# taz.de -- Abschiebeverbot als Grundsatzfrage: Wer bleiben darf
> Eine junge Afghanin klagt in Hamburg erfolgreich gegen ihre Abschiebung
> nach Griechenland. Andere Betroffene könnten von dieser Entscheidung
> profitieren.
(IMG) Bild: Hat entschieden, dass eine Frau aus Afghanistan nicht nach Griechenland abgeschoben wird: Verwaltungsgericht Hamburg
Der Saal, in dem die Kammer 22 des Hamburger Verwaltungsgerichts tagt,
wirkt nüchtern. Blauer Teppichboden, weiße Wände, eine Fensterfront. Hier
soll es heute um eine Grundsatzentscheidung für Asylverfahren in Hamburg
gehen: Dürfen geflüchtete Frauen, die einen Schutzstatus in Griechenland
haben, dorthin abgeschoben werden? Dahinter steht die Frage, ob geflüchtete
Frauen in Griechenland besonders gefährdet sind. Die Kammer 22 hat den Fall
von Elif J. ausgewählt, um zu entscheiden, wie zukünftig in ähnlichen
Fällen verfahren wird. Die Entscheidung könnte weitreichend sein, weil auch
Personen mit Schutzstatus in EU-Staaten mit vergleichbaren
Rahmenbedingungen betroffen sein könnten.
Dass der Urteilsspruch vom vergangegen Mittwoch ein Grund zur Freude sein
würde, schien Elif J. nicht zu erwarten. Nachdem Mutter und Ehemann gebeten
worden waren, den Gerichtssaal zu verlassen, damit sie bei Bedarf angehört
werden können, wirkte die 19-jährige Klägerin verloren zwischen Anwalt und
Übersetzerin. Mit leiser Stimme beantwortete sie die Fragen der
Richter*innen nach dem Aufenthalt der Familie in Griechenland und ihren
Erinnerungen an Afghanistan. Wie sie von der Verwundung ihres Vaters, der
dort Soldat war, erfahren habe, will das Gericht wissen, oder ob sie
während des [1][jahrelangen Wartens in der Türkei] Arbeitserfahrung
gesammelt habe. Am Ende entscheidet das Hamburger Verwaltungsgericht, dass
die junge Frau in Deutschland bleiben darf.
Sie muss nicht ohne ihre Mutter und ihre fünf jüngeren Geschwister nach
Griechenland zurückkehren. Dort hatte die Familie im vergangenen Jahr einen
Schutzstatus erhalten. Wegen der schlechten Bedingungen war die Familie
weiter nach Deutschland gereist. Ihre Mutter und die fünf minderjährigen
Geschwister hatten einen Schutzstatus in Deutschland erhalten. Elif J.
nicht.
## Asylverfahren vom Rest der Familie abgetrennt
Das Asylverfahren von Elif J. wurde abgetrennt, weil sie bei der Ankunft
der Familie in Deutschland bereits volljährig war. Ihren Asylantrag lehnte
das [2][Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)] als unzulässig ab.
Dass sie Pech gehabt habe, erkennt der Vertreter des Bamf an diesem Tag an.
Trotzdem soll sie nach dem Willen des Ministeriums allein nach Griechenland
zurückkehren, weil man es für unwahrscheinlich halte, dass junge,
alleinstehende und gesunde Frauen in Griechenland in eine Notlage geraten,
die aus juristischer Perspektive als „unmenschliche und unwürdige
Behandlung“ gelte. Dagegen hatte Elif J. geklagt.
Juristisch gilt sie als alleinstehend, erst während der Verhandlung stellt
sich heraus, dass sie seit Kurzem nach muslimischem Recht verheiratet ist.
Folgt man den Berichten von Menschenrechtsorganisationen, ist die Situation
für [3][Geflüchtete in Griechenland] nicht menschenwürdig. Darauf weisen
Organisationen wie Pro Asyl seit Jahren hin. Zwar existiert ein staatliches
Hilfsprogramm für Geflüchtete in Griechenland. Doch die Mittel des
Programms [4][sind unzureichend].
Deswegen war lange Zeit umstritten, ob überhaupt Menschen nach Griechenland
zurückgeschickt werden dürfen. In den vergangenen Jahren werden zunehmend
Schutzsuchende [5][nach Griechenland abgeschoben]. Das
Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis für Männer im vergangenen Jahr
bestätigt. In der veränderten Rechtsprechung drücke sich auch die
Verschiebung des Diskurses zum Nachteil von Schutzsuchenden aus, sagt ein
Hamburger Anwalt für Migrationsrecht, der den Prozess von Elif J.
beobachtet und mehrere Frauen vertritt, die von einer Abschiebung zurück
nach Griechenland bedroht sind.
## Frauen haben kaum Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt
Bislang waren aber vor allem junge Männer betroffen. Geht es nach dem Bamf
soll diese Praxis nun auf junge, alleinstehende Frauen ausgeweitet werden.
Dabei gibt es für Frauen kaum Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und die
gängigen informellen Sammelunterkünfte bieten keinen Schutz vor
Übergriffen. Auch seine Mandantinnen berichten ausnahmslos von der
Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, sagt der Anwalt. Unter anderem das
Verwaltungsgericht Berlin urteilte im Frühjahr, dass Frauen aus diesen
Gründen nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht müsse jetzt abwägen, welche Risiken im
Hinblick auf Ausbeutung und sexuelle Gewalt bestehen würden und ob sich die
Gefahren sexueller Übergriffe in einer Unterkunft und bei der Arbeit
addieren, erklärte die Vorsitzende Richterin. Nicht zuletzt ginge es um die
Frage, welche Branchen des Schwarzmarktes für Frauen überhaupt zugänglich
seien.
## Persönliche Situation der Klägerin muss beachtet werden
Für Elif J. hat das Gericht entschieden, dass sie in Deutschland bleiben
darf und hier einen Schutzstatus erhält. Ob die Entscheidung auch für
andere Frauen gilt, bleibt bis zur Veröffentlichung des schriftlichen
Urteils unklar. Die persönliche Situation der Klägerin müsse beachtet
werden, sagte die Vorsitzende Richterin im Prozess.
Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass Elif J. nur zwei Jahre zur
Schule gehen konnte. Die Machtübernahme der Taliban und der jahrelange Weg
nach Europa verhinderten den Schulbesuch. Arbeitserfahrung und
Fremdsprachenkenntnisse hat sie keine. In Deutschland gibt ihr die
Sprachschule erstmals wieder die Möglichkeit auf formale Bildung.
„Zahnärztin wolle sie werden“, antwortet sie auf Nachfrage. Was sie machen
will, sollte das nicht klappen, fragt der Vertreter des Bamf. „So viele
Menschen sind Zahnärzte, [6][warum sollte ich nicht Zahnärztin werden?]“,
erwidert sie.
14 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Flucht-als-Geschaeft/!6103358
(DIR) [2] /Bundesamt-fuer-Migration-und-Fluechtlinge-BAMF/!t5013136
(DIR) [3] https://www.proasyl.de/thema/fluechtlinge-in-griechenland/aktuelles/
(DIR) [4] https://www.proasyl.de/material/zur-situation-von-international-schutzberechtigten-in-griechenland/
(DIR) [5] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1117720
(DIR) [6] /Eine-Begegnung-im-Gerichtssaal/!6194575
## AUTOREN
(DIR) Valentin Endraß
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