# taz.de -- Daten von EU-Bürgern in USA: Datenschützer will vor Europäischen Gerichtshof ziehen
> Datenschutzaktivist Max Schrems will den Transfer von EU-Daten in die USA
> verhindern. Anlass ist ein umstrittenes Urteil des Supreme Court der USA.
(IMG) Bild: Max Schrems wirft der EU-Kommission schon lange vor, dass sie sich von den USA über den Tisch ziehen lässt
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems will verhindern, dass
europäische Unternehmen weiter Daten in US-Clouds lagern und von US-Firmen
verarbeiten lassen. Er kündigte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof
(EuGH) an. Und da Schrems schon mehrfach mit ähnlichen Klagen erfolgreich
war, sollten sich EU-Unternehmen bereits jetzt Gedanken über Alternativen
zum Datentransfer in die USA machen.
Viele Unternehmen übermitteln Daten von EU-Bürger:innen in die USA, um sie
dort zu speichern oder zu verarbeiten. Dies ist aber nur dann zulässig,
wenn in den USA ein „im wesentlichen gleichartiger“ Datenschutz besteht.
Damit dies nicht in jedem Einzelfall organisiert werden muss, machen die
USA generelle Zusagen zum Datenschutz. Wenn die EU-Kommission die Zusagen
für angemessen hält, fasst sie einen entsprechenden Beschluss, meist mit
wohlklingenden Namen wie „Safe Harbour“ oder „Privacy Shield“.
Max Schrems wirft der EU-Kommission aber schon lange vor, dass sie sich von
den USA über den Tisch ziehen lässt, und klagt daher regelmäßig gegen die
Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. So erklärte der EuGH 2015 den
„Safe Harbour“-Beschluss der EU-Kommission für nichtig und [1][2020 auch
den „Privacy-Shield“-Beschluss]. Der EuGH kritisierte jeweils, dass
US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürger:innen zugreifen dürfen und diese
keinen ausreichenden Rechtsschutz haben.
Derzeit gilt das Data Privacy Framework (DPF). Neu ist, dass die
EU-Bürger:innen ein spezielles US-Gericht (Data Protection Review Court)
anrufen können. Im Juli 2023 hat die EU-Kommission den Datenschutzrahmen
der USA für „angemessen“ erklärt.
## Supreme-Court-Urteil sorgt für Verwerfungen
Gegen diesen DPF will Schrems nun auch klagen. Er kritisiert, dass der DPF
auch auf die Unabhängigkeit der US-Federal Trade Commission (FTC) verweise,
die die Einhaltung des Frameworks auf US-Seite überprüfe und damit
US-Datenschutzbehörde sei. Diese Unabhängigkeit der FTC sei nach einem
Urteil des US-Supreme Court von Ende Juni aber Makulatur, weshalb das Data
Privacy Framework nicht mehr der EU-rechtlichen Anforderung genüge, dass
Datenschutzbehörden unabhängig sein müssen.
Tatsächlich hat der US-Supreme Court entschieden, dass es gar keine
unabhängige US-Behörde mit Hoheitsgewalt geben dürfe. Alle Behörden müssten
vom US-Präsidenten kontrolliert werden. Konkret hatte die ehemalige
FTC-Kommissarin Rebecca Slaughter gegen ihre anlasslose Entlassung durch
Donald Trump geklagt. Der US-Supreme Court gab Trump aber recht und
entschied grundsätzlich, dass die FTC – anders als bisher angenommen – gar
nicht unabhängig sein kann.
Schrems’ Datenschutzorganisation Noyb – eine Abkürzung für „none of your
business“ – hat bereits Anfang Juli bei der EU-Kommission beantragt, das
DPF-Abkommen aufzukündigen. Sollte die EU-Kommission darauf nicht
reagieren, womit zu rechnen ist, könnte Schrems eine Untätigkeitsklage beim
EuGH erheben. Mit einer Klage sei „in den kommenden Wochen“ zu rechnen,
[2][heißt es] auf der Noyb-Webseite. Der Aachener Rechtsprofessor
[3][Alexander Golland] verweist zudem auf ähnliche Probleme bei der
US-Behörde Privacy and Civil Liberties Oversight Board. Diese habe für den
Schutz der europäischen Daten gegen den Zugriff der US-Geheimdienste eine
noch größere Bedeutung als die FTC. Wenn auch das Privacy and Civil
Liberties Oversight Board nicht mehr als unabhängig gelte, sei das Data
Privacy Framework in noch größerer Gefahr.
9 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Datenschutzabkommen-zwischen-EU-und-USA/!5695158
(DIR) [2] https://noyb.eu/de/us-supreme-court-just-blew-eu-us-data-transfers
(DIR) [3] https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/ftc-trump-slaughter-transatlantischer-datentransfers-2026-07-06
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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