# taz.de -- NSU-Mord in Hamburg: Der Generalbundesanwalt behindert Aufarbeitung
> Ein volles Jahr wartet das von der Bürgerschaft beauftragte
> Forschungsteam nun schon auf die Freigabe von Polizei-Akten. Viel Zeit
> bleibt nicht mehr.
(IMG) Bild: Auch für Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) nicht zu fassen: Anderthalb Jahre nach Forschungsbeginn fehlt noch Aktenzugang
An die 80.000 Aktenseiten hat das interdisziplinäre Forschungsteam bereits
gesichtet, das im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft den Mord an Süleyman
Taşköprü in Hamburg untersucht. Terroristen der Nazi-Gruppe
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatten Taşköprü 2001 in seinem
Gemüseladen erschossen. Die Hamburger Bürgerschaft hat sich, anders als in
vielen Bundesländern, gegen einen Untersuchungsausschuss und stattdessen
für eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage entschieden, warum die
Sicherheitsbehörden damals lange nicht in Richtung Rechtsterrorismus
ermittelten.
Erste Medienanalysen sind schon gemacht. Es könnte jedoch sein, dass die
wissenschaftliche Aufarbeitung nicht zum Abschluss kommt. Denn der
Generalbundesanwalt in Karlsruhe will die Akten des Landeskriminalamts in
Hamburg [1][weiterhin nicht freigeben]. Die Forschenden haben sich deswegen
an das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe gewandt.
Der Rechtsstreit koste nicht nur Zeit, er binde auch „erhebliche
juristische Ressourcen“, sagte Charlotte Schmitt-Leonardy,
Rechtswissenschaftlerin an der Universität Bielefeld, im Saal 151 des
Hamburger Rathauses, in dem das Team kürzlich den Stand seiner Forschung
darlegte. Dessen Leiter, Konstantin Goschler, Zeithistoriker an der
Ruhr-Uni Bochum, wies darauf hin, dass die Wissenschaftler:innen den
Austausch zwischen dem Landeskriminalamt (LKA), speziell dem Staatsschutz,
und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nicht beurteilen könnten,
solange die LKA-Akten nicht einsehbar seien.
Teammitarbeiter Ivo Komljen präzisierte, aus den vorliegenden Quellen aus
dem Staatsschutz zeichne sich teilweise ab, dass eine „Wissensasymmetrie“
zwischen LfV und LKA und ein „dysfunktionaler Reibungsprozess“ bestand, der
zu der [2][anhaltenden Annahme eines Mordes aus kriminellen Tatmotiven]
geführt habe – und dazu, rechtsextreme Motive auszublenden. Genauer könne
dies aber nur mit den LKA-Akten nachvollzogen werden. Nur so sei eine
Schlussfolgerung mit Empfehlungen möglich.
## Akteneinsicht vor einem Jahr beantragt
Schon seit dem 12. Januar dieses Jahres liegt beim Karlsruher
Oberverwaltungsgericht ein Antrag der Forschungsgruppe und der Hamburger
Bürgerschaft auf eine gerichtliche Entscheidung über die Einsicht in diese
Akten vor. Das Gericht soll den Generalbundesanwalt verpflichten, dem
Antrag des Forschungsteams auf Akteneinsicht vom 4. Oktober 2025
stattzugeben. Mit der Verweigerung der Akteneinsicht hat der
Generalbundesanwalt mittlerweile schon zwölf Monate lang die
wissenschaftliche Arbeit behindert.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist eigentlich bis Ende 2027 terminiert.
Von einem Plan B, falls das nicht reicht, wollte Schmitt-Leonardy noch
nicht sprechen. Sie hoffe, dass der Generalbundesanwalt seine totale
Blockadehaltung aufgebe, da in „Zeiten wie diesen“ auch staatliche
Institutionen wüssten, dass sie sich gegenüber der Öffentlichkeit öffnen
müssten. Das Forschungsteam habe signalisiert, beim „Wie“ der Akteneinsicht
ganz offen zu sein: Man sei auch bereit, die Akten in gesicherten Räumen
beim Generalbundesanwalt einzusehen und ihm beim Datenschutz
entgegenzukommen.
Teamleiter Goschler mochte allerdings nicht ausschließen, dass über eine
Verlängerung des Forschungsauftrags nachgedacht werden müsse. Er könne sich
aber auch eine Änderung des Auftrages vorstellen. Eine Verschiebung des
Fokus weg vom LKA würde allerdings kaum dem ursprünglichen Auftrag
entsprechen. In der [3][Darstellung des Forschungsprojektes auf der
Webseite der Bürgerschaft] zielen fünf der sechs Fragestellungen explizit
auf die Ermittlungen der Polizei. Ohne die LKA-Akten würde die Forschung
hier an ihre Grenzen stoßen.
Die Forschenden räumten ein, dass die Angehörigen von Süleyman Taşköprü von
ihrer Arbeit enttäuscht seien. In der Familie werde das Forschungsprojekt
ohnehin als „Trostpreis“ betrachtet, sie hätte sich [4][einen
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss] gewünscht – und fordert ihn bis
heute. Das Forschungsteam habe da eine Erblast übernommen, sagte Goschler.
Hinzu kommt, dass sie erst nach dem Aktenstudium versucht haben, den
Kontakt zur Familie aufzunehmen – wie es wissenschaftlichen Standards
entspreche. Für die Familie kam das zu spät. Das Team hofft dennoch, mit
den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Man wolle unbedingt auch die
Perspektive der Betroffenen berücksichtigen.
[Anmerkung: In der ersten Fassung wurde die Zahl der Akten-Seiten
versehentlich mit 8.000 angegeben. Korrekt ist 80.000. Dieser Fehler wurde
inzwischen berichtigt, d.Red.]
5 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Blick-in-verschlossene-NSU-Akten/!6186702
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(DIR) [4] /NSU-Aufarbeitung-in-Hamburg/!6210664
## AUTOREN
(DIR) Andreas Speit
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