# taz.de -- Sozialkürzungen: Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung sind bedroht
       
       > Gleich mehrere Gesetze plant die schwarz-rote Bundesregierung, die
       > Einsparungen bei Menschen mit Behinderungen bedeuten würden. Am Freitag
       > wird eines davon beraten.
       
 (IMG) Bild: Emma Kuhlemann (re.) und ihre Schwester Sophie: Das geplante Gesetz wird Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen das Leben schwer machen
       
       14 Wochen Ferien im Jahr sind nicht immer Anlass zur Freude. Martina Bell,
       Laborantin und Mutter einer 22-jährigen Tochter, braucht für die Zeit, in
       der das Förderzentrum ihrer Tochter geschlossen ist, generalstabsmäßige
       Planung. Denn Tochter Luisa ist wegen eines seltenen genetischen Syndroms
       mehrfach eingeschränkt und hat den höchsten Pflegegrad 5.
       
       „In den Ferien habe ich Vertrauenspersonen, junge Leute aus dem
       Freiwilligendienst und eine Frau aus Mexiko, die Luisa betreuen“, erzählt
       Bell der taz. Dann kann Bell ihren Halbtagsjob im Labor trotz des
       geschlossenen Förderzentrums weiter ausüben. Bezahlt werden die
       Helfer:innen durch die sogenannte „Verhinderungspflege“, die es erlaubt,
       bis zu 3.540 Euro im Jahr mit der Pflegekasse für die Finanzierung von
       privaten Helfer:innen abzurechnen. Dieser Posten soll im geplanten
       [1][Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)] gestrichen werden.
       
       „Für pflegende Angehörige wäre es eine Katastrophe, wenn durch das geplante
       Pflegeneuordnungsgesetz die Verhinderungspflege wegfallen würde“, erklärt
       Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe hat eine
       [2][Kampagne] gestartet, in der sie vor drohenden Kürzungen bei den Hilfen
       für Menschen mit Behinderungen warnt.
       
       Drei Gesetzesvorhaben stehen dazu an. Im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz,
       zu dem Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) voraussichtlich in der
       nächsten Woche einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wird, finden sich
       empfindliche Kürzungen nicht nur in der Verhinderungspflege, sondern auch
       durch eine neue Begutachtungssystematik, die es erschwert, überhaupt in
       einen Pflegegrad oder gar in einen höheren Pflegegrad zu kommen. In der
       sogenannten Eingliederungshilfe, den Assistenzleistungen für Menschen mit
       Behinderung, soll ebenfalls gespart werden, ein Gesetzentwurf aus dem
       Bundessozialministerium dazu soll Ende des Jahres kommen.
       
       Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur [3][Strukturreform] der Kinder- und
       Jugendhilfe aus dem Hause der Familien- und Bildungsministerin soll sich am
       Freitag (25. September) in einem ersten Durchgang der Bundesrat und Anfang
       Oktober dann der Bundestag befassen. Der Entwurf setzt laut Ministerium
       unter anderem auf „starke kommunale Strukturen statt teurer
       Einzelfallhilfen“ und soll auch Kosten dämpfen. Er sieht vor, dass Kinder
       mit Behinderung in den Schulen sogenannte „infrastrukturelle
       Bildungsassistenz“ und damit verstärkt unterstützende Gruppenangebote
       bekommen. Die Lebenshilfe fordert, dass trotzdem die „individuellen
       Rechtsansprüche“ auf Einzelassistenz „rechtssicher geregelt“ und
       durchsetzbar sein müsste
       
       ## Mehr Belastung, weniger Selbstbestimmtheit
       
       In der Pflege soll nach [4][dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf] die
       sogenannte Verhinderungspflege wegfallen und teilweise ersetzt werden unter
       anderem durch ein monatliches „Sozialraumbudget“, das monatlich um etwa 40
       Euro höher liegt als der bisher geltende Entlastungsbetrag. Aus diesem
       Budget müssen aber auch noch andere Leistungen finanziert werden als nur
       die Ersatz-Pflegepersonen. Dieses „Budget“ darf zudem nicht mehr angespart
       werden, sondern ist monatlich zu verbrauchen. „Damit könnte man die Hilfen,
       die verstärkt in den Schulferien anfallen, nicht mehr ausreichend
       finanzieren“, sagt Bell.
       
       Große Befürchtungen in betroffenen Familien weckt die geplante Reform in
       der Eingliederungshilfe, deren Kosten in den vergangenen Jahren stark
       gestiegen sind. Das Stichwort heißt „Pooling“. Damit ist gemeint, dass sich
       einE Assistent:in an der Uni oder bei Freizeitaktivitäten gleichzeitig
       um mehrere Menschen mit Behinderungen kümmern soll. Die 1:1-Begleitung, wo
       einE Assistent:in einen einzigen Menschen mit Behinderung begleitet,
       soll zum Ausnahmefall werden – soweit das „zumutbar ist“, heißt es in den
       Empfehlungen der Ministerpräsident:innen der Länder und des
       Bundeskanzlers zur [5][Reform der Eingliederungshilfe]. Über die
       Zumutbarkeit entscheiden dabei „die Leistungsträger“, also die Behörden.
       „Das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit individueller Assistenz wird
       dadurch erheblich erschwert“, warnt die Lebenshilfe.
       
       Petra Willich, Beraterin beim Verein „Selbstbestimmt Leben in Nordhessen“
       (SliN) in Kassel, berichtet der taz, dass es bereits Fälle gebe, in denen
       nur noch einE Assistent:in mehrere Kinder im Unterricht begleite. „Das
       ist nicht bei allen Kindern möglich, es kommt auf den Bedarf an“, schildert
       die Beraterin, „wenn beispielsweise [6][ein Kind im Autismus Spektrum vom
       Unterricht überfordert ist], mal vor die Tür muss, dann sollte die
       Assistentin natürlich mitgehen und kann sich dann nicht um die anderen
       Kinder kümmern“.
       
       Was die Begleitung von Menschen mit Behinderungen betrifft, die selbständig
       leben wollen und dafür mehrere Stunden am Tag Hilfe durch
       Assistent:innen brauchen, hat Willich beobachtet, „dass die Anträge
       jetzt schon sehr lange dauern, das zieht sich hin“. Mitunter versuchten die
       zuständigen Behörden die Zahl der erforderlichen Assistenzstunden
       herunterzurechnen, um die Kosten zu senken. „Wenn jemand dann vielleicht 24
       Stunden am Tag Hilfe braucht, werden vielleicht nur 22 Stunden bewilligt“,
       sagt die Beraterin.
       
       Wer am Tag rund um die Uhr Unterstützung benötigt, für den können 25.000
       Euro im Monat an Kosten für die Eingliederungshilfe zusammenkommen. Eine
       Rollstuhlfahrerin mit einem Hilfebedarf von drei Stunden am Tag hingegen
       rechnet vielleicht nur 4.000 Euro für die Unterstützung ab. Die
       Eingliederungshilfe wird je nach regionaler Regelung von den kommunalen
       Sozialhilfeträgern oder von Landesbehörden finanziert.
       
       ## Albtraum Pflegeheim
       
       Wird diese Unterstützung des Einzelwohnens nicht mehr bezahlt, wären
       Betroffene auf Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderung angewiesen.
       Die Wartezeiten für diese Wohneinrichtungen können aber mehrere Jahre
       betragen, erzählen Betroffene. Der Albtraum ist, dann vielleicht schon mit
       40 Jahren in ein Pflegeheim für Senioren zu müssen, weil es sonst keine
       Alternativen gibt.
       
       Das Bundesteilhabegesetz, das im Jahre 2016 in Kraft trat und die
       [7][UN-Behindertenrechtskonvention] umsetzen soll, sollte die
       Eingliederungshilfe von der Fürsorgeleistung in ein „personenzentriertes
       Leistungsrecht“ verwandeln. Laut [8][Sozialgesetzbuch IX] werden dabei etwa
       Leistungen der „sozialen Teilhabe“ erbracht, um Leistungsberechtigte zu
       einer „möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung
       im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei
       zu unterstützen“. Laut Statistik sind die Aufwendungen der
       Eingliederungshilfe für die [9][„soziale Teilhabe“] von 2020 bis 2025 von
       14 auf 21 Milliarden Euro gestiegen. Deswegen schlagen die Länder und
       Kommunen jetzt Alarm.
       
       Wie sich das weiterentwickelt, ist die Frage. „Einige Menschen machen sich
       große Sorgen, dass sie künftig nicht mehr so selbstbestimmt leben können
       und dann doch in eine Einrichtung müssen“, erzählt Willich, „ich kann denen
       nur sagen: Wir wissen noch nicht, was da kommt.“
       
       24 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Pflegende-Angehoerige-ueber-Pflegereform/!6190147
 (DIR) [2] https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz/teilhabe-ist-menschenrecht
 (DIR) [3] https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe-282938
 (DIR) [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
 (DIR) [5] https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/4_Mitmachen/Kampagnen/20260706_TeilhMR_Bewertung_MPK_zum_Regelungsbereich_II_Eingliederungshilfe.pdf
 (DIR) [6] /Autismus-und-Schule/!6188476
 (DIR) [7] /Behindertengleichstellungsgesetz/!6180134
 (DIR) [8] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
 (DIR) [9] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/22162-eh-ausg-einn.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
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