# taz.de -- Umstrittene Geräte: Filmen mit Smart Glasses in den meisten Fällen nicht erlaubt
> Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat ein Smart-Glasses-Modell von Meta
> geprüft. Sie sieht kaum legale Einsätze für die Brille mit
> Aufnahmefunktion.
(IMG) Bild: Mit Smart Glasses kann man heimlich Fotos und Videos aufnehmen
Das Filmen und Fotografieren von Menschen mit [1][Smart Glasses] von Meta
ist nach Ansicht der hamburgischen Datenschutzaufsicht in den meisten
Fällen nicht erlaubt. Zu diesem Ergebnis kommt ein entsprechender
[2][Prüfbericht], den die Behörde am Donnerstag veröffentlicht hat.
Darin erteilen die Datenschützer:innen der sehr leichtfüßigen
Verwendung der Aufnahmefunktion dieser Brillen in der Öffentlichkeit eine
Absage. Denn [3][in der Praxis] hätten die Gefilmten in diesen Situationen
nicht die Möglichkeit, informiert in die Aufnahmen einzuwilligen, so die
Bilanz. Eher möglich wäre der Einsatz zu Hause in Gegenwart von Menschen,
die zum engen Freundes- und Familienkreis gehören.
Smart Glasses wie die von Meta stehen in Europa seit einigen Monaten in der
Kritik: Sie erlauben es ihren Träger:innen, weitgehend unbemerkt zu filmen
und zu fotografieren. Zwar soll eine beim Aufnehmen leuchtende LED
signalisieren, dass der Aufnahmemodus aktiviert ist. Aber die Hamburger
Datenschützer:innen stellen fest, dass diese LED „abhängig von
Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nur eingeschränkt
wahrnehmbar“ ist. Das bloße Aufleuchten der LED alleine genüge nicht, um
die Betroffenen hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren. Wer
mit der Brille filmt oder fotografiert, müsse mehr tun – etwa die
Betroffenen ansprechen.
Dazu kommt ein weiteres Problem: Ist das LED-Licht aus, heißt das nicht
unbedingt, dass die Kamera gerade nicht aufnimmt. Die
Datenschützer:innen kritisieren, dass „die Möglichkeit der leichten
Manipulierbarkeit der LED durch ein Abkleben mit dunkler Folie nicht
merklich behoben worden“ ist.
## Die Perspektive: Gesichtserkennung
Die Behörde hat für ihren Bericht das Modell „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen
1)“ unter die Lupe genommen. Die Expert:innen haben die Struktur der
zugehörigen App untersucht, deren Datenübermittlungen mitgeschnitten,
schließlich die Brille auseinandergebaut und die Bauteile analysiert. Dabei
kam auch Überraschendes zutage: Zum Beispiel heißt es in dem Bericht, dass
in der Software bereits Tabellen angelegt sind, die anscheinend für eine
Auswertung der Gesichtserkennung genutzt werden sollen. Diese seien aber
noch leer, es sei daher davon auszugehen, dass eine Gesichtserkennung noch
nicht stattfinde.
Die Autor:innen stellen klar: Auch Privatpersonen unterlägen bei Nutzung
der Brille der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die in dem Gesetz
vorgesehene Haushaltsausnahme gelte nur, wenn etwa enge Freunde oder die
Familie gefilmt würden und wenn dabei „keine beruflichen oder kommerziellen
Zwecke verfolgt und die Daten nicht über diesen Kreis hinaus zugänglich“
gemacht werden.
## Anzeige erstattet
Die Hamburger Datenschutzaufsicht ist nicht die Einzige, die auf Probleme
bei den Brillen hinweist. Die Organisation HateAid hält bereits den
Vertrieb für strafbar und hat Anzeige gegen Meta, die Hersteller und
mehrere Optik-Handelsketten gestellt. Manche Orte schränken die Nutzung
bereits ein: So hat die norwegische Hauptstadt Oslo Smart Glasses in ihren
Schulen verboten. Hamburg plant ein Verbot in städtischen Bädern und im
öffentlichen Nahverkehr.
In einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom im August gaben 76 Prozent der
Befragten an, nicht mit Smart Glasses gefilmt werden zu wollen. 62 Prozent
würden einen Besucher damit nicht ins Haus lassen.
Meta erklärt in einem [4][FAQ] zu dem Thema, die Kamerafunktion werde
automatisch deaktiviert, wenn die LED blockiert wird. Zuverlässig zu
funktionieren scheint das aber in der Praxis nicht. „Wir arbeiten ständig
daran, unsere Fähigkeiten, eine Abdeckung zu erkennen, zu verbessern“,
erklärt der Konzern weiter.
Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde sieht bislang keinen Anlass,
Herstellern und Verkäufern von Smart Glasses, bei denen eine leuchtende LED
die Aufnahme anzeigt, den Vertrieb zu untersagen. Der Betrieb mit
deaktivierter oder überklebter LED sei allerdings verboten.
11 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /FAQ-zu-Smart-Glasses/!6204695
(DIR) [2] https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/260910_HmbBfDI_Abschlussbericht_Ray_Ban_Meta_AI_Glasses_DE.pdf
(DIR) [3] /Smart-Glasses-von-Meta-Was-tun-wenn-man-heimlich-gefilmt-und-das-Video-gepostet-wurde/!6196176
(DIR) [4] https://about.fb.com/news/2026/07/metas-ai-glasses-your-questions-answered/
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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