# taz.de -- Diskriminierung an der Diskotür: Rassismus ist kein Problem
       
       > In Niedersachsen und Bremen müssen Behörden gegen rassistische
       > Diskriminierung an Diskotüren vorgehen. Durchgesetzt wird das
       > Diskriminierungsverbot kaum.
       
 (IMG) Bild: Ob hier rassistisch diskriminiert wird? Man weiß es nicht, weil kaum kontrolliert wird
       
       Die Diskotür ist einer der Orte, an denen Schwarze und People of Colour
       [1][am häufigsten] rassistische Diskriminierung erfahren. Da Diskotheken
       aber grundsätzlich entscheiden dürfen, wen sie reinlassen, ist es fast
       unmöglich, die Diskriminierung zweifelsfrei zu beweisen – außer der
       Betreiber schreibt sie in die Einlassregeln auf seiner Internetseite.
       
       So wie das „Twister“ im friesländischen Sande, [2][über das die taz im
       vergangenen Oktober berichtet hatte]. Hier war geregelt, dass auf
       „ausländische Mitbürger“ beim Einlass „ein besonderes Augenmerk gelegt“
       wird. Auf die Anfrage der taz, wie er „ausländische Mitbürger“ am Aussehen
       erkennen kann, reagierte der Betreiber nicht.
       
       Von der Internetseite ist die Einlassregel inzwischen verschwunden. Ob die
       Anweisung auch intern zurückgenommen wurde, ist fraglich. Bis heute hat
       sich das „Twister“ nicht von seiner früheren Regelung distanziert.
       
       Seit 2015 [3][gilt es in Niedersachsen als Ordnungswidrigkeit], „bei der
       Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer
       Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft“ zu benachteiligen.
       Damit [4][können und müssen] die Behörden eigenständig gegen
       Diskriminierungen vorgehen. Die Strafe beträgt bis zu 10.000 Euro und
       Wiederholungstäter:innen kann der Betrieb ihrer Diskothek untersagt
       werden. Damit wäre das „Twister“ ein klarer Fall, oder?
       
       Ordnungsamt sieht keine Diskriminierung 
       
       Das Ordnungsamt Sande will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu
       einzelnen Verfahren äußern. Auf wiederholte Nachfrage erklärt es jedoch,
       dass es seit Einführung des Diskriminierungsverbots 2015 keine
       Ordnungswidrigkeiten festgestellt hat. Bedeutet: Auch im Falle des
       „Twister“ gab es keine Konsequenzen.
       
       Barbara Peron von der Antidiskriminierungsstelle [5][Ibis in Friesland] hat
       dafür kein Verständnis: „Wir bewerten die ehemalige Regelung des ‚Twister‘
       als rassistisch diskriminierend.“ In ihren Augen hätte ein
       Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen: „Allein vor dem
       Hintergrund, um deutlich zu machen, dass ähnliche rassistische Praktiken
       nicht geduldet werden können. Ohne den Versuch eines Verfahrens wird der
       Eindruck erweckt, dass vergleichbare Einlassregelungen vertretbar wären“,
       so Peron. „Dadurch wird struktureller Rassismus normalisiert und
       bagatellisiert.“
       
       In Niedersachsen konzentriert sich die Debatte über strukturellen Rassismus
       seit der [6][Tötung des Schwarzen Jugendlichen Lorenz A. in Oldenburg] vor
       allem auf die Polizei. Deren Schüssen vorausgegangen war jedoch, dass
       Security-Mitarbeiter einer Bar ihm den Einlass verwehrt hatten –
       [7][angeblich wegen seiner Jogginghose].
       
       Nur 24 Fälle in zehn Jahren 
       
       Die taz hat die 20 bevölkerungsreichsten Kommunen in Niedersachsen zur
       Durchsetzung des Diskriminierungsverbots befragt. Das Ergebnis: In zehn
       Jahren hat es insgesamt nur 24 Verfahren gegeben, davon 21 in Hannover,
       zwei in [8][Braunschweig] und eines in Göttingen. Die Mehrheit davon wurde
       eingestellt. In Bremen wurde 2015 ebenfalls ein Diskriminierungsverbot für
       Diskotheken eingeführt. Hier wurden zwei Verfahren eingeleitet und dann
       eingestellt.
       
       Auffällig ist, dass nur dort Verfahren eingeleitet wurden, wo das
       Diskriminierungsverbot auch kontrolliert wird. Neben den genannten Städten
       kontrolliert einzig Lüneburg, bislang ohne Ergebnis. Die restlichen
       Kommunen verzichten auf eine Kontrolle.
       
       Osnabrück behauptet, dass Kontrollen „faktisch“ nicht möglich seien. In
       Nordhorn stehe man mit dem Betreiber der örtlichen Diskothek in
       regelmäßigem Austausch: „Gezielte Kontrollmaßnahmen sind daher
       entbehrlich.“ Auch Celle erklärt, dass es keinen Grund zur Annahme gebe,
       „dass die Betreiberin der ansässigen Diskothek ordnungswidrig handeln
       könnte und gezielte Kontrollen geboten wären“.
       
       Die CDU-Fraktion im Landtag setzt ebenfalls auf den Austausch mit den
       Diskotheken. „Die geringe Zahl an Verfahren spricht dafür, dass die
       allermeisten Betreiber verantwortungsvoll handeln und die Vorschrift
       präventiv wirkt“, sagt der innenpolitische Sprecher André Bock.
       
       Djenabou Diallo Hartmann, Sprecherin für Antirassismus der Grünen
       Landtagsfraktion, sieht in den Zahlen ebenfalls die Wirkung des
       Diskriminierungsverbots: „Wünschenswert wäre jedoch eine landesweit
       einheitliche Praxis, um Diskriminierung konsequent zu bekämpfen.“ Es
       bestehe weiter Handlungsbedarf in Form von gezielten Testings, um das
       strukturelle Problem zu bekämpfen.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle Ibis interpretiert die Zahlen kritischer.
       „Angesichts der Berichte über Diskriminierung im Nachtleben erscheinen 24
       Verfahren in den größten niedersächsischen Städten in einem Zeitraum von
       zehn Jahren eher niedrig“, sagt Peron. Das Ziel des Diskriminierungsverbots
       habe die Regelung noch nicht erreicht. Besonders die Auffassung, dass
       Kontrollen entbehrlich seien, weil keine Beschwerden vorlägen, sei
       problematisch, da Diskriminierung häufig ein verdecktes Phänomen sei. Peron
       fordert deshalb unter anderem einheitliche Kontrollen und die
       nachvollziehbare Dokumentation von Beschwerden: „Gesetze entfalten ihre
       Wirkung dadurch, dass ihre Einhaltung überprüft wird.“
       
       6 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1171203/umfrage/einschaetzung-der-verbreitung-rassistischer-diskriminierung-in-verschiedenen-bereichen/
 (DIR) [2] /Rassismus-an-der-Diskotuer/!6115304
 (DIR) [3] /Bussgeld-gegen-Rassismus-an-der-Discotuer/!5208072/
 (DIR) [4] https://migrationsbeauftragter-niedersachsen.de/diskriminierung-an-der-diskotuer-nicht-mit-uns-in-niedersachsen/
 (DIR) [5] https://ibis-ev.de/friesland/
 (DIR) [6] /Ein-Jahr-nach-dem-Tod-von-Lorenz-A/!6170157
 (DIR) [7] /Polizei-erschiesst-21-jaehrigen-Schwarzen/!6083144
 (DIR) [8] /Rassismus-an-der-Diskotuer/!5804333
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Aljoscha Hoepfner
       
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