vorhaben, mit denen Reiche nach eigenen Angaben die
       Energiewende neu justieren und kostengünstiger gestalten will. Dazu
       [1][sollen das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und das sogenannte
       Netzpaket] bis Mitte Oktober verabschiedet werden. Die
       Expert:innen-Anhörungen des zuständigen Wirtschaftsausschusses des
       Bundestags dazu finden in dieser Woche statt.
       
       Kritiker:innen bemängeln seit Bekanntwerden der Gesetzentwürfe eine
       Vielzahl von vorgesehenen Hindernissen und neuen bürokratischen Vorgaben,
       die den weiteren Erneuerbaren-Ausbau erschweren würden. Reiche will unter
       anderem die Förderung von Solardächern kassieren, den Strom von
       Erneuerbaren-Anlagen nur noch begrenzt ins Netz lassen
       („Wirkleistungsbegrenzung“) und bei [2][einem erzwungenen Abstellen von
       Windrädern die Betreiber:innen nicht mehr komplett entschädigen
       („Redispatch-Vorbehalt“)].
       
       Ein weiterer Punkt, der auf heftige Kritik stößt, ist der Pachtdeckel für
       Flächen, auf denen Windräder mit einer Förderung nach dem EEG stehen. Das
       ist überraschend, denn Ministerin Reiche ist ansonsten strikt gegen
       staatliche Eingriffe wie Preisbegrenzungen. Dazu, ob sie nun auch für einen
       Mietendeckel für Wohnungen ist, will sich ihr Ministerium mit Verweis auf
       das Bauministerium nicht äußern.
       
       ## Neue Kostenrisiken für Windenergiebetreiber
       
       Der Grundgedanke der Mietpreisbremse für Windradflächen: Hohe Pachten
       werden über die EEG-Förderung indirekt vom Staat bezahlt. Sinken sie, wird
       es auch für die Steuerzahlenden günstiger. Tatsächlich konnten
       Bodenbesitzer:innen vor einigen Jahren enorme Summen nehmen, wenn sie
       Flächen für Windanlagen verpachtet haben. Denn es gab nicht genug Flächen
       für diese Projekte. Das hat sich allerdings geändert. Der frühere
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat durchgesetzt, dass die
       Bundesländer mehr Flächen für Windenergie ausweisen müssen. Dadurch ist das
       Angebot an Flächen größer geworden, die Pachtpreise sind gesunken.
       
       Das räumt das Bundeswirtschaftsministerium auch ein. Es sei richtig, dass
       aufgrund des intensiven Wettbewerbs schon heute von einer deutlichen
       Abnahme von Pachtkosten auszugehen sei, so ein Sprecher. „Dennoch bieten
       die in der Vergangenheit teilweise sehr hohen Pachtkosten nach unseren
       Analysen erhebliches weiteres Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten
       und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts.“ Der Deckel würde auch für
       Projekte gelten, für die es bereits Pachtvereinbarungen gibt, die aber noch
       nicht umgesetzt sind.
       
       Banken bezweifeln, dass der Deckel zu einer Kostensenkung führt. Durch die
       Begrenzung würden die wirtschaftlichen Unsicherheiten steigen, was zu
       zusätzlichen Finanzierungskosten führt, warnen 18 Kreditinstitute in einem
       offenen Brief an Reiche. Diese Zusatzkosten würden die beabsichtigten
       Pachtsenkungen konterkarieren. Die Einhaltung des Deckels müsste über die
       gesamte Betriebszeit des Windrads kontrolliert werden.
       
       „Für langfristige Finanzierungen entsteht damit ein zusätzlicher Prüf-,
       Dokumentations- und Überwachungsaufwand“, heißt es in dem Brief, den unter
       anderem die Norddeutsche Landesbank, die HypoVereinsbank, die Commerzbank
       und verschiedene Volksbanken und Sparkassen unterschrieben haben. Wird der
       Deckel nicht eingehalten, sind drastische Strafzahlungen vorgesehen. Das
       ist für Windradbetreiber ein kaum zu steuerndes Kostenrisiko, mahnen die
       Banken.
       
       Der Gesetzentwurf für die EEG-Reform sieht vor, die Pachtpreise für
       Windenergie-Grundstücke für 20 Jahre zu begrenzen. Der Deckel soll bei 3,5
       Prozent des vor Betriebsbeginn errechneten Bruttojahresertrags liegen,
       ursprünglich sollten es 2,5 Prozent sein. Das Bundeswirtschaftsministerium
       hatte den Wert nach einer Verbände- und Länderanhörung angehoben.
       
       Dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) reicht die Anhebung des
       Pachtendeckels nicht. „Dass dieser Wert pauschal sowohl für Regionen mit
       niedrigen Pachtpreisen als auch für solche mit hohen Pachtpreisen gilt,
       blendet die Bandbreite der Projektbedingungen komplett aus“, kritisiert
       BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Für Eigentümer:innen bestehe kein
       Grund, unter den marktüblichen Preisen zu verpachten. „Windenergieprojekte
       dagegen sind auf geeignete Standorte angewiesen und können nicht einfach
       ausweichen“, sagt die Christdemokratin, die von 2018 bis 2022
       Umweltministerin in NRW war. Der Pachtendeckel greife in einen Markt ein,
       der sich längst selbst reguliere.
       
       Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums dürfte bei einer
       durchschnittlichen Windenergieanlage die maximal mögliche Pachthöhe bei
       rund 35.000 Euro im Jahr liegen. Bei Verstößen sollen empfindliche Strafen
       fällig werden. Vorgesehen ist, dass der Anlagenbetreiber eine Strafzahlung
       von 50 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung und Jahr an den
       Netzbetreiber zahlt. „Je nach installierter Leistung lag der Jahreserlös
       von Windenergieanlagen im vergangenen Jahr zwischen rund 115 bis 133 Euro
       je installiertem Kilowatt“, sagt Heinen-Esser. „Die Zusatzzahlung würde im
       schlimmsten Fall die Einnahmen um fast die Hälfte sinken lassen.“
       
       ## Pachtendeckel möglicherweise verfassungswidrig
       
       Auch der Verband der Waldeigentümer:innen lehnt die Pachtbegrenzung
       ab. Immer mehr Windräder werden in Wäldern gebaut, die Rotoren drehen sich
       weit über den Baumwipfeln. Die Abstandsregeln zu Wohnhäusern lassen sich
       hier gut einhalten. Der Verband sieht viele Projekte gefährdet, weil die
       Pachtbegrenzung seiner Auffassung nach nicht dem Nutzungswert der Flächen
       entspricht. „Gleichzeitig würde ein Pachtdeckel den Grundstückseigentümern
       und Projektverantwortlichen zusätzliche Lasten auferlegen und das
       Flächenangebot mindern“, kritisiert Andreas Bitter, Präsident des Verbands
       AGDW-Die Waldeigentümer. „Die Ausbauziele der Bundesregierung für die
       erneuerbaren Energien und den Klimaschutz wären unter solchen
       Voraussetzungen infrage gestellt“, sagt er.
       
       Der Verband der Waldeigentümer:innen und der Dachverband der
       Familienbetriebe Land & Forst haben [3][beim früheren Richter des
       Bundesverfassungsgerichts Udo di Fabio ein Gutachten in Auftrag gegeben.
       Danach ist der Pachtendeckel verfassungswidrig]. „Die sorgfältige Prüfung
       des Gesetzentwurfs hat ergeben, dass der Pachtdeckel mit den geplanten
       Bestimmungen tief in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit eingreift und
       gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie gegen den
       Gleichheitsgrundsatz verstößt“, so Di Fabio. Und: Der Pachtendeckel würde
       sich auch auf angeschobene Projekte auswirken. Häufig vereinbaren
       Vertragspartner:innen Pachtverträge für Windprojekte Jahre, bevor eine
       Anlage läuft. Auch diese Rückwirkung hält Di Fabio für verfassungswidrig.
       
       Zu den wenigen Befürworter:innen eines Pachtendeckels gehört der
       Verband kommunaler Unternehmen (VKU), deren Hauptgeschäftsführerin Reiche
       von 2015 und 2019 war. Der Verband fürchtet, dass Stadtwerke im Wettbewerb
       um Flächen unterliegen, wenn Eigentümer:innen sehr hohe Pachten
       fordern. „Wenn Verpächter bis zu 30 Prozent der Umsätze verlangen, ist das
       weder nachhaltig noch volkswirtschaftlich sinnvoll“, sagt
       VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Die Energiewende darf nicht an
       überzogenen Renditeerwartungen einzelner Flächeneigentümer scheitern.“
       
       Allerdings stellt sich der VKU den Deckel anders vor, als er zurzeit
       aussieht. Er plädiert für eine Begrenzung auf drei bis fünf Prozent der
       jährlichen Erlöse. Auch ist er dagegen, dass der Deckel bundesweit
       einheitlich ist. Seiner Auffassung nach müssen regionale Unterschiede
       berücksichtigt werden.
       
       Ob der Pachtdeckel wie vorgesehen oder mit solchen Änderungen kommt, hängt
       vom Ausgang der Verhandlungen von Union und SPD ab, die bis zur
       entscheidenden Sitzung des zuständigen Bundestagswirtschaftsausschusses am
       14. Oktober beendet sein sollen. Kurz danach sollen beide Gesetzesvorhaben
       vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.
       
       4 Oct 2026
       
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