# taz.de -- NSU-Aufarbeitung in Hamburg: Ein Untersuchungsausschuss käme weiter
       
       > SPD und Grüne wollten in Hamburg unbedingt einen
       > NSU-Untersuchungsausschuss verhindern. Die Kritik daran wird nun durch
       > ein neues Gutachten gestärkt.
       
 (IMG) Bild: Gedenkstein für Süleyman Taşköprü: Vor 25 Jahren wurde er vom NSU in Hamburg ermordet
       
       Eine wissenschaftliche Forschungsgruppe ist doch angemessen und völlig
       ausreichend, befand Hamburgs regierende Koalition aus SPD und Grünen vor
       drei Jahren. Um noch verbleibende offene Fragen über die Umstände des
       Mordes an Süleyman Taşköprü durch den sogenannten Nationalsozialistischen
       Untergrund (NSU) im Juni 2001 zu beantworten, brauche es keinen
       Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA). Die
       Wissenschaftler:innen würden schon alle nötigen Erkenntnisse aus dem
       Archiv- und Aktenmaterial herauskramen.
       
       In der Zwischenzeit hat sich jedoch gezeigt: [1][Die Forschungsgruppe kommt
       nicht an alle nötigen Akten heran; der Generalbundesanwalt, bei dem sie
       liegen, will sie nicht herausrücken.] Und nun zeigt ein Gutachten des
       wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Hätten SPD und Grüne einen PUA
       eingesetzt, dann hätte der Generalbundesanwalt die Herausgabe wohl nicht
       verweigern dürfen.
       
       In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Hamburger Bundestagsabgeordnete
       Cansu Özdemir (Linke). Darin stellt der wissenschaftliche Dienst fest, ein
       PUA verfügt über einen „verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf
       Aktenvorlage“. Ein Forschungsprojekt hat dagegen nach Paragraf 476 StPO
       „nach überwiegender Auffassung keinen entsprechenden materiellen
       Rechtsanspruch“. Die Datenübermittlung stünde im „pflichtgemäßen Ermessen
       der zuständigen Stelle“.
       
       Özdemirs Parteigenosse Deniz Celik, der in der Bürgerschaft
       innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion ist, kritisiert deshalb
       Rot-Grün scharf: „Das Gutachten entzieht der rot-grünen Ausrede den Boden.“
       Besonders von Seiten der SPD sei zuletzt suggeriert worden, dass wohl auch
       ein PUA die entsprechenden Akten nicht vom Generalbundesanwalt bekommen
       hätte. „Der Wissenschaftliche Dienst stellt unmissverständlich fest, dass
       ein Untersuchungsausschuss gegenüber der Bundesanwaltschaft eine stärkere
       und weitreichendere Rechtsposition hat“, sagt Celik. Der aktuelle Streit um
       die Akten würde zeigen, dass sich „SPD und Grüne bewusst für das schwächere
       Instrument entschieden“ hätten.
       
       ## Nur in Hamburg gibt es keinen Untersuchungsausschuss
       
       Dabei gab es im Frühjahr 2023 innerhalb der Koalition durchaus [2][Streit
       um die Frage, ob es einen PUA geben sollte.] Bis heute ist Hamburg das
       einzige Bundesland, in dem das NSU-Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und
       Beate Zschäpe mordeten und kein Untersuchungsausschuss folgte.
       
       Die Grünen waren dementsprechend eigentlich dafür, konnten sich gegen die
       SPD aber als Juniorpartner nicht durchsetzen. Stattdessen einigten sie sich
       auf die Einrichtung des Forschungsprojekts. Mit der Verhinderung eines PUA
       habe Rot-Grüne „in Kauf genommen, dass der Aufklärung genau dort die Hände
       gebunden sind, wo es auf durchsetzbare Rechte gegenüber Behörden ankommt“,
       sagt Celik.
       
       Die Hamburger Bürgerschaftskanzlei, bei der das Forschungsprojekt angedockt
       ist, erklärt nun hingegen, dass aus dem Gutachten nur bedingt Rückschlüsse
       auf den Anspruch auf Aktenvorlage für Untersuchungsausschüsse der
       Landesparlamente gezogen werden können. Ohnehin sei ja auch noch eine Klage
       beim Oberlandesgericht Karlsruhe offen, den die Bürgerschaftskanzlei
       gemeinsam mit der Forschungsgruppe eingereicht hatte. Dass die
       Bundesanwaltschaft die Akten rechtmäßig zurückhalten darf, glauben sie
       nämlich nicht.
       
       Theoretisch könnte die Forschungsgruppe hingegen schon jetzt die
       betreffenden Akten einsehen. [3][Dem Hamburger Bündnis gegen rechts waren
       sie zugespielt worden,] im Juni übergab das Bündnis einen USB-Stick mit den
       Akten an die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD). Sie erklärte, das
       Material sicher aufzubewahren, aber nicht einzusehen.
       
       7 Sep 2026
       
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