# taz.de -- NSU-Mord in Hamburg: Der Generalbundesanwalt behindert Aufarbeitung
       
       > Ein volles Jahr wartet das von der Bürgerschaft beauftragte
       > Forschungsteam nun schon auf die Freigabe von Polizei-Akten. Viel Zeit
       > bleibt nicht mehr.
       
 (IMG) Bild: Auch für Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) nicht zu fassen: Anderthalb Jahre nach Forschungsbeginn fehlt noch Aktenzugang
       
       An die 80.000 Aktenseiten hat das interdisziplinäre Forschungsteam bereits
       gesichtet, das im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft den Mord an Süleyman
       Taşköprü in Hamburg untersucht. Terroristen der Nazi-Gruppe
       Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatten Taşköprü 2001 in seinem
       Gemüseladen erschossen. Die Hamburger Bürgerschaft hat sich, anders als in
       vielen Bundesländern, gegen einen Untersuchungsausschuss und stattdessen
       für eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage entschieden, warum die
       Sicherheitsbehörden damals lange nicht in Richtung Rechtsterrorismus
       ermittelten.
       
       Erste Medienanalysen sind schon gemacht. Es könnte jedoch sein, dass die
       wissenschaftliche Aufarbeitung nicht zum Abschluss kommt. Denn der
       Generalbundesanwalt in Karlsruhe will die Akten des Landeskriminalamts in
       Hamburg [1][weiterhin nicht freigeben]. Die Forschenden haben sich deswegen
       an das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe gewandt.
       
       Der Rechtsstreit koste nicht nur Zeit, er binde auch „erhebliche
       juristische Ressourcen“, sagte Charlotte Schmitt-Leonardy,
       Rechtswissenschaftlerin an der Universität Bielefeld, im Saal 151 des
       Hamburger Rathauses, in dem das Team kürzlich den Stand seiner Forschung
       darlegte. Dessen Leiter, Konstantin Goschler, Zeithistoriker an der
       Ruhr-Uni Bochum, wies darauf hin, dass die Wissenschaftler:innen den
       Austausch zwischen dem Landeskriminalamt (LKA), speziell dem Staatsschutz,
       und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nicht beurteilen könnten,
       solange die LKA-Akten nicht einsehbar seien.
       
       Teammitarbeiter Ivo Komljen präzisierte, aus den vorliegenden Quellen aus
       dem Staatsschutz zeichne sich teilweise ab, dass eine „Wissensasymmetrie“
       zwischen LfV und LKA und ein „dysfunktionaler Reibungsprozess“ bestand, der
       zu der [2][anhaltenden Annahme eines Mordes aus kriminellen Tatmotiven]
       geführt habe – und dazu, rechtsextreme Motive auszublenden. Genauer könne
       dies aber nur mit den LKA-Akten nachvollzogen werden. Nur so sei eine
       Schlussfolgerung mit Empfehlungen möglich.
       
       ## Akteneinsicht vor einem Jahr beantragt
       
       Schon seit dem 12. Januar dieses Jahres liegt beim Karlsruher
       Oberverwaltungsgericht ein Antrag der Forschungsgruppe und der Hamburger
       Bürgerschaft auf eine gerichtliche Entscheidung über die Einsicht in diese
       Akten vor. Das Gericht soll den Generalbundesanwalt verpflichten, dem
       Antrag des Forschungsteams auf Akteneinsicht vom 4. Oktober 2025
       stattzugeben. Mit der Verweigerung der Akteneinsicht hat der
       Generalbundesanwalt mittlerweile schon zwölf Monate lang die
       wissenschaftliche Arbeit behindert.
       
       Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist eigentlich bis Ende 2027 terminiert.
       Von einem Plan B, falls das nicht reicht, wollte Schmitt-Leonardy noch
       nicht sprechen. Sie hoffe, dass der Generalbundesanwalt seine totale
       Blockadehaltung aufgebe, da in „Zeiten wie diesen“ auch staatliche
       Institutionen wüssten, dass sie sich gegenüber der Öffentlichkeit öffnen
       müssten. Das Forschungsteam habe signalisiert, beim „Wie“ der Akteneinsicht
       ganz offen zu sein: Man sei auch bereit, die Akten in gesicherten Räumen
       beim Generalbundesanwalt einzusehen und ihm beim Datenschutz
       entgegenzukommen.
       
       Teamleiter Goschler mochte allerdings nicht ausschließen, dass über eine
       Verlängerung des Forschungsauftrags nachgedacht werden müsse. Er könne sich
       aber auch eine Änderung des Auftrages vorstellen. Eine Verschiebung des
       Fokus weg vom LKA würde allerdings kaum dem ursprünglichen Auftrag
       entsprechen. In der [3][Darstellung des Forschungsprojektes auf der
       Webseite der Bürgerschaft] zielen fünf der sechs Fragestellungen explizit
       auf die Ermittlungen der Polizei. Ohne die LKA-Akten würde die Forschung
       hier an ihre Grenzen stoßen.
       
       Die Forschenden räumten ein, dass die Angehörigen von Süleyman Taşköprü von
       ihrer Arbeit enttäuscht seien. In der Familie werde das Forschungsprojekt
       ohnehin als „Trostpreis“ betrachtet, sie hätte sich [4][einen
       Parlamentarischen Untersuchungsausschuss] gewünscht – und fordert ihn bis
       heute. Das Forschungsteam habe da eine Erblast übernommen, sagte Goschler.
       
       Hinzu kommt, dass sie erst nach dem Aktenstudium versucht haben, den
       Kontakt zur Familie aufzunehmen – wie es wissenschaftlichen Standards
       entspreche. Für die Familie kam das zu spät. Das Team hofft dennoch, mit
       den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Man wolle unbedingt auch die
       Perspektive der Betroffenen berücksichtigen.
       
       [Anmerkung: In der ersten Fassung wurde die Zahl der Akten-Seiten
       versehentlich mit 8.000 angegeben. Korrekt ist 80.000. Dieser Fehler wurde
       inzwischen berichtigt, d.Red.]
       
       5 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Blick-in-verschlossene-NSU-Akten/!6186702
 (DIR) [2] /Blick-in-verschlossene-NSU-Akten/!6186702
 (DIR) [3] https://www.hamburgische-buergerschaft.de/unsere-arbeit/nsu-forschungsprojekt
 (DIR) [4] /NSU-Aufarbeitung-in-Hamburg/!6210664
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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