# taz.de -- Stickstoff bedroht Trinkwasser: Umweltschützer und Wasserwerke wollen schärfere Düngeregeln
> Zu viel Nitrat aus Düngern belastet das Grundwasser und kann Trinkwasser
> verteuern. Doch Agrarminister Rainer plant, die Düngevorschriften zu
> lockern.
(IMG) Bild: Könnte ein Problem fürs Grundwasser sein: Ein Maisfeld mit jungen Pflanzen wird mit Gülle gedüngt
Umwelt- und Wasserverbände fordern, zum Schutz des [1][Trinkwassers] das
Düngerecht zu verschärfen statt, wie von Agrarminister Alois Rainer
geplant, zu lockern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) sowie BUND, Greenpeace, Umwelthilfe, Naturschutzring und Grüne Liga
verlangen in einem aktuellen Positionspapier unter anderem eine sichere
Rechtsgrundlage zur Festlegung „Roter Gebiete“. Dort ist zu viel der
Stickstoffverbindung Nitrat aus Düngern im Grundwasser, sodass die
Landwirte die Düngung reduzieren müssen. Zudem wollen die Organisationen,
dass Agrarbetriebe in einer Nährstoffbilanz festhalten müssen, wie viel
Stickstoff und Phosphat sie potenziell in die Umwelt abgeben.
Denn zu hohe Nitratkonzentrationen machen zum Beispiel Grundwasser [2][als
Quelle für Trinkwasser ungeeignet]. Schließlich kann die Substanz im Körper
über Nitrit zu krebserregenden Stoffen umgewandelt werden. In mit Nitrat
belasteten Regionen droht Trinkwasser den Verbänden zufolge um bis zu 62
Prozent teurer zu werden, weil die Versorger in Technik investieren müssen,
um verschmutztes Wasser aufzubereiten. Rund jede vierte
Grundwassermessstelle des EU-Nitratmessnetzes in Deutschland habe zuletzt
den Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter überschritten.
„Hauptverursacher der Stickstoffüberschüsse, aus denen Nitrat in das
Grundwasser gelangen kann, ist die Landwirtschaft“, so die Organisationen.
Doch die Bundesländer setzen die Roten Gebiete nicht mehr durch. Denn das
[3][Bundesverwaltungsgericht urteilte] im Oktober 2025 unter anderem, dass
die Länder sich für solche weitgehenden Düngebeschränkungen nicht wie
bisher nur auf eine bloße Verwaltungsvorschrift des Bundes stützen dürfen.
Die Verbände fordern daher: „Der Bund muss die angekündigte
Gebietsausweisungsverordnung zügig in Kraft setzen, damit die Länder die
Gebiete wie vorgesehen bis Ende 2026 neu ausweisen können und die Auflagen
ab Beginn der Düngesaison 2027 wieder greifen.“
Die wichtigste Auflage in den Gebieten war bisher, dass Landwirte 20
Prozent weniger Stickstoffdünger benutzen, als die Pflanzen offiziell
benötigen. Der Deutsche Bauernverband hat das kritisiert, da dann die
Erntemenge sinke. Außerdem würde im Weizen häufig der Proteingehalt fallen,
sodass er nicht mehr als Backweizen, sondern nur noch als billigerer
Futterweizen verkauft werden könne.
## Wie viel Stickstoff braucht Mais wirklich?
Doch die Verbände bemängeln, „dass die empfohlenen Bedarfswerte für die
Kulturen systematisch zu hoch angesetzt sind“. Bei Mais beispielsweise
lägen sie bis zu 20 Prozent über dem tatsächlichen Stickstoffbedarf. Das
Papier verlangt deshalb: Die Werte zur Düngebedarfsermittlung „müssen auf
Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet und die
Datenquellen offengelegt werden“.
Um zu ermitteln, wer zu viel düngt und wer sich an die Regeln hält, soll
den Verbänden zufolge eine „Betriebliche Nährstoffbilanz“ verbindlich
eingeführt werden. Sie müsse erfassen, wie viel Stickstoff und Phosphor
durch Dünger auf den Hof kommen und wie viel etwa in Form von Produkten
abfließt. Die Differenz landet langfristig in der Umwelt.
Minister Rainer aber hat 2025 die Pflicht aufgehoben, diese
„Stoffstrombilanz“ zu berechnen. Jetzt will er [4][im Düngegesetz] auch die
Möglichkeit streichen, so eine Bilanz per Verordnung vorzuschreiben. Der
CSU-Politiker hält die Stoffstrombilanz für ein „[5][Bürokratiemonster]“.
Der Nationale Normenkontrollrat hat errechnet, dass die Agrarunternehmen
[6][4,8 bis 5,3 Stunden] für die Aufstellung der Bilanz aufwenden müssten –
pro Jahr.
Rainer will nun aber ein „Wirkungsmonitoring“ einführen, wohl um die
EU-Kommission zufriedenzustellen, die Deutschland bereits erfolgreich vor
dem [7][Europäischen Gerichtshof verklagt] hat, weil es gegen die
EU-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus der Landwirtschaft
verstoßen hatte. Dieses Monitoring könne aber nicht die Nährstoffbilanz
ersetzen, so die Verbände. Denn es beruhe nur auf Daten von Testbetrieben
und Modellen. Nötig sei aber eine Bilanz für die Mehrheit der Höfe, sodass
auch Ausnahmen von den Düngebeschränkungen für sich korrekt verhaltende
Betriebe möglich würden.
21 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Trinkwasser/!t5015864
(DIR) [2] https://environment.ec.europa.eu/document/download/f13c2730-914c-4434-a159-d15f60a26118_en?filename=Executive%20summary%20of%20the%20Nitrates%20Directive%20Evaluation.pdf&prefLang=de
(DIR) [3] https://www.bverwg.de/241025U10CN1.25.0
(DIR) [4] https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-d%C3%BCngegesetzes/334564?term=d%C3%BCngegesetz&f.wahlperiode=21&rows=25&pos=2&ctx=d
(DIR) [5] https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/weniger-burokratie-mehr-kontrolle-das-andert-sich-beim-dungegesetz-20025142.html
(DIR) [6] https://dserver.bundestag.de/btd/18/127/1812731.pdf
(DIR) [7] https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/affair?sort=AFF_NUM-DESC&searchTerm=%2522C%252D543%252F16%2522&publishedId=C-543%2F16
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