# taz.de -- EU-Handel mit Siedlungswaren: Nur ein Boykott wäre rechtskonform
> Berlin und Rom schieben Verfahrensgründe vor, um ein Importverbot für
> Waren aus israelischen Siedlungen zu blockieren. Dabei ist die Sache
> rechtlich eindeutig.
(IMG) Bild: Ein israelischer Siedler und Winzer bei Nablus im illegal besetzten palästinensischen Westjordanland
Orangen, Datteln, Wein, Kosmetika – seit Jahrzehnten importiert die
Europäische Union unbeschränkt [1][Güter aus israelischen Siedlungen im
Westjordanland]. Und das, obwohl diese Siedlungen eindeutig
völkerrechtswidrig sind. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat dies in
seinem [2][Gutachten von 2024] unmissverständlich bestätigt, indem er die
Präsenz Israels in den besetzten Gebieten für rechtswidrig erklärte und
Drittstaaten aufforderte, nicht zur Aufrechterhaltung dieser Situation
beizutragen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wiederum hat wiederholt
[3][festgestellt], dass Produkte aus den Siedlungen im Rahmen der
EU-Handelsabkommen keinen Anspruch auf Präferenzbehandlung haben und ihr
Herkunftsgebiet angeben müssen. Denn ihre Herkunft kann für die Verbraucher
eine Frage ethischer Erwägungen sein.
Dennoch gelangen diese Waren weiterhin auf den europäischen Markt. Erst auf
anhaltenden Druck von Ländern wie Irland, Spanien, Belgien, den
Niederlanden und Slowenien hin wird seitens der EU in Erwägung gezogen, die
Produkte vom EU-Markt auszuschließen.
In diesem Zusammenhang hat die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas die
Kommission aufgefordert, vor dem nächsten Rat für Auswärtige
Angelegenheiten eine Liste von Optionen für mögliche Handelsmaßnahmen
vorzulegen, einschließlich eines Einfuhrverbots für Siedlungsprodukte. Dies
ist nicht das erste Mal, dass eine solche Forderung laut wird:
Handelskommissar Maroš Šefčovič hatte ein ähnliches Ersuchen bereits
unbeantwortet gelassen.
## Außen- oder Handelspolitik?
Doch zunächst stellt sich eine grundlegendere Frage: In welchem rechtlichen
Rahmen sollte eine solche Maßnahme verabschiedet werden? Sollte sie der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zugeordnet werden – was
Einstimmigkeit erfordert und somit jedem Mitgliedstaat ein Vetorecht
einräumt – oder der Gemeinsamen Handelspolitik, für die eine qualifizierte
Mehrheit ausreicht?
Diese Frage lähmt das Handeln der EU schon viel zu lange. Das sollte sie
nicht. Der außenpolitische GASP-Rahmen wurde bewusst anspruchsvoll
gestaltet. Er ist geopolitischen Entscheidungen ersten Ranges vorbehalten:
solchen, die die Sicherheit und die strategische Ausrichtung der Union als
Ganzes betreffen.
Ein Beispiel für dieses GASP-Verfahren sind die weitreichenden Sanktionen
gegen Russland nach der Invasion der Ukraine. Das Gleiche gilt für das
Einfrieren von Vermögenswerten belarussischer Amtsträger nach der
gefälschten Wahl von 2020 oder für die Maßnahmen gegen die Militärjunta in
Myanmar nach dem Putsch von 2021. Diese Entscheidungen berührten Fragen von
Krieg und europäischer Sicherheit.
Ein Importverbot für Siedlungsprodukte wäre jedoch von grundlegend anderer
Natur. Es zielt weder darauf ab, einen Staat zu bestrafen, noch eine
geopolitische Beziehung neu zu gestalten. Sein einziger Zweck besteht
darin, sicherzustellen, dass der europäische Handel nicht zu
Völkerrechtsverletzungen beiträgt – eine Verpflichtung, die der
Internationale Gerichtshof mit ungewöhnlicher Klarheit formuliert hat.
Nach diesem Verfahren hat die EU etwa die Einfuhr russischer Energie mit
qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage des Handels- und
Binnenmarktrechts beschränkt, obwohl Ungarn und die Slowakei ausdrücklich
dagegen waren. Wenn Budapest und Bratislava Energiemaßnahmen nicht unter
Berufung auf außenpolitische Erwägungen blockieren konnten, sollten Berlin
und Rom – die Mitgliedstaaten, die dies beim Handel mit dem Westjordanland
ebenfalls anstreben – dies ebenfalls nicht tun können.
Es stimmt zwar, dass das Argument für die Einstimmigkeit nicht völlig aus
der Luft gegriffen ist. Theoretisch könnte jede Handelsbeschränkung mit
geopolitischen Folgen in diesen Rahmen fallen. Doch konsequent zu Ende
gedacht würde dieses Argument die gesamte EU-Handelspolitik vereinnahmen
und damit die Fähigkeit der Union blockieren, als wertegeleitete globale
Macht zu agieren.
## Politische Tricksereien
Staaten [4][wie Deutschland] und Italien, die vorgeben, ein Importverbot
für Waren aus illegalen Siedlungen zu unterstützen, sind genau jene, die
eine Einstimmigkeit fordern. Nicht aus rechtlicher Überzeugung, sondern aus
politischem Kalkül: Da ein Konsens fast unmöglich zu erreichen ist, können
sie behaupten, die Maßnahme prinzipiell zu unterstützen, ohne jemals die
Verantwortung für deren Scheitern übernehmen zu müssen.
Frankreich praktiziert eine diskretere Variante desselben Manövers: Es
bekundet seine Unterstützung, vermeidet aber eine klare Positionierung zum
einzuschlagenden Verfahren.
Dabei hat die EU bereits Handelsbeschränkungen für Produkte aus anderen
umstrittenen Gebieten verhängt – darunter marokkanische Phosphate aus der
Westsahara und Waren aus Nordzypern –, ohne dass dafür Einstimmigkeit
erforderlich gewesen wäre. Wenn für israelische Siedlungsprodukte nun
plötzlich eine solche Hürde gelten soll, dann nicht, weil das Recht es
verlangt. Es fehlt schlicht der politische Wille.
Diese Entscheidung hat Konsequenzen, die weit über den Bereich
Israel-Palästina hinausgehen. Jedes Mal, wenn die EU eine wertebasierte
Handelsmaßnahme als einstimmigkeitsbedürftig einstuft, obwohl das Recht
dies nicht vorschreibt, sendet sie ein Signal: Ihre Verpflichtungen
gegenüber dem Völkerrecht sind bloße Absichtserklärungen, ihre Umsetzung
ist optional und ihre Werte stehen zur Disposition, sobald eine
entschlossene Minderheit Einspruch erhebt.
Der Internationale Gerichtshof hat Europa nicht aufgefordert, im
Nahostkonflikt Position zu beziehen. Er hat Europa aufgefordert, nicht zur
Aufrechterhaltung einer Situation beizutragen, die er für rechtswidrig
befunden hat. Es geht hier also nicht um eine geopolitische Erwägung,
sondern um die Anwendung des Rechts – und um sie zu verwirklichen, ist
nichts weiter als eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Drei Jahrzehnte wirtschaftlicher Mitschuld Europas an den
Völkerrechtsverstößen Israels im Westjordanland werden erst dann enden,
wenn die europäischen Regierungen für das stimmen, was sie vorgeblich
verteidigen.
4 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /EU-Sanktionen/!6195437
(DIR) [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/israelische-besetzung-paelaestinensischer-gebiete-gaza-was-aus-dem-igh-gutachten-folgt
(DIR) [3] https://www.tagesschau.de/ausland/israel-kennzeichnung-produkte-101.html
(DIR) [4] https://www.deutschlandfunk.de/deutschland-weiter-zurueckhaltend-bei-moeglichen-sanktionen-gegen-israel-100.html
## AUTOREN
(DIR) Alberto Allemanno
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