# taz.de -- Grundsatzurteil zu Putenmastbranche: Bundesgericht erzwingt mehr Tierschutz für Puten
> Die freiwilligen Mindeststandards der Putenmastbranche reichten nicht
> aus, so das Bundesverwaltungsgericht. Nun muss die Haltung verbessert
> werden.
(IMG) Bild: Die freiwilligen Mindeststandards der konventionellen Putenbranche erfüllen nicht das Tierschutzgesetz
Wieder erzwingt ein Gericht bessere Haltungsbedingungen für Tiere in der
deutschen [1][Landwirtschaft]: Das Bundesverwaltungsgericht hat nun
entschieden, dass die freiwilligen Mindeststandards der konventionellen
Putenbranche in wesentlichen Punkten nicht ausreichen, um das
Tierschutzgesetz zu erfüllen. Denn die Selbstverpflichtung berücksichtige
nicht genügend, wie sich die vorgesehene Gruppengröße, Besatzdichte und
Stallstrukturierung auf das Bedürfnis von Puten nach Ruhe in einer Halle
mit Tausenden Artgenossen auswirkten. Da sich vermutlich die meisten
Betriebe an diesen [2][Eckwerten] orientieren, wird das Urteil das Leben
von Millionen Mastputen etwas verbessern.
Im konkreten Fall hielt ein Betrieb aus Baden-Württemberg 5.000 Tiere in
Ställen, „die nicht weiter unterteilt und abgesehen von den Futter- und
Tränkeinrichtungen nicht strukturiert sind. [3][Außer auf vier Strohballen]
haben die Tiere keine Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- und Schlafposition
einzunehmen“, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit.
TierschützerInnen kritisieren, dass die Puten so häufig im Schlaf von
anderen aufgescheucht würden, was zu Stress führe.
Diese Haltungsbedingungen widersprechen dem Gericht zufolge dem
Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, Vieh seiner Art und seinen
Bedürfnissen entsprechend „angemessen verhaltensgerecht“ unterzubringen.
Das „Ruhe- und Sozialverhalten der Mastputen in dem Betrieb“ werde aber so
stark beeinträchtigt, dass die wirtschaftlichen Interessen der Firma
dahinter zurückstehen müssten. Sie „kann durch zumutbare Maßnahmen ihr
Haltungssystem verändern und dadurch den Bedürfnissen der Puten besser
entsprechen“, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Das zuständige
Veterinäramt müsse nun prüfen, welche Schritte nötig sind.
Zur Diskussion steht zum Beispiel, dass die Tiere [4][mehr Platz] bekommen
und weniger Puten pro Herde gehalten werden. Denkbar ist auch, erhöhte
Ebenen einzuziehen, auf denen Puten einigermaßen ungestört schlafen
könnten.
## Tierschützer fordern vom Bund neue Regeln
Doch für die kommunalen Behörden wird es jetzt kompliziert. Denn anders als
für andere wichtige Tierarten macht der Bund bisher keine detaillierten
Vorschriften, wie genau die Grundsätze des Tierschutzgesetzes in
Putenställen zu erfüllen sind. Das müssen jetzt alle Ämter für sich
entscheiden, obwohl sie tendenziell sowieso schon zu wenig Personal haben.
Möglicherweise werden die einzelnen Behörden das Urteil auch
unterschiedlich umsetzen und ein bürokratischer Flickenteppich in
Deutschland entstehen.
Deshalb fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die die
Verbandsklage des Vereins [5][Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg]
unterstützt, dass der Bund die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere „endlich“ ergänzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium müsse
bundeseinheitliche Vorgaben entwickeln, die weit strenger sein sollten als
die bisherige Selbstverpflichtung der Branche und die Stufe 2 der privaten
Haltungsform-Kennzeichnung. Diese sieht zum Beispiel je angefangene 400
Quadratmeter Stallfläche nur einen Beschäftigungsgegenstand wie Picksteine
oder Stroh in Körben vor.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte:
„Bundesminister Alois Rainer darf sich nicht länger wegducken.“ Für die
nötige Anpassung der Verordnung existierten seit Jahren „konkrete
Vorarbeiten der letzten beiden Vorgängerregierungen“. Rainer dürfe nicht
auf eine EU-Putenhaltungsverordnung warten.
„Seit vielen Jahren warten wir in Deutschland auf verbindliche
Haltungsvorgaben durch den Bund“, sagte Niedersachsens
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Ein Vorschlag des
ehemaligen Bundesagrarministers Cem Özdemir sei damals mit Unterstützung
der Geflügelwirtschaft durch die FDP „im Keim erstickt“ worden. „Das
eindeutige höchstinstanzliche Urteil und seine möglichen Folgen sind jetzt
die Quittung, und es droht eine Klagewelle.“
## Gericht rüffelte bereits die Haltung von Sauen in Käfigen
Das Bundesagrarministerium schrieb der taz, es warte auf die
Veröffentlichung der Urteilsbegründung, bevor es sich zu der Entscheidung
im Detail äußern könne. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft
ließ eine Bitte der taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss
unbeantwortet.
Bereits in der Diskussion um extrem enge [6][Einzelkäfige für Sauen] hatte
der Bund Kritik von TierschützerInnen jahrelang ignoriert. 2016 aber
urteilte ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht, dass die üblichen
„[7][Kastenstände]“ zu schmal seien. Jedes Schwein müsse sich ungehindert
hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Das schrieb
der Bund dann 2021 zumindest für neue Anlagen vor und reduzierte die
erlaubte Zeit in alten Kastenständen.
24 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Landwirtschaft/!t5007831
(DIR) [2] https://www.lkclp.de/uploads/client/pms/files/bundeseinheitliche_eckwerte_mastputen.pdf
(DIR) [3] https://www.bverwg.de/pm/2026/28
(DIR) [4] https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001570822
(DIR) [5] https://tierrechte-bw.de/
(DIR) [6] https://www.bverwg.de/pm/2016/97
(DIR) [7] /Quaelerische-Tierhaltung/!6118526
## AUTOREN
(DIR) Jost Maurin
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