# taz.de -- Nach Vorfall in Leipzig: Politik versinkt im Drohnen-Chaos
       
       > Bei der Drohnenabwehr gibt es viele Lücken und noch mehr Kompetenzgewirr.
       > Auch die Debatte um mögliche Reformen wird zunehmend unübersichtlich.
       
 (IMG) Bild: Ein Polizist bei der Demonstration der Drohnenabwehr im Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum in Erding
       
       Soldat*innen, Bundes- und Landespolizist*innen, private
       Sicherheitsunternehmen: Wer an welchen Orten Drohnen abwehren soll, ist so
       undurchschaubar geregelt, dass auch die Debatte über Reformen chaotische
       Züge annimmt. Seitdem letzte Woche in Leipzig [1][eine Drohne mit
       Sprengstoff gefunden wurde], überschlagen sich Politiker*innen mit
       Forderungen.
       
       Die Debatte bekam am Montag eine neue Brisanz, als bekannt wurde, dass die
       Drohne in Leipzig direkt in eines der ukrainischen Flugzeuge gesteuert war.
       Bislang hieß es, das unbemannte Fluggerät habe einen technischen Defekt
       erlitten, bevor es zum Angriff übergehen konnte. Tatsächlich war es aber
       wohl nur der nicht auslösende Zünder, der eine Katastrophe verhinderte. Der
       an dem Fluggerät befestigte Sprengstoff explodierte nicht und fiel nach dem
       Zusammenstoß wohl einfach zu Boden.
       
       Den wohl weitgehendsten Vorschlag, wie solche Angriffe künftig abgewehrt
       werden sollen, machte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther
       (CDU). Er forderte am Montag, die Bundeswehr müsse zur Drohnenabwehr an
       Flughäfen zum Einsatz kommen. Bislang dürfen die Soldaten in Friedenszeiten
       nur gegen Flugobjekte tätig werden, die sich [2][im Luftraum über
       militärischen Einrichtungen] befinden. An der Grenze der Kasernen ist
       Schluss, dahinter übernimmt die Polizei.
       
       Günthers Vorschlag, dies zu ändern, läuft auf den seit Jahrzehnten immer
       wieder von CDU-Politikern geforderten Einsatz der Bundeswehr im Inneren
       hinaus, für den zwingend eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Es
       überrascht, dass diese Idee mit Günther ausgerechnet von einem prominenten
       Vertreter des liberalen Flügels in der CDU kommt.
       
       ## Grundgesetzänderung unwahrscheinlich
       
       Allerdings sind die Chancen auf Umsetzung nahe null: Für eine
       Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig.
       Selbst wenn die Union die bei dem Thema skeptischen SPD-Abgeordneten
       überzeugen könnte, bräuchte sie immer noch die Unterstützung von AfD oder
       Linkspartei. Mit beiden hat sie die Zusammenarbeit ausgeschlossen und bei
       beiden ist unwahrscheinlich, dass sie zustimmen würden. Die innenpolitische
       Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sagte der taz jedenfalls schon
       mal: „Wir brauchen eine funktionierende Ortung, klare Meldewege und eine
       wirksame zivile Drohnenabwehr, keine weitere Militarisierung der inneren
       Sicherheit.“
       
       Aber auch wenn die Bundeswehr außen vor bleibt, mischen andernorts noch
       mehr als genug Akteure mit. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
       setzt auf die ihm unterstellte Bundespolizei. Deren erst vor wenigen
       Monaten ins Leben gerufene Anti-Drohnen-Einheit soll von derzeit 130 auf
       300 Beamt*innen vergrößert werden, bundesweit sollen acht Stützpunkte
       entstehen, kündigte Dobrindt an.
       
       Die Polizist*innen gehen mit Netzwerfern, [3][elektronischem
       Störmechanismen] und Verfolgerdrohnen auf Jagd nach den ferngesteuerten
       Flugobjekten. Außerdem soll ein Forschungszentrum für Drohnensicherheit
       entstehen. Schon am 18. August soll es in Kochstedt auf dem Gelände des
       Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) eröffnet werden. ‌
       
       ## Geteilte Befugnisse
       
       All das ändert aber nichts daran, dass die Bundespolizei nur an bestimmten
       Orten tätig werden darf, etwa an Bahnhöfen oder eben Flughäfen. Außerhalb
       davon geht die Verantwortlichkeit auf die Landespolizeibehörden über, die
       Kooperation zwischen Bundes- und Landesbehörden soll seit 2025 ein
       Drohnenkompetenzzentrum organisieren. Und als wäre das noch nicht genug,
       haben verschiedene Politiker zuletzt noch ins Spiel gebracht, das ja auch
       die Betreiber von wichtigen Einrichtungen, etwa Flughäfen und Kraftwerken,
       selbst Drohnen abschießen könnten.
       
       Auch der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will nicht nur
       auf die Polizei setzen. „Die Deutsche Flugsicherung ist zuständig für die
       Sicherheit im Luftraum rund um die Flughäfen“, sagte er am Montag dem
       Nachrichtenportal Politico. „Da spielt rechtzeitiges Erkennen von Drohnen
       natürlich eine wesentliche Rolle.“
       
       Im Angesicht dieser Vielzahl möglicher und tatsächlicher Drohnenjäger mit
       ihren unterschiedlichen Einsatzgebieten fordert die Opposition einen
       Befreiungsschlag. Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz sagte der taz,
       der Bund müsse bei dem Thema „glasklar die Verantwortung übernehmen.“
       Federführend müsse dabei einzig die Bundespolizei sein, die Bundeswehr
       könne zusätzlich „innerhalb der engen Grenzen der Verfassung unterstützend
       tätig werden.“
       
       Abseits der Debatte um Drohnenabwehr wurden am Montag erste
       Ermittlungserfolge zu dem Vorfall in Leipzig bekannt. So fanden
       Ermittler*innen an der Drohne DNA-Spuren, die auch schon beim Brand
       eines Pakets in einem DHL-Zentrum 2024 gefunden worden waren. Eine konkrete
       Person lässt sich den Spuren bisher nicht zuordnen, die Ermittler*innen
       rechnen den Vorfall 2024 aber russischen Stellen zu. Plan war damals wohl
       eigentlich, mit dem im Paket versteckten Brandsatz ein Frachtflugzeug zum
       Absturz zu bringen.
       
       10 Aug 2026
       
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