# taz.de -- Geheimdienstreform im Kabinett: Gefährliche Doppelstruktur im Verborgenen
       
       > Es gibt eine Behörde, die observieren, durchsuchen und festnehmen darf:
       > die Polizei. Warum sollten nun auch BND und Verfassungsschutz mitmischen?
       
 (IMG) Bild: Steht mit seinen Plänen in der Kritik von vielen: Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister
       
       Es ist ja nicht so, als gäbe es keine Gründe für eine Geheimdienstreform,
       wie sie die Bundesregierung am Mittwochmittag beschließen will. Man muss
       nur in die Ukraine schauen, wo es nicht etwa europäische
       Geheimdiensterkenntnisse sind, die den Abwehrkampf ermöglichen, sondern
       immer noch die der amerikanischen CIA. Oder ins deutsche Inland, wo nach
       jedem vereitelten Anschlag früher oder später öffentlich wird, dass es
       nicht BND oder Verfassungsschutz waren, die selbst die entscheidenden
       Informationen gesammelt hatten, sondern dass ein Tipp von einem
       ausländischen Partnerdienst kam.
       
       Nur: [1][Der Gesetzentwurf,] der das nun ändern soll, schießt weit übers
       Ziel hinaus und eröffnet gefährliche neue Möglichkeiten. Weitestgehend
       sinnvoll sind die Pläne noch dort, wo es ums Ausland geht. Im Angesicht
       russischer Aggression braucht es einen BND, der nicht nur beobachten,
       sondern auch aktiv eingreifen kann, etwa durch Hacks oder
       Sabotage-Aktionen. Aber dass der BND künftig auch im Inland tätig werden
       kann und er zusammen mit dem Verfassungsschutz auch hier „aktive Maßnahmen“
       ausführen darf, ist ein Fehler.
       
       Es gibt ja schon eine Sicherheitsbehörde, die Verdächtige observieren, ihre
       Wohnung durchsuchen und sie im Zweifelsfall festnehmen darf. Sie heißt
       [2][Polizei] und ihr Einsatzgebiet war bisher aus guten Gründen scharf
       abgegrenzt von dem der Geheimdienste. Immerhin greifen viele solcher
       Maßnahmen tief in die Persönlichkeitsrechte von Verdächtigen ein und
       reichen bis hin zu massiver Gewalt. Zumindest auf dem Papier kann man sich
       deshalb juristisch dagegen wehren, wenn man ins Visier der Polizei gerät.
       
       Ganz anders, wenn nun auch die Geheimdienste mitmischen. Schon der Begriff
       verdeutlicht, dass sie klandestin arbeiten: im Verborgenen. Wer in ihr
       Visier gerät, bekommt davon – wenn alles nach Plan läuft – nie etwas mit.
       Auch Akten-Einsicht kann man anders als bei polizeilichen Ermittlungen
       nicht einklagen. Das ist schwer vereinbar mit einem Rechtsstaat.
       
       Statt solche [3][undurchsichtigen Parallelstrukturen] zu schaffen, gäbe es
       einen einfacheren Weg: Alle bleiben bei dem, was sie am besten können, aber
       verbessern ihre Kooperation. Die Geheimdienste beobachten, die Polizei
       greift ein, nur eben enger verzahnt. Das würde Ressourcen sparen und
       Übersichtlichkeit bewahren. Vor allem würde es aber die Möglichkeit
       ausschließen, dass aus einem Kompetenzwirrwarr irgendwann das entsteht, was
       es in Deutschland nie wieder geben darf: eine Geheimpolizei.
       
       12 Aug 2026
       
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