# taz.de -- NSU-Aufarbeitung in Hamburg: Ein Untersuchungsausschuss käme weiter
> SPD und Grüne wollten in Hamburg unbedingt einen
> NSU-Untersuchungsausschuss verhindern. Die Kritik daran wird nun durch
> ein neues Gutachten gestärkt.
(IMG) Bild: Gedenkstein für Süleyman Taşköprü: Vor 25 Jahren wurde er vom NSU in Hamburg ermordet
Eine wissenschaftliche Forschungsgruppe ist doch angemessen und völlig
ausreichend, befand Hamburgs regierende Koalition aus SPD und Grünen vor
drei Jahren. Um noch verbleibende offene Fragen über die Umstände des
Mordes an Süleyman Taşköprü durch den sogenannten Nationalsozialistischen
Untergrund (NSU) im Juni 2001 zu beantworten, brauche es keinen
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA). Die
Wissenschaftler:innen würden schon alle nötigen Erkenntnisse aus dem
Archiv- und Aktenmaterial herauskramen.
In der Zwischenzeit hat sich jedoch gezeigt: [1][Die Forschungsgruppe kommt
nicht an alle nötigen Akten heran; der Generalbundesanwalt, bei dem sie
liegen, will sie nicht herausrücken.] Und nun zeigt ein Gutachten des
wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Hätten SPD und Grüne einen PUA
eingesetzt, dann hätte der Generalbundesanwalt die Herausgabe wohl nicht
verweigern dürfen.
In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Hamburger Bundestagsabgeordnete
Cansu Özdemir (Linke). Darin stellt der wissenschaftliche Dienst fest, ein
PUA verfügt über einen „verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf
Aktenvorlage“. Ein Forschungsprojekt hat dagegen nach Paragraf 476 StPO
„nach überwiegender Auffassung keinen entsprechenden materiellen
Rechtsanspruch“. Die Datenübermittlung stünde im „pflichtgemäßen Ermessen
der zuständigen Stelle“.
Özdemirs Parteigenosse Deniz Celik, der in der Bürgerschaft
innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion ist, kritisiert deshalb
Rot-Grün scharf: „Das Gutachten entzieht der rot-grünen Ausrede den Boden.“
Besonders von Seiten der SPD sei zuletzt suggeriert worden, dass wohl auch
ein PUA die entsprechenden Akten nicht vom Generalbundesanwalt bekommen
hätte. „Der Wissenschaftliche Dienst stellt unmissverständlich fest, dass
ein Untersuchungsausschuss gegenüber der Bundesanwaltschaft eine stärkere
und weitreichendere Rechtsposition hat“, sagt Celik. Der aktuelle Streit um
die Akten würde zeigen, dass sich „SPD und Grüne bewusst für das schwächere
Instrument entschieden“ hätten.
## Nur in Hamburg gibt es keinen Untersuchungsausschuss
Dabei gab es im Frühjahr 2023 innerhalb der Koalition durchaus [2][Streit
um die Frage, ob es einen PUA geben sollte.] Bis heute ist Hamburg das
einzige Bundesland, in dem das NSU-Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und
Beate Zschäpe mordeten und kein Untersuchungsausschuss folgte.
Die Grünen waren dementsprechend eigentlich dafür, konnten sich gegen die
SPD aber als Juniorpartner nicht durchsetzen. Stattdessen einigten sie sich
auf die Einrichtung des Forschungsprojekts. Mit der Verhinderung eines PUA
habe Rot-Grüne „in Kauf genommen, dass der Aufklärung genau dort die Hände
gebunden sind, wo es auf durchsetzbare Rechte gegenüber Behörden ankommt“,
sagt Celik.
Die Hamburger Bürgerschaftskanzlei, bei der das Forschungsprojekt angedockt
ist, erklärt nun hingegen, dass aus dem Gutachten nur bedingt Rückschlüsse
auf den Anspruch auf Aktenvorlage für Untersuchungsausschüsse der
Landesparlamente gezogen werden können. Ohnehin sei ja auch noch eine Klage
beim Oberlandesgericht Karlsruhe offen, den die Bürgerschaftskanzlei
gemeinsam mit der Forschungsgruppe eingereicht hatte. Dass die
Bundesanwaltschaft die Akten rechtmäßig zurückhalten darf, glauben sie
nämlich nicht.
Theoretisch könnte die Forschungsgruppe hingegen schon jetzt die
betreffenden Akten einsehen. [3][Dem Hamburger Bündnis gegen rechts waren
sie zugespielt worden,] im Juni übergab das Bündnis einen USB-Stick mit den
Akten an die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD). Sie erklärte, das
Material sicher aufzubewahren, aber nicht einzusehen.
7 Sep 2026
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## AUTOREN
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