# taz.de -- Klimaanpassung in die Verfassung: Eine Grundgesetzänderung reicht nicht
       
       > Der Umweltminister will Klimaanpassung ins Grundgesetz schreiben. Das ist
       > richtig, schützt aber nicht vor Klimafolgen. Es braucht eine radikale
       > Lösung.
       
 (IMG) Bild: Kann die Grundgesetzänderung auch den Rhein wieder Normalwasser führen lassen?
       
       Umweltminister Carsten Schneider von der SPD [1][will Klimaanpassung als
       Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz] schreiben. Das heißt: Der Bund soll
       Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen dürfen bei Hitze-,
       Hochwasser- und Naturschutz. Das ist überfällig.
       
       Klimaanpassung ist Katastrophenschutz, und Katastrophenschutz ist laut
       Grundgesetz Ländersache. Nur erhitzen wir die Erde durch das Verbrennen
       fossiler Brennstoffe, das Roden von Wäldern und das Trockenlegen von Mooren
       immer weiter. Das macht viele Naturkatastrophen wie Hitzewellen,
       Starkregen, Niedrigwasser und Stürme wahrscheinlicher und heftiger. Und das
       macht Katastrophenschutz sündhaft teuer.
       
       Bisher darf der Bund Länder und Kommunen dabei nur bei Leuchtturmprojekten
       unterstützen. Entsteht der Anschein langfristiger Förderung, schimpft der
       Bundesrechnungshof. Schneiders Vorstoß ist deshalb wichtig. Aber eine
       Grundgesetzänderung wird nicht reichen.
       
       ## Nur Worte auf Papier
       
       Denn dass die Bundesregierung Geld für Klimaanpassung ausgeben darf, heißt
       nicht, dass sie das auch tut. Der schwarz-rote Sparhaushalt kürzt bei
       vielen Bereichen der Daseinsvorsorge. Warum sollten da plötzlich Milliarden
       Euro freiwerden, nur weil das Grundgesetz geändert wird?
       
       Und Milliarden Euro wären nötig: Der Städte- und Gemeindebund hält 40
       Milliarden Euro jährlich allein für die Instandsetzung der
       Trinkwasserversorgung für realistisch. Die Krankenhauslobby will insgesamt
       31 Milliarden Euro für hitzebeständige und klimaschützende Krankenhäuser.
       Dazu kommen Kosten für Pflegeheime, Stadtbäume, natürliche Wasserspeicher
       und Klimaanlagen in Wohnungen.
       
       Nur gerecht wäre es deswegen, wenn diejenigen Katastrophenvorsorge
       bezahlen, die sie erst nötig machen: fossile Konzerne und Überreiche. Durch
       ihr Geschäftsmodell und ihren Lobbyismus heizen Öl-, Gas- und Kohlekonzerne
       den Klimawandel an, [2][Überreiche durch ihren Konsum]. Eine einmalige
       Klimasolidaritätsabgabe könnte direkt an Länder und Kommunen gehen. Das ist
       radikaler als eine Grundgesetzänderung. Aber im Gegensatz zu Worten auf
       Papier kann Geld tatsächlich Leben retten.
       
       13 Aug 2026
       
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