# taz.de -- Partei Alternative für Deutschland: Wer Queers ihre Rechte nehmen will, gehört verboten
       
       > Der Staat kriminalisiert lieber Aktivist*innen, als die Partei zu
       > verfolgen, die mich entrechten will. Zeit für mehr widerständigen Mut.
       
 (IMG) Bild: CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek will ein Teilverbot der AfD „nicht kategorisch ausschließen“
       
       Ausgerechnet die CSU. Als ich gelesen habe, dass in der bayerischen
       Landtagsfraktion laut über ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband
       Thüringen nachgedacht wird, habe ich erst mal aufs Datum geguckt. Kein
       Aprilscherz.
       
       Der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek will ein Teilverbot „nicht
       kategorisch ausschließen“, der frühere CSU-Justizminister Winfried Bausback
       hält einen Antrag gegen den Landesverband von Björn Höcke für rechtlich
       machbar. Die Partei, deren Chef Markus Söder ein AfD-Verbot bisher stets
       als den falschen Weg bezeichnet hat, entdeckt plötzlich: [1][Es geht doch.]
       
       Dass inhaltlich wenig gegen ein Parteiverbotsverfahren spricht, ist
       spätestens seit dem Ende Juni vorgestellten [2][Gutachten der Gesellschaft
       für Freiheitsrechte (GFF)] klar. Auf über 1.500 Seiten dokumentieren die
       Autor*innen, wie die AfD Personengruppen systematisch einschüchtert, um sie
       aus dem politischen Prozess zu verdrängen, und wie sie durch rassistische
       Ausgrenzung und rechtliche Abwertung das Prinzip der Gleichheit vor dem
       Gesetz unterminiert.
       
       Was viele trotzdem abhält? Das allseits beliebte Argument, nicht alle
       AfD-Wähler*innen seien rechtsextrem, man müsse ihre Sorgen ernst nehmen,
       ihre Probleme lösen. Deshalb bitte nicht zu viel juristischen Druck oder
       lauten Protest, sonst könnten die „besorgten Bürger“ noch wütender werden.
       Wie kleine Kinder, mit denen man es doch eigentlich gut meint, redet man
       über diese sich radikalisierende Wählerschaft mit echten Machtoptionen.
       
       Durchgegriffen wird hingegen, wenn junge Menschen gegen die Zerstörung
       Gazas oder Aufrüstung demonstrieren. Den „Ulm 5“, einer Gruppe
       palästinasolidarischer Aktivist*innen, widmet die Bundesrepublik einen der
       [3][zurzeit größten politischen Strafprozesse des Landes].
       
       Weil sie in die Räumlichkeiten des israelischen Rüstungskonzerns Elbit
       Systems eindrangen und dort Sachschäden verursachten, klagt die
       Staatsanwaltschaft sie wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ an. In
       Stuttgart-Stammheim wird ihnen der Prozess gemacht, länger als die
       Höchstdauer von sechs Monaten sitzen sie bereits in U-Haft, trotz großer
       Zweifel daran, ob wirklich Fluchtgefahr besteht. Aber der Staat darf sich
       bei Sachbeschädigung eben nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Es klingt
       makaber, aber darauf läuft es hinaus. Über diese jungen Menschen sagt
       niemand: Wir dürfen sie nicht verlieren.
       
       Im Gegensatz zu Prozessen gegen Aktivist*innen kriminalisiert ein
       AfD-Verbot keine Wähler*innen, es nimmt niemandem das Wahlrecht, es sperrt
       niemanden ein. Es ist ein Verfahren gegen eine Organisation, ein Werkzeug,
       das das Grundgesetz genau für diesen Fall bereithält.
       
       Dass AfD-Inhalte die Menschenwürde von trans* Personen verletzen, weiß ich
       nicht erst, seit ich es im GFF-Gutachten gelesen habe. Ich erlebe es
       tagtäglich an der Bushaltestelle. Eine Partei, die bei erster Gelegenheit
       bereit ist, meine Rechte als queere Person abzuschaffen, ist mit einem
       freiheitlichen und demokratischen Land nicht vereinbar. Sie sollte verboten
       werden. Gern auch mit Unterstützung der CSU.
       
       20 Jul 2026
       
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 (DIR) Elya Maurice Conrad
       
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