# taz.de -- Folgen eines Masturteils: Perspektive für die Pute
       
       > Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sich die
       > Putenmastbranche ändern. Der niedersächsische Verband warnt vor
       > übereilten Reaktionen.
       
 (IMG) Bild: Drangvolle Enge: Puten im Maststall
       
       Manchmal entfalten Klagen aus Süddeutschland gerade in Niedersachsen
       Wirkung. So war der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg (MfT
       BW) 2017 gegen die konventionelle Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall
       vor Gericht gezogen. Er warf dem dortigen Veterinäramt tierschutzrechtliche
       Untätigkeit vor.
       
       Im April 2026 ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das
       letztinstanzliche Urteil in der Sache gesprochen worden: Es gab den
       Tierschützer*innen recht. Jetzt liegt die schriftliche Begründung des
       Urteils vor. Und sie zeigt: Die Putenmastbranche muss sich bundesweit
       reformieren.
       
       Und deren Hotspot ist nach wie vor Niedersachsen: 37 Prozent der deutschen
       Putenmast konzentrieren sich hier. Besonders hoch ist die Konzentration im
       Emsland. In konventionellen Massenbetrieben, oft mit Beständen von 10.000
       Tieren, stehen bis zu fünf Tiere auf einem Quadratmeter Stallfläche.
       
       Das Urteil ruft hierzulande Skepsis hervor. Der CDU-Mann Friedrich-Otto
       Ripke ist Vorsitzender des Landesverbandes der niedersächsischen
       Geflügelwirtschaft (NGW). Zuvor hatte er unter der niedersächsischen
       Landwirtschaftsministerin und Putenmästerin Astrid Grotelüschen (CDU) als
       Staatssekretär gedient. Er warnt angesichts des Urteils nun vor „falschen
       und übereilten Reaktionen“.
       
       ## Selbstverpflichtung reicht nicht
       
       Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hält sich gänzlich bedeckt. „Zu
       diesem Thema“, schreibt ihre Sprecherin Jolin Scholz der taz, „kann ich
       Ihnen keine Auskunft geben.“ Der Konventionalmastbetrieb, dessen
       Massenhaltung der MFT-Verein veterinärmedizinisch ohne Folgen bemängelt
       hatte, hatte sich an den „bundeseinheitlichen Eckwerten für eine
       freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ orientiert.
       
       Die waren 2013 von der Geflügelwirtschaft als Selbstverpflichtung erstellt
       worden, weil eine rechtsverbindliche Verordnung zur Putenhaltung bisher
       fehlt. Aber das reicht nicht, so das BVerwG. Die Haltungsbedingungen des
       Betriebs, die auch denen in Niedersachsen ähneln, seien mit dem
       Tierschutzgesetz nicht vereinbar.
       
       Die Eckwerte sind also Geschichte. Das stellt die Haltungspraxis generell
       infrage. Denn die meisten deutschen konventionellen Putenmastbetriebe
       machen es ähnlich wie der bemängelte Betrieb. Und fast alle der knapp 30
       Millionen Puten, die pro Jahr in Deutschland geschlachtet werden, kommen
       aus solchen Betrieben.
       
       Die Veterinärbehörde, so das Gericht, hätte auf Grundlage des
       Tierschutzgesetzes einschreiten können und müssen, auch ohne
       Haltungsverordnung, auch gegen eine freiwillige Branchenvereinbarung. „Nun
       ist darauf zu achten, dass die [1][Haltungsbedingungen tatsächlich radikal
       verbessert werden] und dies auch kontrolliert wird“, schreibt Falko
       Drescher der taz, Jurist bei der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland.
       
       Peta habe die [2][Entscheidung des BVerwG] zum Anlass genommen,
       „Strafanzeigen zu stellen, weil nun noch offensichtlicher ist, dass Puten
       unter industriellen Haltungsbedingungen Schmerzen und Leiden im Sinne des
       Tierschutzgesetzes erleiden“. Der Landkreis Schwäbisch Hall müsse nun
       Auflagen gegenüber dem Putenmastbetrieb erlassen, die dem Tierschutzgesetz
       entsprechen, fordert MfT BW. Das habe er „über nahezu zehn Jahre
       verweigert“.
       
       Das Urteil sei wegweisend, betont Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert
       Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die die Klage unterstützt hatte. Es
       zeige: „Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen
       das Tierschutzrecht.“
       
       Die Urteilsbegründung liefere „einen klaren rechtlichen und fachlichen
       Auftrag“, findet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
       „Die Bundesregierung muss endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten
       schaffen.“
       
       Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) habe
       die Streitsache „mit großer Aufmerksamkeit verfolgt“, schreibt eine
       Sprecherin des Ministeriums der taz. Es tausche sich „mit allen Beteiligten
       zu der Frage aus, welcher Handlungsbedarf für Wirtschaft sowie Bund und
       Länder besteht“.
       
       Der Christdemokrat Ripke ist [3][trotz allem ein Verfechter der alten
       Eckwerte]. In einer Erklärung zum Urteil schreibt er: Sie seien dem BVerwG
       zwar nicht „verbindlich genug“ gewesen. Das heiße aber nicht, „dass ihre
       Inhalte für eine Anordnung durch die Veterinärbehörde nicht infrage
       kommen“.
       
       Bis zu einer EU-Lösung „sollten alle Veterinärbehörden in Deutschland
       einhellig die Puteneckwerte mit Gesundheitskontrollprogramm verbindlich
       anwenden“, findet er.
       
       29 Jul 2026
       
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