# taz.de -- Heimliche Aufnahmen mit Smart Glasses: Glasklare Grauzone
> Ein fremder Mann spricht sie an, wenig später findet sich unsere Autorin
> auf einem Video im Netz wieder. Gefilmt wurde sie heimlich. Was kann sie
> nun tun?
Verspätet und dementsprechend gehetzt bin ich an einem Samstagmittag in
Berlin mit dem Fahrrad unterwegs zur Straße Unter den Linden. Ein bisschen
zu spät merke ich: Heute ist kein gewöhnlich stressiger Samstag in Berlin,
heute ist Halbmarathon. Die Straßen sind gesperrt, die Gehwege überfüllt
und ich sehe mich mit der aussichtslosen Mission konfrontiert, mich und
mein Fahrrad auf die andere Straßenseite zu bekommen.
Verärgert über mich selbst und bedenklich gereizt beschließe ich, mein Rad
zurückzulassen. Genau der richtige Zeitpunkt, um mich anzusprechen, muss
sich der Mann gedacht haben, der mich zu diesem Text inspiriert hat –
ausgestattet mit einer Ray-Ban-Brille und einem denkbar unsinnigen Spruch:
„I have a bike, you have a bike, so I thought we could make a race.“ („Ich
hab ein Rad, du hast ein Rad, ich dachte, wir könnten ein Rennen fahren.“)
Ungläubig schaue ich mich um und frage, wo er denn hier ein Fahrradrennen
machen wolle. Er habe mich bloß angesprochen, weil er mich süß findet, sagt
er dann. Wie unerwartet. „I know“, antworte ich knapp. Kurz darauf wünsche
ich ihm noch einen schönen Tag und wende mich ab.
Wenige Monate später schickt mir eine Bekannte bei Instagram ein Video mit
dem Kommentar: „WTF bist du das? Wusstest du, dass er dich filmt?“ Das
Titelbild zeigt den Rücken einer Frau und die Überschrift: „POV: She is
made in Germany“. Ich schaue mir das Video an, das bereits zigtausend
Aufrufe und etliche Kommentare hat. Ja, das bin ich. Nein, ich wusste
nicht, dass er mich filmt.
Kein neues Phänomen
Der Mann hat mich unbemerkt mit seiner Ray-Ban-Meta-Brille gefilmt, eine
KI-gestützte und mittlerweile millionenfach verkaufte Kamerabrille. Ich
scrolle durch seine zahlreichen Videos von sogenannten Cold Approaches.
Ohne zu zögern erstatte ich bei der Berliner Polizei Anzeige und melde das
Video wenige Tage später auch bei Instagram.
Die Polizei antwortet mir kurz darauf, sie stünde mit Instagram in Kontakt,
es könne eine Weile dauern. Von Instagram bekomme ich einige Fragen zur
Konkretisierung der Situation und schließlich die resignierte Rückmeldung,
man könne nicht erkennen, dass meine Privatsphäre im Rahmen ihrer
Richtlinien verletzt worden sei – ich könne aber rechtlich dagegen
vorgehen. Na dann. Die eigenen Rechte gegen einen Techgiganten wie Meta zu
verteidigen ist ungefähr so erfolgversprechend, wie mitten auf dem Berliner
Halbmarathon samt Fahrrad unversehrt die Straße zu überqueren.
Um mir Klarheit über die Situation zu verschaffen, frage ich bei
verschiedenen Beratungsstellen, der Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz und der Polizei Berlin nach ihrer Einschätzung über die
Handlungsoptionen von Betroffenen.
Die Antworten sind ernüchternd. Während ständig neue Technologien auf den
Markt geschwemmt und der [1][virtuellen Realisation feuchter
Männerfantasien] jegliche Grenzen genommen werden, hinkt die deutsche
Gesetzgebung hinterher. Dabei ist die sexualisierte digitale Gewalt in
einigen Beratungsstellen schon seit geraumer Zeit bekannt, wie ich von
Cordelia Moore erfahre, die als Beraterin für Fachkräfte und Organisationen
auf geschlechtsspezifische digitale Gewalt spezialisiert ist.
In der rechtlichen Grauzone
Auch Leonie Tabea Natzel, Pressesprecherin von der Beratungsstelle HateAid,
berichtet von einigen Fällen. Angesichts dessen verwundert es, dass der
Berliner Polizei bislang keine Anzeigen solcher Vorfälle bekannt sind, wie
es laut dem stellvertretenden Pressesprecher der Berliner Polizei, Herrn
Jörn Iffländer, heißt. Das bedeutet also auch, dass meine Anzeige noch
nicht erfasst wurde.
Zwar sind Plattformen wie Instagram nach deutschem Recht eigentlich dazu
verpflichtet, Fotos und Videos von Personen, die ohne Einwilligung
hochgeladen werden, zu löschen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Iffländer etwa sagt, ob „heimliche Filmaufnahmen mittels Wearables, wie
Kamerabrillen, strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevant sind“, komme
auf die Umstände an. Zu diesen Umständen zählen „der Ort der Aufnahme, die
Art der Aufzeichnung, der Inhalt des Bildmaterials sowie dessen Verwendung
oder Veröffentlichung“.
Sofern diese Umstände gegeben sind, könne das Filmen je nach Fall
„zivilrechtliche, datenschutzrechtliche und strafrechtliche Folgen haben“.
Auf die Frage nach geplanten Maßnahmen antwortet Iffländer, es gebe „keine
konkreten Präventionskonzepte“ für heimliches Filmen und Veröffentlichen
mit Smart Glasses.
Eine Pressevertreterin der Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz berichtet von einem Vorschlag zur besseren Erfassung von
heimlichen Aufnahmen intimer Körperbereiche auf der Herbstkonferenz der
Justizminister 2025. Die Diskussion blieb wegen der Uneinigkeit der Länder
bis auf Weiteres ergebnislos.
Zeit für Ungeduld
Und wie steht es mit dem Umgang mit den Techkonzernen? Diese seien zwar
über Regelungen der Plattformgestaltung „in besonderer Weise gefordert“,
trotzdem bestehe keine „allgemeine zivil- oder strafrechtliche Haftung für
jede durch Nutzer:innen angefertigte Aufnahme“, so die Sprecherin der
Senatsverwaltung.
Ich frage nach, was ich und andere Betroffene in einer solchen Situation
tun können. Zur Einordnung der Situation empfiehlt Cordelia Moore, Kontakt
zu den Beratungsstellen aufzunehmen. HateAid-Sprecherin Natzel sowie
Polizeisprecher Iffländer raten dazu, jegliche Beweismaterialien wie
Screenshots, Namen von Accounts oder URLs von Webseiten zu sichern, Anzeige
zu erstatten und die Inhalte bei Instagram zu melden.
Allerdings weist Natzel darauf hin, dass eine Anzeige aufgrund der
Anonymität der Täter:innen häufig keine Konsequenzen mit sich bringe,
zumal bloß „unter 10 Prozent aller Fälle von sexualisierter Gewalt
überhaupt angezeigt“ würden. Bei digitaler Gewalt seien es sogar nur 2,4
Prozent, wie Moore mit Blick auf potenzielle neue Gesetze zu bedenken gibt.
Bei Betroffenen stelle sich oft ein Gefühl von „Kontrollverlust und Scham
bis hin zu Angst“ ein, so Natzel. Auch ich habe mich zunächst hilflos
gefühlt. Moore und Natzel fordern eindringlich wirksame Schutzmaßnahmen und
systematischen Strukturwandel.
## Handlungsmacht zurückgewinnen
Zwar habe ich keinen großen Schaden von der Veröffentlichung des Videos
davongetragen, aber es ist alarmierend, dass jemand mich auf so dreiste
Weise unbemerkt filmen und das Video veröffentlichen kann, ohne rechtliche
Konsequenzen fürchten zu müssen. Wenn es schon nicht möglich ist, für ein
gleichwertiges Frauen- und Männerbild zu sorgen, dann sollte wenigstens
unsere digitale Infrastruktur so konzipiert sein, dass der Schutz vor
digitaler Gewalt – oder zumindest eine erfolgversprechende Durchsetzung der
eigenen Rechte – gesichert ist.
Um meiner wachsenden Ungeduld Raum zu geben, habe ich beschlossen, nicht
bis zur nächsten Reaktion seitens der Polizei zu warten und stattdessen
einer befreundeten Influencerin davon zu erzählen. Sie heißt bei Instagram
Maja Kleene und hat inzwischen mehrere Videos zu dem Fall aufgenommen,
woraufhin sich viele ihrer Zuschauer:innen in den Kommentaren zu dem
Video von Pick-up-Artist Mohammed R. Shah empört haben.
Der selbsternannte Frauenheld hat das Video unter diesem Druck gelöscht und
einige Follower:innen verloren. Das sollte selbstverständlich noch
nicht das Schlusswort gewesen sein, aber nimmt mir persönlich das Gefühl
von Kontrollverlust und ersetzt es durch einen gewissen Grad an
Handlungsmacht und die Erkenntnis: Gegenwehr lohnt sich.
16 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lisa Damm
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