# taz.de -- Abstimmung zur Gesundheitsreform: Opposition will erst mal in den Urlaub
       
       > Grüne, Linke und AfD wollen mit Klagen die Verabschiedung der
       > schwarz-roten Gesundheitsreform verschieben. Ihre Erfolgsaussichten sind
       > aber gering.
       
 (IMG) Bild: Schwarz-Rot habe mit den kurzfristigen Änderungen „praktisch ein neues Gesetz aufgeschrieben“, so Grünen-Politiker Dahmen
       
       Als die Abstimmung im Gesundheitsausschuss verloren ist, tritt Janosch
       Dahmen vor dem Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus des Bundestags vor die
       Kameras. „Ich habe mich als Abgeordneter entscheiden, heute das
       Bundesverfassungsgericht anzurufen“, sagt der grüne Gesundheitspolitiker.
       Er will verhindern, dass das Parlament wie geplant am Freitag über die
       schwarz-rote Gesundheitsreform abstimmt. Und weil Grüne und Linke am
       Mittwochmorgen mit einem entsprechenden Antrag an der Koalitionsmehrheit im
       Ausschuss scheiterten, sollen jetzt die Richter*innen in Karlsruhe
       einschreiten.
       
       Ende April hatte das Bundeskabinett sein Sparpaket für die gesetzliche
       Krankenversicherung beschlossen, seit Mai beschäftigt sich der Bundestag
       mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf. Montagabend dieser Woche [1][legte
       die Koalition dann etliche Änderungen vor], laut Opposition hat der Antrag
       knapp 300 Seiten.
       
       Abgeschwächt werden damit unter anderem geplante Einschnitte bei der
       beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen und Rabatte, die
       Pharmakonzerne künftig verpflichtend den Krankenversicherungen gewähren
       sollen.
       
       Schwarz-Rot habe mit den kurzfristigen Änderungen „praktisch ein neues
       Gesetz aufgeschrieben“, sagt Dahmen am Mittwoch. Die Änderungen seien
       „quantitativ und qualitativ so umfassend“, sodass „eine gewissenhafte,
       hinreichende Prüfung“ bis zur Abstimmung am Freitag nicht möglich sei“.
       Sinnvoller sei es, erst nach der Sommerpause im September zu entscheiden.
       
       Ähnlich stellen es die übrigen Oppositionsfraktionen dar. Abgeordnete von
       AfD und Linken kündigen nach Dahmens Auftritt an, ebenfalls zu klagen,
       falls sich die Tagesordnung nicht doch noch ändern sollte. Der
       Linken-Gesundheitspolitiker Ateş Gürpınar sagt: „Ich will zumindest
       gegenüber den Menschen, die mich gewählt haben, verantworten können, dass
       ich das, worüber ich entscheide, durchgearbeitet habe.“
       
       ## Vorbild aus der CDU
       
       Die Oppositions-Abgeordneten verweisen auf eine ähnliche Entscheidung aus
       dem Juli 2023. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann gegen die
       Abstimmung zum Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt. Das
       Bundesverfassungsgericht [2][verhinderte per einstweiliger Anordnung]
       tatsächlich vorläufig die Beschlussfassung des Parlaments.
       
       Die Abgeordneten sollten nach der Vorlage sehr umfangreicher Änderungen
       mehr Zeit zur Beratung erhalten. Statt am 7. Juli 2023 wurde das
       Gebäudeenergiegesetz dann nach der Sommerpause am 8. September beschlossen.
       
       Damals entschied Karlsruhe aber nur aufgrund einer sogenannten
       Folgenabwägung. Die Rechtsfrage, ob die Abgeordneten einen Anspruch auf
       bestimmte oder „angemessene“ Mindestberatungsfristen haben, ließen die
       Richter damals offen. Das Grundgesetz macht hierzu auch keine konkreten
       Vorgaben.
       
       ## Grundsatzentscheidung naht
       
       Doch schon bald wird es hierzu rechtliche Klarheit geben. Am 23. Juli will
       das Bundesverfassungsgericht im Heilmann-Verfahren sein Urteil in der
       Hauptsache verkünden. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung im
       Februar dürfte Heilmanns Klage auf mehr Abgeordnetenrechte [3][aber wenig
       Chancen haben.] Die Richter*innen zeigten wenig Verständnis für die
       Bedürfnisse von Oppositions-Abgeordneten, sich in umfangreiche
       Änderungsanträge einzuarbeiten.
       
       Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter*innen
       kurz vor dem Urteil am 23. Juli noch einmal einem Eilantrag von
       Abgeordneten stattgeben.
       
       Eher politisch als juristisch argumentiert derweil die Koalition gegen die
       Kritik der Opposition. Im Bundestagsplenum erinnerte am Mittwochnachmittag
       Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, an
       umfassende Änderungsanträge, die die Ampel-Koalition nicht nur zum
       Heizungsgesetz kurzfristig eingereicht habe, sondern auch zu anderen
       Vorhaben. Dass ausgerechnet die Grünen jetzt den Beschluss zur
       Gesundheitsreform verschieben wollen, sei „vor diesem Hintergrund
       mindestens scheinheilig“.
       
       8 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Opposition-beklagt-schlechtes-Handwerk/!6193924
 (DIR) [2] /Nach-Stopp-fuer-Heizungsgesetz/!5942181
 (DIR) [3] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bve423-heizungsgesetz-gebaeudeenergiegesetz-verhandlung
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Tobias Schulze
       
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