# taz.de -- Urteil nach dem Verdi-Anschlag: Lebenslang für das Attentat von München
       
       > Farhad N. raste mit seinem Wagen in einen Verdi-Demonstrationszug. Nun
       > hat das Oberlandesgericht München sein Urteil gesprochen.
       
 (IMG) Bild: Zwei Tote: Nach dem Anschlag auf die Verdi-Demonstration im Februar 2025 in München
       
       Von einer „Schneise der Verwüstung“ spricht der Vorsitzende Richter Michael
       Höhne. „Schneepflugartig“ habe Farhad N. „mit absolutem Vernichtungswillen“
       gehandelt. In einen Demonstrationszug der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi
       in der Münchner Innenstadt [1][war der Mann von hinten mit seinem weißen
       Mini hineingerast]. Er drückte das Pedal so stark wie möglich durch, das
       Fahrzeug kam erst durch die Menschen darunter zum Stehen.
       
       Dieser 13. Februar 2025 war ein Horrortag für die ganze Republik. Die
       37-jährige Amel S. wurde getötet, ebenso ihre zweijährige Tochter Hafsa,
       die im Kinderwagen saß. Sie hatten das Pech, ganz hinten im
       Demonstrationszug mit 1.400 Teilnehmenden zu laufen und damit als Erste
       erfasst zu werden. Zudem gab es 44 Verletzte, viele davon schwer.
       
       Am Mittwoch verkündete das Oberlandesgericht München sein Urteil: Der heute
       25-jährige islamistische Attentäter muss lebenslänglich in Haft. Zudem
       stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet,
       dass er auch nach [2][frühestens 15 Jahren nicht auf Bewährung freikommen]
       kann. Der Verteidigung blieb angesichts der Beweislage wenig Spielraum; sie
       hatte auf „normales“ Lebenslänglich sowie auf eine Einweisung in die
       Psychiatrie wegen verminderter Schuldfähigkeit plädiert.
       
       ## Keine Regung bis zum Schluss
       
       Es ist eine ebenso entsetzliche wie verstörende Tat, deren Ursache bis
       zuletzt im Unklaren geblieben ist. Am späten Vormittag wird Farhad N. in
       den Hochsicherheitsverhandlungssaal vorgeführt, der direkt an das Gefängnis
       Stadelheim angebaut ist. N. trägt einen schwarzen Bart und ein grünes Hemd,
       das Gesicht verdeckt er vor Fotografen und Kameraleuten mit einem roten
       Pappordner. Er zeigt keinerlei Regung – und das bleibt so bis zum Schluss
       der Urteilsbegründung.
       
       Richter Höhne beleuchtet zunächst, [3][was man über Farhad N. weiß]: wie er
       sich bislang geäußert und reagiert hat. 2015 kam er als unbegleiteter
       minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Er habe ein „fragiles
       Selbstwertgefühl“ gehabt und sei auf der „Suche nach Anerkennung“ gewesen.
       Zuletzt arbeitete er im Sicherheitsgewerbe, sein Hobby war das Training im
       Fitnessstudio. Immer wieder postete er Fotos seines Körpers.
       
       Bis Herbst 2024 sei Farhad N. nur „oberflächlich religiös“ gewesen. Dann
       wandte er sich zunehmend dem Islam zu, betete fünfmal täglich und wurde
       immer intoleranter gegenüber Nichtgläubigen. Großen Einfluss hätten
       konservative Geistliche aus Afghanistan gehabt, deren radikale Predigten im
       Internet abrufbar sind. N.s Weltsicht: Für die Zustände in seiner Heimat
       seien die USA und die westlichen Länder verantwortlich. Selbst seine in
       Afghanistan lebende Mutter forderte er auf, islamischer zu leben. Er habe
       eine „gottgefällige Tat“ begehen und als Märtyrer ins Paradies einziehen
       wollen.
       
       ## Zweistündige Urteilsbegründung
       
       Den Qualen der Opfer und der Brutalität der Tat widmet Michael Höhne den
       größeren Teil seiner rund zweistündigen Urteilsbegründung. „Für sie gab es
       ein Leben vor und es gibt eines nach dem Anschlag“, sagt er. Jedes Opfer
       nennt der Richter beim Namen und schildert die körperlichen und seelischen
       Verletzungen: Meniskusschäden, gebrochene Beine und Rippen, ein
       Schädel-Hirn-Trauma, Lungenprellungen, Hämatome am ganzen Körper,
       Verrenkungsbrüche. Die meisten Betroffenen sind in psychologischer
       Behandlung, erleiden Flashbacks, sind arbeitsunfähig und haben hohe
       Verdienstausfälle.
       
       Nach seiner Festnahme stieß N. religiöse Rufe aus und bezeichnete die
       Polizisten als „Ungläubige“. Beim ersten Prozesstag im Januar streckte er
       den rechten Zeigefinger empor – auch das ein islamistisches
       Erkennungszeichen. Auch in seinem letzten Wort entschuldigte er sich in
       keiner Weise bei den Angehörigen, sondern bedankte sich lediglich für die
       Behandlung durch Polizei und Justiz.
       
       Luise Klemens von Verdi Bayern teilte nach dem Urteil mit: „Die große
       Solidarität innerhalb der Gewerkschaften und der gesamten Stadtgesellschaft
       hat die Betroffenen seit dem Anschlag getragen. Sie wissen auch künftig:
       Ihr seid nicht allein.“
       
       6 Aug 2026
       
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