# taz.de -- Anschlag auf CSD in Berlin: Neue Details zu den Anschlagsopfern
       
       > Die Berliner Charité gibt ein Update zu Gesundheitszustand der
       > Verletzten. Auch über das Todesopfer ist mittlerweile mehr bekannt.
       
 (IMG) Bild: Regenbogenflaggen und Blumen liegen in der Nähe des Tatorts und spiegeln sich in einer Pfütze
       
       ## Schwerverletzte Opfer erholen sich
       
       Mehrere Personen sind am Samstagabend bei dem mutmaßlichen islamistischen
       Anschlag auf den Berliner CSD schwer verletzt worden. Vier Menschen wurden
       in der Charité intensivmedizinisch behandelt, teilweise auch notoperiert.
       Sie hätten laut Charité vor allem Stichverletzungen, einige aber auch
       Knochenbrüche erlitten. Drei der vier Personen konnten demnach bereits auf
       eine Normalstation verlegt werden und auch der Gesundheitszustand der
       vierten bessere sich. (taz)
       
       ## Tote Person war polnische Staatsbürgerin
       
       Polens Regierung hat mit Bestürzung und Trauer auf den Tod einer polnischen
       Staatsbürgerin bei dem mutmaßlich islamistischen Anschlag am Rande des CSD
       in Berlin reagiert. „Wir sprechen der Familie und den Angehörigen unser
       aufrichtiges Beileid aus“, schrieb der Sprecher des Außenministeriums auf
       X. Der polnische Konsul in Berlin stehe in Kontakt mit den deutschen
       Behörden und werde der Familie die notwendige konsularische Unterstützung
       zukommen lassen. Zuvor hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner
       bekanntgegeben, dass es sich bei dem Todesopfer um eine 65-jährige
       polnische Staatsangehörige handele, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen
       sei. (dpa)
       
       ## CDU-Politiker fordern härteren Kurs gegen Gefährder
       
       Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten [1][Anschlag beim Berliner
       Christopher Street Day (CSD)] haben CDU-Sicherheitspolitiker ein härteres
       Vorgehen gegen Gefährder und Islamisten gefordert. „Freiheitsrechte von
       gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht
       länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind“,
       sagte der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags,
       Marc Henrichmann, dem Handelsblatt.
       
       Die „Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie“ dürfe nicht „mit
       Samthandschuhen“ beantwortet werden, sagte Henrichmann. Bei einer konkreten
       und erheblichen Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung „allerhöchste
       Priorität“ haben. Großveranstaltungen stünden im Fokus islamistischer
       Gefährder. Henrichmann sagte weiter: „Die preußische Pickelhaube gehört
       abgelegt. Wir müssen vor die Welle kommen.“
       
       Henrichmann forderte zudem einen reibungslosen Datenaustausch zwischen
       Sicherheitsbehörden, eine bessere Datenanalyse und eine „angemessene
       Datenbevorratung“. Erkenntnisse über terroristische Gefährder müssten
       länger ausgewertet werden, um Netzwerke erkennen zu können.
       
       Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm
       (CDU), verlangte einen härteren Kurs. Bei Anhängern der islamistischen
       Ideologie dürfe es „keinerlei Nachsicht geben“, sagte er der Zeitung. Dies
       müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln.
       „Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung.“
       
       Bei dem Angriff im Berliner Tiergarten war am Samstag eine Frau getötet
       worden, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der 21-jährige Tatverdächtige
       wurde am Sonntag [2][bei einem Polizeieinsatz erschossen.] Die
       Bundesanwaltschaft ermittelt wegen einer „mutmaßlichen islamistischen
       Tatbegehung“ und prüft mögliche Hintermänner oder Mitwisser. (afp)
       
       ## Berlin trauert
       
       Immer wieder nehmen sich die Menschen in der Kirche in den Arm, einige
       weinen. Viele sind in ihrem Outfit gekommen, das sie am Samstag auf dem
       Christopher Street Day (CSD) getragen haben. Andere kommen ganz schlicht in
       Schwarz. Alle sind willkommen, so hatte es in der Einladung zu der
       Trauerandacht geheißen.
       
       Einen Tag nach dem Anschlag auf den CSD fand die Andacht in der
       evangelischen Marienkirche unweit des Brandenburger Tors statt. Das
       katholische Erzbistum beteiligte sich ebenso wie Vertreter muslimischer
       Gemeinden.
       
       Mehrere hundert Menschen folgten der Einladung und kamen am späten
       Sonntagnachmittag in das Gotteshaus. Unter den Teilnehmern waren
       hochrangige politische Vertreter: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU),
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Bundesfamilienministerin
       Karin Prien (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nahmen in
       den vorderen Reihen der Kirche Platz, ebenso wie Berlins Regierender
       Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und der Leiter des Katholischen Büros, Karl
       Jüsten, sowie Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
       
       Bereits in der Nacht und am frühen Morgen hatten sich politische
       Spitzenvertreter entsetzt über den Anschlag gezeigt. Der Kanzler war zurück
       nach Berlin gekommen, um vor seiner Teilnahme am katholischen Liborifest in
       Paderborn am Gedenkgottesdienst teilzunehmen. Er sprach zunächst vor
       aufgebauten Mikrofonen vor der Marienkirche und richtete in der Andacht
       einige Worte an die queere Community. „Wir werden alles tun, um die
       Freiheit unseres Landes und unserer Gesellschaft zu schützen, alles!“,
       sagte er. Es solle alles getan werden, die Handlungs- und Bewegungsfreiheit
       der Menschen einzuschränken, die die Freiheit missbrauchten. (kna)
       
       ## Warum war Abdul B. auf freiem Fuß?
       
       Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des
       Christopher Street Day (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen
       mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
       Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem
       Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden
       war.
       
       „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er
       mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die
       auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen
       Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über
       den mutmaßlichen Täter in der ARD.
       
       „Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann
       eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe
       zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“,
       betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt: „Dass man in
       diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe
       kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
       
       Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert
       über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde
       verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am
       Sonntagabend im RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine
       Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die
       Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
       
       Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer
       Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet
       worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche
       wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin
       abtransportiert.
       
       Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln
       nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat
       (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer
       dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am
       Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
       
       Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem
       Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe
       verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser
       Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten
       zurückgestellt.
       
       Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft
       Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund
       war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es
       sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der Bild zufolge sollte
       Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
       (dpa)
       
       ## Terrorismus-Experte: Strafrecht zu milde
       
       Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London forderte
       eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu
       milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien
       im europäischen Vergleich zu kurz. „Und was bei uns noch dazu kommt, ist,
       dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche
       Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei
       der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hintan. Darüber müsse
       man „auch noch mal nachdenken“.
       
       Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig
       eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt
       wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem
       Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht
       sparen“, sagte Neumann.
       
       Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine
       Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung
       übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem
       Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin Stern.
       „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von
       Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“ (dpa)
       
       ## Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen
       
       Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem
       21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den
       Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene
       an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und
       deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine
       Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.
       
       Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner
       Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz
       Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon
       festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei
       Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am
       Flughafen BER erneut festgenommen worden.
       
       Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai
       2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am
       Amtsgericht Tiergarten unter anderem [3][wegen der Vorbereitung einer
       schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr
       und zehn Monaten verurteilt wurde.] Das Gericht hob demnach einen
       bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der
       Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe
       darstellt“.
       
       Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die
       Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine
       höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung
       des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut
       Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
       
       Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN)
       schilderte in einem Interview seinen Eindruck von Abdul B. Die
       Sozialarbeiter hätten „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen
       sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ von ihm gehabt,
       sagte Mücke, der VPN-Geschäftsführer ist, im ARD-„Brennpunkt“. „Und das
       sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich
       an die Person heran.“ Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation,
       die Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien
       zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung begleitet.
       (dpa)
       
       ## Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern
       
       Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die
       Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe
       Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts.
       „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht
       draufgekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD
       abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von
       Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
       
       Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung
       von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder
       auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen
       ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der
       Terrorismus-Experte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine
       hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa)
       
       ## Brandenburger Tor leuchtet in Regenbogenfarben
       
       Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des
       Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist das Brandenburger Tor in den
       Regenbogenfarben angeleuchtet worden. Die Farben gelten als Symbol der
       queeren Szene und stehen für Vielfalt und Toleranz. Sie sind seit
       Sonnenuntergang an das Wahrzeichen in Berlins Mitte projiziert.
       
       Bei dem Angriff am Samstagabend mit dem Auto sowie anschließend mit einer
       Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Bundesinnenminister
       Alexander Dobrindt (CSU) eine Frau getötet, 29 Menschen wurden verletzt.
       Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
       
       Inzwischen hat die Polizei einen 21-jährigen Tatverdächtigen, der zum
       islamistischen Spektrum gehören soll, bei einem Einsatz in Spandau
       erschossen. (dpa)
       
       ## Radikalisierung über das Internet
       
       Abdul B. wurde nach Angaben von Dobrindt 2005 als deutscher Staatsbürger in
       Berlin geboren, nachdem seine Mutter libanesischer Herkunft 2002
       eingebürgert worden war. Ein Deutscher, ein Berliner – wo und wie
       radikalisiert sich so jemand?
       
       Felix Neumann, Terrorismus-Experte bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, sagte
       der Deutschen Presse-Agentur, [4][Radikalisierung finde zunehmend über das
       Internet statt.] „Grundsätzlich würde ich sagen, sehen wir vor allem beim
       Islamismus als auch beim Rechtsextremismus, dass die digitale Komponente
       immer weiter zugenommen hat“, sagte der Experte. Eine wichtige Rolle
       spielten die sozialen Netzwerke. Junge Leute sähen immer dieselben Inhalte
       und seien in ihrer von Algorithmen beeinflussten Bubble.
       
       Abdul B. veröffentlichte laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Jahr
       2024 verbotene Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf seinem
       Instagram-Account. 2025 versuchte er demnach mehrfach, sich im Ausland dem
       IS anzuschließen.
       
       Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in
       Haft. Nach seiner Entlassung kehrte er am 17. November nach Deutschland
       zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen. Im Mai 2026
       wurde er dann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
       verurteilt – unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl
       aber auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des
       Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die
       Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein.
       
       Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der
       Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg wegen eines
       Anfangsverdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz – sie fanden aber nur
       eine Spielzeugwaffe. (dpa)
       
       ## Dobrindt: Keine akute Gefahr nach Tod von CSD-Verdächtigem
       
       Nach dem Tod des Tatverdächtigen des mutmaßlich islamistischen
       Terroranschlag in Berlin geht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
       aktuell von keiner weiteren Gefahr aus. „Es gibt weitere Maßnahmen, aber
       wir gehen jetzt aktuell von keiner weiteren Gefährdung aus. Aber das ist
       alles immer eher eine Momentaufnahme“, sagte der CSU-Politiker im
       ARD-„Brennpunkt“.
       
       In der Vergangenheit sei immer auch nach weiteren Verdächtigen gesucht
       worden. „Es gibt eine weitere Person, die dort in Betrachtung ist. Das hat
       sich bisher aber nicht erhärtet, ist aber auch noch nicht abgeschlossen.“
       Diese Anschläge würden typischerweise von Einzeltätern begangen.
       
       Auf die Aussage, dass vermutlich viele Bürger dächten, es sei naiv gewesen,
       den mutmaßlichen Täter Abdul B. an einer Deradikalisierungsmaßnahme
       teilnehmen zu lassen, sagte Dobrindt: „Ja, absolut, und auch in der Politik
       werden viele so denken.“ Deradikalisierungsmaßnahmen seien ein Mittel, Haft
       sei ein Mittel, Abschiebung sei bei Ausländern ein Mittel. „Aber allein auf
       Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv.“ Im Einzelfall
       funktioniere das, in vielen Fällen aber nicht. „Deswegen ist es ja umso
       unverständlicher, dass bei diesem Register an Straftaten, das wir hier
       sehen, eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.“
       
       Ähnlich äußerte sich Dobrindt im Sender RTL. Er glaube, dass es allen
       gleich gehe. „Dass man nicht nachvollziehen kann, dass jemand mit so einem
       Strafregister wie dem hier vorliegenden, mit so einem Maß an
       Radikalisierung, wie man das hier auch erkennen kann, dass der dann vor
       Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung bekommt.“
       Er kündigte eine genaue Prüfung an, warum es zu dieser Situation gekommen
       sei. (dpa)
       
       27 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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