# taz.de -- Die Wahrheit: „Wiegen Sie mal Diversity!“
> Jetzt kommt es ganz dicke für alle im queeren Kosmos: Die EU hat sich was
> Geniales ausgedacht.
(IMG) Bild: Über den queeren Dächern weht ein neuer bürokratischer EU-Wind
Am 27. September ist eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing inkraftgetreten.
Und Brüssel will jetzt auch gegen Pinkwashing vorgehen. Die Wahrheit auf
Besuch in der neu gegründeten Bundesanstalt für queere Akzeptanzprüfung in
Aschaffenburg.
Es ist jedes Jahr dasselbe: Zur Pride Season im Sommer nimmt die
Regenbogendichte in Schaufenstern und Werbung zu. Die Diversity-Abteilungen
großer Unternehmen setzen ihre rainbowfarbenen CSD-Trucks auf die Piste.
2026 könnte das letzte Jahr gewesen sein, denn gemeinsam mit der neuen
EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“) gegen
Greenwashing tritt die EmpCoQ gegen Pinkwashing in Kraft. Mit
Queerfreundlichkeit darf künftig nur werben, wer diese auch belegen kann.
„Die Schwierigkeit ist: Beim Greenwashing kann man Zahlen und Fakten
geltend machen. CO2-Ausstoß kann man in Kilogramm angeben, aber wiegen Sie
mal Diversity!“, umreißt Dr. Manfred Bremmer (er/ihm), Leiter der im
bayerischen Aschaffenburg neu gegründeten Bundesanstalt für queere
Akzeptanzprüfung, kurz BAfqA, das Problem. Aus diesem Grunde hat die
EU-Kommission ein queeres Gütesiegel ersonnen (EU-Norm
LGBTQIA*/13/26-08/4).
„Queerfreundlichkeit behaupten kann jeder, aber unter Beweis stellt man sie
nicht mit einem Party-Truck beim CSD. Oder ein paar Krokodilstränen nach
einem Attentat“, erklärt Dr. Bremmer. „Wir wissen: Viele Menschen sind gar
nicht so tolerant, wie sie sich nach außen hin geben.“
Genau hier kommt die BAfqA ins Spiel, die in Deutschland die
Unternehmenszertifizierung im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und
Verbraucherschutz durchführt. Wir wundern uns, dass nicht das für
Gleichstellung zuständige Familienministerium federführend ist. Dr. Bremmer
lacht nur. „Unter uns: LGBTQIA ist für Karin Prien ein Akronym mit sieben
Siegeln. Nachdem sie queeren Jugendprojekten den Geldhahn zugedreht hat,
mussten wir ihrem Ministerium den Bunten Engel sogar offiziell aberkennen.“
Der Bunte Engel. So heißt das neue EU-Queersiegel in Rainbow-Optik: ein
Einhorn mit Engelsflügeln. „Außerdem geht es hier nicht um queere Rechte,
sondern um Verbraucherschutz: Da wirbt jemand mit Queerness, also muss da
auch Queerness drin sein.“ Wir nicken und fragen Herrn Dr. Bremmer
unverblümt, wie viel Queerness denn in ihm selbst steckt, doch der oberste
Queerprüfer hält sich bedeckt. Das tue nichts zur Sache: „Ich werbe
schließlich nicht damit.“
Schauen wir uns den Zertifizierungsprozess an: In der Regel sind es
Unternehmen und Behörden, die das Siegel beantragen. Dr. Bremmer stellt uns
Kim Matthiesen (dey/denen) vor, eine junge Person mit mehrfarbiger Frisur
und sehr vielen Pride-Armbändern. Kim ist in der operativen Queerprüfung
tätig. Dey erklärt uns, wie sie mit queeren Teams in Unternehmen gehen, die
genderneutralen Toiletten zählen, Diversity-Schulungen geben und Fälle
demonstrativer Heteronormativität dokumentieren. In der Korrespondenz
wechselt Kim (hen/hem) dabei stets die Neopronomen, um Sensivitäten
abzuprüfen. Auch während unseres Rundgangs scheint hen das Namensschild mit
dem bevorzugten Pronomen mehrfach auszutauschen. Wir (wir/uns) stehen wohl
ebenfalls unter Beobachtung.
Kim führt uns ins Testcenter für Toleranzprüfung. „Jawollo!!!“, freut sich
gerade ein männlich gelesener Mensch im Blaumann an einer Computerkonsole.
Er hat soeben den Pride-Flaggen-Test bestanden. „Im dritten Anlauf! Endlich
habe ich genderqueer und genderfluid nicht mehr verwechselt!“ Er freut sich
wie ein*e Schneekönig*in, denn dies war das letzte Testmodul zur
erfolgreichen Zertifizierung. Hermann M. (er/ihm) ist Sanitärmeister und
will mit seinem Familienunternehmen nächstes Jahr beim CSD in Hamburg dabei
sein. „Weil: Mein Sohn ist nichtbinär und ich will ihm beweisen, dass ich
ihn so akzeptiere, wie er ist.“
Die Gesichtszüge von Kim (iks/iks) verhärten sich. Iks schaltet das
Terminal aus. „Tut mir leid, Sie sind soeben durchgefallen. Sie können in
einem Jahr zur Wiederholungsprüfung antreten.“ Hermann M. fällt in sich
zusammen. „Aber …“, wimmert er verzweifelt. Doch Kim ist gnadenlos:
Misgendern bedeutet die sofortige Disqualifikation. „Nichts ‚aber‘. Bitte
geh, Papa.“ Der Sanitärmeister verlässt die Bundesanstalt für
Toleranzprüfung mit tiefhängendem Kopf. Verstoßen vom eigenen Sohn Kind
nachgeborenen Familienmitglied (m/w/d/x).
## Unangekündigte Toleranzbelastungstests
„Bei manchen Kund*innen machen wir auch unangekündigte
Toleranzbelastungstests vor Ort“, fährt Kim (ser/sem) ungerührt fort. Wie
müssen wir uns die vorstellen? Dr. Bremmer zitiert eine exemplarische
Prüfungssituation für eine deutsche Großbank: „An Ihren Schalter kommt ein
Mensch mit Hunde-Maske. Wie reagieren Sie?“ Und wie sollte man reagieren?
„Einfach akzeptieren. Also solange er nicht am Geldautomaten das Beinchen
hebt.“ Er lacht, Kim schaut angesäuert: „Das war aber jetzt Kink Shaming,
Herr Dr. Bremmer.“
„Ach, Quatsch. Das war ein Witz.“
„Humor gehört nicht zu meiner Arbeitsplatzbeschreibung“, entgegnet Kim
(xier/xiem) und fährt fort: „Die Höchstpunktzahl hat ein Azubi erreicht.
Der zog seine eigene Maske unter dem Tresen hervor und dann haben sich die
beiden beschnüffelt und angebellt bis zum unterschriebenen Kreditvertrag.“
„Na gut“, meint Dr. Bremmer. „Dass die beiden dann zusammen auf der
Kundentoilette verschwunden sind, war vielleicht nicht nötig, aber
andererseits … ist ja auch irgendwie Kundenbindung.“ Kim ergänzt:
„Queerness ist auch immer ein Ja zur Sexpositivity.“ Und wir verkneifen uns
die Frage, ob Kim und Co diese auch testen.
„Alle Einzelergebnisse fließen ein in einen Gesamtindex, der mit dem
Queerkoeffizent des Unternehmens multipliziert wird. Beträgt die
Toleranzabweichung am Ende mehr als minus 0,4, dann wird sie von uns in der
Regel nicht mehr ähm … toleriert“, erklärt Dr. Bremmer das
Berechnungsverfahren der EU.„Und was ist der Queerkoeefizient?“, wollen wir
abschließend wissen.
## Rosa Listen und die AfD an der Macht?
„Der ergibt sich aus der systematischen Erfassung aller queeren
Mitarbeitenden im Unternehmen: Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans*, Inter,
non-binary und spezielle Kinks. Am Ende sollte eine Diversitätsquote von
mindestens 17,5 Prozent stehen.“ – „Moment“, unterbrechen wir, weil bei uns
nun doch eine Alarmglocke schrillt: „Die Unternehmen sollen sozusagen rosa
Listen führen? Was, wenn die AfD an die Macht kommt?“
Dr. Bremmer nickt: „Guter Punkt. Das geschieht natürlich alles
datenschutzkonform. Außerdem brauchen Sie unter einer AfD-Regierung diese
Listen dann sowieso. Ich würde das unter Synergieeffekt verbuchen. Heute
schon an morgen denken.“
Ordentlich verwirrt und alles andere als überzeugt verlassen wir die
Behörde.
29 Sep 2026
## AUTOREN
(DIR) Volker Surmann
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