# taz.de -- Abstimmung zur Gesundheitsreform: Opposition will erst mal in den Urlaub
> Grüne, Linke und AfD wollen mit Klagen die Verabschiedung der
> schwarz-roten Gesundheitsreform verschieben. Ihre Erfolgsaussichten sind
> aber gering.
(IMG) Bild: Schwarz-Rot habe mit den kurzfristigen Änderungen „praktisch ein neues Gesetz aufgeschrieben“, so Grünen-Politiker Dahmen
Als die Abstimmung im Gesundheitsausschuss verloren ist, tritt Janosch
Dahmen vor dem Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus des Bundestags vor die
Kameras. „Ich habe mich als Abgeordneter entscheiden, heute das
Bundesverfassungsgericht anzurufen“, sagt der grüne Gesundheitspolitiker.
Er will verhindern, dass das Parlament wie geplant am Freitag über die
schwarz-rote Gesundheitsreform abstimmt. Und weil Grüne und Linke am
Mittwochmorgen mit einem entsprechenden Antrag an der Koalitionsmehrheit im
Ausschuss scheiterten, sollen jetzt die Richter*innen in Karlsruhe
einschreiten.
Ende April hatte das Bundeskabinett sein Sparpaket für die gesetzliche
Krankenversicherung beschlossen, seit Mai beschäftigt sich der Bundestag
mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf. Montagabend dieser Woche [1][legte
die Koalition dann etliche Änderungen vor], laut Opposition hat der Antrag
knapp 300 Seiten.
Abgeschwächt werden damit unter anderem geplante Einschnitte bei der
beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen und Rabatte, die
Pharmakonzerne künftig verpflichtend den Krankenversicherungen gewähren
sollen.
Schwarz-Rot habe mit den kurzfristigen Änderungen „praktisch ein neues
Gesetz aufgeschrieben“, sagt Dahmen am Mittwoch. Die Änderungen seien
„quantitativ und qualitativ so umfassend“, sodass „eine gewissenhafte,
hinreichende Prüfung“ bis zur Abstimmung am Freitag nicht möglich sei“.
Sinnvoller sei es, erst nach der Sommerpause im September zu entscheiden.
Ähnlich stellen es die übrigen Oppositionsfraktionen dar. Abgeordnete von
AfD und Linken kündigen nach Dahmens Auftritt an, ebenfalls zu klagen,
falls sich die Tagesordnung nicht doch noch ändern sollte. Der
Linken-Gesundheitspolitiker Ateş Gürpınar sagt: „Ich will zumindest
gegenüber den Menschen, die mich gewählt haben, verantworten können, dass
ich das, worüber ich entscheide, durchgearbeitet habe.“
## Vorbild aus der CDU
Die Oppositions-Abgeordneten verweisen auf eine ähnliche Entscheidung aus
dem Juli 2023. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann gegen die
Abstimmung zum Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt. Das
Bundesverfassungsgericht [2][verhinderte per einstweiliger Anordnung]
tatsächlich vorläufig die Beschlussfassung des Parlaments.
Die Abgeordneten sollten nach der Vorlage sehr umfangreicher Änderungen
mehr Zeit zur Beratung erhalten. Statt am 7. Juli 2023 wurde das
Gebäudeenergiegesetz dann nach der Sommerpause am 8. September beschlossen.
Damals entschied Karlsruhe aber nur aufgrund einer sogenannten
Folgenabwägung. Die Rechtsfrage, ob die Abgeordneten einen Anspruch auf
bestimmte oder „angemessene“ Mindestberatungsfristen haben, ließen die
Richter damals offen. Das Grundgesetz macht hierzu auch keine konkreten
Vorgaben.
## Grundsatzentscheidung naht
Doch schon bald wird es hierzu rechtliche Klarheit geben. Am 23. Juli will
das Bundesverfassungsgericht im Heilmann-Verfahren sein Urteil in der
Hauptsache verkünden. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung im
Februar dürfte Heilmanns Klage auf mehr Abgeordnetenrechte [3][aber wenig
Chancen haben.] Die Richter*innen zeigten wenig Verständnis für die
Bedürfnisse von Oppositions-Abgeordneten, sich in umfangreiche
Änderungsanträge einzuarbeiten.
Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter*innen
kurz vor dem Urteil am 23. Juli noch einmal einem Eilantrag von
Abgeordneten stattgeben.
Eher politisch als juristisch argumentiert derweil die Koalition gegen die
Kritik der Opposition. Im Bundestagsplenum erinnerte am Mittwochnachmittag
Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, an
umfassende Änderungsanträge, die die Ampel-Koalition nicht nur zum
Heizungsgesetz kurzfristig eingereicht habe, sondern auch zu anderen
Vorhaben. Dass ausgerechnet die Grünen jetzt den Beschluss zur
Gesundheitsreform verschieben wollen, sei „vor diesem Hintergrund
mindestens scheinheilig“.
8 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Opposition-beklagt-schlechtes-Handwerk/!6193924
(DIR) [2] /Nach-Stopp-fuer-Heizungsgesetz/!5942181
(DIR) [3] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bve423-heizungsgesetz-gebaeudeenergiegesetz-verhandlung
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
(DIR) Tobias Schulze
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