# taz.de -- Anschlag auf CSD in Berlin: Neue Details zu den Anschlagsopfern
> Die Berliner Charité gibt ein Update zu Gesundheitszustand der
> Verletzten. Auch über das Todesopfer ist mittlerweile mehr bekannt.
(IMG) Bild: Regenbogenflaggen und Blumen liegen in der Nähe des Tatorts und spiegeln sich in einer Pfütze
## Schwerverletzte Opfer erholen sich
Mehrere Personen sind am Samstagabend bei dem mutmaßlichen islamistischen
Anschlag auf den Berliner CSD schwer verletzt worden. Vier Menschen wurden
in der Charité intensivmedizinisch behandelt, teilweise auch notoperiert.
Sie hätten laut Charité vor allem Stichverletzungen, einige aber auch
Knochenbrüche erlitten. Drei der vier Personen konnten demnach bereits auf
eine Normalstation verlegt werden und auch der Gesundheitszustand der
vierten bessere sich. (taz)
## Tote Person war polnische Staatsbürgerin
Polens Regierung hat mit Bestürzung und Trauer auf den Tod einer polnischen
Staatsbürgerin bei dem mutmaßlich islamistischen Anschlag am Rande des CSD
in Berlin reagiert. „Wir sprechen der Familie und den Angehörigen unser
aufrichtiges Beileid aus“, schrieb der Sprecher des Außenministeriums auf
X. Der polnische Konsul in Berlin stehe in Kontakt mit den deutschen
Behörden und werde der Familie die notwendige konsularische Unterstützung
zukommen lassen. Zuvor hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner
bekanntgegeben, dass es sich bei dem Todesopfer um eine 65-jährige
polnische Staatsangehörige handele, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen
sei. (dpa)
## CDU-Politiker fordern härteren Kurs gegen Gefährder
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten [1][Anschlag beim Berliner
Christopher Street Day (CSD)] haben CDU-Sicherheitspolitiker ein härteres
Vorgehen gegen Gefährder und Islamisten gefordert. „Freiheitsrechte von
gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht
länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind“,
sagte der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags,
Marc Henrichmann, dem Handelsblatt.
Die „Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie“ dürfe nicht „mit
Samthandschuhen“ beantwortet werden, sagte Henrichmann. Bei einer konkreten
und erheblichen Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung „allerhöchste
Priorität“ haben. Großveranstaltungen stünden im Fokus islamistischer
Gefährder. Henrichmann sagte weiter: „Die preußische Pickelhaube gehört
abgelegt. Wir müssen vor die Welle kommen.“
Henrichmann forderte zudem einen reibungslosen Datenaustausch zwischen
Sicherheitsbehörden, eine bessere Datenanalyse und eine „angemessene
Datenbevorratung“. Erkenntnisse über terroristische Gefährder müssten
länger ausgewertet werden, um Netzwerke erkennen zu können.
Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm
(CDU), verlangte einen härteren Kurs. Bei Anhängern der islamistischen
Ideologie dürfe es „keinerlei Nachsicht geben“, sagte er der Zeitung. Dies
müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln.
„Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung.“
Bei dem Angriff im Berliner Tiergarten war am Samstag eine Frau getötet
worden, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der 21-jährige Tatverdächtige
wurde am Sonntag [2][bei einem Polizeieinsatz erschossen.] Die
Bundesanwaltschaft ermittelt wegen einer „mutmaßlichen islamistischen
Tatbegehung“ und prüft mögliche Hintermänner oder Mitwisser. (afp)
## Berlin trauert
Immer wieder nehmen sich die Menschen in der Kirche in den Arm, einige
weinen. Viele sind in ihrem Outfit gekommen, das sie am Samstag auf dem
Christopher Street Day (CSD) getragen haben. Andere kommen ganz schlicht in
Schwarz. Alle sind willkommen, so hatte es in der Einladung zu der
Trauerandacht geheißen.
Einen Tag nach dem Anschlag auf den CSD fand die Andacht in der
evangelischen Marienkirche unweit des Brandenburger Tors statt. Das
katholische Erzbistum beteiligte sich ebenso wie Vertreter muslimischer
Gemeinden.
Mehrere hundert Menschen folgten der Einladung und kamen am späten
Sonntagnachmittag in das Gotteshaus. Unter den Teilnehmern waren
hochrangige politische Vertreter: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU),
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Bundesfamilienministerin
Karin Prien (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nahmen in
den vorderen Reihen der Kirche Platz, ebenso wie Berlins Regierender
Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und der Leiter des Katholischen Büros, Karl
Jüsten, sowie Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Bereits in der Nacht und am frühen Morgen hatten sich politische
Spitzenvertreter entsetzt über den Anschlag gezeigt. Der Kanzler war zurück
nach Berlin gekommen, um vor seiner Teilnahme am katholischen Liborifest in
Paderborn am Gedenkgottesdienst teilzunehmen. Er sprach zunächst vor
aufgebauten Mikrofonen vor der Marienkirche und richtete in der Andacht
einige Worte an die queere Community. „Wir werden alles tun, um die
Freiheit unseres Landes und unserer Gesellschaft zu schützen, alles!“,
sagte er. Es solle alles getan werden, die Handlungs- und Bewegungsfreiheit
der Menschen einzuschränken, die die Freiheit missbrauchten. (kna)
## Warum war Abdul B. auf freiem Fuß?
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des
Christopher Street Day (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen
mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem
Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden
war.
„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er
mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die
auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen
Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über
den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann
eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe
zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“,
betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt: „Dass man in
diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe
kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert
über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde
verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am
Sonntagabend im RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine
Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die
Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer
Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet
worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche
wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin
abtransportiert.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln
nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat
(IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer
dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am
Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem
Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe
verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser
Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten
zurückgestellt.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft
Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund
war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es
sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der Bild zufolge sollte
Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
(dpa)
## Terrorismus-Experte: Strafrecht zu milde
Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London forderte
eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu
milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien
im europäischen Vergleich zu kurz. „Und was bei uns noch dazu kommt, ist,
dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche
Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei
der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hintan. Darüber müsse
man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig
eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt
wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem
Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht
sparen“, sagte Neumann.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine
Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung
übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem
Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin Stern.
„Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von
Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“ (dpa)
## Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen
Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem
21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den
Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene
an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und
deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine
Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.
Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner
Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz
Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon
festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei
Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am
Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai
2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am
Amtsgericht Tiergarten unter anderem [3][wegen der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr
und zehn Monaten verurteilt wurde.] Das Gericht hob demnach einen
bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der
Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe
darstellt“.
Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die
Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine
höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung
des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut
Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN)
schilderte in einem Interview seinen Eindruck von Abdul B. Die
Sozialarbeiter hätten „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen
sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ von ihm gehabt,
sagte Mücke, der VPN-Geschäftsführer ist, im ARD-„Brennpunkt“. „Und das
sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich
an die Person heran.“ Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation,
die Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien
zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung begleitet.
(dpa)
## Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern
Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die
Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe
Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts.
„Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht
draufgekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD
abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von
Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung
von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder
auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen
ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der
Terrorismus-Experte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine
hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa)
## Brandenburger Tor leuchtet in Regenbogenfarben
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des
Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist das Brandenburger Tor in den
Regenbogenfarben angeleuchtet worden. Die Farben gelten als Symbol der
queeren Szene und stehen für Vielfalt und Toleranz. Sie sind seit
Sonnenuntergang an das Wahrzeichen in Berlins Mitte projiziert.
Bei dem Angriff am Samstagabend mit dem Auto sowie anschließend mit einer
Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt (CSU) eine Frau getötet, 29 Menschen wurden verletzt.
Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Inzwischen hat die Polizei einen 21-jährigen Tatverdächtigen, der zum
islamistischen Spektrum gehören soll, bei einem Einsatz in Spandau
erschossen. (dpa)
## Radikalisierung über das Internet
Abdul B. wurde nach Angaben von Dobrindt 2005 als deutscher Staatsbürger in
Berlin geboren, nachdem seine Mutter libanesischer Herkunft 2002
eingebürgert worden war. Ein Deutscher, ein Berliner – wo und wie
radikalisiert sich so jemand?
Felix Neumann, Terrorismus-Experte bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, sagte
der Deutschen Presse-Agentur, [4][Radikalisierung finde zunehmend über das
Internet statt.] „Grundsätzlich würde ich sagen, sehen wir vor allem beim
Islamismus als auch beim Rechtsextremismus, dass die digitale Komponente
immer weiter zugenommen hat“, sagte der Experte. Eine wichtige Rolle
spielten die sozialen Netzwerke. Junge Leute sähen immer dieselben Inhalte
und seien in ihrer von Algorithmen beeinflussten Bubble.
Abdul B. veröffentlichte laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Jahr
2024 verbotene Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf seinem
Instagram-Account. 2025 versuchte er demnach mehrfach, sich im Ausland dem
IS anzuschließen.
Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in
Haft. Nach seiner Entlassung kehrte er am 17. November nach Deutschland
zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen. Im Mai 2026
wurde er dann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
verurteilt – unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl
aber auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des
Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die
Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein.
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der
Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg wegen eines
Anfangsverdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz – sie fanden aber nur
eine Spielzeugwaffe. (dpa)
## Dobrindt: Keine akute Gefahr nach Tod von CSD-Verdächtigem
Nach dem Tod des Tatverdächtigen des mutmaßlich islamistischen
Terroranschlag in Berlin geht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
aktuell von keiner weiteren Gefahr aus. „Es gibt weitere Maßnahmen, aber
wir gehen jetzt aktuell von keiner weiteren Gefährdung aus. Aber das ist
alles immer eher eine Momentaufnahme“, sagte der CSU-Politiker im
ARD-„Brennpunkt“.
In der Vergangenheit sei immer auch nach weiteren Verdächtigen gesucht
worden. „Es gibt eine weitere Person, die dort in Betrachtung ist. Das hat
sich bisher aber nicht erhärtet, ist aber auch noch nicht abgeschlossen.“
Diese Anschläge würden typischerweise von Einzeltätern begangen.
Auf die Aussage, dass vermutlich viele Bürger dächten, es sei naiv gewesen,
den mutmaßlichen Täter Abdul B. an einer Deradikalisierungsmaßnahme
teilnehmen zu lassen, sagte Dobrindt: „Ja, absolut, und auch in der Politik
werden viele so denken.“ Deradikalisierungsmaßnahmen seien ein Mittel, Haft
sei ein Mittel, Abschiebung sei bei Ausländern ein Mittel. „Aber allein auf
Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv.“ Im Einzelfall
funktioniere das, in vielen Fällen aber nicht. „Deswegen ist es ja umso
unverständlicher, dass bei diesem Register an Straftaten, das wir hier
sehen, eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.“
Ähnlich äußerte sich Dobrindt im Sender RTL. Er glaube, dass es allen
gleich gehe. „Dass man nicht nachvollziehen kann, dass jemand mit so einem
Strafregister wie dem hier vorliegenden, mit so einem Maß an
Radikalisierung, wie man das hier auch erkennen kann, dass der dann vor
Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung bekommt.“
Er kündigte eine genaue Prüfung an, warum es zu dieser Situation gekommen
sei. (dpa)
27 Jul 2026
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