# taz.de -- Autistische Kinder und Schulbegleitung: 11 Tage Unterricht im Jahr
       
       > Autistische Kinder gehen oft nicht zur Schule, weil Ämter fragwürdige
       > Entscheidungen treffen. Für Matilda war das erste Schuljahr deshalb eine
       > Tortur.
       
       Das Landratsamt Aschaffenburg weiß ziemlich viel über die siebenjährige
       Matilda: Dass das Mädchen Pferde liebt, durchschnittlich begabt ist und
       einen starken Willen hat. Aber auch, dass Matilda ohne die strikte Abfolge
       fester Routinen nicht das Haus verlässt. Dass sie schnell in Stress gerät,
       wenn etwas Außerplanmäßiges eintritt. Dass Lärm und andere Reize sie
       komplett überfordern können.
       
       Das Amt im Nordwesten Bayerns kennt auch die Ursache für Matildas
       Verhalten: Im Alter von fünf wurde bei ihr Autismus festgestellt, dazu eine
       schwere Form von ADHS. Ohne Hilfe drohe eine „seelische Behinderung“,
       warnte eine Kinder- und Jugendpsychologin, die Matilda kurz vor der
       Einschulung untersucht hat.
       
       Unter Autismus verstehen Mediziner:innen ein ganzes Spektrum an
       neurologischen Entwicklungsstörungen, [1][die sich sehr unterschiedlich
       äußern können]. Die offizielle Diagnose lautet daher auch
       Autismus-Spektrum-Störung. Bei Matilda haben sie zwei Fachärztinnen
       unabhängig voneinander festgestellt. Die Diagnosen liegen dem Landratsamt
       Aschaffenburg vor, ebenso Gutachten von Kindergarten, Schule und einer
       Sonderpädagogin.
       
       Die taz hat die Stellungnahmen gesichtet, sie kommen alle mehr oder weniger
       zu demselben Schluss: Der Schulbesuch stellt eine enorme Herausforderung
       für das Mädchen dar. Deshalb empfehlen sie dringend eine Schulbegleitung
       für Matilda. Ohne eine erwachsene Person, die sich ausschließlich um
       Matildas spezielle Bedürfnisse kümmert, stünden die Chancen schlecht, dass
       das Mädchen dauerhaft am Unterricht teilnehmen könne.
       
       ## Sie weigert sich, das Klassenzimmer zu betreten
       
       Hier beginnt Friederike Stallers Kampf für die Bildungschancen ihrer
       Tochter. Auf ihren Wunsch hin hat die taz die Familie anonymisiert. Staller
       will sich und ihre Tochter schützen. Im Juni 2025, drei Monate vor dem
       Schulstart, stellt Staller im Landratsamt Aschaffenburg einen Antrag auf
       Schulbegleitung. Die zuständige Abteilung ignoriert jedoch die ärztlichen
       und pädagogischen Empfehlungen.
       
       Stattdessen befindet das Amt – nach einer einmaligen Visite im Kindergarten
       ein paar Wochen später –, dass Matilda ohne Schulassistenz starten soll.
       Nach einer weiteren Visite kurz nach dem Schulstart lehnt das Amt den
       Antrag schließlich ab. Der Tag der Amtsvisite wird der letzte wirkliche
       Schultag für Matilda in jenem Schuljahr bleiben.
       
       Ein Jahr später sitzt der Frust bei der Mutter tief. „So richtig zur Schule
       ging Matilda nur die ersten drei Wochen nach den Sommerferien, genau
       genommen 11 Tage“, erzählt Staller am Telefon. „Und das auch nur, weil ich
       sie jeden Tag bis ins Klassenzimmer begleitet habe.“
       
       Diese Begleitung sei wichtig für Matilda gewesen, um in dem unruhigen und
       oft lauten Setting zumindest anfangs noch eine vertraute Person um sich zu
       haben. Doch dann habe die Schule den Ablösungsprozess beschleunigen wollen
       und Friederike Staller verwehrt, ihre Tochter bis in den Klassenraum zu
       begleiten. Für Matilda sei diese Änderung zu viel gewesen – seitdem habe
       sie sich geweigert, das Klassenzimmer zu betreten.
       
       Alle Versuche, daran etwas zu ändern, scheitern: tägliche kurze Gespräche
       zwischen Matilda und der Schulsozialarbeiterin, mehrere Round Tables an der
       Schule, das Einschalten von Schulamt, Landrat und mehreren Beratungsstellen
       für Autismus in der Region. Von der Schule fühlt sich die Mutter nicht
       ernst genommen: „Matildas Klassenlehrerin hat sich einmal bei mir
       beschwert, warum Matilda immer so 'rumzicken’ muss.“ Auch habe sie Druck
       auf ihre Tochter aufgebaut, dass sie endlich am Unterricht teilnimmt. „Da
       frag’ ich mich schon, ob sich die Person ernsthaft mit dem Autismus ihrer
       Schülerin auseinandergesetzt hat“, sagt Staller.
       
       Welchen Anteil die Lehrerin an der Eskalation hat, möchte die Schule nicht
       kommentieren. Die Schulleiterin jedenfalls reagiert nicht auf eine
       schriftliche Gesprächsanfrage der taz. Fragen per Mail, warum der
       Schulbesuch Matildas aus ihrer Sicht bisher nicht klappte, blieben
       unbeantwortet.
       
       Wie gut oder schlecht Schulen hierzulande auf die Bedürfnisse autistischer
       Kinder und Jugendlicher eingehen, ist wenig erforscht. Was bekannt ist, hat
       kürzlich die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) zusammengetragen.
       Das Gremium berät die Länder in Bildungsfragen und kommt zu verheerenden
       Ergebnissen: Bundesweit finden Betroffene häufig kein für sie passendes
       Lernumfeld vor.
       
       Es fehlt an Ruheräumen, sonderpädagogischem Personal sowie an spezifischen
       Unterrichtskonzepten, etwa zu autismussensiblen Gruppengrößen. Zudem fühlen
       sich viele Lehrkräfte schlecht vorbereitet. „Derzeit müssen Eltern oftmals
       für die Unterstützung für ihre Kinder kämpfen“, kritisiert die Bielefelder
       Bildungsforscherin Birgit Lütje-Klose, die die im Juni veröffentlichte
       Stellungnahme koordiniert hat.
       
       Die SWK sieht aber auch strukturelle Versäumnisse, die einen Schulbesuch
       autistischer Kinder und Jugendlicher erschweren. So gibt es lediglich in
       vier Bundesländern überhaupt einen eigenen Förderschwerpunkt „Autismus“ für
       den Bildungsbereich. Gleichzeitig sind bundesweit die Hürden für
       individuelles Homeschooling oder andere Formen der alternativen Beschulung
       sehr hoch; nur „in absoluten Ausnahmefällen“ werden sie gewährt. All dies
       führe dazu, warnen die Autor:innen, dass autistische Schüler:innen
       hierzulande „von Diskriminierung und pädagogischer Exklusion“ bedroht
       seien.
       
       ## Das Amt ignoriert die ärztliche Diagnose
       
       So auch Matilda Staller. Im November 2025, als das Mädchen bereits mehrere
       Wochen nicht mehr am Unterricht teilnimmt, stellt ihre Mutter einen
       weiteren Antrag auf Schulbegleitung sowie auf autismusspezifische
       Förderung. Wieder weist das Landratsamt einen „Leistungsanspruch“ zurück.
       
       Die Begründung: „Die mangelnde Unterrichtsteilnahme Ihrer Tochter liegt aus
       Sicht des Landratsamtes Aschaffenburg darin begründet, dass der
       Ablöseprozess zwischen Ihnen und Ihrer Tochter gestört ist.“ Da schon die
       Versuche, über die Schulsozialarbeiterin eine Lösung herbeiführen,
       gescheitert seien, müsse davon ausgegangen werden, „dass auch der Einsatz
       einer Schulbegleitung hier keine Änderung herbeiführen kann“.
       
       Die ärztlichen Diagnosen ignoriert das Amt erneut – ebenso die Tatsache,
       dass Matilda ein Behinderungsgrad von 70 Prozent sowie der Pflegegrad 3
       attestiert wurde. Das bedeutet, dass das Mädchen in ihrer alltäglichen
       Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Stattdessen empfiehlt das
       Landratsamt eine „engmaschige psychologische und psychiatrische
       Begleitung“, notfalls stationär, sowie „eine erzieherische Hilfe“. Für
       Staller ein Schlag ins Gesicht: „Anstatt zu erkennen, dass das Setting an
       der Schule nicht für alle Kinder passt, wird das Kind in die Klapse
       geschickt und die Schuld bei der Familie gesucht.“
       
       Christian Frese kennt viele solcher Fälle. Seit Jahren beobachtet der
       Geschäftsführer des Bundesverbandes Autismus Deutschland eine gewisse
       „Übergriffigkeit“ bei Jugendämtern. In den meisten Fällen sei der Verdacht,
       dass Eltern mit autistischen Kindern ihre erzieherische Pflicht verletzten,
       unangebracht, kritisiert er. Genauso problematisch ist aus seiner Sicht die
       Zurückhaltung der Jugendämter bei der Gewährung von Hilfen: „Die
       Jugendämter sperren sich oft, von Anfang an eine Schulbegleitung zu
       bewilligen“, sagt Frese. In der Zwischenzeit könne die Situation aber
       bereits kippen und das Kind in eine Verweigerungshaltung treten.
       
       ## Ein Prozent sind von Autismus betroffen
       
       Der Stress, den die Kinder und Jugendlichen in der Schule erlebten, führe
       bei ihnen zu Angstattacken, Essstörungen und die für Autist:innen
       typischen Meltdowns, psychische Ausnahmesituationen, in denen Betroffene
       die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren und beispielsweise schreien oder
       um sich schlagen. Bei Matilda beruhigt sich die Krise erst, als sie mehrere
       Wochen krankgeschrieben ist – trotzdem erholt sich das Mädchen nicht von
       dem gescheiterten Schulversuch. Insgesamt wird es in seinem ersten
       Schuljahr über fünf Monate krankgeschrieben sein. Für die letzten
       Schulmonate hebt das Schulamt sogar die Präsenzpflicht auf, damit sich das
       Mädchen stabilisieren kann.
       
       Matildas Mutter muss derweil ihr Leben umkrempeln. Ihren Job – Staller
       arbeitet selbst im pädagogischen Bereich – kann sie schon seit Monaten
       nicht mehr ausüben. Stattdessen ist sie Mutter und Lehrerin in einem, übt
       mit Matilda zu Hause Lesen, Schreiben und Rechnen. Stallers Partner
       unterstütze sie zwar, wo er kann. Dennoch frage sie sich, „wie lange ich
       das durchhalte“.
       
       Forschende gehen davon aus, dass ein Prozent der Bevölkerung von Autismus
       betroffen sind. Wie viele von ihnen nicht zur Schule gehen, wird in
       Deutschland nicht erfasst. Umfragen legen aber nahe, [2][dass es Tausende
       sein dürften]. Unter den gut 10.000 Mitgliedern des Bundesverbandes
       Autismus Deutschland beispielsweise berichtete in der Vergangenheit jede:r
       Vierte, Schulabsentismus erlebt zu haben. Hochgerechnet für Deutschland
       wären das rund 200.000 Personen, die in ihrer Schulzeit vorübergehend oder
       langfristig von Bildung ausgeschlossen werden.
       
       Christian Frese vom Bundesverband Autismus Deutschland befürchtet, dass die
       Zahlen künftig noch steigen werden. Und das liegt an einem aktuellen Plan
       der Bundesregierung. Im Moment ist es so, dass Kinder und Jugendliche ein
       individuelles Recht auf [3][Schulbegleitung] haben, wenn Schulen deren
       Hilfebedarf nicht decken können. Die Strukturreform der Kinder- und
       Jugendhilfe, die das Kabinett Mitte August beschlossen hat, würde dieses
       individuelle Recht künftig stark beschneiden.
       
       Die Idee: Schulbegleiter:innen kümmern sich nicht mehr wie bisher je
       um ein einzelnes Kind, vielmehr soll ein Pool an Fachkräften für alle
       Schüler:innen zuständig sein, die auf Hilfe angewiesen sind. Nur wenn es
       keine Gruppenangebote vor Ort gibt oder sie gar nicht auf die Kinder und
       Jugendlichen passen, soll eine individuelle Assistenz möglich bleiben.
       „Kommt die Strukturreform in dieser Form, wäre das Recht auf individuelle
       Schulbegleitung de facto nicht mehr einlösbar“, kritisiert Frese.
       
       Dass es bei der Reform auch ums Sparen geht, verhehlt die Bundesregierung
       nicht. Schließlich sind Schulbegleitungen teuer: Pro Kind kosten sie den
       Staat im Schnitt rund 29.000 Euro pro Jahr. Macht bei aktuell 61.816 Fällen
       1,8 Milliarden Euro – Tendenz stark steigend.
       
       Der Gesetzentwurf verspricht den Kommunen Einsparungen in Milliardenhöhe,
       sollte das Anrecht auf individuelle Schulbegleitungen wie geplant
       eingeschränkt werden. Dass auch die Länder an der Stelle sparen wollen,
       zeigt eine [4][im April vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geleakte
       Kürzungsliste]. Darin schlagen Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern eben
       jene Pool-Lösung vor, die nun die Koalition in Berlin anstrebt.
       
       Bekam Matilda Staller keine Schulbegleitung, weil der Freistaat Bayern
       dringend sparen will? Das Landratsamt Aschaffenburg weist diesen
       Zusammenhang auf Anfrage der taz zurück. Aus dem Bayerischen
       Sozialministerium heißt es auf Nachfrage dazu jedoch: „Das aktuelle System
       ist für die Kommunen nicht mehr finanzierbar.“ Die Landesregierung sehe
       hier „großen Handlungsbedarf“ und setzt sich deshalb für das Pooling-Modell
       ein. Eine Einzelbetreuung muss aus Sicht des Ministeriums aber weiter
       möglich bleiben „für Fälle, in denen der Bedarf durch die Pool-Lösung nicht
       gedeckt werden kann“.
       
       Wie wichtig Schulbegleitungen oft sind, betont auch die Ständige
       Wissenschaftliche Kommission: Für viele Autist:innen sei ein Schulbesuch
       „ohne Schulassistenz kaum möglich“. Eine vertraute erwachsene Bezugsperson
       könne die Sicherheit geben, die diese Schüler:innen sonst im
       Klassenzimmer selten bekommen. Allerdings sehen die
       Bildungsforscher:innen in der Schulbegleitung nur eine „Notlösung“.
       
       Erstens, weil Schulbegleiter:innen oft gar nicht entsprechend
       qualifiziert sind. Und zweitens, weil sie nur deshalb notwendig sind, weil
       viele Schulen ihrem staatlichen Auftrag auf Inklusion nicht gerecht werden
       – und es auch an den wenigsten Orten ein passendes Förderschulangebot
       speziell für autistische Schüler:innen gibt. Die SWK mahnt daher
       [5][mehr Anstrengungen an,] um die Schulen zu autismussensiblen Lernorten
       zu machen, etwa durch konsequente Doppelsteckung im Unterricht, also einer
       zusätzlichen pädagogischen Fachkraft im Klassenzimmer, sowie einer
       systematischen Autismus-Schulung von Lehrkräften und Sonderpädagog:innen.
       
       Wie viel solche Maßnahmen bewirken, kann die Berliner Grundschullehrerin
       Sabine Posselt berichten, die hier nicht mit ihrem richtigen Namen
       erscheinen möchte. Sie selbst hat als Sonderpädagogin im Studium den
       Schwerpunkt Autismus gewählt; die personelle Ausstattung an ihrer Schule
       bezeichnet sie als „traumhaft“ – zumindest verglichen mit anderen Schulen.
       
       Zudem stellt der Bezirk für jede:n Schüler:in mit der Diagnose
       Autismus-Spektrum-Störung zusätzliche Ressourcen bereit. Pro Kind sind das
       insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche, die sich je eine Fachkraft für
       Sonderpädagogik und Inklusionsassistenz teilen. „Solange alle Fachkräfte
       gesund sind, können wir gut auf Kinder mit Autismus eingehen“, sagt
       Posselt.
       
       ## Kinder werden in separate „Autisten-Klassen“ gesteckt
       
       Doch aktuell tut sich die Sonderpädagogin schwer, die Inklusion an ihrer
       Schule anzupreisen. Auf Anordnung der Schulaufsicht nämlich wurden alle
       Autist:innen im Bezirk, die im vergangenen Schuljahr in die erste Klasse
       gekommen sind, an ihrer Schule in eine separate „Autisten-Kleinklasse“
       gesteckt – und zwar nicht im Schulgebäude, sondern nebenan im Hort.
       
       Die Einwände, die das Kleinklassen-Team gegen diese Abschottung vorgebracht
       hat, habe das Schulamt nicht umgestimmt, selbst eine Belastungsanzeige des
       Teams fruchtete nicht. Posselt vermutet, dass diese Vorgabe mit den
       steigenden Autismus-Diagnosen und fehlendem Fachpersonal zusammenhängt. In
       Berlin jedenfalls bieten mehrere Schulen mittlerweile solche Kleinklassen
       für autistische Schüler:innen an.
       
       Für Friederike Staller aus Bayern ist das Konzept mittlerweile die letzte
       Option. Dass Matilda an ihrer Grundschule unter den herrschenden
       Bedingungen noch einen angstfreien Schulalltag erleben kann, hält sie für
       wenig wahrscheinlich. Eine neue Schule zu finden, scheint jedoch unmöglich.
       Bei insgesamt 16 Schulen im Umkreis hat sich Staller seit Winter um einen
       Platz für ihre Tochter bemüht, darunter „normale“ Grundschulen, solche mit
       Förderschwerpunkt oder Inklusionsprofil, aber auch private Montessori-,
       Waldorf- und freie Schulen.
       
       Sie haben alle abgesagt, aus unterschiedlichsten Gründen. Nun überlegt
       Staller, einen Vorschlag des Schulamtes anzunehmen und Matilda zumindest
       drei Tage die Woche zwischen 9 und 11 Uhr in eine neu aufgesetzte
       Projektklasse zu stecken, in der mehrere Schüler:innen mit erhöhtem
       Förderbedarf gesondert unterrichtet werden sollen – inklusive eigener
       Pausenzeiten und Betreuung durch den mobilen Sonderpädagogischen Dienst
       sowie eine Schulpsychologin.
       
       ## Schulisches Systemversagen
       
       Das sei zwar nicht das, was sich Staller für ihre Tochter wünscht. „Ich
       möchte ja, dass Matilda ganz normal zur Schule gehen kann“, sagt sie. „Wenn
       das aber einfach nicht möglich ist, ist die Projektklasse natürlich besser
       als nichts – ich frage mich halt nur, wie es weitergehen soll.“ In ihrer
       Verzweiflung hat Staller sogar schon recherchiert, in welchen
       Nachbarländern die Chancen besser stehen, eine Erlaubnis für Homeschooling
       zu erhalten. Dies käme aber nur als allerletzter Ausweg infrage, wenn ihre
       Tochter in Deutschland auch künftig nicht an Bildung teilhaben kann.
       
       Dass es nicht so weit kommt, wünscht sich auch das zuständige Schulamt.
       Mittlerweile erkennt es in Matildas Fall ein schulisches Systemversagen –
       und teilt dies auch dem Landratsamt Aschaffenburg mit. Im vergangenen Mai
       setzt sich die Schulamtsdirektorin persönlich dafür ein, dass die Behörde
       seine Ablehnung bei der Schulbegleitung noch mal überdenkt: „Eine fehlende
       Unterstützungskraft gefährdet das Ziel der inklusiven Beschulung und kann
       zu einer verlängerten oder dauerhaften Schulabstinenz führen“, warnt die
       Direktorin in einem Brief an die zuständige Abteilung. Mit Erfolg.
       
       Im Juni erhält Staller Post vom Landratsamt Aschaffenburg. Für das neue
       Schuljahr gewährt das Amt nun doch – zunächst bis Jahresende – eine
       Schulbegleitung. Wenn auch widerwillig, wie es gegenüber der taz erklärt.
       Das Amt ist nach wie vor überzeugt: Für Matildas fehlende Teilhabe sind
       nicht ihr Autismus oder die Lernbedingungen an der Schule verantwortlich,
       sondern das „Bindungs- und Ablöseverhalten“ zwischen Mutter und Tochter.
       Daran zu arbeiten wäre aus Sicht des Amtes die einzige zielführende
       Maßnahme: „Leider weigert sich die Mutter nach wie vor, das Angebot einer
       Erziehungshilfe anzunehmen.“
       
       Friederike Staller versteht die Welt nicht mehr. Nach einem völlig
       verkorksten ersten Schuljahr fühlt sie sich weiter wie eine lästige
       Bittstellerin. Ihre Sorgen ist sie kurz vor dem Ende der bayerischen
       Sommerferien noch immer nicht los. Weder weiß sie, ob das Amt die
       Schulbegleitung nochmals verlängern würde, noch, wie lange ihre Tochter in
       der Projektklasse bleiben darf. Und auch nicht, wie es danach weitergeht –
       und welche Schule ihre Tochter dann noch aufnehmen würde.
       
       23 Aug 2026
       
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