# taz.de -- 2001 ff.: Der permanente Ernstfall
> Die Sicherheitsgesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September kamen,
> haben den Fokus auf Prävention verschoben. Sie gelten bis heute.
(IMG) Bild: Vom Bürgerrechtsanwalt zum Schaffer der immerwährenden Sicherheits- und Überwachungsgesetze: Otto Schily
Am 18. Oktober 2001 steht Otto Schily im Bundestag und sagt einen Satz, der
die kommenden Jahre deutscher Innenpolitik zusammenfasst. Man dürfe
Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen. Dann formuliert er
seine Reihenfolge: „Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit.“
Ein bemerkenswerter Satz. Schily hatte [1][Gudrun Ensslin] und [2][Horst
Mahler] verteidigt, 1980 war er Mitgründer der Grünen, 1989 wechselte er
zur SPD. Und 2001, mit 69 Jahren, wird ausgerechnet der frühere
Bürgerrechtsanwalt zum Architekten eines neuen deutschen Sicherheitsstaats.
Fünf Wochen zuvor hatten die Anschläge vom 11. September die Vorstellung
erschüttert, westliche Gesellschaften könnten sich durch offene Grenzen,
liberale Rechtsordnungen und internationale Vernetzung zugleich sicherer
und freier machen. In Deutschland kam noch etwas hinzu: Einige der
Attentäter [3][hatten jahrelang in Hamburg gelebt und studiert]. Der Terror
hatte eine deutsche Adresse.
Die Regierung von Gerhard Schröder versprach den USA „uneingeschränkte
Solidarität“, und der Ausnahmezustand, der damals begann, sah anders aus,
als man sich Ausnahmezustände gemeinhin vorstellt. Keine Panzer auf den
Straßen, keine Ausgangssperren. Er kam in Form von Gesetzesänderungen,
neuen Datenzugriffen und erweiterten Zuständigkeiten. Der Ausnahmezustand
wurde nicht ausgerufen, sondern verwaltet.
## Das Religionsprivileg wurde gestrichen
Schon wenige Wochen nach den Anschlägen verabschiedete die rot-grüne
Bundesregierung ein erstes Sicherheitspaket. Sicherheitsbehörden bekamen
mehr Geld und Personal, das sogenannte Religionsprivileg im Vereinsrecht
wurde gestrichen. Religiöse Vereinigungen konnten nun wie andere Vereine
verboten werden, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
richteten oder strafbare Zwecke verfolgten.
Das zweite Paket reichte weiter. Am 14. Dezember 2001 beschloss der
Bundestag das Terrorismusbekämpfungsgesetz, Anfang Januar 2002 trat es in
Kraft. Nachrichtendienste bekamen neue Möglichkeiten, Auskünfte bei Banken,
Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsanbietern einzuholen. Das
Ausländerrecht wurde verschärft. Für Pässe und Personalausweise schuf der
Gesetzgeber die Möglichkeit biometrischer Merkmale – der elektronische
Reisepass mit digitalem Gesichtsbild kam 2005, ab 2007 wurden zusätzlich
Fingerabdrücke in ihm hinterlegt.
Entscheidender als die einzelnen Maßnahmen war die Richtung, in die sie
wiesen. Sicherheitspolitik verschob sich von der Reaktion zur Prävention.
Der klassische Rechtsstaat kennt einen relativ einfachen Ausgangspunkt:
Jemand tut etwas Verbotenes, der Staat ermittelt und bestraft ihn dann
gegebenenfalls. Die neue Sicherheitslogik fragt nicht erst nach einer Tat,
sondern schon vorher nach dem Risiko einer möglichen Tat. Wer könnte
gefährlich werden? Welche Verbindungen könnten auf ein Netzwerk hindeuten?
Welche Daten ergeben zusammen ein Muster?
## Die Suche nach vermeintlichen „Schläfern“
Das klingt zunächst vernünftig. Ein Staat, der einen Terroranschlag
verhindern will, kann schlecht warten, bis er begangen wurde. Aber mit der
Frage verändert sich auch der Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit. Nicht
mehr nur Verdächtige geraten in den Blick. Sondern Menschen, die Merkmale
mit möglichen Verdächtigen teilen.
Kaum etwas zeigte das deutlicher als die Rasterfahndung nach dem 11.
September. Polizeibehörden ließen massenhaft Daten abgleichen. Gesucht
wurde nach vermeintlichen „Schläfern“, nach jungen Männern mit bestimmten
Herkunftsmerkmalen, Religionszugehörigkeiten, Aufenthaltsstatus und
Studienbiografien. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden rund 5,2 Millionen
Datensätze an die Polizei übermittelt. Bundesweit landeten die Daten von
ungefähr 32.000 Menschen in einer Datei mit dem Namen „Schläfer“.
Konkrete Anhaltspunkte gegen diese Menschen gab es allerdings nicht, doch
gerade das war das Prinzip der Methode. Gesucht wurde nicht nach einem
Täter, über den man etwas wusste, sondern nach Menschen, die einem
konstruierten Täterprofil ähnelten. Einen „Schläfer“ brachte die
Rasterfahndung nicht hervor. 2006 zog das Bundesverfassungsgericht die
Grenze: Ohne konkrete Gefahr, urteilte Karlsruhe, darf so nicht gefahndet
werden.
Es ist ein Konflikt, der die deutsche Sicherheitspolitik seither begleitet.
Auf der einen Seite steht der Wunsch, möglichst früh zu wissen, wo eine
Gefahr entstehen könnte. Auf der anderen die Frage, wie früh ein
demokratischer Staat seine Bürger eigentlich zu potenziellen Gefährdern
erklären darf.
## Dauerhafter Ausnahmezustand
Für muslimische Bürgerinnen und Bürger war diese Frage nach 2001 keine
juristische Abstraktion. Moscheen wurden beobachtet, islamische Vereine
überprüft, das Aufenthalts- und Sicherheitsrecht enger miteinander
verknüpft. Wie sich dieser Generalverdacht im Alltag anfühlte, davon
erzählen die drei Protokolle auf den Seiten 28 und 29 in dieser Ausgabe.
Denn die neuen Befugnisse sollten eigentlich nicht für immer gelten. Nach
fünf Jahren sollte überprüft werden, ob der Staat diese Instrumente
weiterhin brauchte. Das entsprach der Logik des Ausnahmezustands: Eine
außergewöhnliche Bedrohung rechtfertigt außergewöhnliche Maßnahmen – aber
eben nur so lange, wie die außergewöhnliche Bedrohung besteht.
Doch 2007 wurden die Befugnisse fortgeführt und teilweise erweitert. 2011
erneut. 2015 noch einmal. Jedes Mal ließ sich begründen, warum gerade jetzt
kein guter Zeitpunkt war, auf sie zu verzichten. Der islamistische Terror
war nicht verschwunden. Neue Anschläge kamen hinzu, neue Formen der
Radikalisierung. Zugleich rückte rechtsextremer Terror stärker ins
[4][Zentrum der Sicherheitsdebatte]. Und dann verschwand die Befristung
selbst.
Im November 2020 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und
AfD, zentrale Befugnisse aus der Zeit nach dem 11. September überhaupt
nicht mehr zu befristen. Im Dezember trat das Gesetz in Kraft.
Auskunftsmöglichkeiten gegenüber Luftverkehr, Finanzdienstleistern und
Telekommunikationsunternehmen, der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher zur
Ortung von Mobiltelefonen und weitere Instrumente, die einmal als Antwort
auf eine außergewöhnliche Lage eingeführt worden waren, gehörten nun
dauerhaft zum Sicherheitsrecht.
## Politisch riskante Abschaffung
Sicherheitsgesetze haben einen politischen Vorteil, der ihre Rücknahme
schwierig macht. Ihr Erfolg lässt sich kaum messen. Denn wenn nach
Einführung einer neuen Befugnis kein Anschlag geschieht, kann das bedeuten,
dass die Maßnahme gewirkt hat. Es kann aber genauso gut bedeuten, dass
niemand einen Anschlag plante. Oder dass klassische Polizeiarbeit ihn
verhindert hat. Oder internationale Geheimdienstkooperation. Oder Zufall.
Umgekehrt ist die Abschaffung einer Sicherheitsmaßnahme politisch riskant.
Sollte danach ein Anschlag geschehen, würde sofort gefragt, warum der Staat
auf ein Instrument verzichtet hat, das ihn vielleicht hätte verhindern
können.
Vielleicht besteht das wichtigste Erbe des 11. September deshalb nicht in
einer bestimmten Überwachungstechnik und auch nicht in einem einzelnen
Gesetz. Sondern in einer Gewöhnung, also darin, dass wir uns daran gewöhnt
haben, dass Flughäfen Sicherheitszonen sind. Dass biometrische Daten in
Pässen stehen. Dass [5][Geheimdienste] Informationen bei privaten
Unternehmen abfragen. Und dass große Datenbestände für Sicherheitszwecke
miteinander verknüpft werden können.
Der Effekt: Heute, 25 Jahre nach dem 11. September, fühlt sich der
Ausnahmezustand an wie ein Normalzustand. Nicht wie die Ausnahme.
11 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jan Pfaff
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