# taz.de -- Daten von EU-Bürgern in USA: Datenschützer will vor Europäischen Gerichtshof ziehen
       
       > Datenschutzaktivist Max Schrems will den Transfer von EU-Daten in die USA
       > verhindern. Anlass ist ein umstrittenes Urteil des Supreme Court der USA.
       
 (IMG) Bild: Max Schrems wirft der EU-Kommission schon lange vor, dass sie sich von den USA über den Tisch ziehen lässt
       
       Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems will verhindern, dass
       europäische Unternehmen weiter Daten in US-Clouds lagern und von US-Firmen
       verarbeiten lassen. Er kündigte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof
       (EuGH) an. Und da Schrems schon mehrfach mit ähnlichen Klagen erfolgreich
       war, sollten sich EU-Unternehmen bereits jetzt Gedanken über Alternativen
       zum Datentransfer in die USA machen.
       
       Viele Unternehmen übermitteln Daten von EU-Bürger:innen in die USA, um sie
       dort zu speichern oder zu verarbeiten. Dies ist aber nur dann zulässig,
       wenn in den USA ein „im wesentlichen gleichartiger“ Datenschutz besteht.
       Damit dies nicht in jedem Einzelfall organisiert werden muss, machen die
       USA generelle Zusagen zum Datenschutz. Wenn die EU-Kommission die Zusagen
       für angemessen hält, fasst sie einen entsprechenden Beschluss, meist mit
       wohlklingenden Namen wie „Safe Harbour“ oder „Privacy Shield“.
       
       Max Schrems wirft der EU-Kommission aber schon lange vor, dass sie sich von
       den USA über den Tisch ziehen lässt, und klagt daher regelmäßig gegen die
       Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. So erklärte der EuGH 2015 den
       „Safe Harbour“-Beschluss der EU-Kommission für nichtig und [1][2020 auch
       den „Privacy-Shield“-Beschluss]. Der EuGH kritisierte jeweils, dass
       US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürger:innen zugreifen dürfen und diese
       keinen ausreichenden Rechtsschutz haben.
       
       Derzeit gilt das Data Privacy Framework (DPF). Neu ist, dass die
       EU-Bürger:innen ein spezielles US-Gericht (Data Protection Review Court)
       anrufen können. Im Juli 2023 hat die EU-Kommission den Datenschutzrahmen
       der USA für „angemessen“ erklärt.
       
       ## Supreme-Court-Urteil sorgt für Verwerfungen
       
       Gegen diesen DPF will Schrems nun auch klagen. Er kritisiert, dass der DPF
       auch auf die Unabhängigkeit der US-Federal Trade Commission (FTC) verweise,
       die die Einhaltung des Frameworks auf US-Seite überprüfe und damit
       US-Datenschutzbehörde sei. Diese Unabhängigkeit der FTC sei nach einem
       Urteil des US-Supreme Court von Ende Juni aber Makulatur, weshalb das Data
       Privacy Framework nicht mehr der EU-rechtlichen Anforderung genüge, dass
       Datenschutzbehörden unabhängig sein müssen.
       
       Tatsächlich hat der US-Supreme Court entschieden, dass es gar keine
       unabhängige US-Behörde mit Hoheitsgewalt geben dürfe. Alle Behörden müssten
       vom US-Präsidenten kontrolliert werden. Konkret hatte die ehemalige
       FTC-Kommissarin Rebecca Slaughter gegen ihre anlasslose Entlassung durch
       Donald Trump geklagt. Der US-Supreme Court gab Trump aber recht und
       entschied grundsätzlich, dass die FTC – anders als bisher angenommen – gar
       nicht unabhängig sein kann.
       
       Schrems’ Datenschutzorganisation Noyb – eine Abkürzung für „none of your
       business“ – hat bereits Anfang Juli bei der EU-Kommission beantragt, das
       DPF-Abkommen aufzukündigen. Sollte die EU-Kommission darauf nicht
       reagieren, womit zu rechnen ist, könnte Schrems eine Untätigkeitsklage beim
       EuGH erheben. Mit einer Klage sei „in den kommenden Wochen“ zu rechnen,
       [2][heißt es] auf der Noyb-Webseite. Der Aachener Rechtsprofessor
       [3][Alexander Golland] verweist zudem auf ähnliche Probleme bei der
       US-Behörde Privacy and Civil Liberties Oversight Board. Diese habe für den
       Schutz der europäischen Daten gegen den Zugriff der US-Geheimdienste eine
       noch größere Bedeutung als die FTC. Wenn auch das Privacy and Civil
       Liberties Oversight Board nicht mehr als unabhängig gelte, sei das Data
       Privacy Framework in noch größerer Gefahr.
       
       9 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Datenschutzabkommen-zwischen-EU-und-USA/!5695158
 (DIR) [2] https://noyb.eu/de/us-supreme-court-just-blew-eu-us-data-transfers
 (DIR) [3] https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/ftc-trump-slaughter-transatlantischer-datentransfers-2026-07-06
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Digitale Souveränität
 (DIR) Supreme Court
 (DIR) Schwerpunkt USA unter Trump
 (DIR) Europäische Union
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Big Tech
 (DIR) Digitale Souveränität
 (DIR) Datenschutzbeauftragte
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Marc-Uwe Kling über Digitalkonzerne: „Zum Glück gibt es überall Alternativen“
       
       Autor Marc-Uwe Kling („Die Känguru-Chroniken“) hilft Menschen beim Abschied
       von Big Tech. Er findet: Hoffnung liegt im Machen – und im Lachen.
       
 (DIR) Digitale Sicherheit: Der Microsoft-Teufelskreis
       
       Wenn Schulen digitaler werden wollen, setzen sie meist auf
       Microsoft-Produkte. Das ist in vielerlei Hinsicht ein Problem.
       
 (DIR) Neuer Datenschutzbeauftragter: Mr Moderat hat das Amt sicher
       
       Der Rechtsprofessor Moritz Hennemann soll auf Wunsch der Union
       Bundesdatenschutzbeauftragter werden. Die SPD will ihn am Donnerstag
       mitwählen.