# taz.de -- Migrationspolitik der Bundesregierung: Fünf unschuldige Afghanen in Abschiebehaft
       
       > Die Bundesregierung will bald wohl auch Männer ohne Vorstrafen nach
       > Afghanistan abschieben. Kandidaten gibt es schon, wie Recherchen der taz
       > zeigen.
       
 (IMG) Bild: Derzeit sitzen mindestens fünf Afghanen in Abschiebehaft, die keine Straftäter oder Gefährder sind
       
       Die Bundesregierung plant erstmals seit Jahren, nichtvorbestrafte Afghanen
       in ihr krisengeschütteltes Heimatland abzuschieben. Eine Umfrage der taz
       unter den Flüchtlingsräten aller Bundesländer zeigt, dass derzeit
       mindestens fünf Afghanen in Abschiebehaft sitzen, die keine Straftäter oder
       Gefährder sind. Die zuständigen Landesinnenministerien rücken keine Zahlen
       dazu heraus.
       
       Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan 2021
       hatte Deutschland über Jahre gar nicht in das zentralasiatische Land
       abgeschoben. Zu groß das Elend, zu hart die Unterdrückung dort. Der
       deutsche Kurs änderte sich im Herbst 2024, als die damalige Ampelkoalition
       erstmals wieder Afghanen in ihr Heimatland zurückzwang, damals waren aber
       ausschließlich verurteilte Straftäter und Gefährder betroffen.
       
       Das Gleiche [1][tat bisher auch die schwarz-rote Bundesregierung],
       wenngleich deren Koalitionsvertrag bereits andeutete, man wolle die Praxis
       künftig auch auf Nichtstraftäter und -Gefährder auszuweiten. Zuletzt hatte
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) [2][eine Art
       Abschiebe-Flatrate] mit den Taliban ausgehandelt und im Gegenzug weitere
       Diplomaten der Islamisten einreisen lassen.
       
       Von den bundesweit fünf nichtvorbestraften Afghanen, die nun offenbar für
       eine Abschiebung vorgesehen sind, befinden sich laut den Flüchtlingsräten
       vier in Bayern in Haft. Dazu kommt noch ein weiterer afghanischer Mann, der
       in Hessen einsitzt. Ein sechster Mann saß zwischenzeitlich in einem
       niedersächsischen Abschiebegefängnis, wurde am Dienstag allerdings
       freigelassen, wie der dortige Flüchtlingsrat mitteilte. Grund dafür sei,
       dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Bescheid
       fälschlich zugestellt hatte.
       
       Die Fälle scheinen einem Muster zu entsprechen. Die Betroffenen sind
       offenbar unabhängig voneinander ins Visier der Bundespolizei geraten,
       nachdem sie zwischenzeitlich aus Deutschland ausgereist waren. Zwei von
       ihnen wurden demnach als sogenannte Dublin-Fälle nach Deutschland
       zurückgeschoben. Die anderen wurden teils bei der eigenständigen
       Wiedereinreise nach Deutschland von der Bundespolizei aufgegriffen.
       
       ## 350.000 Euro für einen Flug
       
       Einen Automatismus, dass in solchen Situationen – die regelmäßig vorkommen
       – eine Abschiebung folgt, gibt es nicht. Stattdessen spricht viel dafür,
       dass sich der Umgang der Bundespolizei mit Afghanen in solchen Fällen
       während der letzten Wochen deutlich geändert hat. Auf Anfrage der taz
       streitet das Bundesinnenministerium das ab.
       
       Wie sehr das Ministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) bei dem Thema
       mauert, zeigt auch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der
       Linken-Abgeordneten Clara Bünger. Bünger, die auch innenpolitische
       Sprecherin ihrer Fraktion ist, wollte insbesondere Details zu den
       Anhörungen herausbekommen, die die deutschen Behörden in den afghanischen
       Auslandsvertretungen durchführen. Dabei werden Abzuschiebende von
       Vertretern der Taliban in Augenschein genommen und so ihre Identität
       geklärt. Dass Deutschland die Abgesandten der Islamisten überhaupt ins Land
       gelassen hat, hatte bei Menschrechtler*innen Entsetzen ausgelöst.
       
       Auf zahlreiche Fragen Büngers dazu antwortet die Bundesregierung nun
       ausweichend oder verweigert die Antwort gleich ganz mit Verweis auf
       „Interessen des Staatswohls“. Bünger dazu: „Wesentliche Informationen, die
       die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit den Taliban betreffen, werden
       entweder eingestuft oder komplett unter Verschluss gehalten.“
       
       Einige neue Details nennt das Bundesinnenministerium aber immerhin zu den
       Abschiebungen selbst. So gibt es erstmals eine Zahl für die
       Einzelabschiebungen, die neben den großen Charterflügen immer wieder per
       Linienflug stattfinden. Demnach wurden dieses Jahr insgesamt zehn Personen
       in solchen Einzelaktionen nach Afghanistan zurückgezwungen.
       
       Außerdem geht aus der Antwort hervor, wie groß der Aufwand für die
       Charterflüge ist, bei denen im laufenden Jahr bisher 77 Afghanen
       abgeschoben wurden. Beim letzten derartigen Flug Mitte Juni waren 92
       Bundespolizist*innen im Einsatz, die Kosten für die Aktion lagen bei
       über 350.000 Euro.
       
       8 Jul 2026
       
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