# taz.de -- Sozialkürzungen: Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung sind bedroht
> Gleich mehrere Gesetze plant die schwarz-rote Bundesregierung, die
> Einsparungen bei Menschen mit Behinderungen bedeuten würden. Am Freitag
> wird eines davon beraten.
(IMG) Bild: Emma Kuhlemann (re.) und ihre Schwester Sophie: Das geplante Gesetz wird Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen das Leben schwer machen
14 Wochen Ferien im Jahr sind nicht immer Anlass zur Freude. Martina Bell,
Laborantin und Mutter einer 22-jährigen Tochter, braucht für die Zeit, in
der das Förderzentrum ihrer Tochter geschlossen ist, generalstabsmäßige
Planung. Denn Tochter Luisa ist wegen eines seltenen genetischen Syndroms
mehrfach eingeschränkt und hat den höchsten Pflegegrad 5.
„In den Ferien habe ich Vertrauenspersonen, junge Leute aus dem
Freiwilligendienst und eine Frau aus Mexiko, die Luisa betreuen“, erzählt
Bell der taz. Dann kann Bell ihren Halbtagsjob im Labor trotz des
geschlossenen Förderzentrums weiter ausüben. Bezahlt werden die
Helfer:innen durch die sogenannte „Verhinderungspflege“, die es erlaubt,
bis zu 3.540 Euro im Jahr mit der Pflegekasse für die Finanzierung von
privaten Helfer:innen abzurechnen. Dieser Posten soll im geplanten
[1][Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)] gestrichen werden.
„Für pflegende Angehörige wäre es eine Katastrophe, wenn durch das geplante
Pflegeneuordnungsgesetz die Verhinderungspflege wegfallen würde“, erklärt
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe hat eine
[2][Kampagne] gestartet, in der sie vor drohenden Kürzungen bei den Hilfen
für Menschen mit Behinderungen warnt.
Drei Gesetzesvorhaben stehen dazu an. Im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz,
zu dem Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) voraussichtlich in der
nächsten Woche einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wird, finden sich
empfindliche Kürzungen nicht nur in der Verhinderungspflege, sondern auch
durch eine neue Begutachtungssystematik, die es erschwert, überhaupt in
einen Pflegegrad oder gar in einen höheren Pflegegrad zu kommen. In der
sogenannten Eingliederungshilfe, den Assistenzleistungen für Menschen mit
Behinderung, soll ebenfalls gespart werden, ein Gesetzentwurf aus dem
Bundessozialministerium dazu soll Ende des Jahres kommen.
Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur [3][Strukturreform] der Kinder- und
Jugendhilfe aus dem Hause der Familien- und Bildungsministerin soll sich am
Freitag (25. September) in einem ersten Durchgang der Bundesrat und Anfang
Oktober dann der Bundestag befassen. Der Entwurf setzt laut Ministerium
unter anderem auf „starke kommunale Strukturen statt teurer
Einzelfallhilfen“ und soll auch Kosten dämpfen. Er sieht vor, dass Kinder
mit Behinderung in den Schulen sogenannte „infrastrukturelle
Bildungsassistenz“ und damit verstärkt unterstützende Gruppenangebote
bekommen. Die Lebenshilfe fordert, dass trotzdem die „individuellen
Rechtsansprüche“ auf Einzelassistenz „rechtssicher geregelt“ und
durchsetzbar sein müsste
## Mehr Belastung, weniger Selbstbestimmtheit
In der Pflege soll nach [4][dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf] die
sogenannte Verhinderungspflege wegfallen und teilweise ersetzt werden unter
anderem durch ein monatliches „Sozialraumbudget“, das monatlich um etwa 40
Euro höher liegt als der bisher geltende Entlastungsbetrag. Aus diesem
Budget müssen aber auch noch andere Leistungen finanziert werden als nur
die Ersatz-Pflegepersonen. Dieses „Budget“ darf zudem nicht mehr angespart
werden, sondern ist monatlich zu verbrauchen. „Damit könnte man die Hilfen,
die verstärkt in den Schulferien anfallen, nicht mehr ausreichend
finanzieren“, sagt Bell.
Große Befürchtungen in betroffenen Familien weckt die geplante Reform in
der Eingliederungshilfe, deren Kosten in den vergangenen Jahren stark
gestiegen sind. Das Stichwort heißt „Pooling“. Damit ist gemeint, dass sich
einE Assistent:in an der Uni oder bei Freizeitaktivitäten gleichzeitig
um mehrere Menschen mit Behinderungen kümmern soll. Die 1:1-Begleitung, wo
einE Assistent:in einen einzigen Menschen mit Behinderung begleitet,
soll zum Ausnahmefall werden – soweit das „zumutbar ist“, heißt es in den
Empfehlungen der Ministerpräsident:innen der Länder und des
Bundeskanzlers zur [5][Reform der Eingliederungshilfe]. Über die
Zumutbarkeit entscheiden dabei „die Leistungsträger“, also die Behörden.
„Das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit individueller Assistenz wird
dadurch erheblich erschwert“, warnt die Lebenshilfe.
Petra Willich, Beraterin beim Verein „Selbstbestimmt Leben in Nordhessen“
(SliN) in Kassel, berichtet der taz, dass es bereits Fälle gebe, in denen
nur noch einE Assistent:in mehrere Kinder im Unterricht begleite. „Das
ist nicht bei allen Kindern möglich, es kommt auf den Bedarf an“, schildert
die Beraterin, „wenn beispielsweise [6][ein Kind im Autismus Spektrum vom
Unterricht überfordert ist], mal vor die Tür muss, dann sollte die
Assistentin natürlich mitgehen und kann sich dann nicht um die anderen
Kinder kümmern“.
Was die Begleitung von Menschen mit Behinderungen betrifft, die selbständig
leben wollen und dafür mehrere Stunden am Tag Hilfe durch
Assistent:innen brauchen, hat Willich beobachtet, „dass die Anträge
jetzt schon sehr lange dauern, das zieht sich hin“. Mitunter versuchten die
zuständigen Behörden die Zahl der erforderlichen Assistenzstunden
herunterzurechnen, um die Kosten zu senken. „Wenn jemand dann vielleicht 24
Stunden am Tag Hilfe braucht, werden vielleicht nur 22 Stunden bewilligt“,
sagt die Beraterin.
Wer am Tag rund um die Uhr Unterstützung benötigt, für den können 25.000
Euro im Monat an Kosten für die Eingliederungshilfe zusammenkommen. Eine
Rollstuhlfahrerin mit einem Hilfebedarf von drei Stunden am Tag hingegen
rechnet vielleicht nur 4.000 Euro für die Unterstützung ab. Die
Eingliederungshilfe wird je nach regionaler Regelung von den kommunalen
Sozialhilfeträgern oder von Landesbehörden finanziert.
## Albtraum Pflegeheim
Wird diese Unterstützung des Einzelwohnens nicht mehr bezahlt, wären
Betroffene auf Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderung angewiesen.
Die Wartezeiten für diese Wohneinrichtungen können aber mehrere Jahre
betragen, erzählen Betroffene. Der Albtraum ist, dann vielleicht schon mit
40 Jahren in ein Pflegeheim für Senioren zu müssen, weil es sonst keine
Alternativen gibt.
Das Bundesteilhabegesetz, das im Jahre 2016 in Kraft trat und die
[7][UN-Behindertenrechtskonvention] umsetzen soll, sollte die
Eingliederungshilfe von der Fürsorgeleistung in ein „personenzentriertes
Leistungsrecht“ verwandeln. Laut [8][Sozialgesetzbuch IX] werden dabei etwa
Leistungen der „sozialen Teilhabe“ erbracht, um Leistungsberechtigte zu
einer „möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung
im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei
zu unterstützen“. Laut Statistik sind die Aufwendungen der
Eingliederungshilfe für die [9][„soziale Teilhabe“] von 2020 bis 2025 von
14 auf 21 Milliarden Euro gestiegen. Deswegen schlagen die Länder und
Kommunen jetzt Alarm.
Wie sich das weiterentwickelt, ist die Frage. „Einige Menschen machen sich
große Sorgen, dass sie künftig nicht mehr so selbstbestimmt leben können
und dann doch in eine Einrichtung müssen“, erzählt Willich, „ich kann denen
nur sagen: Wir wissen noch nicht, was da kommt.“
24 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Pflegende-Angehoerige-ueber-Pflegereform/!6190147
(DIR) [2] https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz/teilhabe-ist-menschenrecht
(DIR) [3] https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe-282938
(DIR) [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
(DIR) [5] https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/4_Mitmachen/Kampagnen/20260706_TeilhMR_Bewertung_MPK_zum_Regelungsbereich_II_Eingliederungshilfe.pdf
(DIR) [6] /Autismus-und-Schule/!6188476
(DIR) [7] /Behindertengleichstellungsgesetz/!6180134
(DIR) [8] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
(DIR) [9] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/22162-eh-ausg-einn.html
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
## TAGS
(DIR) Leben mit Behinderung
(DIR) Inklusion
(DIR) Sozialkürzungen
(DIR) Social-Auswahl
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Autistische Kinder und Schulbegleitung: 11 Tage Unterricht im Jahr
Autistische Kinder gehen oft nicht zur Schule, weil Ämter fragwürdige
Entscheidungen treffen. Für Matilda war das erste Schuljahr deshalb eine
Tortur.
(DIR) Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Sozialverband warnt vor Rückschritt für behinderte Kinder
Familienministerin Prien will die Kinder- und Jugendhilfe neu ordnen.
Einfachere Zuständigkeiten, weniger Kosten. Experten äußern ernste Sorgen.