# taz.de -- Internationaler Gerichtshof: Deutschland hält Nicaraguas Gaza-Klage für unzulässig
       
       > Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe eines israelischen Genozids in Gaza
       > vor. Die Bundesregierung hält dagegen, man setze sich für eine
       > Zwei-Staaten-Lösung ein.
       
 (IMG) Bild: Der nicaraguanische Jurist und Diplomat Carlos Jose Arguello Gomez am Montag vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
       
       Am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat an diesem Montag eine
       viertägige Verhandlung zur Klage Nicaraguas gegen Deutschland begonnen.
       Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zu einem Völkermord Israels in Gaza
       vor. Die Bundesregierung hält schon die Klage Nicaraguas für unzulässig.
       
       Nicaragua hat Deutschland im März 2024 verklagt, also rund fünf Monate nach
       dem Hamas-Terror-Angriff auf Israel und dem Beginn der folgenden
       israelischen Militäroperationen in Gaza. Der mittelamerikanische Staat
       wirft der Bundesrepublik vor, dass sie durch Waffenlieferungen an Israel
       gegen ihre Pflichten aus der UN-Genozid-Konvention und der Genfer
       Konventionen zum humanitären Völkerrecht verstoße. [1][Das autoritär
       regierte und mit Russland verbundene Nicaragua] ist am Nahostkonflikt nicht
       beteiligt, fühlt sich aber der palästinensischen Sache verpflichtet.
       
       Bereits im April 2024 [2][lehnte der IGH Eilanträge Nicaraguas auf einen
       sofortigen Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel ab]. Deutschland
       habe zu diesem Zeitpunkt eh kaum noch Waffen nach Israel geliefert.
       
       Nun begann in Den Haag das Hauptsache-Verfahren. Es ist allerdings zunächst
       auf Zulässigkeitsfragen begrenzt. Die Verhandlung ist auf vier Tage –
       Montag bis Donnerstag – angesetzt. Am Montag trug Julia Monar, die Leiterin
       der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, unterstützt von drei
       Rechtsprofessoren, die deutschen Einwände gegen das Verfahren vor.
       
       ## Deutschland sieht keinen Streit mit Nicaragua
       
       So hält Deutschland die Klage Nicaraguas für unzulässig, weil zum Zeitpunkt
       der Klage gar kein völkerrechtlicher Streit zwischen den beiden Staaten
       bestand. Nicaragua habe Deutschland in einem diplomatischen Schreiben
       beschuldigt und dann, ohne eine Antwort abzuwarten, schon einen Monat
       später Deutschland verklagt.
       
       Außerdem führe die Klage Nicaraguas dazu, so Monar, dass der IGH vor allem
       über das Vorgehen Israels in Gaza entscheiden muss – ohne dass Israel an
       diesem Rechtsstreit beteiligt ist. Auch das mache die Klage unzulässig.
       
       Nicaragua kann am Dienstag auf die Einwendungen Deutschlands antworten.
       Eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage Nicaraguas wird erst für
       Anfang 2027 erwartet. Falls der IGH die Klage für zulässig erklärt, wird
       erst dann im nächsten Schritt über die Frage verhandelt, ob Deutschland
       Völkerrecht verletzt hat.
       
       Die deutsche Diplomatin Monar nutzte allerdings die aktuelle Verhandlung,
       um auch inhaltlich auf die Vorwürfe Nicaraguas einzugehen. So habe
       Deutschland ab 2024 keine Kriegswaffen an Israel geliefert, die im
       Gaza-Konflikt benutzt werden können. Die Exportgenehmigung sonstiger
       Rüstungsgüter, wozu auch Teile von Kriegswaffen wie Panzergetriebe gehören,
       sei ab August 2025 bis November 2025 ebenfalls auf Produkte beschränkt
       worden, die nicht in Gaza genutzt werden können.
       
       Seitdem werden mit Blick auf die „Waffenruhe“ vom Oktober 2025 wieder
       Exporte genehmigt, so Monar. Bei den Exportgenehmigungen werde stets das
       Völkerrecht beachtet.
       
       ## Südafrika klagt vor IGH gegen Israels Vorgehen in Gaza
       
       Deutschland sei im Nahostkonflikt auch nicht gegen die Palästinenser
       eingestellt, betonte Monar. Deutschland setze sich für eine
       Zwei-Staaten-Lösung ein, kritisiere illegale israelische Siedlungen und die
       von radikalen Siedlern ausgehende Gewalt. Deutschland sei der größte
       finanzielle Unterstützer des Palästinenser-Hilfswerks UNRWA.
       
       Die Vertreterin Deutschlands nahm nicht zum Vorgehen Israels in Gaza
       Stellung. Dieses ist aber Gegenstand eines anderen Prozesses vor dem IGH.
       Hier liegt eine Klage Südafrikas gegen Israel vor. Auf deren Grundlage hat
       der IGH bereits mehrfach Eilbeschlüsse erlassen und Israel zur Einhaltung
       seiner völkerrechtlichen Pflichten aufgefordert. Es sei plausibel, dass das
       Recht der palästinensischen Bevölkerung, nicht Opfer eines Völkermordes zu
       werden, gefährdet ist, so der IGH. Eine mündliche Verhandlung in diesem
       Verfahren wird nicht vor 2029 stattfinden.
       
       Die Berliner Organisation ECCHR (European Center for Constitutional and
       Human Rights) warf Deutschland am Montag vor, dass 2025 Genehmigungen für
       den Export von Panzerteilen und gepanzerten Fahrzeugteilen nach Israel im
       Wert von 110 Millionen Euro erteilt wurden. Bauteile dieser Art seien bei
       völkerrechtswidrigen israelischen Militäroperationen in Gaza und im Libanon
       eingesetzt worden.
       
       7 Sep 2026
       
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