# taz.de -- Hitze schlägt auf Ernährung durch: Dürre weicht Bio-Standards auf
> Hitze und Trockenheit bedrohen die Existenz von Biobetrieben in
> Süddeutschland. Deshalb dürfen sie nun auch konventionelles Grünfutter
> für Tiere kaufen.
(IMG) Bild: Kühe auf einer trockenen Weide in Baden-Württemberg
Es ist eine Notfallverordnung: Baden-Württemberg und Bayern haben der
Biolandwirtschaft erlaubt, auch Grünfutter einzukaufen, das konventionell
angebaut ist. Grund ist ein erheblicher Mangel an Futtermitteln aufgrund
der [1][extremen Dürre].
Manche Landwirte hätten vor einigen Wochen schon begonnen, ihre Reserven zu
verfüttern, die eigentlich für den Winter gedacht waren, sagt die
baden-württembergische Landwirtschaftsministerin Marion Gentges (CDU). Da
nach Biostandards angebautes Futter nochmals schwerer zu bekommen ist als
konventionelle Kost, wolle das Land den betroffenen Betrieben nun neuen
Freiraum verschaffen, um sie zu entlasten.
In Süddeutschland hat sich die Lage in den vergangenen Wochen nämlich
dramatisch zugespitzt. Es gibt Höfe, die angesichts des Mangels an
heimischem Futter bereits Luzerne aus der norditalienischen Poebene
einkaufen. Andere haben begonnen, ihre Tierbestände „abzustocken“, also
planmäßig zu verringern. Entsprechend ist die Zahl der Schlachtung von
Kühen in den vergangenen Wochen angestiegen.
Die Entscheidung der südlichen Bundesländer zur Lockerung der
Biorichtlinien basiert auf dem [2][europäischen Ökorecht], das bei
außergewöhnlichen Situationen Ausnahmen von den Produktionsvorschriften
ermöglicht. Die Länder sind allerdings nur für das [3][EU-Ökosiegel]
zuständig. Wer strengere Siegel nutzen will, muss zusätzlich die
privatrechtlichen Vorgaben der entsprechenden Verbände wie Bioland, Demeter
oder Naturland erfüllen.
## Private schließen sich an
In dieser Notsituation gehen die Verbände aber bei den Entscheidungen der
Länder mit. Der Demeter-Verband bestätigte auf Anfrage, er schließe sich
dem Vorgehen Bayerns und Baden-Württembergs an und habe für seine
Biobetriebe die Vorgaben entsprechend gelockert. Ebenso äußerte sich
Naturland. Auch die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau
Baden-Württemberg unterstützt angesichts der „existenzbedrohenden Lage“ die
„formal-rechtlichen Freiräume“.
Demeter betont, dass man trotzdem bemüht sei, durch verstärkte Vernetzung
unter den Landwirten sicherzustellen, dass das vorhandene Demeter- und
Biofutter bevorzugt verwendet wird. Generell ausgeschlossen für
Demeter-Betriebe sei weiterhin der Zukauf von konventionellem Mais. Bei
Naturland gilt diese Regel gleichermaßen.
Eine gute Kennerin der Materie ist auch Martina Braun, Biolandwirtin im
Schwarzwald und zugleich Abgeordnete der Grünen im Stuttgarter Landtag. Sie
trägt die vorübergehende Freigabe von konventionellem Futter für
Biobetriebe ebenfalls voll und ganz mit: „Für unseren Betrieb hat Biofutter
natürlich weiterhin höchste Priorität, aber in dieser Notstandssituation
musste das Land eine praktikable Lösung finden.“ In ihrem eigenen
Familienbetrieb würde man, wenn es wirklich nicht mehr anders gehen sollte,
das konventionelle Futter zuerst an jene Tiere verfüttern, die nicht
unmittelbar der Lebensmittelproduktion dienen, wie etwa Jungtiere.
## Nachweis notwendig
Ähnlich wie in Baden-Württemberg ist die Lage in Bayern. „Wo über Wochen
der Regen fehlt, wächst irgendwann auch das beste Futter nicht mehr“, sagt
die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Gerade für
die Biobetriebe werde das zum Problem, wenn die eigenen Vorräte knapp
werden und auch am Markt nicht genügend Biogrundfutter wie Gras, Heu, Klee
oder Silage verfügbar ist. „Deshalb ermöglichen wir betroffenen Betrieben,
unter klaren Voraussetzungen auf konventionelles Grundfutter
zurückzugreifen und so die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen“, sagt
Kaniber. Jeder Betrieb muss dafür individuell nachweisen, dass
gleichwertiges Futter nicht am Markt verfügbar ist. Die Ausnahmeregelung
gilt ohne regionale Einschränkung, da die Versorgung der Betriebe mit
Biogrundfutter flächendeckend gefährdet ist.
Das bayerische Ministerium betont zugleich, dass die Ausnahmen nur für den
Zukauf von Grundfutter gelten, nicht aber für Kraftfutter, das auch
weiterhin aus ökologischer Produktion stammen muss. Die Ausnahmeregelungen
gelten, bis sich die Versorgung wieder verbessert hat, maximal aber 12
Monate.
11 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Copernicus-Messungen/!6203115
(DIR) [2] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/848/oj/deu
(DIR) [3] https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-logo_de
## AUTOREN
(DIR) Bernward Janzing
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