# taz.de -- Antifaschistin in Haft: Lina E. geht juristisch gegen Beugehaft vor
       
       > Die Antifaschistin Lina E. wurde zuletzt in Beugehaft genommen, nun
       > bestätigte der BGH die Maßnahme. Die Leipzigerin legt
       > Verfassungsbeschwerde ein.
       
 (IMG) Bild: Lina E. schwieg im Gerichtssaal in ihrem ersten Prozess in Dresden. Sie schweigt auch heute zu den Vorwürfen
       
       Gerade mal sechs Wochen war Lina E. in Freiheit, dann endete sie wieder für
       sie. Ende Juni sollte die Leipzigerin als Zeugin in einem Prozess gegen
       sieben Antifaschist*innen in Dresden aussagen – und verweigerte diese
       Aussage. [1][Das Gericht verhängte darauf eine sechsmonatige Beugehaft],
       Lina E. wurde noch vor Ort festgenommen. Sie legte daraufhin Beschwerde
       beim Bundesgerichtshof ein – der die Beugehaft nun aber bestätigte. Doch
       die 31-Jährige wird auch dagegen vorgehen.
       
       Bereits im Mai 2023 war die Antifaschistin vor demselben Dresdner Gericht
       [2][zu gut fünf Jahren Haft verurteilt worden] – wegen mehrerer schwerer
       Angriffe mit anderen Linken auf Rechtsextreme in Ostdeutschland ab dem Jahr
       2018. Die Gruppe wurde später von Behörden als „[3][Antifa Ost]“ tituliert.
       
       In diesem Mai, nach zwei Dritteln der verbüßten Haft, war Lina E.
       freigekommen. Dann aber wurde sie als Zeugin in den nächsten Dresdner
       Prozess [4][gegen sieben weitere Antifaschist*innen vorgeladen,
       darunter ihr früherer Partner Johann G.] Ihnen wird vorgeworfen, ebenso an
       den Angriffen beteiligt gewesen zu sein.
       
       Lina E. verweigerte jede Aussage. Sie ließ das ihren Anwalt Erkan Zünbül
       damit begründen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen wolle, mit den
       Aussagen weitere Verfahren gegen sich zu noch ungeklärten Taten auszulösen.
       „Wenn die Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich
       dem standhalten“, erklärte sie dem Richter. Der darauf die Beugehaft
       verhängte.
       
       ## BGH sieht „spekulative Annahmen“
       
       Die damals sofort eingelegte Beschwerde gegen diese Maßnahme wies der
       Bundesgerichtshof nun zurück. Zu den bereits verurteilten Taten hätte Lina
       E. aussagen müssen, erklärte das Gericht. Denn hierfür könne sie nicht ein
       zweites Mal verfolgt werden. Der BGH räumte zwar ein, dass Aussagen im
       Rahmen von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen durchaus zu
       Verfahren für noch unbestrafte Taten führen können. Im Fall Lina E. fehle
       es dafür aber an konkreten Anhaltspunkten. „Bloße Vermutungen und
       spekulative Annahmen einer Verfolgungsgefahr genügen auch in einer solchen
       Konstellation nicht, um ein Auskunftsverweigerungsrecht, zumal ein
       umfassendes, zu begründen“, so das Gericht.
       
       Lina E.s Anwalt Erkan Zünbül sagte am Freitag der taz, man werde gegen die
       Entscheidung Verfassungsbeschwerde erheben. „Die Entscheidung fügt sich aus
       unserer Sicht in eine bedenkliche Entwicklung ein, bei der rechtsstaatliche
       Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt werden.“ Ein funktionierender
       Rechtsstaat messe sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung,
       sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Rechte aller
       Verfahrensbeteiligten, so Zünbül. „Wir sind daher überzeugt, dass die
       aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen einer Überprüfung durch das
       Bundesverfassungsgericht bedürfen.“
       
       Für Lina E. dauert die Beugehaft aber vorerst an. Auch zwei weitere Linke,
       die 2023 mit Lina E. verurteilten wurden, hatten im aktuellen Dresdner
       Prozess zuletzt die Aussage verweigert. Einem wurde dies wegen tatsächlich
       bereits laufender Verfahren gestattet. [5][Gegen einen zweiten wurde
       ebenfalls Beugehaft verhängt.] [6][Ein dritter Mitverurteilter ist
       flüchtig.]
       
       In dem aktuellen Dresdner Prozess schweigen bisher auch alle der sieben
       Angeklagten zu den Vorwürfen. Zu Prozessbeginn verteidigten mehrere von
       ihnen [7][aber in Erklärungen antifaschistisches Engagement]. Ein Berliner
       Beschuldigter, Tobias E., hatte zuletzt vor Gericht auch über seine
       menschenrechtswidrigen Haftbedingungen in Ungarn berichtet, [8][wo er zuvor
       bereits inhaftiert gewesen war]. Seinen Antrag auf Aufhebung der
       Untersuchungshaft lehnte das Gericht kürzlich ab.
       
       [9][Freigelassen wurde dagegen im April der Berliner Angeklagte Thomas
       „Nanuk“ J.] – nachdem ein Kronzeuge, ein früherer Szenebekannter,
       eingeräumt hatte, seine Vorwürfe gegen ihn seien nur Mutmaßungen.
       
       ## Debatte um Aussagen von anderen Linken
       
       Für Aufsehen sorgten zuletzt [10][Aussagen von sechs jungen
       Antifaschist*innen in einem weiteren Prozess in Düsseldorf]. Auch
       ihnen werden schwere Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen, im Februar
       2023 in Budapest. Und auch sie hatten zunächst zu diesen Vorwürfen
       geschwiegen. Anfang Juli hatten sie dann aber überraschend im Gericht
       eingeräumt, die vermummten Personen zu sein, die auf Videobildern der
       Angriffe zu sehen sind – und ihr antifaschistisches Engagement verteidigt.
       Den Vorwurf des versuchten Mordes wiesen sie vehement zurück.
       
       Solidaritätsgruppen für die Angeklagten hatten danach kritisiert, nicht
       vorab in die Erklärungen einbezogen worden zu sein und dass diese sich nur
       ans Gericht, nicht an die antifaschistische Bewegung gerichtet hätten. Auch
       sei zu diskutieren, ob der Bruch mit der langjährigen Strategie, vor
       Gericht keine Aussage zu Vorwürfen zu machen, in diesem Fall wirklich
       gerechtfertigt war – umso mehr, da die Aussagen Auswirkungen auch auf
       anderen Verfahren haben könnten.
       
       Andererseits wurde von den Gruppen auch Verständnis geäußert, dass die
       Angeklagten ihre Erzählung selbst bestimmen wollten und mit den Erklärungen
       öffentlich womöglich ein breiteres Verständnis für Antifaschismus, auch
       militanten, schaffen könnten. Und betont wurde auch: „Trotz interner
       strategischer Differenzen lassen wir niemanden zurück.“ Man fordere
       weiterhin die Freiheit der Angeklagten. „Wir brechen gemeinsam auf und
       kehren gemeinsam zurück.“
       
       7 Aug 2026
       
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