# taz.de -- Normenkontrollklage gegen Polizeigesetz: Grüne und Linke rufen Verfassungsrichtshof an
> Schon lange kritisieren Linke und Grüne das Polizeigesetz, das
> Schwarz-Rot nochmals verschärft hat. Nun lassen sie seine
> Verfassungsmäßigkeit prüfen.
(IMG) Bild: Das Kottbusser Tor wird bald von KI-Kameras überwacht. Es ist eines der Befugnisse, die durch das neue Polizeigesetz entstehen
Gerade erst ist die Berliner Verwaltung von einem Hackerangriff getroffen
worden. Sicherheitslücken hatten es den Hackern ermöglicht, in das
[1][System der Verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
einzudringen.] An solchen Datenlecks könnten nicht nur kriminelle Staaten
Interesse haben, sondern dank des neuen Polizeigesetz auch die Berliner
Polizei – aber nicht, um die Sicherheitslücken zu schließen, sondern um die
[2][Datenlecks selbst für Überwachungszwecke] zu nutzen.
Unter anderem wegen dieser Befürchtung haben die innenpolitischen Sprecher
der Linken- und Grünenfraktion, Niklas Schrader und Vasili Franco, am
Freitag eine Normenkontrolle beim Berliner Verfassungsgerichtshof
eingereicht. Die Klage soll die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Regelungen im
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) prüfen.
Bis es zu einem Ergebnis kommt, kann es allerdings ein bis zwei Jahre
dauern, sagte Rechtsanwalt David Werdermann, der das Verfahren koordiniert,
auf einer Pressekonferenz im Abgeordnetenhaus am Freitag.
## Nutzung von Spähsoftware Palantir nicht ausgeschlossen
Der Antrag auf Normenkontrolle ist ein wichtiges Instrument der
parlamentarischen Opposition. Ein Viertel der Abgeordneten des
Abgeordnetenhauses kann diese Kontrolle beim Verfassungsgerichtshof
einreichen, Grüne und Linke stellen zusammen mehr als das geforderte
Viertel.
In insgesamt 155 Seiten, die der Antrag umfasst, erheben die Parteien gegen
konkrete Regelungen, die im Asog festgehalten und [3][in der Vergangenheit
noch weiter verschärft worden sind.] Das sind zum einen das Ausspähen von
Smartphones und Rechnern mittels einer speziellen Spähsoftware durch die
Polizei. Dafür könnten sie auf IT-Sicherheitslücken zurückgreifen und die
Datenlecks zum Überwachungsvorteil ausnutzen.
Zum anderen fordern Grüne und Linke eine Kontrolle der KI-gestützten
Auswertung von Bildern und Videoüberwachung im öffentlichen Raum, wie sie
derzeit beispielsweise am Kottbusser Tor eingesetzt wird. Der biometrische
Abgleich mit Daten aus dem Internet, das Training von KI-Systemen mittels
polizeilich erhobener Daten sowie die automatisierte Datenanalyse durch
sogenannte [4][Big-Data Analyse-Tools] wie die Spähsoftware Palantir sollen
ebenfalls verfassungsrechtlich geprüft werden.
Der Senat betone zwar, nicht auf die „hochproblematische“ Software Palantir
für das Asog zurückgreifen zu wollen, sagte Werdermann. „Aber das Gesetz
schließt es nicht aus.“ Wer beispielsweise lediglich eine Anzeige bei der
Polizei erstattet, müsse dann damit rechnen, dass die angegebenen
perönlichen Daten für die Big-Data-Analyse der Polizei genutzt werden, so
der Rechtsanwalt.
In diesen Zeiten müsse man Datenschutz und Polizeirecht ernst nehmen –
gerade mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt: „Auch
wenn in Berlin eine Regierungsbeteiligung der AfD nicht vor der Tür steht,
müssen wir uns fragen, was eine Regierung, die sich weniger an
demokratische Spielregeln hält, mit den gesammelten Daten und den
geschaffenenen polizeilichen Befugnissen anstellen könnte“, warnte
Werdermann.
## Koalition konnte Bedenken nicht ausräumen
Sämtliche Kritik zum Asog aus Reihen von Linken und Grünen sei von der
CDU-SPD-Regierung nicht gehört worden, sagte Niklas Schrader. Die
Opposition müsse nun einen anderen Weg als den parlamentarischen gehen, da
die verfassungsrechtlichen Bedenken von Linken und Grünen sowie von
unabhängigen Sachverständigen wie Werdermann von der Koalition nicht
ausgeräumt worden seien.
Eine gutgläubige, fast schon naive Haltung gegenüber den digitalen
Instrumenten der Polizei sieht Schrader vor allem bei der CDU, aber auch in
Teilen der SPD. „Vor allem beim Einsatz von KI gibt es da die Hoffnung,
dass viele Probleme der Polizei so einfach gelöst werden“, sagte Schrader.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der [5][Berliner Morgenpost] zeigt zwar,
dass rund 70 Prozent der Bevölkerung die neuen Befugnisse zur Datenerhebung
und Überwachung durch die Polizei befürworten. Dabei sei aber auch der
Zeitraum der Befragung, kurz nach dem islamistischen Anschlag auf den
Berliner CSD, zu beachten, der einen Einfluss auf die Antworten habe, so
Schrader.
Außerdem müsse man sich nicht wundern, dass die Mehrheit der Bevölkerung
dem Gesetz zustimme, wenn große Teile der Politik die ausgeweiteten
Überwachungsmöglichkeiten als wirksames Mittel gegen Kriminalität verkaufe.
„Vielen ist aber nicht bekannt, dass der überwiegende Teil der Forschung
ergeben hat, dass das keinen nachhaltigen Einfluss auf Kriminalität hat“,
sagte Schrader.
„Diese Überwachung ist vor allem Ausdruck des Aktionismus der Koalition auf
Kosten der Grundrechte“, bekräftigte Grünen-Abgeordneter Vasili Franco.
Dass für diese Maßnahmen Millionen Euro aus dem Sondervermögen
zweckentfremdet würden, während soziale Träger um jeden Euro kämpfen
müssten, zeige: „Es geht dieser Koalition nicht im Sicherheit, sondern um
Symbolpolitik“, so Franco.
Auch um bundesweite Signalwirkung geht es bei dem Verfahren: „Es werden
Normen zur Überprüfung gestellt, die bisher noch nicht von
Verfassungsgerichten überprüft worden sind“, sagte Franco. Auch ähnlich
[6][harte Polizeigesetze in anderen Bundesländern wie etwa in
Niedersachsen] könnte so überprüft und gegebenenfalls gestoppt werden.
Das Gesetz ist bis zur endgültigen Prüfung der Klage trotzdem weiterhin
gültig und in Kraft, wird also nicht durch das Normenkontrollverfahren
aufgeschoben, sagte Rechtsanwalt David Werdermann auf Nachfrage.
Dass die Klage kurz vor der Neuwahl des Abgeordnetenhauses eingereicht
wurde, hängt wohl mit dem Wissen der derzeitigen Opposition zusammen,
künftig voraussichtlich mit CDU oder SPD regieren zu müssen – die das neue
Polizeigesetz als Vorzeigeprojekt sehen.
28 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Hackerangriff-auf-Berliner-Verwaltung/!6205258
(DIR) [2] /Datenschutz-und-Informationsfreiheit/!6189945
(DIR) [3] /Debatte-im-Berliner-Abgeordnetenhaus/!6135231
(DIR) [4] /Berliner-Abgeordnetenhaus/!6124349
(DIR) [5] https://www.morgenpost.de/berlin/article412902963/umfrage-zur-sicherheit-was-berliner-zu-polizeipraesenz-und-ueberwachung-sagen.html
(DIR) [6] /Neues-niedersaechsisches-Polizeigesetz/!6158171
## AUTOREN
(DIR) Laura Mies
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