# taz.de -- Kontrollen an deutschen Landesgrenzen: Rechtswidrig, aber Dobrindt macht trotzdem weiter
       
       > Alle Gerichtsurteile zu den Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen
       > werten die derzeitige Praxis als rechtswidrig. Das musste das
       > Innenministerium jetzt eingestehen.
       
 (IMG) Bild: Ups ertappt, Alexander Dobrindt's Innenministerium handelt nur bedingt rechtssicher
       
       Die Bundesregierung verstößt mit ihrer Grenzpolitik gegen geltendes Recht
       und ignoriert Gerichtsentscheidungen. Was Beobachter*innen seit
       Monaten klar ist, hat jetzt auch das Innenministerium selbst zu Papier
       gebracht: Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) zählt in einem Schreiben
       an den Bundestagsabgeordneten Helge Limburg (Grüne) sämtliche Urteile auf,
       die Gerichte [1][zu den seit Mai 2025 stattfinden Binnengrenzkontrollen]
       gefällt haben. In allen wird die derzeitige Praxis als rechtswidrig
       gewertet.
       
       Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Tag nach seinem
       Amtsantritt die Bundespolizei angewiesen, die Kontrollen an den deutschen
       Landesgrenzen zu verstärken und Asylsuchende dort abzuweisen – was gegen
       EU-Recht verstößt. Der Rechtspolitiker Limburg erkundigte sich jetzt im
       Rahmen seines parlamentarischen Fragerechts nach Urteilen, die der
       Regierung bekannt sind und die die Praxis „als rechtmäßig bewerten“
       beziehungsweise „für rechtswidrig erklären“.
       
       Staatssekretär de Vries zählt in der Antwort erfolgreiche Klagen von
       insgesamt acht Personen auf. In vier Fällen ging es um Kontrollen an den
       Grenzen zu Österreich und Luxemburg. Diese wurden von den
       Verwaltungsgerichten München und Koblenz zum Rechtsbruch erklärt. In den
       anderen Fällen hatten Asylsuchende gegen ihre Zurückweisung an der
       deutsch-polnischen Grenze geklagt. Sie bekamen vor dem Verwaltungsgericht
       Berlin Recht.
       
       „Weitere gerichtliche Entscheidungen gegen Zurückweisungen von
       Asylsuchenden sind nicht bekannt“, schreibt de Vries abschließend. Das
       Ministerium hat bislang tatsächlich kein Verfahren gewonnen. An den
       Kontrollen und Zurückweisungen [2][hält es rechtswidrig trotzdem fest.]
       Zuletzt hat Dobrindt die Kontrollen, die fristgemäß Mitte September
       ausgelaufen wären, um weitere sechs Monate bis März 2027 verlängert.
       
       Zur Rechtfertigung gibt sein Ministerium immer wieder an, dass sich die
       Urteile nur auf einzelne Fälle beziehen würden und teilweise auch noch
       nicht rechtskräftig seien. Das stimmt zwar, in der rechtswissenschaftlichen
       Debatte herrscht aber die überwiegende Meinung vor, dass die aktuelle
       Praxis auch über die konkreten Fälle hinaus nicht zulässig ist.
       
       „Jetzt haben wir es amtlich: Die Regierung kennt keine einzige
       Gerichtsentscheidung, die ihre Grenzkontrollen für rechtmäßig hält“, sagte
       der Grünen-Abgeordnete Limburg der taz zur Regierungsantwort auf seine
       Frage. Das bestätige die rechtliche Einschätzung, die seine Fraktion von
       Anfang an vertreten habe. Dobrindt müsse die Grenzkontrollen sofort
       beenden. „Ansonsten muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, als
       Innenminister sehenden Auges flächendeckend und vorsätzlich gegen Recht und
       Gesetz zu verstoßen.“
       
       14 Sep 2026
       
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 (DIR) Tobias Schulze
       
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