# taz.de -- Kontrollen an deutschen Landesgrenzen: Rechtswidrig, aber Dobrindt macht trotzdem weiter
> Alle Gerichtsurteile zu den Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen
> werten die derzeitige Praxis als rechtswidrig. Das musste das
> Innenministerium jetzt eingestehen.
(IMG) Bild: Ups ertappt, Alexander Dobrindt's Innenministerium handelt nur bedingt rechtssicher
Die Bundesregierung verstößt mit ihrer Grenzpolitik gegen geltendes Recht
und ignoriert Gerichtsentscheidungen. Was Beobachter*innen seit
Monaten klar ist, hat jetzt auch das Innenministerium selbst zu Papier
gebracht: Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) zählt in einem Schreiben
an den Bundestagsabgeordneten Helge Limburg (Grüne) sämtliche Urteile auf,
die Gerichte [1][zu den seit Mai 2025 stattfinden Binnengrenzkontrollen]
gefällt haben. In allen wird die derzeitige Praxis als rechtswidrig
gewertet.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Tag nach seinem
Amtsantritt die Bundespolizei angewiesen, die Kontrollen an den deutschen
Landesgrenzen zu verstärken und Asylsuchende dort abzuweisen – was gegen
EU-Recht verstößt. Der Rechtspolitiker Limburg erkundigte sich jetzt im
Rahmen seines parlamentarischen Fragerechts nach Urteilen, die der
Regierung bekannt sind und die die Praxis „als rechtmäßig bewerten“
beziehungsweise „für rechtswidrig erklären“.
Staatssekretär de Vries zählt in der Antwort erfolgreiche Klagen von
insgesamt acht Personen auf. In vier Fällen ging es um Kontrollen an den
Grenzen zu Österreich und Luxemburg. Diese wurden von den
Verwaltungsgerichten München und Koblenz zum Rechtsbruch erklärt. In den
anderen Fällen hatten Asylsuchende gegen ihre Zurückweisung an der
deutsch-polnischen Grenze geklagt. Sie bekamen vor dem Verwaltungsgericht
Berlin Recht.
„Weitere gerichtliche Entscheidungen gegen Zurückweisungen von
Asylsuchenden sind nicht bekannt“, schreibt de Vries abschließend. Das
Ministerium hat bislang tatsächlich kein Verfahren gewonnen. An den
Kontrollen und Zurückweisungen [2][hält es rechtswidrig trotzdem fest.]
Zuletzt hat Dobrindt die Kontrollen, die fristgemäß Mitte September
ausgelaufen wären, um weitere sechs Monate bis März 2027 verlängert.
Zur Rechtfertigung gibt sein Ministerium immer wieder an, dass sich die
Urteile nur auf einzelne Fälle beziehen würden und teilweise auch noch
nicht rechtskräftig seien. Das stimmt zwar, in der rechtswissenschaftlichen
Debatte herrscht aber die überwiegende Meinung vor, dass die aktuelle
Praxis auch über die konkreten Fälle hinaus nicht zulässig ist.
„Jetzt haben wir es amtlich: Die Regierung kennt keine einzige
Gerichtsentscheidung, die ihre Grenzkontrollen für rechtmäßig hält“, sagte
der Grünen-Abgeordnete Limburg der taz zur Regierungsantwort auf seine
Frage. Das bestätige die rechtliche Einschätzung, die seine Fraktion von
Anfang an vertreten habe. Dobrindt müsse die Grenzkontrollen sofort
beenden. „Ansonsten muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, als
Innenminister sehenden Auges flächendeckend und vorsätzlich gegen Recht und
Gesetz zu verstoßen.“
14 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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