# taz.de -- Gerichtsurteil zu Überdüngung: Bundesregierung muss gegen Grundwasserbelastung handeln
       
       > Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) muss etwas gegen zu hohen
       > Nitrateinsatz unternehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht
       > nun.
       
 (IMG) Bild: Bamberg, August 2021: ein Landwirt düngt sein Feld mit Gülle
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm gegen die
       [1][Verunreinigung des Grundwassers mit Nitrat aus der landwirtschaftlichen
       Düngung] erstellen. Das entschied an diesem Mittwoch das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Klage der Deutschen Umwelthilfe
       (DUH).
       
       Nitrat im Grundwasser ist [2][schädlich für Menschen] und erhöht die Kosten
       für die Trinkwasseraufbereitung. Deshalb sieht die EU-Nitrat-Richtlinie von
       1991 vor, dass bei der Düngung nur so viel Nitrat ausgebracht wird, wie die
       Böden aufnehmen können. Aus der EU-Grundwasser-Richtlinie von 2006 ergibt
       sich das Ziel, bis 2015 im Grundwasser einen Grenzwert von 50 Milligramm
       Nitrat pro Liter einzuhalten.
       
       Das ist nicht gelungen. Im jüngsten Nitratbericht der Bundesregierung von
       2024 heißt es, dass in 25,6 Prozent der deutschen Messstellen der
       Nitratgrenzwert nicht eingehalten wird.
       
       Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland schon mehrfach wegen Verletzung
       des EU-Rechts verurteilt, zuletzt 2018. Doch unter dem [3][Druck der
       Bauernlobby] scheitert Deutschland regelmäßig daran, wirksam gegen
       übermäßige Düngung vorzugehen.
       
       ## Wo ist das Aktionsprogramm?
       
       Im konkreten Rechtsstreit verlangte die DUH bereits seit 2018 die
       Aufstellung eines Aktionsprogramms gegen die Nitratbelastung. Das
       Bundesagrarministerium behauptete, es gebe ein Aktionsprogramm, das im
       Wesentlichen aus der Düngeverordnung mit ihren Regeln [4][für gute
       fachliche Praxis beim Düngen] bestehe. Die DUH ließ das nicht gelten. Laut
       Düngegesetz müsse das Ministerium erst ein Aktionsprogramm aufstellen, in
       dem es geeignete Maßnahmen identifiziert und ihre Leistungsfähigkeit
       beschreibt. Erst dann könnten diese Maßnahmen in der Düngeverordnung
       umgesetzt werden.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun im Sinne der DUH. Die
       Bundesregierung muss ein Nitrat-Aktionsprogramm erstellen, das die
       flächendeckende Einhaltung des Nitratgrenzwerts anstrebt. Anschließend
       müsse [5][die Düngeverordnung] entsprechend geändert werden. Die DUH sprach
       gewohnt vollmundig von einem „historischen Erfolg für sauberes Wasser“.
       
       In der ersten Instanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster war die
       DUH-Klage noch aus formalen Gründen gescheitert. Die NRW-Richter waren der
       Auffassung, dass sich die DUH im Vorfeld der Klage nicht konkret genug
       geäußert habe. Das Bundesverwaltungsgericht sah das nicht so streng.
       Agrarminister Alois Rainer (CSU) muss nun das Leipziger Urteil umsetzen. Er
       ist ohnehin mit dem Düngerecht befasst, denn die Ergänzung des
       Düngegesetzes um ein Monitoringverfahren ist überfällig. In der
       Ampelwahlperiode war sie am Widerstand der CDU/CSU-regierten Länder im
       Bundesrat gescheitert.
       
       8 Oct 2025
       
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