# taz.de -- Antifaschistin in Haft: Lina E. geht juristisch gegen Beugehaft vor
> Die Antifaschistin Lina E. wurde zuletzt in Beugehaft genommen, nun
> bestätigte der BGH die Maßnahme. Die Leipzigerin legt
> Verfassungsbeschwerde ein.
(IMG) Bild: Lina E. schwieg im Gerichtssaal in ihrem ersten Prozess in Dresden. Sie schweigt auch heute zu den Vorwürfen
Gerade mal sechs Wochen war Lina E. in Freiheit, dann endete sie wieder für
sie. Ende Juni sollte die Leipzigerin als Zeugin in einem Prozess gegen
sieben Antifaschist*innen in Dresden aussagen – und verweigerte diese
Aussage. [1][Das Gericht verhängte darauf eine sechsmonatige Beugehaft],
Lina E. wurde noch vor Ort festgenommen. Sie legte daraufhin Beschwerde
beim Bundesgerichtshof ein – der die Beugehaft nun aber bestätigte. Doch
die 31-Jährige wird auch dagegen vorgehen.
Bereits im Mai 2023 war die Antifaschistin vor demselben Dresdner Gericht
[2][zu gut fünf Jahren Haft verurteilt worden] – wegen mehrerer schwerer
Angriffe mit anderen Linken auf Rechtsextreme in Ostdeutschland ab dem Jahr
2018. Die Gruppe wurde später von Behörden als „[3][Antifa Ost]“ tituliert.
In diesem Mai, nach zwei Dritteln der verbüßten Haft, war Lina E.
freigekommen. Dann aber wurde sie als Zeugin in den nächsten Dresdner
Prozess [4][gegen sieben weitere Antifaschist*innen vorgeladen,
darunter ihr früherer Partner Johann G.] Ihnen wird vorgeworfen, ebenso an
den Angriffen beteiligt gewesen zu sein.
Lina E. verweigerte jede Aussage. Sie ließ das ihren Anwalt Erkan Zünbül
damit begründen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen wolle, mit den
Aussagen weitere Verfahren gegen sich zu noch ungeklärten Taten auszulösen.
„Wenn die Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich
dem standhalten“, erklärte sie dem Richter. Der darauf die Beugehaft
verhängte.
## BGH sieht „spekulative Annahmen“
Die damals sofort eingelegte Beschwerde gegen diese Maßnahme wies der
Bundesgerichtshof nun zurück. Zu den bereits verurteilten Taten hätte Lina
E. aussagen müssen, erklärte das Gericht. Denn hierfür könne sie nicht ein
zweites Mal verfolgt werden. Der BGH räumte zwar ein, dass Aussagen im
Rahmen von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen durchaus zu
Verfahren für noch unbestrafte Taten führen können. Im Fall Lina E. fehle
es dafür aber an konkreten Anhaltspunkten. „Bloße Vermutungen und
spekulative Annahmen einer Verfolgungsgefahr genügen auch in einer solchen
Konstellation nicht, um ein Auskunftsverweigerungsrecht, zumal ein
umfassendes, zu begründen“, so das Gericht.
Lina E.s Anwalt Erkan Zünbül sagte am Freitag der taz, man werde gegen die
Entscheidung Verfassungsbeschwerde erheben. „Die Entscheidung fügt sich aus
unserer Sicht in eine bedenkliche Entwicklung ein, bei der rechtsstaatliche
Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt werden.“ Ein funktionierender
Rechtsstaat messe sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung,
sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Rechte aller
Verfahrensbeteiligten, so Zünbül. „Wir sind daher überzeugt, dass die
aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen einer Überprüfung durch das
Bundesverfassungsgericht bedürfen.“
Für Lina E. dauert die Beugehaft aber vorerst an. Auch zwei weitere Linke,
die 2023 mit Lina E. verurteilten wurden, hatten im aktuellen Dresdner
Prozess zuletzt die Aussage verweigert. Einem wurde dies wegen tatsächlich
bereits laufender Verfahren gestattet. [5][Gegen einen zweiten wurde
ebenfalls Beugehaft verhängt.] [6][Ein dritter Mitverurteilter ist
flüchtig.]
In dem aktuellen Dresdner Prozess schweigen bisher auch alle der sieben
Angeklagten zu den Vorwürfen. Zu Prozessbeginn verteidigten mehrere von
ihnen [7][aber in Erklärungen antifaschistisches Engagement]. Ein Berliner
Beschuldigter, Tobias E., hatte zuletzt vor Gericht auch über seine
menschenrechtswidrigen Haftbedingungen in Ungarn berichtet, [8][wo er zuvor
bereits inhaftiert gewesen war]. Seinen Antrag auf Aufhebung der
Untersuchungshaft lehnte das Gericht kürzlich ab.
[9][Freigelassen wurde dagegen im April der Berliner Angeklagte Thomas
„Nanuk“ J.] – nachdem ein Kronzeuge, ein früherer Szenebekannter,
eingeräumt hatte, seine Vorwürfe gegen ihn seien nur Mutmaßungen.
## Debatte um Aussagen von anderen Linken
Für Aufsehen sorgten zuletzt [10][Aussagen von sechs jungen
Antifaschist*innen in einem weiteren Prozess in Düsseldorf]. Auch
ihnen werden schwere Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen, im Februar
2023 in Budapest. Und auch sie hatten zunächst zu diesen Vorwürfen
geschwiegen. Anfang Juli hatten sie dann aber überraschend im Gericht
eingeräumt, die vermummten Personen zu sein, die auf Videobildern der
Angriffe zu sehen sind – und ihr antifaschistisches Engagement verteidigt.
Den Vorwurf des versuchten Mordes wiesen sie vehement zurück.
Solidaritätsgruppen für die Angeklagten hatten danach kritisiert, nicht
vorab in die Erklärungen einbezogen worden zu sein und dass diese sich nur
ans Gericht, nicht an die antifaschistische Bewegung gerichtet hätten. Auch
sei zu diskutieren, ob der Bruch mit der langjährigen Strategie, vor
Gericht keine Aussage zu Vorwürfen zu machen, in diesem Fall wirklich
gerechtfertigt war – umso mehr, da die Aussagen Auswirkungen auch auf
anderen Verfahren haben könnten.
Andererseits wurde von den Gruppen auch Verständnis geäußert, dass die
Angeklagten ihre Erzählung selbst bestimmen wollten und mit den Erklärungen
öffentlich womöglich ein breiteres Verständnis für Antifaschismus, auch
militanten, schaffen könnten. Und betont wurde auch: „Trotz interner
strategischer Differenzen lassen wir niemanden zurück.“ Man fordere
weiterhin die Freiheit der Angeklagten. „Wir brechen gemeinsam auf und
kehren gemeinsam zurück.“
7 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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