# taz.de -- Grundsatzurteil zu Putenmastbranche: Bundesgericht erzwingt mehr Tierschutz für Puten
       
       > Die freiwilligen Mindeststandards der Putenmastbranche reichten nicht
       > aus, so das Bundesverwaltungsgericht. Nun muss die Haltung verbessert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Die freiwilligen Mindeststandards der konventionellen Putenbranche erfüllen nicht das Tierschutzgesetz
       
       Wieder erzwingt ein Gericht bessere Haltungsbedingungen für Tiere in der
       deutschen [1][Landwirtschaft]: Das Bundesverwaltungsgericht hat nun
       entschieden, dass die freiwilligen Mindeststandards der konventionellen
       Putenbranche in wesentlichen Punkten nicht ausreichen, um das
       Tierschutzgesetz zu erfüllen. Denn die Selbstverpflichtung berücksichtige
       nicht genügend, wie sich die vorgesehene Gruppengröße, Besatzdichte und
       Stallstrukturierung auf das Bedürfnis von Puten nach Ruhe in einer Halle
       mit Tausenden Artgenossen auswirkten. Da sich vermutlich die meisten
       Betriebe an diesen [2][Eckwerten] orientieren, wird das Urteil das Leben
       von Millionen Mastputen etwas verbessern.
       
       Im konkreten Fall hielt ein Betrieb aus Baden-Württemberg 5.000 Tiere in
       Ställen, „die nicht weiter unterteilt und abgesehen von den Futter- und
       Tränkeinrichtungen nicht strukturiert sind. [3][Außer auf vier Strohballen]
       haben die Tiere keine Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- und Schlafposition
       einzunehmen“, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit.
       TierschützerInnen kritisieren, dass die Puten so häufig im Schlaf von
       anderen aufgescheucht würden, was zu Stress führe.
       
       Diese Haltungsbedingungen widersprechen dem Gericht zufolge dem
       Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, Vieh seiner Art und seinen
       Bedürfnissen entsprechend „angemessen verhaltensgerecht“ unterzubringen.
       Das „Ruhe- und Sozialverhalten der Mastputen in dem Betrieb“ werde aber so
       stark beeinträchtigt, dass die wirtschaftlichen Interessen der Firma
       dahinter zurückstehen müssten. Sie „kann durch zumutbare Maßnahmen ihr
       Haltungssystem verändern und dadurch den Bedürfnissen der Puten besser
       entsprechen“, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Das zuständige
       Veterinäramt müsse nun prüfen, welche Schritte nötig sind.
       
       Zur Diskussion steht zum Beispiel, dass die Tiere [4][mehr Platz] bekommen
       und weniger Puten pro Herde gehalten werden. Denkbar ist auch, erhöhte
       Ebenen einzuziehen, auf denen Puten einigermaßen ungestört schlafen
       könnten.
       
       ## Tierschützer fordern vom Bund neue Regeln
       
       Doch für die kommunalen Behörden wird es jetzt kompliziert. Denn anders als
       für andere wichtige Tierarten macht der Bund bisher keine detaillierten
       Vorschriften, wie genau die Grundsätze des Tierschutzgesetzes in
       Putenställen zu erfüllen sind. Das müssen jetzt alle Ämter für sich
       entscheiden, obwohl sie tendenziell sowieso schon zu wenig Personal haben.
       Möglicherweise werden die einzelnen Behörden das Urteil auch
       unterschiedlich umsetzen und ein bürokratischer Flickenteppich in
       Deutschland entstehen.
       
       Deshalb fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die die
       Verbandsklage des Vereins [5][Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg]
       unterstützt, dass der Bund die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher
       Nutztiere „endlich“ ergänzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium müsse
       bundeseinheitliche Vorgaben entwickeln, die weit strenger sein sollten als
       die bisherige Selbstverpflichtung der Branche und die Stufe 2 der privaten
       Haltungsform-Kennzeichnung. Diese sieht zum Beispiel je angefangene 400
       Quadratmeter Stallfläche nur einen Beschäftigungsgegenstand wie Picksteine
       oder Stroh in Körben vor.
       
       Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte:
       „Bundesminister Alois Rainer darf sich nicht länger wegducken.“ Für die
       nötige Anpassung der Verordnung existierten seit Jahren „konkrete
       Vorarbeiten der letzten beiden Vorgängerregierungen“. Rainer dürfe nicht
       auf eine EU-Putenhaltungsverordnung warten.
       
       „Seit vielen Jahren warten wir in Deutschland auf verbindliche
       Haltungsvorgaben durch den Bund“, sagte Niedersachsens
       Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Ein Vorschlag des
       ehemaligen Bundesagrarministers Cem Özdemir sei damals mit Unterstützung
       der Geflügelwirtschaft durch die FDP „im Keim erstickt“ worden. „Das
       eindeutige höchstinstanzliche Urteil und seine möglichen Folgen sind jetzt
       die Quittung, und es droht eine Klagewelle.“
       
       ## Gericht rüffelte bereits die Haltung von Sauen in Käfigen
       
       Das Bundesagrarministerium schrieb der taz, es warte auf die
       Veröffentlichung der Urteilsbegründung, bevor es sich zu der Entscheidung
       im Detail äußern könne. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft
       ließ eine Bitte der taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss
       unbeantwortet.
       
       Bereits in der Diskussion um extrem enge [6][Einzelkäfige für Sauen] hatte
       der Bund Kritik von TierschützerInnen jahrelang ignoriert. 2016 aber
       urteilte ebenfalls das Bundesverwaltungsgericht, dass die üblichen
       „[7][Kastenstände]“ zu schmal seien. Jedes Schwein müsse sich ungehindert
       hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Das schrieb
       der Bund dann 2021 zumindest für neue Anlagen vor und reduzierte die
       erlaubte Zeit in alten Kastenständen.
       
       24 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Landwirtschaft/!t5007831
 (DIR) [2] https://www.lkclp.de/uploads/client/pms/files/bundeseinheitliche_eckwerte_mastputen.pdf
 (DIR) [3] https://www.bverwg.de/pm/2026/28
 (DIR) [4] https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001570822
 (DIR) [5] https://tierrechte-bw.de/
 (DIR) [6] https://www.bverwg.de/pm/2016/97
 (DIR) [7] /Quaelerische-Tierhaltung/!6118526
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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