# taz.de -- Heimliche Aufnahmen mit Smart Glasses: Glasklare Grauzone
       
       > Ein fremder Mann spricht sie an, wenig später findet sich unsere Autorin
       > auf einem Video im Netz wieder. Gefilmt wurde sie heimlich. Was kann sie
       > nun tun?
       
       Verspätet und dementsprechend gehetzt bin ich an einem Samstagmittag in
       Berlin mit dem Fahrrad unterwegs zur Straße Unter den Linden. Ein bisschen
       zu spät merke ich: Heute ist kein gewöhnlich stressiger Samstag in Berlin,
       heute ist Halbmarathon. Die Straßen sind gesperrt, die Gehwege überfüllt
       und ich sehe mich mit der aussichtslosen Mission konfrontiert, mich und
       mein Fahrrad auf die andere Straßenseite zu bekommen.
       
       Verärgert über mich selbst und bedenklich gereizt beschließe ich, mein Rad
       zurückzulassen. Genau der richtige Zeitpunkt, um mich anzusprechen, muss
       sich der Mann gedacht haben, der mich zu diesem Text inspiriert hat –
       ausgestattet mit einer Ray-Ban-Brille und einem denkbar unsinnigen Spruch:
       „I have a bike, you have a bike, so I thought we could make a race.“ („Ich
       hab ein Rad, du hast ein Rad, ich dachte, wir könnten ein Rennen fahren.“)
       
       Ungläubig schaue ich mich um und frage, wo er denn hier ein Fahrradrennen
       machen wolle. Er habe mich bloß angesprochen, weil er mich süß findet, sagt
       er dann. Wie unerwartet. „I know“, antworte ich knapp. Kurz darauf wünsche
       ich ihm noch einen schönen Tag und wende mich ab.
       
       Wenige Monate später schickt mir eine Bekannte bei Instagram ein Video mit
       dem Kommentar: „WTF bist du das? Wusstest du, dass er dich filmt?“ Das
       Titelbild zeigt den Rücken einer Frau und die Überschrift: „POV: She is
       made in Germany“. Ich schaue mir das Video an, das bereits zigtausend
       Aufrufe und etliche Kommentare hat. Ja, das bin ich. Nein, ich wusste
       nicht, dass er mich filmt.
       
       Kein neues Phänomen 
       
       Der Mann hat mich unbemerkt mit seiner Ray-Ban-Meta-Brille gefilmt, eine
       KI-gestützte und mittlerweile millionenfach verkaufte Kamerabrille. Ich
       scrolle durch seine zahlreichen Videos von sogenannten Cold Approaches.
       Ohne zu zögern erstatte ich bei der Berliner Polizei Anzeige und melde das
       Video wenige Tage später auch bei Instagram.
       
       Die Polizei antwortet mir kurz darauf, sie stünde mit Instagram in Kontakt,
       es könne eine Weile dauern. Von Instagram bekomme ich einige Fragen zur
       Konkretisierung der Situation und schließlich die resignierte Rückmeldung,
       man könne nicht erkennen, dass meine Privatsphäre im Rahmen ihrer
       Richtlinien verletzt worden sei – ich könne aber rechtlich dagegen
       vorgehen. Na dann. Die eigenen Rechte gegen einen Techgiganten wie Meta zu
       verteidigen ist ungefähr so erfolgversprechend, wie mitten auf dem Berliner
       Halbmarathon samt Fahrrad unversehrt die Straße zu überqueren.
       
       Um mir Klarheit über die Situation zu verschaffen, frage ich bei
       verschiedenen Beratungsstellen, der Senatsverwaltung für Justiz und
       Verbraucherschutz und der Polizei Berlin nach ihrer Einschätzung über die
       Handlungsoptionen von Betroffenen.
       
       Die Antworten sind ernüchternd. Während ständig neue Technologien auf den
       Markt geschwemmt und der [1][virtuellen Realisation feuchter
       Männerfantasien] jegliche Grenzen genommen werden, hinkt die deutsche
       Gesetzgebung hinterher. Dabei ist die sexualisierte digitale Gewalt in
       einigen Beratungsstellen schon seit geraumer Zeit bekannt, wie ich von
       Cordelia Moore erfahre, die als Beraterin für Fachkräfte und Organisationen
       auf geschlechtsspezifische digitale Gewalt spezialisiert ist.
       
       In der rechtlichen Grauzone 
       
       Auch Leonie Tabea Natzel, Pressesprecherin von der Beratungsstelle HateAid,
       berichtet von einigen Fällen. Angesichts dessen verwundert es, dass der
       Berliner Polizei bislang keine Anzeigen solcher Vorfälle bekannt sind, wie
       es laut dem stellvertretenden Pressesprecher der Berliner Polizei, Herrn
       Jörn Iffländer, heißt. Das bedeutet also auch, dass meine Anzeige noch
       nicht erfasst wurde.
       
       Zwar sind Plattformen wie Instagram nach deutschem Recht eigentlich dazu
       verpflichtet, Fotos und Videos von Personen, die ohne Einwilligung
       hochgeladen werden, zu löschen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
       Iffländer etwa sagt, ob „heimliche Filmaufnahmen mittels Wearables, wie
       Kamerabrillen, strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevant sind“, komme
       auf die Umstände an. Zu diesen Umständen zählen „der Ort der Aufnahme, die
       Art der Aufzeichnung, der Inhalt des Bildmaterials sowie dessen Verwendung
       oder Veröffentlichung“.
       
       Sofern diese Umstände gegeben sind, könne das Filmen je nach Fall
       „zivilrechtliche, datenschutzrechtliche und strafrechtliche Folgen haben“.
       Auf die Frage nach geplanten Maßnahmen antwortet Iffländer, es gebe „keine
       konkreten Präventionskonzepte“ für heimliches Filmen und Veröffentlichen
       mit Smart Glasses.
       
       Eine Pressevertreterin der Senatsverwaltung für Justiz und
       Verbraucherschutz berichtet von einem Vorschlag zur besseren Erfassung von
       heimlichen Aufnahmen intimer Körperbereiche auf der Herbstkonferenz der
       Justizminister 2025. Die Diskussion blieb wegen der Uneinigkeit der Länder
       bis auf Weiteres ergebnislos.
       
       Zeit für Ungeduld 
       
       Und wie steht es mit dem Umgang mit den Techkonzernen? Diese seien zwar
       über Regelungen der Plattformgestaltung „in besonderer Weise gefordert“,
       trotzdem bestehe keine „allgemeine zivil- oder strafrechtliche Haftung für
       jede durch Nutzer:innen angefertigte Aufnahme“, so die Sprecherin der
       Senatsverwaltung.
       
       Ich frage nach, was ich und andere Betroffene in einer solchen Situation
       tun können. Zur Einordnung der Situation empfiehlt Cordelia Moore, Kontakt
       zu den Beratungsstellen aufzunehmen. HateAid-Sprecherin Natzel sowie
       Polizeisprecher Iffländer raten dazu, jegliche Beweismaterialien wie
       Screenshots, Namen von Accounts oder URLs von Webseiten zu sichern, Anzeige
       zu erstatten und die Inhalte bei Instagram zu melden.
       
       Allerdings weist Natzel darauf hin, dass eine Anzeige aufgrund der
       Anonymität der Täter:innen häufig keine Konsequenzen mit sich bringe,
       zumal bloß „unter 10 Prozent aller Fälle von sexualisierter Gewalt
       überhaupt angezeigt“ würden. Bei digitaler Gewalt seien es sogar nur 2,4
       Prozent, wie Moore mit Blick auf potenzielle neue Gesetze zu bedenken gibt.
       Bei Betroffenen stelle sich oft ein Gefühl von „Kontrollverlust und Scham
       bis hin zu Angst“ ein, so Natzel. Auch ich habe mich zunächst hilflos
       gefühlt. Moore und Natzel fordern eindringlich wirksame Schutzmaßnahmen und
       systematischen Strukturwandel.
       
       ## Handlungsmacht zurückgewinnen
       
       Zwar habe ich keinen großen Schaden von der Veröffentlichung des Videos
       davongetragen, aber es ist alarmierend, dass jemand mich auf so dreiste
       Weise unbemerkt filmen und das Video veröffentlichen kann, ohne rechtliche
       Konsequenzen fürchten zu müssen. Wenn es schon nicht möglich ist, für ein
       gleichwertiges Frauen- und Männerbild zu sorgen, dann sollte wenigstens
       unsere digitale Infrastruktur so konzipiert sein, dass der Schutz vor
       digitaler Gewalt – oder zumindest eine erfolgversprechende Durchsetzung der
       eigenen Rechte – gesichert ist.
       
       Um meiner wachsenden Ungeduld Raum zu geben, habe ich beschlossen, nicht
       bis zur nächsten Reaktion seitens der Polizei zu warten und stattdessen
       einer befreundeten Influencerin davon zu erzählen. Sie heißt bei Instagram
       Maja Kleene und hat inzwischen mehrere Videos zu dem Fall aufgenommen,
       woraufhin sich viele ihrer Zuschauer:innen in den Kommentaren zu dem
       Video von Pick-up-Artist Mohammed R. Shah empört haben.
       
       Der selbsternannte Frauenheld hat das Video unter diesem Druck gelöscht und
       einige Follower:innen verloren. Das sollte selbstverständlich noch
       nicht das Schlusswort gewesen sein, aber nimmt mir persönlich das Gefühl
       von Kontrollverlust und ersetzt es durch einen gewissen Grad an
       Handlungsmacht und die Erkenntnis: Gegenwehr lohnt sich.
       
       16 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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