# taz.de -- Umstrittene Geräte: Filmen mit Smart Glasses in den meisten Fällen nicht erlaubt
       
       > Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat ein Smart-Glasses-Modell von Meta
       > geprüft. Sie sieht kaum legale Einsätze für die Brille mit
       > Aufnahmefunktion.
       
 (IMG) Bild: Mit Smart Glasses kann man heimlich Fotos und Videos aufnehmen
       
       Das Filmen und Fotografieren von Menschen mit [1][Smart Glasses] von Meta
       ist nach Ansicht der hamburgischen Datenschutzaufsicht in den meisten
       Fällen nicht erlaubt. Zu diesem Ergebnis kommt ein entsprechender
       [2][Prüfbericht], den die Behörde am Donnerstag veröffentlicht hat.
       
       Darin erteilen die Datenschützer:innen der sehr leichtfüßigen
       Verwendung der Aufnahmefunktion dieser Brillen in der Öffentlichkeit eine
       Absage. Denn [3][in der Praxis] hätten die Gefilmten in diesen Situationen
       nicht die Möglichkeit, informiert in die Aufnahmen einzuwilligen, so die
       Bilanz. Eher möglich wäre der Einsatz zu Hause in Gegenwart von Menschen,
       die zum engen Freundes- und Familienkreis gehören.
       
       Smart Glasses wie die von Meta stehen in Europa seit einigen Monaten in der
       Kritik: Sie erlauben es ihren Träger:innen, weitgehend unbemerkt zu filmen
       und zu fotografieren. Zwar soll eine beim Aufnehmen leuchtende LED
       signalisieren, dass der Aufnahmemodus aktiviert ist. Aber die Hamburger
       Datenschützer:innen stellen fest, dass diese LED „abhängig von
       Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nur eingeschränkt
       wahrnehmbar“ ist. Das bloße Aufleuchten der LED alleine genüge nicht, um
       die Betroffenen hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren. Wer
       mit der Brille filmt oder fotografiert, müsse mehr tun – etwa die
       Betroffenen ansprechen.
       
       Dazu kommt ein weiteres Problem: Ist das LED-Licht aus, heißt das nicht
       unbedingt, dass die Kamera gerade nicht aufnimmt. Die
       Datenschützer:innen kritisieren, dass „die Möglichkeit der leichten
       Manipulierbarkeit der LED durch ein Abkleben mit dunkler Folie nicht
       merklich behoben worden“ ist.
       
       ## Die Perspektive: Gesichtserkennung
       
       Die Behörde hat für ihren Bericht das Modell „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen
       1)“ unter die Lupe genommen. Die Expert:innen haben die Struktur der
       zugehörigen App untersucht, deren Datenübermittlungen mitgeschnitten,
       schließlich die Brille auseinandergebaut und die Bauteile analysiert. Dabei
       kam auch Überraschendes zutage: Zum Beispiel heißt es in dem Bericht, dass
       in der Software bereits Tabellen angelegt sind, die anscheinend für eine
       Auswertung der Gesichtserkennung genutzt werden sollen. Diese seien aber
       noch leer, es sei daher davon auszugehen, dass eine Gesichtserkennung noch
       nicht stattfinde.
       
       Die Autor:innen stellen klar: Auch Privatpersonen unterlägen bei Nutzung
       der Brille der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die in dem Gesetz
       vorgesehene Haushaltsausnahme gelte nur, wenn etwa enge Freunde oder die
       Familie gefilmt würden und wenn dabei „keine beruflichen oder kommerziellen
       Zwecke verfolgt und die Daten nicht über diesen Kreis hinaus zugänglich“
       gemacht werden.
       
       ## Anzeige erstattet
       
       Die Hamburger Datenschutzaufsicht ist nicht die Einzige, die auf Probleme
       bei den Brillen hinweist. Die Organisation HateAid hält bereits den
       Vertrieb für strafbar und hat Anzeige gegen Meta, die Hersteller und
       mehrere Optik-Handelsketten gestellt. Manche Orte schränken die Nutzung
       bereits ein: So hat die norwegische Hauptstadt Oslo Smart Glasses in ihren
       Schulen verboten. Hamburg plant ein Verbot in städtischen Bädern und im
       öffentlichen Nahverkehr.
       
       In einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom im August gaben 76 Prozent der
       Befragten an, nicht mit Smart Glasses gefilmt werden zu wollen. 62 Prozent
       würden einen Besucher damit nicht ins Haus lassen.
       
       Meta erklärt in einem [4][FAQ] zu dem Thema, die Kamerafunktion werde
       automatisch deaktiviert, wenn die LED blockiert wird. Zuverlässig zu
       funktionieren scheint das aber in der Praxis nicht. „Wir arbeiten ständig
       daran, unsere Fähigkeiten, eine Abdeckung zu erkennen, zu verbessern“,
       erklärt der Konzern weiter.
       
       Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde sieht bislang keinen Anlass,
       Herstellern und Verkäufern von Smart Glasses, bei denen eine leuchtende LED
       die Aufnahme anzeigt, den Vertrieb zu untersagen. Der Betrieb mit
       deaktivierter oder überklebter LED sei allerdings verboten.
       
       11 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /FAQ-zu-Smart-Glasses/!6204695
 (DIR) [2] https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/260910_HmbBfDI_Abschlussbericht_Ray_Ban_Meta_AI_Glasses_DE.pdf
 (DIR) [3] /Smart-Glasses-von-Meta-Was-tun-wenn-man-heimlich-gefilmt-und-das-Video-gepostet-wurde/!6196176
 (DIR) [4] https://about.fb.com/news/2026/07/metas-ai-glasses-your-questions-answered/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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