# taz.de -- Reform der Energiegesetze: Reiche will einen Mietendeckel für Windradflächen
> Nach dem Willen der Wirtschaftsministerin sollen die Pachtpreise für
> Windradflächen gedeckelt werden. Nicht nur die Erneuerbaren-Branche lehnt
> das ab.
(IMG) Bild: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Gesetze vorgelegt, die laut Kritiker:innen den Erneuerbaren-Ausbau erschweren
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will einen Mietendeckel
einführen – allerdings nicht für Wohnungen, sondern für Windräder. Das
stößt auf heftige Kritik von Banken, der Erneuerbaren-Branche,
Verpächter:innen und dem Bundesrat. Kritiker:innen fürchten, dass
die Pachtbegrenzung neue Projekte verhindert.
Der Hintergrund: Der Bundestag berät zurzeit über wichtige
energiepolitische Vorhaben, mit denen Reiche nach eigenen Angaben die
Energiewende neu justieren und kostengünstiger gestalten will. Dazu
[1][sollen das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und das sogenannte
Netzpaket] bis Mitte Oktober verabschiedet werden. Die
Expert:innen-Anhörungen des zuständigen Wirtschaftsausschusses des
Bundestags dazu finden in dieser Woche statt.
Kritiker:innen bemängeln seit Bekanntwerden der Gesetzentwürfe eine
Vielzahl von vorgesehenen Hindernissen und neuen bürokratischen Vorgaben,
die den weiteren Erneuerbaren-Ausbau erschweren würden. Reiche will unter
anderem die Förderung von Solardächern kassieren, den Strom von
Erneuerbaren-Anlagen nur noch begrenzt ins Netz lassen
(„Wirkleistungsbegrenzung“) und bei [2][einem erzwungenen Abstellen von
Windrädern die Betreiber:innen nicht mehr komplett entschädigen
(„Redispatch-Vorbehalt“)].
Ein weiterer Punkt, der auf heftige Kritik stößt, ist der Pachtdeckel für
Flächen, auf denen Windräder mit einer Förderung nach dem EEG stehen. Das
ist überraschend, denn Ministerin Reiche ist ansonsten strikt gegen
staatliche Eingriffe wie Preisbegrenzungen. Dazu, ob sie nun auch für einen
Mietendeckel für Wohnungen ist, will sich ihr Ministerium mit Verweis auf
das Bauministerium nicht äußern.
## Neue Kostenrisiken für Windenergiebetreiber
Der Grundgedanke der Mietpreisbremse für Windradflächen: Hohe Pachten
werden über die EEG-Förderung indirekt vom Staat bezahlt. Sinken sie, wird
es auch für die Steuerzahlenden günstiger. Tatsächlich konnten
Bodenbesitzer:innen vor einigen Jahren enorme Summen nehmen, wenn sie
Flächen für Windanlagen verpachtet haben. Denn es gab nicht genug Flächen
für diese Projekte. Das hat sich allerdings geändert. Der frühere
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat durchgesetzt, dass die
Bundesländer mehr Flächen für Windenergie ausweisen müssen. Dadurch ist das
Angebot an Flächen größer geworden, die Pachtpreise sind gesunken.
Das räumt das Bundeswirtschaftsministerium auch ein. Es sei richtig, dass
aufgrund des intensiven Wettbewerbs schon heute von einer deutlichen
Abnahme von Pachtkosten auszugehen sei, so ein Sprecher. „Dennoch bieten
die in der Vergangenheit teilweise sehr hohen Pachtkosten nach unseren
Analysen erhebliches weiteres Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten
und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts.“ Der Deckel würde auch für
Projekte gelten, für die es bereits Pachtvereinbarungen gibt, die aber noch
nicht umgesetzt sind.
Banken bezweifeln, dass der Deckel zu einer Kostensenkung führt. Durch die
Begrenzung würden die wirtschaftlichen Unsicherheiten steigen, was zu
zusätzlichen Finanzierungskosten führt, warnen 18 Kreditinstitute in einem
offenen Brief an Reiche. Diese Zusatzkosten würden die beabsichtigten
Pachtsenkungen konterkarieren. Die Einhaltung des Deckels müsste über die
gesamte Betriebszeit des Windrads kontrolliert werden.
„Für langfristige Finanzierungen entsteht damit ein zusätzlicher Prüf-,
Dokumentations- und Überwachungsaufwand“, heißt es in dem Brief, den unter
anderem die Norddeutsche Landesbank, die HypoVereinsbank, die Commerzbank
und verschiedene Volksbanken und Sparkassen unterschrieben haben. Wird der
Deckel nicht eingehalten, sind drastische Strafzahlungen vorgesehen. Das
ist für Windradbetreiber ein kaum zu steuerndes Kostenrisiko, mahnen die
Banken.
Der Gesetzentwurf für die EEG-Reform sieht vor, die Pachtpreise für
Windenergie-Grundstücke für 20 Jahre zu begrenzen. Der Deckel soll bei 3,5
Prozent des vor Betriebsbeginn errechneten Bruttojahresertrags liegen,
ursprünglich sollten es 2,5 Prozent sein. Das Bundeswirtschaftsministerium
hatte den Wert nach einer Verbände- und Länderanhörung angehoben.
Dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) reicht die Anhebung des
Pachtendeckels nicht. „Dass dieser Wert pauschal sowohl für Regionen mit
niedrigen Pachtpreisen als auch für solche mit hohen Pachtpreisen gilt,
blendet die Bandbreite der Projektbedingungen komplett aus“, kritisiert
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Für Eigentümer:innen bestehe kein
Grund, unter den marktüblichen Preisen zu verpachten. „Windenergieprojekte
dagegen sind auf geeignete Standorte angewiesen und können nicht einfach
ausweichen“, sagt die Christdemokratin, die von 2018 bis 2022
Umweltministerin in NRW war. Der Pachtendeckel greife in einen Markt ein,
der sich längst selbst reguliere.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums dürfte bei einer
durchschnittlichen Windenergieanlage die maximal mögliche Pachthöhe bei
rund 35.000 Euro im Jahr liegen. Bei Verstößen sollen empfindliche Strafen
fällig werden. Vorgesehen ist, dass der Anlagenbetreiber eine Strafzahlung
von 50 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung und Jahr an den
Netzbetreiber zahlt. „Je nach installierter Leistung lag der Jahreserlös
von Windenergieanlagen im vergangenen Jahr zwischen rund 115 bis 133 Euro
je installiertem Kilowatt“, sagt Heinen-Esser. „Die Zusatzzahlung würde im
schlimmsten Fall die Einnahmen um fast die Hälfte sinken lassen.“
## Pachtendeckel möglicherweise verfassungswidrig
Auch der Verband der Waldeigentümer:innen lehnt die Pachtbegrenzung
ab. Immer mehr Windräder werden in Wäldern gebaut, die Rotoren drehen sich
weit über den Baumwipfeln. Die Abstandsregeln zu Wohnhäusern lassen sich
hier gut einhalten. Der Verband sieht viele Projekte gefährdet, weil die
Pachtbegrenzung seiner Auffassung nach nicht dem Nutzungswert der Flächen
entspricht. „Gleichzeitig würde ein Pachtdeckel den Grundstückseigentümern
und Projektverantwortlichen zusätzliche Lasten auferlegen und das
Flächenangebot mindern“, kritisiert Andreas Bitter, Präsident des Verbands
AGDW-Die Waldeigentümer. „Die Ausbauziele der Bundesregierung für die
erneuerbaren Energien und den Klimaschutz wären unter solchen
Voraussetzungen infrage gestellt“, sagt er.
Der Verband der Waldeigentümer:innen und der Dachverband der
Familienbetriebe Land & Forst haben [3][beim früheren Richter des
Bundesverfassungsgerichts Udo di Fabio ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Danach ist der Pachtendeckel verfassungswidrig]. „Die sorgfältige Prüfung
des Gesetzentwurfs hat ergeben, dass der Pachtdeckel mit den geplanten
Bestimmungen tief in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit eingreift und
gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie gegen den
Gleichheitsgrundsatz verstößt“, so Di Fabio. Und: Der Pachtendeckel würde
sich auch auf angeschobene Projekte auswirken. Häufig vereinbaren
Vertragspartner:innen Pachtverträge für Windprojekte Jahre, bevor eine
Anlage läuft. Auch diese Rückwirkung hält Di Fabio für verfassungswidrig.
Zu den wenigen Befürworter:innen eines Pachtendeckels gehört der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU), deren Hauptgeschäftsführerin Reiche
von 2015 und 2019 war. Der Verband fürchtet, dass Stadtwerke im Wettbewerb
um Flächen unterliegen, wenn Eigentümer:innen sehr hohe Pachten
fordern. „Wenn Verpächter bis zu 30 Prozent der Umsätze verlangen, ist das
weder nachhaltig noch volkswirtschaftlich sinnvoll“, sagt
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Die Energiewende darf nicht an
überzogenen Renditeerwartungen einzelner Flächeneigentümer scheitern.“
Allerdings stellt sich der VKU den Deckel anders vor, als er zurzeit
aussieht. Er plädiert für eine Begrenzung auf drei bis fünf Prozent der
jährlichen Erlöse. Auch ist er dagegen, dass der Deckel bundesweit
einheitlich ist. Seiner Auffassung nach müssen regionale Unterschiede
berücksichtigt werden.
Ob der Pachtdeckel wie vorgesehen oder mit solchen Änderungen kommt, hängt
vom Ausgang der Verhandlungen von Union und SPD ab, die bis zur
entscheidenden Sitzung des zuständigen Bundestagswirtschaftsausschusses am
14. Oktober beendet sein sollen. Kurz danach sollen beide Gesetzesvorhaben
vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.
4 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Wie-Reiche-die-Energiewende-bremst/!6197349
(DIR) [2] /Lobbykritik-an-Wirtschaftsministerin/!6217323
(DIR) [3] https://www.waldeigentuemer.de/wp-content/uploads/2026/10/Prof.-Udo-die-Fabio-Rechtsgutachterliche-Stellungnahme-Okt26.pdf
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