# taz.de -- 2001 ff.: Der permanente Ernstfall
       
       > Die Sicherheitsgesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September kamen,
       > haben den Fokus auf Prävention verschoben. Sie gelten bis heute.
       
 (IMG) Bild: Vom Bürgerrechtsanwalt zum Schaffer der immerwährenden Sicherheits- und Überwachungsgesetze: Otto Schily
       
       Am 18. Oktober 2001 steht Otto Schily im Bundestag und sagt einen Satz, der
       die kommenden Jahre deutscher Innenpolitik zusammenfasst. Man dürfe
       Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen. Dann formuliert er
       seine Reihenfolge: „Sicherheit ist die Voraussetzung von Freiheit.“
       
       Ein bemerkenswerter Satz. Schily hatte [1][Gudrun Ensslin] und [2][Horst
       Mahler] verteidigt, 1980 war er Mitgründer der Grünen, 1989 wechselte er
       zur SPD. Und 2001, mit 69 Jahren, wird ausgerechnet der frühere
       Bürgerrechtsanwalt zum Architekten eines neuen deutschen Sicherheitsstaats.
       
       Fünf Wochen zuvor hatten die Anschläge vom 11. September die Vorstellung
       erschüttert, westliche Gesellschaften könnten sich durch offene Grenzen,
       liberale Rechtsordnungen und internationale Vernetzung zugleich sicherer
       und freier machen. In Deutschland kam noch etwas hinzu: Einige der
       Attentäter [3][hatten jahrelang in Hamburg gelebt und studiert]. Der Terror
       hatte eine deutsche Adresse.
       
       Die Regierung von Gerhard Schröder versprach den USA „uneingeschränkte
       Solidarität“, und der Ausnahmezustand, der damals begann, sah anders aus,
       als man sich Ausnahmezustände gemeinhin vorstellt. Keine Panzer auf den
       Straßen, keine Ausgangssperren. Er kam in Form von Gesetzesänderungen,
       neuen Datenzugriffen und erweiterten Zuständigkeiten. Der Ausnahmezustand
       wurde nicht ausgerufen, sondern verwaltet.
       
       ## Das Religionsprivileg wurde gestrichen
       
       Schon wenige Wochen nach den Anschlägen verabschiedete die rot-grüne
       Bundesregierung ein erstes Sicherheitspaket. Sicherheitsbehörden bekamen
       mehr Geld und Personal, das sogenannte Religionsprivileg im Vereinsrecht
       wurde gestrichen. Religiöse Vereinigungen konnten nun wie andere Vereine
       verboten werden, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
       richteten oder strafbare Zwecke verfolgten.
       
       Das zweite Paket reichte weiter. Am 14. Dezember 2001 beschloss der
       Bundestag das Terrorismusbekämpfungsgesetz, Anfang Januar 2002 trat es in
       Kraft. Nachrichtendienste bekamen neue Möglichkeiten, Auskünfte bei Banken,
       Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsanbietern einzuholen. Das
       Ausländerrecht wurde verschärft. Für Pässe und Personalausweise schuf der
       Gesetzgeber die Möglichkeit biometrischer Merkmale – der elektronische
       Reisepass mit digitalem Gesichtsbild kam 2005, ab 2007 wurden zusätzlich
       Fingerabdrücke in ihm hinterlegt.
       
       Entscheidender als die einzelnen Maßnahmen war die Richtung, in die sie
       wiesen. Sicherheitspolitik verschob sich von der Reaktion zur Prävention.
       
       Der klassische Rechtsstaat kennt einen relativ einfachen Ausgangspunkt:
       Jemand tut etwas Verbotenes, der Staat ermittelt und bestraft ihn dann
       gegebenenfalls. Die neue Sicherheitslogik fragt nicht erst nach einer Tat,
       sondern schon vorher nach dem Risiko einer möglichen Tat. Wer könnte
       gefährlich werden? Welche Verbindungen könnten auf ein Netzwerk hindeuten?
       Welche Daten ergeben zusammen ein Muster?
       
       ## Die Suche nach vermeintlichen „Schläfern“
       
       Das klingt zunächst vernünftig. Ein Staat, der einen Terroranschlag
       verhindern will, kann schlecht warten, bis er begangen wurde. Aber mit der
       Frage verändert sich auch der Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit. Nicht
       mehr nur Verdächtige geraten in den Blick. Sondern Menschen, die Merkmale
       mit möglichen Verdächtigen teilen.
       
       Kaum etwas zeigte das deutlicher als die Rasterfahndung nach dem 11.
       September. Polizeibehörden ließen massenhaft Daten abgleichen. Gesucht
       wurde nach vermeintlichen „Schläfern“, nach jungen Männern mit bestimmten
       Herkunftsmerkmalen, Religionszugehörigkeiten, Aufenthaltsstatus und
       Studienbiografien. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden rund 5,2 Millionen
       Datensätze an die Polizei übermittelt. Bundesweit landeten die Daten von
       ungefähr 32.000 Menschen in einer Datei mit dem Namen „Schläfer“.
       
       Konkrete Anhaltspunkte gegen diese Menschen gab es allerdings nicht, doch
       gerade das war das Prinzip der Methode. Gesucht wurde nicht nach einem
       Täter, über den man etwas wusste, sondern nach Menschen, die einem
       konstruierten Täterprofil ähnelten. Einen „Schläfer“ brachte die
       Rasterfahndung nicht hervor. 2006 zog das Bundesverfassungsgericht die
       Grenze: Ohne konkrete Gefahr, urteilte Karlsruhe, darf so nicht gefahndet
       werden.
       
       Es ist ein Konflikt, der die deutsche Sicherheitspolitik seither begleitet.
       Auf der einen Seite steht der Wunsch, möglichst früh zu wissen, wo eine
       Gefahr entstehen könnte. Auf der anderen die Frage, wie früh ein
       demokratischer Staat seine Bürger eigentlich zu potenziellen Gefährdern
       erklären darf.
       
       ## Dauerhafter Ausnahmezustand
       
       Für muslimische Bürgerinnen und Bürger war diese Frage nach 2001 keine
       juristische Abstraktion. Moscheen wurden beobachtet, islamische Vereine
       überprüft, das Aufenthalts- und Sicherheitsrecht enger miteinander
       verknüpft. Wie sich dieser Generalverdacht im Alltag anfühlte, davon
       erzählen die drei Protokolle auf den Seiten 28 und 29 in dieser Ausgabe.
       
       Denn die neuen Befugnisse sollten eigentlich nicht für immer gelten. Nach
       fünf Jahren sollte überprüft werden, ob der Staat diese Instrumente
       weiterhin brauchte. Das entsprach der Logik des Ausnahmezustands: Eine
       außergewöhnliche Bedrohung rechtfertigt außergewöhnliche Maßnahmen – aber
       eben nur so lange, wie die außergewöhnliche Bedrohung besteht.
       
       Doch 2007 wurden die Befugnisse fortgeführt und teilweise erweitert. 2011
       erneut. 2015 noch einmal. Jedes Mal ließ sich begründen, warum gerade jetzt
       kein guter Zeitpunkt war, auf sie zu verzichten. Der islamistische Terror
       war nicht verschwunden. Neue Anschläge kamen hinzu, neue Formen der
       Radikalisierung. Zugleich rückte rechtsextremer Terror stärker ins
       [4][Zentrum der Sicherheitsdebatte]. Und dann verschwand die Befristung
       selbst.
       
       Im November 2020 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und
       AfD, zentrale Befugnisse aus der Zeit nach dem 11. September überhaupt
       nicht mehr zu befristen. Im Dezember trat das Gesetz in Kraft.
       Auskunftsmöglichkeiten gegenüber Luftverkehr, Finanzdienstleistern und
       Telekommunikationsunternehmen, der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher zur
       Ortung von Mobiltelefonen und weitere Instrumente, die einmal als Antwort
       auf eine außergewöhnliche Lage eingeführt worden waren, gehörten nun
       dauerhaft zum Sicherheitsrecht.
       
       ## Politisch riskante Abschaffung
       
       Sicherheitsgesetze haben einen politischen Vorteil, der ihre Rücknahme
       schwierig macht. Ihr Erfolg lässt sich kaum messen. Denn wenn nach
       Einführung einer neuen Befugnis kein Anschlag geschieht, kann das bedeuten,
       dass die Maßnahme gewirkt hat. Es kann aber genauso gut bedeuten, dass
       niemand einen Anschlag plante. Oder dass klassische Polizeiarbeit ihn
       verhindert hat. Oder internationale Geheimdienstkooperation. Oder Zufall.
       
       Umgekehrt ist die Abschaffung einer Sicherheitsmaßnahme politisch riskant.
       Sollte danach ein Anschlag geschehen, würde sofort gefragt, warum der Staat
       auf ein Instrument verzichtet hat, das ihn vielleicht hätte verhindern
       können.
       
       Vielleicht besteht das wichtigste Erbe des 11. September deshalb nicht in
       einer bestimmten Überwachungstechnik und auch nicht in einem einzelnen
       Gesetz. Sondern in einer Gewöhnung, also darin, dass wir uns daran gewöhnt
       haben, dass Flughäfen Sicherheitszonen sind. Dass biometrische Daten in
       Pässen stehen. Dass [5][Geheimdienste] Informationen bei privaten
       Unternehmen abfragen. Und dass große Datenbestände für Sicherheitszwecke
       miteinander verknüpft werden können.
       
       Der Effekt: Heute, 25 Jahre nach dem 11. September, fühlt sich der
       Ausnahmezustand an wie ein Normalzustand. Nicht wie die Ausnahme.
       
       11 Sep 2026
       
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