# taz.de -- Abschiebeverbot als Grundsatzfrage: Wer bleiben darf
       
       > Eine junge Afghanin klagt in Hamburg erfolgreich gegen ihre Abschiebung
       > nach Griechenland. Andere Betroffene könnten von dieser Entscheidung
       > profitieren.
       
 (IMG) Bild: Hat entschieden, dass eine Frau aus Afghanistan nicht nach Griechenland abgeschoben wird: Verwaltungsgericht Hamburg
       
       Der Saal, in dem die Kammer 22 des Hamburger Verwaltungsgerichts tagt,
       wirkt nüchtern. Blauer Teppichboden, weiße Wände, eine Fensterfront. Hier
       soll es heute um eine Grundsatzentscheidung für Asylverfahren in Hamburg
       gehen: Dürfen geflüchtete Frauen, die einen Schutzstatus in Griechenland
       haben, dorthin abgeschoben werden? Dahinter steht die Frage, ob geflüchtete
       Frauen in Griechenland besonders gefährdet sind. Die Kammer 22 hat den Fall
       von Elif J. ausgewählt, um zu entscheiden, wie zukünftig in ähnlichen
       Fällen verfahren wird. Die Entscheidung könnte weitreichend sein, weil auch
       Personen mit Schutzstatus in EU-Staaten mit vergleichbaren
       Rahmenbedingungen betroffen sein könnten.
       
       Dass der Urteilsspruch vom vergangegen Mittwoch ein Grund zur Freude sein
       würde, schien Elif J. nicht zu erwarten. Nachdem Mutter und Ehemann gebeten
       worden waren, den Gerichtssaal zu verlassen, damit sie bei Bedarf angehört
       werden können, wirkte die 19-jährige Klägerin verloren zwischen Anwalt und
       Übersetzerin. Mit leiser Stimme beantwortete sie die Fragen der
       Richter*innen nach dem Aufenthalt der Familie in Griechenland und ihren
       Erinnerungen an Afghanistan. Wie sie von der Verwundung ihres Vaters, der
       dort Soldat war, erfahren habe, will das Gericht wissen, oder ob sie
       während des [1][jahrelangen Wartens in der Türkei] Arbeitserfahrung
       gesammelt habe. Am Ende entscheidet das Hamburger Verwaltungsgericht, dass
       die junge Frau in Deutschland bleiben darf.
       
       Sie muss nicht ohne ihre Mutter und ihre fünf jüngeren Geschwister nach
       Griechenland zurückkehren. Dort hatte die Familie im vergangenen Jahr einen
       Schutzstatus erhalten. Wegen der schlechten Bedingungen war die Familie
       weiter nach Deutschland gereist. Ihre Mutter und die fünf minderjährigen
       Geschwister hatten einen Schutzstatus in Deutschland erhalten. Elif J.
       nicht.
       
       ## Asylverfahren vom Rest der Familie abgetrennt
       
       Das Asylverfahren von Elif J. wurde abgetrennt, weil sie bei der Ankunft
       der Familie in Deutschland bereits volljährig war. Ihren Asylantrag lehnte
       das [2][Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)] als unzulässig ab.
       Dass sie Pech gehabt habe, erkennt der Vertreter des Bamf an diesem Tag an.
       Trotzdem soll sie nach dem Willen des Ministeriums allein nach Griechenland
       zurückkehren, weil man es für unwahrscheinlich halte, dass junge,
       alleinstehende und gesunde Frauen in Griechenland in eine Notlage geraten,
       die aus juristischer Perspektive als „unmenschliche und unwürdige
       Behandlung“ gelte. Dagegen hatte Elif J. geklagt.
       
       Juristisch gilt sie als alleinstehend, erst während der Verhandlung stellt
       sich heraus, dass sie seit Kurzem nach muslimischem Recht verheiratet ist.
       
       Folgt man den Berichten von Menschenrechtsorganisationen, ist die Situation
       für [3][Geflüchtete in Griechenland] nicht menschenwürdig. Darauf weisen
       Organisationen wie Pro Asyl seit Jahren hin. Zwar existiert ein staatliches
       Hilfsprogramm für Geflüchtete in Griechenland. Doch die Mittel des
       Programms [4][sind unzureichend].
       
       Deswegen war lange Zeit umstritten, ob überhaupt Menschen nach Griechenland
       zurückgeschickt werden dürfen. In den vergangenen Jahren werden zunehmend
       Schutzsuchende [5][nach Griechenland abgeschoben]. Das
       Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis für Männer im vergangenen Jahr
       bestätigt. In der veränderten Rechtsprechung drücke sich auch die
       Verschiebung des Diskurses zum Nachteil von Schutzsuchenden aus, sagt ein
       Hamburger Anwalt für Migrationsrecht, der den Prozess von Elif J.
       beobachtet und mehrere Frauen vertritt, die von einer Abschiebung zurück
       nach Griechenland bedroht sind.
       
       ## Frauen haben kaum Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt
       
       Bislang waren aber vor allem junge Männer betroffen. Geht es nach dem Bamf
       soll diese Praxis nun auf junge, alleinstehende Frauen ausgeweitet werden.
       Dabei gibt es für Frauen kaum Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und die
       gängigen informellen Sammelunterkünfte bieten keinen Schutz vor
       Übergriffen. Auch seine Mandantinnen berichten ausnahmslos von der
       Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, sagt der Anwalt. Unter anderem das
       Verwaltungsgericht Berlin urteilte im Frühjahr, dass Frauen aus diesen
       Gründen nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen.
       
       Das Hamburger Verwaltungsgericht müsse jetzt abwägen, welche Risiken im
       Hinblick auf Ausbeutung und sexuelle Gewalt bestehen würden und ob sich die
       Gefahren sexueller Übergriffe in einer Unterkunft und bei der Arbeit
       addieren, erklärte die Vorsitzende Richterin. Nicht zuletzt ginge es um die
       Frage, welche Branchen des Schwarzmarktes für Frauen überhaupt zugänglich
       seien.
       
       ## Persönliche Situation der Klägerin muss beachtet werden
       
       Für Elif J. hat das Gericht entschieden, dass sie in Deutschland bleiben
       darf und hier einen Schutzstatus erhält. Ob die Entscheidung auch für
       andere Frauen gilt, bleibt bis zur Veröffentlichung des schriftlichen
       Urteils unklar. Die persönliche Situation der Klägerin müsse beachtet
       werden, sagte die Vorsitzende Richterin im Prozess.
       
       Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass Elif J. nur zwei Jahre zur
       Schule gehen konnte. Die Machtübernahme der Taliban und der jahrelange Weg
       nach Europa verhinderten den Schulbesuch. Arbeitserfahrung und
       Fremdsprachenkenntnisse hat sie keine. In Deutschland gibt ihr die
       Sprachschule erstmals wieder die Möglichkeit auf formale Bildung.
       „Zahnärztin wolle sie werden“, antwortet sie auf Nachfrage. Was sie machen
       will, sollte das nicht klappen, fragt der Vertreter des Bamf. „So viele
       Menschen sind Zahnärzte, [6][warum sollte ich nicht Zahnärztin werden?]“,
       erwidert sie.
       
       14 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Flucht-als-Geschaeft/!6103358
 (DIR) [2] /Bundesamt-fuer-Migration-und-Fluechtlinge-BAMF/!t5013136
 (DIR) [3] https://www.proasyl.de/thema/fluechtlinge-in-griechenland/aktuelles/
 (DIR) [4] https://www.proasyl.de/material/zur-situation-von-international-schutzberechtigten-in-griechenland/
 (DIR) [5] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1117720
 (DIR) [6] /Eine-Begegnung-im-Gerichtssaal/!6194575
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Valentin Endraß
       
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