# taz.de -- Diskriminierung an der Diskotür: Rassismus ist kein Problem
> In Niedersachsen und Bremen müssen Behörden gegen rassistische
> Diskriminierung an Diskotüren vorgehen. Durchgesetzt wird das
> Diskriminierungsverbot kaum.
(IMG) Bild: Ob hier rassistisch diskriminiert wird? Man weiß es nicht, weil kaum kontrolliert wird
Die Diskotür ist einer der Orte, an denen Schwarze und People of Colour
[1][am häufigsten] rassistische Diskriminierung erfahren. Da Diskotheken
aber grundsätzlich entscheiden dürfen, wen sie reinlassen, ist es fast
unmöglich, die Diskriminierung zweifelsfrei zu beweisen – außer der
Betreiber schreibt sie in die Einlassregeln auf seiner Internetseite.
So wie das „Twister“ im friesländischen Sande, [2][über das die taz im
vergangenen Oktober berichtet hatte]. Hier war geregelt, dass auf
„ausländische Mitbürger“ beim Einlass „ein besonderes Augenmerk gelegt“
wird. Auf die Anfrage der taz, wie er „ausländische Mitbürger“ am Aussehen
erkennen kann, reagierte der Betreiber nicht.
Von der Internetseite ist die Einlassregel inzwischen verschwunden. Ob die
Anweisung auch intern zurückgenommen wurde, ist fraglich. Bis heute hat
sich das „Twister“ nicht von seiner früheren Regelung distanziert.
Seit 2015 [3][gilt es in Niedersachsen als Ordnungswidrigkeit], „bei der
Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer
Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft“ zu benachteiligen.
Damit [4][können und müssen] die Behörden eigenständig gegen
Diskriminierungen vorgehen. Die Strafe beträgt bis zu 10.000 Euro und
Wiederholungstäter:innen kann der Betrieb ihrer Diskothek untersagt
werden. Damit wäre das „Twister“ ein klarer Fall, oder?
Ordnungsamt sieht keine Diskriminierung
Das Ordnungsamt Sande will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu
einzelnen Verfahren äußern. Auf wiederholte Nachfrage erklärt es jedoch,
dass es seit Einführung des Diskriminierungsverbots 2015 keine
Ordnungswidrigkeiten festgestellt hat. Bedeutet: Auch im Falle des
„Twister“ gab es keine Konsequenzen.
Barbara Peron von der Antidiskriminierungsstelle [5][Ibis in Friesland] hat
dafür kein Verständnis: „Wir bewerten die ehemalige Regelung des ‚Twister‘
als rassistisch diskriminierend.“ In ihren Augen hätte ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen: „Allein vor dem
Hintergrund, um deutlich zu machen, dass ähnliche rassistische Praktiken
nicht geduldet werden können. Ohne den Versuch eines Verfahrens wird der
Eindruck erweckt, dass vergleichbare Einlassregelungen vertretbar wären“,
so Peron. „Dadurch wird struktureller Rassismus normalisiert und
bagatellisiert.“
In Niedersachsen konzentriert sich die Debatte über strukturellen Rassismus
seit der [6][Tötung des Schwarzen Jugendlichen Lorenz A. in Oldenburg] vor
allem auf die Polizei. Deren Schüssen vorausgegangen war jedoch, dass
Security-Mitarbeiter einer Bar ihm den Einlass verwehrt hatten –
[7][angeblich wegen seiner Jogginghose].
Nur 24 Fälle in zehn Jahren
Die taz hat die 20 bevölkerungsreichsten Kommunen in Niedersachsen zur
Durchsetzung des Diskriminierungsverbots befragt. Das Ergebnis: In zehn
Jahren hat es insgesamt nur 24 Verfahren gegeben, davon 21 in Hannover,
zwei in [8][Braunschweig] und eines in Göttingen. Die Mehrheit davon wurde
eingestellt. In Bremen wurde 2015 ebenfalls ein Diskriminierungsverbot für
Diskotheken eingeführt. Hier wurden zwei Verfahren eingeleitet und dann
eingestellt.
Auffällig ist, dass nur dort Verfahren eingeleitet wurden, wo das
Diskriminierungsverbot auch kontrolliert wird. Neben den genannten Städten
kontrolliert einzig Lüneburg, bislang ohne Ergebnis. Die restlichen
Kommunen verzichten auf eine Kontrolle.
Osnabrück behauptet, dass Kontrollen „faktisch“ nicht möglich seien. In
Nordhorn stehe man mit dem Betreiber der örtlichen Diskothek in
regelmäßigem Austausch: „Gezielte Kontrollmaßnahmen sind daher
entbehrlich.“ Auch Celle erklärt, dass es keinen Grund zur Annahme gebe,
„dass die Betreiberin der ansässigen Diskothek ordnungswidrig handeln
könnte und gezielte Kontrollen geboten wären“.
Die CDU-Fraktion im Landtag setzt ebenfalls auf den Austausch mit den
Diskotheken. „Die geringe Zahl an Verfahren spricht dafür, dass die
allermeisten Betreiber verantwortungsvoll handeln und die Vorschrift
präventiv wirkt“, sagt der innenpolitische Sprecher André Bock.
Djenabou Diallo Hartmann, Sprecherin für Antirassismus der Grünen
Landtagsfraktion, sieht in den Zahlen ebenfalls die Wirkung des
Diskriminierungsverbots: „Wünschenswert wäre jedoch eine landesweit
einheitliche Praxis, um Diskriminierung konsequent zu bekämpfen.“ Es
bestehe weiter Handlungsbedarf in Form von gezielten Testings, um das
strukturelle Problem zu bekämpfen.
Die Antidiskriminierungsstelle Ibis interpretiert die Zahlen kritischer.
„Angesichts der Berichte über Diskriminierung im Nachtleben erscheinen 24
Verfahren in den größten niedersächsischen Städten in einem Zeitraum von
zehn Jahren eher niedrig“, sagt Peron. Das Ziel des Diskriminierungsverbots
habe die Regelung noch nicht erreicht. Besonders die Auffassung, dass
Kontrollen entbehrlich seien, weil keine Beschwerden vorlägen, sei
problematisch, da Diskriminierung häufig ein verdecktes Phänomen sei. Peron
fordert deshalb unter anderem einheitliche Kontrollen und die
nachvollziehbare Dokumentation von Beschwerden: „Gesetze entfalten ihre
Wirkung dadurch, dass ihre Einhaltung überprüft wird.“
6 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1171203/umfrage/einschaetzung-der-verbreitung-rassistischer-diskriminierung-in-verschiedenen-bereichen/
(DIR) [2] /Rassismus-an-der-Diskotuer/!6115304
(DIR) [3] /Bussgeld-gegen-Rassismus-an-der-Discotuer/!5208072/
(DIR) [4] https://migrationsbeauftragter-niedersachsen.de/diskriminierung-an-der-diskotuer-nicht-mit-uns-in-niedersachsen/
(DIR) [5] https://ibis-ev.de/friesland/
(DIR) [6] /Ein-Jahr-nach-dem-Tod-von-Lorenz-A/!6170157
(DIR) [7] /Polizei-erschiesst-21-jaehrigen-Schwarzen/!6083144
(DIR) [8] /Rassismus-an-der-Diskotuer/!5804333
## AUTOREN
(DIR) Aljoscha Hoepfner
## TAGS
(DIR) Disco
(DIR) Niedersachsen
(DIR) Hannover
(DIR) Göttingen
(DIR) Braunschweig
(DIR) Schwerpunkt Rassismus
(DIR) Diskriminierung
(DIR) Schwerpunkt Stadtland
(DIR) Polizeigewalt
(DIR) Schwerpunkt Rassismus
(DIR) Braunschweig
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Oldenburger Polizeiopfer Lorenz A.: Gericht vermutet putative Notwehr
Der Fall des erschossenen Lorenz A. geht vor Gericht. Das deutet an, dass
der schießende Polizist in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben könnte.
(DIR) Rassistische Polizeigewalt: Fünf Schüsse von hinten
Knapp ein Jahr ist vergangen, seit Lorenz A. in der Oldenburger Innenstadt
von einem Polizisten getötet wurde. Er war 21 Jahre alt.
(DIR) Rassismus an der Diskotür: Hier darf nicht jeder rein
Die Disko „Twister“ in Friesland diskriminiert seit über 20 Jahren offen
„Ausländer“ und „ausländische Mitbürger“. Gestört hat das bis jetzt
niemanden.
(DIR) Rassismus an der Diskotür: Feiern nur mit Aufenthaltstitel
Ein junger Afghane wird in einer Braunschweiger Disko abgewiesen. Die Stadt
verweist auf verstärkte Integrationsbemühungen.