# taz.de -- Neue Regeln für künstliche Intelligenz: Wasserzeichen fürs KI-Bild
> Anfang August treten weitere Teile der europäischen KI-Regeln in Kraft.
> Was sich ändert – und warum wichtige Regeln verschoben wurden.
(IMG) Bild: Ein paar EU-Regeln für KI-Systeme treten am Sonntag in Kraft – andere erst in einem Jahr, weil die Kommission sie aufgeschoben hat
Von mehr Transparenz bis zu Strafen bei Verstößen – ab Sonntag gelten mehr
Regeln für die Anbieter von Systemen mit künstlicher Intelligenz (KI). Was
Nutzer:innen schon bald bemerken sollten, ist die Umsetzung von
Transparenzvorgaben: So müssen mittels KI erzeugte Inhalte erkennbar sein,
und zwar sowohl für Menschen als auch für technische Systeme, etwa per
Wasserzeichen. Außerdem müssen Nutzende darüber informiert werden, wenn sie
mit einer KI interagieren, zum Beispiel bei einem Chatbot oder in einer
Hotline.
Die neuen Regeln gehören zum [1][AI Act, der EU-Gesetzgebung zu KI].
Beschlossen wurde sie bereits vor zwei Jahren. Doch die einzelnen Vorgaben
treten erst nach und nach in Kraft. Aktueller Stichtag ist nun der 2.
August. Ursprünglich sah der AI Act vor, dass zu diesem Datum noch weitere
Regeln in Kraft treten, unter anderem ein Teil der Vorgaben für KI-Systeme,
die als besonders risikoreich gelten. Doch die EU-Kommission hat dafür
gesorgt, dass diese [2][nach hinten geschoben] werden. Die Verschiebung ist
Teil eines größeren wirtschaftsfreundlichen Pakets, das die Kommission in
den vergangenen Monaten geschnürt hat.
Was nun kommt: Die EU-Kommission darf jetzt beginnen, Strafen zu verhängen,
wenn Anbieter von „general-purpose AI models“, das sind KI-Systeme mit
allgemeinem Verwendungszweck, sich nicht an die Regeln halten. Zu diesen
Systemen zählen vor allem die bekannten KI-Chatbots wie ChatGPT, Claude
oder Gemini.
## „Scharfes Schwert“ für die EU-Kommission
„Das ist von zentraler Bedeutung. Viele leistungsfähige KI-Modelle – etwa
von Anthropic, OpenAI oder Mistral – schneiden in Sicherheitstests bislang
nur mäßig bis schlecht ab“, sagt Philipp Hacker, Professor für Recht und
Ethik der digitalen Gesellschaft an der Universität Viadrina Frankfurt,
gegenüber dem Science Media Center (SMC).
Die EU-Kommission habe dann eine Reihe an Befugnissen: Sie könne
Untersuchungen einleiten, Dokumente anfordern, die Überprüfung von
KI-Modellen selbst durchführen oder veranlassen und gegebenenfalls Strafen
folgen lassen. Hacker erklärt: „Im äußersten Fall führen diese sogar zum
Ausschluss eines Modells vom europäischen Markt. Das ist ein scharfes
Schwert, das allerdings erst nach einem aufwendigen und rechtsstaatlich
ausgestalteten Verfahren zum Einsatz kommen kann.“
Forschende kritisieren gleichzeitig, dass der AI Act zahlreiche Fragen
offen lasse. Etwa Fragen zur Haftung und zum Urheberrecht. Was Letzteres
angeht, laufen bereits [3][Prozesse], bei denen Verwertungsgesellschaften
der Rechteinhaber:innen gegen Unternehmen klagen, die urheberrechtlich
geschützte Werke zum Training von KI-Modellen verwendet haben.
„Was der Markt jetzt braucht, sind juristische Klarheit beim Urheberrecht
und einfache, praxistaugliche Handlungsempfehlungen, die auch kleine
Unternehmen ohne Rechtsabteilung verstehen und umsetzen können“, sagt
Kristian Kersting, Leiter des Fachgebiets Maschinelles Lernen an der
Technischen Universität Darmstadt gegenüber dem SMC.
## Wie es weitergeht
Bereits am Mittwoch ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das
die Aufsicht über die Umsetzung der KI-Verordnung regelt. Demnach soll die
Koordination der Aufsicht bei der Bundesnetzagentur liegen. Sie soll
außerdem Beschwerden etwa von Verbraucher:innen entgegennehmen sowie
kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwendung unterstützen. Unter
anderem mit einem „KI-Reallabor“, in dem Firmen KI-Systeme entwickeln,
trainieren und testen können.
Nächster Stichtag für neue Regeln aus dem AI Act ist laut Bundesnetzagentur
der 2. August 2027. Ab dann sollen neue Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme
und für ältere allgemeine KI-Systeme gelten.
31 Jul 2026
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## AUTOREN
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