# taz.de -- Diskriminierung von Sinti und Roma: Kommission soll „zweite Verfolgung“ aufarbeiten
> Nach dem Ende des Genozids 1945 wurden Sinti*zze und Rom*nja in
> Deutschland weiter diskriminiert. Die Bundesregierung lässt dies nun
> aufarbeiten.
(IMG) Bild: Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung: An der Diskriminierung von Sinti*zze und Roma ändert das bisher wenig
Mit dem Sieg der Alliierten über die Nazis endete zwar deren Mordpolitik
gegen die Sinti*zze und Rom*nja, doch der Antiziganismus war im
Deutschland der Nachkriegszeit nicht verschwunden. Jetzt soll eine
Expert*innenkommission die beschämende Diskriminierung der
Minderheit sowohl in der BRD, als auch der DDR aufarbeiten. Einen
entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett am Montag.
Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Michael Brand,
nannte die Entscheidung am Montag einen „überfälligen Schritt für Sinti und
Roma und zugleich für unsere gesamte Gesellschaft“. Aufarbeitung und
Erinnerung seien „unerlässlich“.
„Die Kommission wird das jahrzehntelang verdrängte Unrecht nicht innerhalb
weniger Jahre vollständig aufarbeiten können“, sagte Andrea Despot,
Vorsitzende der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft, bei der die
Kommission angesiedelt wird. „Aber sie kann dazu beitragen, dass dieses
Unrecht künftig nicht mehr übersehen wird.“ Die Auseinandersetzung mit dem
Völkermord und die Aufarbeitung des nach 1945 begangenen Unrechts seien
untrennbar miteinander verbunden.
Bisher gibt es kein Gesamtbild der antiziganistischen Diskriminierung im
Nachkriegsdeutschland. Klar ist aber, dass der Umgang von
Mehrheitsbevölkerung und Behörden so brutal war, dass heute teils von einer
„zweiten Verfolgung“ nach dem NS-Terror gesprochen wird. Teils waren es
dieselben Polizisten und Sachbearbeiter aus der Nazizeit, die nach
Kriegsende ihre Posten behielten und die Angehörigen der Minderheit weiter
drangsalierten. Sie wurden nach rassistischen Kategorien erfasst, als
Kriminelle abgestempelt und an die Ränder der Städte verdrängt.
## Erste Sitzung im Herbst
Die Verbrechen aus der NS-Zeit, bei denen die Deutschen bis zu einer halben
Million Sinti*zze und Rom*nja getötet hatten, wurden nicht aufgearbeitet
und von der Bundesregierung erst 1980 als Genozid anerkannt. Über die
Verhältnisse in der DDR ist noch weniger bekannt als über die im Westen.
Gleichzeitig ist es nicht so, als handle es sich um ein rein historisches
Problem. Sinti*zze und Rom*nja sind bis heute eine der [1][am stärksten
diskriminierten Gruppen in Deutschland]. Das gilt im Bildungswesen, auf dem
Arbeitsmarkt oder bei der [2][Wohnungssuche]. Wo andere Formen von
Rassismus und Menschenfeindlichkeit zumindest in ihrer offenen Form
tabuisiert sind, fallen gegenüber Sinti*zze und Rom*nja oft alle
Hemmungen. Zuletzt sorgte etwa eine Aktion von AfD-Politiker*innen für
Entsetzen, die Sinti*zze und Rom*nja in Gelsenkirchen gezwungen hatten,
die Straße zu putzen. Ein besonderes Problem sind auch heute noch Vorfälle,
bei denen die Diskriminierung von Polizist*innen oder anderen
staatlichen Stellen ausgeht.
Mit der Aufarbeitungskommission setzt die Bundesregierung eine der
zentralen Empfehlungen um, die die breiter angelegte Unabhängige Kommission
Antiziganismus in ihrem Abschlussbericht 2023 gemacht hatte. Welche
Expert*innen nun in das Gremium berufen werden sollen, ist noch unklar.
Dafür steht schon fest, dass die Runde sich im Herbst 2026 zu ihrer
konstituierenden Sitzung treffen soll.
6 Jul 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Frederik Eikmanns
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