# taz.de -- Autistische Kinder und Schulbegleitung: 11 Tage Unterricht im Jahr
> Autistische Kinder gehen oft nicht zur Schule, weil Ämter fragwürdige
> Entscheidungen treffen. Für Matilda war das erste Schuljahr deshalb eine
> Tortur.
Das Landratsamt Aschaffenburg weiß ziemlich viel über die siebenjährige
Matilda: Dass das Mädchen Pferde liebt, durchschnittlich begabt ist und
einen starken Willen hat. Aber auch, dass Matilda ohne die strikte Abfolge
fester Routinen nicht das Haus verlässt. Dass sie schnell in Stress gerät,
wenn etwas Außerplanmäßiges eintritt. Dass Lärm und andere Reize sie
komplett überfordern können.
Das Amt im Nordwesten Bayerns kennt auch die Ursache für Matildas
Verhalten: Im Alter von fünf wurde bei ihr Autismus festgestellt, dazu eine
schwere Form von ADHS. Ohne Hilfe drohe eine „seelische Behinderung“,
warnte eine Kinder- und Jugendpsychologin, die Matilda kurz vor der
Einschulung untersucht hat.
Unter Autismus verstehen Mediziner:innen ein ganzes Spektrum an
neurologischen Entwicklungsstörungen, [1][die sich sehr unterschiedlich
äußern können]. Die offizielle Diagnose lautet daher auch
Autismus-Spektrum-Störung. Bei Matilda haben sie zwei Fachärztinnen
unabhängig voneinander festgestellt. Die Diagnosen liegen dem Landratsamt
Aschaffenburg vor, ebenso Gutachten von Kindergarten, Schule und einer
Sonderpädagogin.
Die taz hat die Stellungnahmen gesichtet, sie kommen alle mehr oder weniger
zu demselben Schluss: Der Schulbesuch stellt eine enorme Herausforderung
für das Mädchen dar. Deshalb empfehlen sie dringend eine Schulbegleitung
für Matilda. Ohne eine erwachsene Person, die sich ausschließlich um
Matildas spezielle Bedürfnisse kümmert, stünden die Chancen schlecht, dass
das Mädchen dauerhaft am Unterricht teilnehmen könne.
## Sie weigert sich, das Klassenzimmer zu betreten
Hier beginnt Friederike Stallers Kampf für die Bildungschancen ihrer
Tochter. Auf ihren Wunsch hin hat die taz die Familie anonymisiert. Staller
will sich und ihre Tochter schützen. Im Juni 2025, drei Monate vor dem
Schulstart, stellt Staller im Landratsamt Aschaffenburg einen Antrag auf
Schulbegleitung. Die zuständige Abteilung ignoriert jedoch die ärztlichen
und pädagogischen Empfehlungen.
Stattdessen befindet das Amt – nach einer einmaligen Visite im Kindergarten
ein paar Wochen später –, dass Matilda ohne Schulassistenz starten soll.
Nach einer weiteren Visite kurz nach dem Schulstart lehnt das Amt den
Antrag schließlich ab. Der Tag der Amtsvisite wird der letzte wirkliche
Schultag für Matilda in jenem Schuljahr bleiben.
Ein Jahr später sitzt der Frust bei der Mutter tief. „So richtig zur Schule
ging Matilda nur die ersten drei Wochen nach den Sommerferien, genau
genommen 11 Tage“, erzählt Staller am Telefon. „Und das auch nur, weil ich
sie jeden Tag bis ins Klassenzimmer begleitet habe.“
Diese Begleitung sei wichtig für Matilda gewesen, um in dem unruhigen und
oft lauten Setting zumindest anfangs noch eine vertraute Person um sich zu
haben. Doch dann habe die Schule den Ablösungsprozess beschleunigen wollen
und Friederike Staller verwehrt, ihre Tochter bis in den Klassenraum zu
begleiten. Für Matilda sei diese Änderung zu viel gewesen – seitdem habe
sie sich geweigert, das Klassenzimmer zu betreten.
Alle Versuche, daran etwas zu ändern, scheitern: tägliche kurze Gespräche
zwischen Matilda und der Schulsozialarbeiterin, mehrere Round Tables an der
Schule, das Einschalten von Schulamt, Landrat und mehreren Beratungsstellen
für Autismus in der Region. Von der Schule fühlt sich die Mutter nicht
ernst genommen: „Matildas Klassenlehrerin hat sich einmal bei mir
beschwert, warum Matilda immer so 'rumzicken’ muss.“ Auch habe sie Druck
auf ihre Tochter aufgebaut, dass sie endlich am Unterricht teilnimmt. „Da
frag’ ich mich schon, ob sich die Person ernsthaft mit dem Autismus ihrer
Schülerin auseinandergesetzt hat“, sagt Staller.
Welchen Anteil die Lehrerin an der Eskalation hat, möchte die Schule nicht
kommentieren. Die Schulleiterin jedenfalls reagiert nicht auf eine
schriftliche Gesprächsanfrage der taz. Fragen per Mail, warum der
Schulbesuch Matildas aus ihrer Sicht bisher nicht klappte, blieben
unbeantwortet.
Wie gut oder schlecht Schulen hierzulande auf die Bedürfnisse autistischer
Kinder und Jugendlicher eingehen, ist wenig erforscht. Was bekannt ist, hat
kürzlich die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) zusammengetragen.
Das Gremium berät die Länder in Bildungsfragen und kommt zu verheerenden
Ergebnissen: Bundesweit finden Betroffene häufig kein für sie passendes
Lernumfeld vor.
Es fehlt an Ruheräumen, sonderpädagogischem Personal sowie an spezifischen
Unterrichtskonzepten, etwa zu autismussensiblen Gruppengrößen. Zudem fühlen
sich viele Lehrkräfte schlecht vorbereitet. „Derzeit müssen Eltern oftmals
für die Unterstützung für ihre Kinder kämpfen“, kritisiert die Bielefelder
Bildungsforscherin Birgit Lütje-Klose, die die im Juni veröffentlichte
Stellungnahme koordiniert hat.
Die SWK sieht aber auch strukturelle Versäumnisse, die einen Schulbesuch
autistischer Kinder und Jugendlicher erschweren. So gibt es lediglich in
vier Bundesländern überhaupt einen eigenen Förderschwerpunkt „Autismus“ für
den Bildungsbereich. Gleichzeitig sind bundesweit die Hürden für
individuelles Homeschooling oder andere Formen der alternativen Beschulung
sehr hoch; nur „in absoluten Ausnahmefällen“ werden sie gewährt. All dies
führe dazu, warnen die Autor:innen, dass autistische Schüler:innen
hierzulande „von Diskriminierung und pädagogischer Exklusion“ bedroht
seien.
## Das Amt ignoriert die ärztliche Diagnose
So auch Matilda Staller. Im November 2025, als das Mädchen bereits mehrere
Wochen nicht mehr am Unterricht teilnimmt, stellt ihre Mutter einen
weiteren Antrag auf Schulbegleitung sowie auf autismusspezifische
Förderung. Wieder weist das Landratsamt einen „Leistungsanspruch“ zurück.
Die Begründung: „Die mangelnde Unterrichtsteilnahme Ihrer Tochter liegt aus
Sicht des Landratsamtes Aschaffenburg darin begründet, dass der
Ablöseprozess zwischen Ihnen und Ihrer Tochter gestört ist.“ Da schon die
Versuche, über die Schulsozialarbeiterin eine Lösung herbeiführen,
gescheitert seien, müsse davon ausgegangen werden, „dass auch der Einsatz
einer Schulbegleitung hier keine Änderung herbeiführen kann“.
Die ärztlichen Diagnosen ignoriert das Amt erneut – ebenso die Tatsache,
dass Matilda ein Behinderungsgrad von 70 Prozent sowie der Pflegegrad 3
attestiert wurde. Das bedeutet, dass das Mädchen in ihrer alltäglichen
Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Stattdessen empfiehlt das
Landratsamt eine „engmaschige psychologische und psychiatrische
Begleitung“, notfalls stationär, sowie „eine erzieherische Hilfe“. Für
Staller ein Schlag ins Gesicht: „Anstatt zu erkennen, dass das Setting an
der Schule nicht für alle Kinder passt, wird das Kind in die Klapse
geschickt und die Schuld bei der Familie gesucht.“
Christian Frese kennt viele solcher Fälle. Seit Jahren beobachtet der
Geschäftsführer des Bundesverbandes Autismus Deutschland eine gewisse
„Übergriffigkeit“ bei Jugendämtern. In den meisten Fällen sei der Verdacht,
dass Eltern mit autistischen Kindern ihre erzieherische Pflicht verletzten,
unangebracht, kritisiert er. Genauso problematisch ist aus seiner Sicht die
Zurückhaltung der Jugendämter bei der Gewährung von Hilfen: „Die
Jugendämter sperren sich oft, von Anfang an eine Schulbegleitung zu
bewilligen“, sagt Frese. In der Zwischenzeit könne die Situation aber
bereits kippen und das Kind in eine Verweigerungshaltung treten.
## Ein Prozent sind von Autismus betroffen
Der Stress, den die Kinder und Jugendlichen in der Schule erlebten, führe
bei ihnen zu Angstattacken, Essstörungen und die für Autist:innen
typischen Meltdowns, psychische Ausnahmesituationen, in denen Betroffene
die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren und beispielsweise schreien oder
um sich schlagen. Bei Matilda beruhigt sich die Krise erst, als sie mehrere
Wochen krankgeschrieben ist – trotzdem erholt sich das Mädchen nicht von
dem gescheiterten Schulversuch. Insgesamt wird es in seinem ersten
Schuljahr über fünf Monate krankgeschrieben sein. Für die letzten
Schulmonate hebt das Schulamt sogar die Präsenzpflicht auf, damit sich das
Mädchen stabilisieren kann.
Matildas Mutter muss derweil ihr Leben umkrempeln. Ihren Job – Staller
arbeitet selbst im pädagogischen Bereich – kann sie schon seit Monaten
nicht mehr ausüben. Stattdessen ist sie Mutter und Lehrerin in einem, übt
mit Matilda zu Hause Lesen, Schreiben und Rechnen. Stallers Partner
unterstütze sie zwar, wo er kann. Dennoch frage sie sich, „wie lange ich
das durchhalte“.
Forschende gehen davon aus, dass ein Prozent der Bevölkerung von Autismus
betroffen sind. Wie viele von ihnen nicht zur Schule gehen, wird in
Deutschland nicht erfasst. Umfragen legen aber nahe, [2][dass es Tausende
sein dürften]. Unter den gut 10.000 Mitgliedern des Bundesverbandes
Autismus Deutschland beispielsweise berichtete in der Vergangenheit jede:r
Vierte, Schulabsentismus erlebt zu haben. Hochgerechnet für Deutschland
wären das rund 200.000 Personen, die in ihrer Schulzeit vorübergehend oder
langfristig von Bildung ausgeschlossen werden.
Christian Frese vom Bundesverband Autismus Deutschland befürchtet, dass die
Zahlen künftig noch steigen werden. Und das liegt an einem aktuellen Plan
der Bundesregierung. Im Moment ist es so, dass Kinder und Jugendliche ein
individuelles Recht auf [3][Schulbegleitung] haben, wenn Schulen deren
Hilfebedarf nicht decken können. Die Strukturreform der Kinder- und
Jugendhilfe, die das Kabinett Mitte August beschlossen hat, würde dieses
individuelle Recht künftig stark beschneiden.
Die Idee: Schulbegleiter:innen kümmern sich nicht mehr wie bisher je
um ein einzelnes Kind, vielmehr soll ein Pool an Fachkräften für alle
Schüler:innen zuständig sein, die auf Hilfe angewiesen sind. Nur wenn es
keine Gruppenangebote vor Ort gibt oder sie gar nicht auf die Kinder und
Jugendlichen passen, soll eine individuelle Assistenz möglich bleiben.
„Kommt die Strukturreform in dieser Form, wäre das Recht auf individuelle
Schulbegleitung de facto nicht mehr einlösbar“, kritisiert Frese.
Dass es bei der Reform auch ums Sparen geht, verhehlt die Bundesregierung
nicht. Schließlich sind Schulbegleitungen teuer: Pro Kind kosten sie den
Staat im Schnitt rund 29.000 Euro pro Jahr. Macht bei aktuell 61.816 Fällen
1,8 Milliarden Euro – Tendenz stark steigend.
Der Gesetzentwurf verspricht den Kommunen Einsparungen in Milliardenhöhe,
sollte das Anrecht auf individuelle Schulbegleitungen wie geplant
eingeschränkt werden. Dass auch die Länder an der Stelle sparen wollen,
zeigt eine [4][im April vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geleakte
Kürzungsliste]. Darin schlagen Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern eben
jene Pool-Lösung vor, die nun die Koalition in Berlin anstrebt.
Bekam Matilda Staller keine Schulbegleitung, weil der Freistaat Bayern
dringend sparen will? Das Landratsamt Aschaffenburg weist diesen
Zusammenhang auf Anfrage der taz zurück. Aus dem Bayerischen
Sozialministerium heißt es auf Nachfrage dazu jedoch: „Das aktuelle System
ist für die Kommunen nicht mehr finanzierbar.“ Die Landesregierung sehe
hier „großen Handlungsbedarf“ und setzt sich deshalb für das Pooling-Modell
ein. Eine Einzelbetreuung muss aus Sicht des Ministeriums aber weiter
möglich bleiben „für Fälle, in denen der Bedarf durch die Pool-Lösung nicht
gedeckt werden kann“.
Wie wichtig Schulbegleitungen oft sind, betont auch die Ständige
Wissenschaftliche Kommission: Für viele Autist:innen sei ein Schulbesuch
„ohne Schulassistenz kaum möglich“. Eine vertraute erwachsene Bezugsperson
könne die Sicherheit geben, die diese Schüler:innen sonst im
Klassenzimmer selten bekommen. Allerdings sehen die
Bildungsforscher:innen in der Schulbegleitung nur eine „Notlösung“.
Erstens, weil Schulbegleiter:innen oft gar nicht entsprechend
qualifiziert sind. Und zweitens, weil sie nur deshalb notwendig sind, weil
viele Schulen ihrem staatlichen Auftrag auf Inklusion nicht gerecht werden
– und es auch an den wenigsten Orten ein passendes Förderschulangebot
speziell für autistische Schüler:innen gibt. Die SWK mahnt daher
[5][mehr Anstrengungen an,] um die Schulen zu autismussensiblen Lernorten
zu machen, etwa durch konsequente Doppelsteckung im Unterricht, also einer
zusätzlichen pädagogischen Fachkraft im Klassenzimmer, sowie einer
systematischen Autismus-Schulung von Lehrkräften und Sonderpädagog:innen.
Wie viel solche Maßnahmen bewirken, kann die Berliner Grundschullehrerin
Sabine Posselt berichten, die hier nicht mit ihrem richtigen Namen
erscheinen möchte. Sie selbst hat als Sonderpädagogin im Studium den
Schwerpunkt Autismus gewählt; die personelle Ausstattung an ihrer Schule
bezeichnet sie als „traumhaft“ – zumindest verglichen mit anderen Schulen.
Zudem stellt der Bezirk für jede:n Schüler:in mit der Diagnose
Autismus-Spektrum-Störung zusätzliche Ressourcen bereit. Pro Kind sind das
insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche, die sich je eine Fachkraft für
Sonderpädagogik und Inklusionsassistenz teilen. „Solange alle Fachkräfte
gesund sind, können wir gut auf Kinder mit Autismus eingehen“, sagt
Posselt.
## Kinder werden in separate „Autisten-Klassen“ gesteckt
Doch aktuell tut sich die Sonderpädagogin schwer, die Inklusion an ihrer
Schule anzupreisen. Auf Anordnung der Schulaufsicht nämlich wurden alle
Autist:innen im Bezirk, die im vergangenen Schuljahr in die erste Klasse
gekommen sind, an ihrer Schule in eine separate „Autisten-Kleinklasse“
gesteckt – und zwar nicht im Schulgebäude, sondern nebenan im Hort.
Die Einwände, die das Kleinklassen-Team gegen diese Abschottung vorgebracht
hat, habe das Schulamt nicht umgestimmt, selbst eine Belastungsanzeige des
Teams fruchtete nicht. Posselt vermutet, dass diese Vorgabe mit den
steigenden Autismus-Diagnosen und fehlendem Fachpersonal zusammenhängt. In
Berlin jedenfalls bieten mehrere Schulen mittlerweile solche Kleinklassen
für autistische Schüler:innen an.
Für Friederike Staller aus Bayern ist das Konzept mittlerweile die letzte
Option. Dass Matilda an ihrer Grundschule unter den herrschenden
Bedingungen noch einen angstfreien Schulalltag erleben kann, hält sie für
wenig wahrscheinlich. Eine neue Schule zu finden, scheint jedoch unmöglich.
Bei insgesamt 16 Schulen im Umkreis hat sich Staller seit Winter um einen
Platz für ihre Tochter bemüht, darunter „normale“ Grundschulen, solche mit
Förderschwerpunkt oder Inklusionsprofil, aber auch private Montessori-,
Waldorf- und freie Schulen.
Sie haben alle abgesagt, aus unterschiedlichsten Gründen. Nun überlegt
Staller, einen Vorschlag des Schulamtes anzunehmen und Matilda zumindest
drei Tage die Woche zwischen 9 und 11 Uhr in eine neu aufgesetzte
Projektklasse zu stecken, in der mehrere Schüler:innen mit erhöhtem
Förderbedarf gesondert unterrichtet werden sollen – inklusive eigener
Pausenzeiten und Betreuung durch den mobilen Sonderpädagogischen Dienst
sowie eine Schulpsychologin.
## Schulisches Systemversagen
Das sei zwar nicht das, was sich Staller für ihre Tochter wünscht. „Ich
möchte ja, dass Matilda ganz normal zur Schule gehen kann“, sagt sie. „Wenn
das aber einfach nicht möglich ist, ist die Projektklasse natürlich besser
als nichts – ich frage mich halt nur, wie es weitergehen soll.“ In ihrer
Verzweiflung hat Staller sogar schon recherchiert, in welchen
Nachbarländern die Chancen besser stehen, eine Erlaubnis für Homeschooling
zu erhalten. Dies käme aber nur als allerletzter Ausweg infrage, wenn ihre
Tochter in Deutschland auch künftig nicht an Bildung teilhaben kann.
Dass es nicht so weit kommt, wünscht sich auch das zuständige Schulamt.
Mittlerweile erkennt es in Matildas Fall ein schulisches Systemversagen –
und teilt dies auch dem Landratsamt Aschaffenburg mit. Im vergangenen Mai
setzt sich die Schulamtsdirektorin persönlich dafür ein, dass die Behörde
seine Ablehnung bei der Schulbegleitung noch mal überdenkt: „Eine fehlende
Unterstützungskraft gefährdet das Ziel der inklusiven Beschulung und kann
zu einer verlängerten oder dauerhaften Schulabstinenz führen“, warnt die
Direktorin in einem Brief an die zuständige Abteilung. Mit Erfolg.
Im Juni erhält Staller Post vom Landratsamt Aschaffenburg. Für das neue
Schuljahr gewährt das Amt nun doch – zunächst bis Jahresende – eine
Schulbegleitung. Wenn auch widerwillig, wie es gegenüber der taz erklärt.
Das Amt ist nach wie vor überzeugt: Für Matildas fehlende Teilhabe sind
nicht ihr Autismus oder die Lernbedingungen an der Schule verantwortlich,
sondern das „Bindungs- und Ablöseverhalten“ zwischen Mutter und Tochter.
Daran zu arbeiten wäre aus Sicht des Amtes die einzige zielführende
Maßnahme: „Leider weigert sich die Mutter nach wie vor, das Angebot einer
Erziehungshilfe anzunehmen.“
Friederike Staller versteht die Welt nicht mehr. Nach einem völlig
verkorksten ersten Schuljahr fühlt sie sich weiter wie eine lästige
Bittstellerin. Ihre Sorgen ist sie kurz vor dem Ende der bayerischen
Sommerferien noch immer nicht los. Weder weiß sie, ob das Amt die
Schulbegleitung nochmals verlängern würde, noch, wie lange ihre Tochter in
der Projektklasse bleiben darf. Und auch nicht, wie es danach weitergeht –
und welche Schule ihre Tochter dann noch aufnehmen würde.
23 Aug 2026
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