# taz.de -- FAQ zu Smart Glasses: Heimlich filmen leicht gemacht
       
       > In Deutschland sind immer mehr Brillen mit eingebauter Kamera in Umlauf.
       > Was der Trend bedeutet und wie man sich gegen heimliche Aufnahmen wehren
       > kann.
       
 (IMG) Bild: Meta-Chef Mark Zuckerberg präsentiert auf einer Entwicklerkonferenz den Prototyp einer neuen „intelligenten“ Brille
       
       Muss ich jetzt ständig befürchten, heimlich gefilmt zu werden?
       
       Ja. Das ist zwar grundsätzlich nicht neu – auch bei Smartphones ist nicht
       immer erkennbar, ob eine Person, die ihr Gerät vor sich hält, gerade die
       Front- oder die Rückkamera nutzt. Oder nur im Display ihre Jawline checkt.
       Doch durch Smart Glasses erreichen die Möglichkeiten des heimlichen Filmens
       eine neue Qualität und neue Dimensionen.
       
       Was sind Smart Glasses?
       
       Das sind Brillen, die unter anderem eine Kamerafunktion eingebaut haben und
       die Funktionen übernehmen sollen, die bislang das Smartphone erfüllt. Zum
       Beispiel Musik hören, Videos posten, telefonieren und einer KI Anweisungen
       geben. Für Negativschlagzeilen sorgen gerade die des Herstellers Meta. Der
       IT-Konzern, der auch die Plattformen Facebook und Instagram betreibt, hat
       Smart Glasses mit dem Brillenhersteller Ray-Ban und dem Sport- und
       Bekleidungsunternehmen Oakley auf den Markt gebracht.
       
       Waren Smart Glasses in der Vergangenheit eher Ladenhüter, etwa die Google
       Glass, hat Meta offenbar daraus gelernt: Die aktuellen Brillen sehen nicht
       mehr aus, als hätte sie jemand aus einer dystopischen Graphic Novel in die
       Realität übersetzt. Stattdessen wirken sie einfach wie Brillen. Nimmt ihr:e
       Träger:in gerade damit auf, soll eine kleine LED an der Seite blinken, um
       das zu signalisieren.
       
       Wie genau vereinfachen Smart Glasses heimliche Aufnahmen?
       
       Schon weil sie heute auf den ersten Blick [1][kaum noch von normalen
       Brillen zu unterscheiden sind], wird heimliches Filmen damit viel
       einfacher. Einen Handyfilmer entdeckt man im Schwimmbad verhältnismäßig
       leicht, kann ihn ansprechen. Alle Brillenträger:innen kann man nicht
       unter Verdacht stellen. Dazu kommen weitere Probleme: Die LED, die
       eigentlich eine Aufnahme signalisieren soll, ist erstens nicht immer gut
       sichtbar. Etwa, wenn sie sich auf dem gerade von der gefilmten Person
       abgewandten Brillenbügel befindet oder die Sonne hell scheint.
       
       Darüber hinaus gibt es bereits Berichte, in denen Menschen schildern, wie
       sie die LED dauerhaft ausgeschaltet haben. Auch passgenaue Sticker zum
       Abdecken sind bereits auf dem Markt, auch wenn Meta angibt, dass die
       Software ihrer Smart Glasses eine Abdeckung der LED erkennen und die Kamera
       dann nicht mehr aufnehmen würde.
       
       Zuverlässig zu funktionieren, scheint das aber bislang nicht. „Wir arbeiten
       ständig daran, unsere Fähigkeiten, eine Abdeckung zu erkennen, zu
       verbessern“, erklärt der Konzern dazu in einem [2][FAQ]. Darüber hinaus
       entferne der Konzern etwa Werbung für LED-Abdeckungen, sperre
       gegebenenfalls Accounts und gehe rechtlich gegen entsprechende Angebote
       vor. Auf Plattformen wie Youtube und Reddit finden sich dennoch Anleitungen
       für das Deaktivieren der Signal-LED.
       
       Warum sind diese Brillen noch erlaubt?
       
       Die Bundesnetzagentur sieht aktuell keinen Anlass für ein Verfahren, das in
       ein Verbot münden könnte. Man habe Smart Glasses aus verschiedenen
       Entfernungen und Lichtverhältnissen geprüft. Bei den Modellen sei die
       Hinweis-LED auch noch aus einigen Metern klar erkennbar gewesen, teilte die
       Behörde der taz mit. „Geräte, deren LED entgegen der Herstellervorgaben
       deaktiviert wurden, sind verboten“, sagt Sprecher Matthias Podolski. Die
       reine Möglichkeit der Manipulation reiche nicht für ein Verbot.
       
       Die Organisation HateAid sieht das anders: Sie hat auf Basis des
       Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG)
       Strafanzeige gestellt, und zwar nicht nur gegen Meta, Ray-Ban und Oakley,
       sondern auch gegen Optik- und Elektronikhandelsketten, die diese Geräte
       vertreiben. „Vor Smart Glasses sind Menschen nirgends sicher. Man muss
       jederzeit damit rechnen, gefilmt und dann im Internet bloßgestellt zu
       werden“, sagt HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon.
       
       Der Organisation zufolge häufen sich seit Jahren Fälle von bildbasierter
       digitaler Gewalt. Die Gefilmten seien vor allem Frauen, die sexualisiert
       dargestellt werden. Bei den Smart Glasses tarne sich eine „besonders
       unauffällige Überwachungstechnologie“ als Alltagsgegenstand.
       
       Darf man denn mit solchen Brillen einfach andere Menschen filmen?
       
       „Wer ohne Zustimmung Dritter einfach drauflosfilmt, bewegt sich auf sehr
       dünnem rechtlichem Eis“, sagt der auf Verbraucherthemen spezialisierte
       Anwalt Christian Solmecke der taz. Wer die Signal-LED der Brille
       manipuliere, mache sich potenziell strafbar. Ein Verstoß könne nach
       Paragraf 27 TDDDG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder
       einer Geldstrafe geahndet werden. Dazu kämen mögliche weitere Strafen, wenn
       durch die heimlichen Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich anderer
       verletzt werde.
       
       Was kann man tun, wenn man heimlich gefilmt wurde?
       
       Wer ungewollt gefilmt wurde, kann laut Anwalt Solmecke die sofortige
       Unterlassung und Löschung der Aufnahmen fordern – in schweren Fällen von
       Persönlichkeitsrechtsverletzungen gebe es zudem [3][einen Anspruch auf
       Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld]. Aber: „Das größte praktische
       Problem bleibt die Beweisbarkeit“, sagt er. Schließlich lasse sich ein
       Gefilmtwerden mittels Smart Glasses gerade nicht gut erkennen.
       
       Und was ist, wenn das gefilmte Material bereits auf Social Media kursiert?
       „Dann richten sich die Ansprüche nicht nur gegen den Ersteller, sondern
       auch gegen die Plattformbetreiber“, erklärt Solmecke. Betroffene könnten
       auf Basis des Digital Services Act von den Plattformen die umgehende
       Löschung oder Sperrung der rechtsverletzenden Inhalte verlangen. Gegenüber
       dem Uploader könnten sie außerdem Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche
       geltend machen und eine Strafanzeige wegen Verletzung des Rechts am eigenen
       Bild stellen.
       
       Was geht politisch gegen die Smart Glasses?
       
       [4][HateAid] und das [5][Zentrum für Digitalrechte und Demokratie] haben
       Petitionen gestartet, die sich an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
       (SPD) und den Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller richten. Damit
       fordern sie etwa einen Vertriebsstopp für Geräte in heutiger Ausgestaltung
       und das Schließen von Schutzlücken für heimliche Aufnahmen.
       
       Und dann ist da ja noch die Anzeige von HateAid gegen Meta und Co. Anwalt
       Solmecke hält sie für einen „juristisch notwendigen und sinnvollen Schritt,
       um endlich Rechtssicherheit zu schaffen“. Es sei realistisch, dass es so zu
       „strengeren Auflagen für das Produktdesign oder gar zu einem
       Vertriebsverbot in der jetzigen Form“ komme.
       
       28 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Smart-Glasses-von-Meta-Was-tun-wenn-man-heimlich-gefilmt-und-das-Video-gepostet-wurde/!6196176
 (DIR) [2] https://about.fb.com/news/2026/07/metas-ai-glasses-your-questions-answered/
 (DIR) [3] /HateAid-ueber-digitale-Gewalt/!6162845
 (DIR) [4] https://hateaid.org/petition-smart-glasses-missbrauchssicher-machen/
 (DIR) [5] https://digitalrechte.de/spannerbrillen
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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