# taz.de -- Folgen eines Masturteils: Perspektive für die Pute
> Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sich die
> Putenmastbranche ändern. Der niedersächsische Verband warnt vor
> übereilten Reaktionen.
(IMG) Bild: Drangvolle Enge: Puten im Maststall
Manchmal entfalten Klagen aus Süddeutschland gerade in Niedersachsen
Wirkung. So war der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg (MfT
BW) 2017 gegen die konventionelle Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall
vor Gericht gezogen. Er warf dem dortigen Veterinäramt tierschutzrechtliche
Untätigkeit vor.
Im April 2026 ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das
letztinstanzliche Urteil in der Sache gesprochen worden: Es gab den
Tierschützer*innen recht. Jetzt liegt die schriftliche Begründung des
Urteils vor. Und sie zeigt: Die Putenmastbranche muss sich bundesweit
reformieren.
Und deren Hotspot ist nach wie vor Niedersachsen: 37 Prozent der deutschen
Putenmast konzentrieren sich hier. Besonders hoch ist die Konzentration im
Emsland. In konventionellen Massenbetrieben, oft mit Beständen von 10.000
Tieren, stehen bis zu fünf Tiere auf einem Quadratmeter Stallfläche.
Das Urteil ruft hierzulande Skepsis hervor. Der CDU-Mann Friedrich-Otto
Ripke ist Vorsitzender des Landesverbandes der niedersächsischen
Geflügelwirtschaft (NGW). Zuvor hatte er unter der niedersächsischen
Landwirtschaftsministerin und Putenmästerin Astrid Grotelüschen (CDU) als
Staatssekretär gedient. Er warnt angesichts des Urteils nun vor „falschen
und übereilten Reaktionen“.
## Selbstverpflichtung reicht nicht
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hält sich gänzlich bedeckt. „Zu
diesem Thema“, schreibt ihre Sprecherin Jolin Scholz der taz, „kann ich
Ihnen keine Auskunft geben.“ Der Konventionalmastbetrieb, dessen
Massenhaltung der MFT-Verein veterinärmedizinisch ohne Folgen bemängelt
hatte, hatte sich an den „bundeseinheitlichen Eckwerten für eine
freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ orientiert.
Die waren 2013 von der Geflügelwirtschaft als Selbstverpflichtung erstellt
worden, weil eine rechtsverbindliche Verordnung zur Putenhaltung bisher
fehlt. Aber das reicht nicht, so das BVerwG. Die Haltungsbedingungen des
Betriebs, die auch denen in Niedersachsen ähneln, seien mit dem
Tierschutzgesetz nicht vereinbar.
Die Eckwerte sind also Geschichte. Das stellt die Haltungspraxis generell
infrage. Denn die meisten deutschen konventionellen Putenmastbetriebe
machen es ähnlich wie der bemängelte Betrieb. Und fast alle der knapp 30
Millionen Puten, die pro Jahr in Deutschland geschlachtet werden, kommen
aus solchen Betrieben.
Die Veterinärbehörde, so das Gericht, hätte auf Grundlage des
Tierschutzgesetzes einschreiten können und müssen, auch ohne
Haltungsverordnung, auch gegen eine freiwillige Branchenvereinbarung. „Nun
ist darauf zu achten, dass die [1][Haltungsbedingungen tatsächlich radikal
verbessert werden] und dies auch kontrolliert wird“, schreibt Falko
Drescher der taz, Jurist bei der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland.
Peta habe die [2][Entscheidung des BVerwG] zum Anlass genommen,
„Strafanzeigen zu stellen, weil nun noch offensichtlicher ist, dass Puten
unter industriellen Haltungsbedingungen Schmerzen und Leiden im Sinne des
Tierschutzgesetzes erleiden“. Der Landkreis Schwäbisch Hall müsse nun
Auflagen gegenüber dem Putenmastbetrieb erlassen, die dem Tierschutzgesetz
entsprechen, fordert MfT BW. Das habe er „über nahezu zehn Jahre
verweigert“.
Das Urteil sei wegweisend, betont Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die die Klage unterstützt hatte. Es
zeige: „Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen
das Tierschutzrecht.“
Die Urteilsbegründung liefere „einen klaren rechtlichen und fachlichen
Auftrag“, findet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
„Die Bundesregierung muss endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten
schaffen.“
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) habe
die Streitsache „mit großer Aufmerksamkeit verfolgt“, schreibt eine
Sprecherin des Ministeriums der taz. Es tausche sich „mit allen Beteiligten
zu der Frage aus, welcher Handlungsbedarf für Wirtschaft sowie Bund und
Länder besteht“.
Der Christdemokrat Ripke ist [3][trotz allem ein Verfechter der alten
Eckwerte]. In einer Erklärung zum Urteil schreibt er: Sie seien dem BVerwG
zwar nicht „verbindlich genug“ gewesen. Das heiße aber nicht, „dass ihre
Inhalte für eine Anordnung durch die Veterinärbehörde nicht infrage
kommen“.
Bis zu einer EU-Lösung „sollten alle Veterinärbehörden in Deutschland
einhellig die Puteneckwerte mit Gesundheitskontrollprogramm verbindlich
anwenden“, findet er.
29 Jul 2026
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