# taz.de -- Bußgeld gegen Rassismus an der Discotür
> ANTIDISKRIMINIERUNG Rot-Grün in Niedersachsen droht Clubs und Discos, die
> gezielt MigrantInnen abweisen, mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro und rät,
> bei Diskriminierung die Polizei zu rufen
Mit härteren Strafen will Niedersachsens Landesregierung gegen Rassismus in
der Gastronomie vorgehen. Betriebe, die GästInnen wegen ihrer Hautfarbe,
Herkunft oder Religion nicht in den Laden lassen, müssen künftig Bußgelder
bis zu 10.000 Euro zahlen. Das hat das rot-grüne Kabinett am Dienstag
beschlossen.
Wie schon in seiner Zeit als Oberbürgermeister Hannovers würden noch immer
„junge Leute wegen ihrer Hautfarbe an Discothekentüren abgewiesen“, sagte
der seit zwei Jahren regierende SPD-Ministerpräsident Stephan Weil zur
Begründung. „Das wollen wir ändern.“
Vor allem in der Landeshauptstadt klagen immer wieder MigrantInnen über
Türsteher, die den Einlass zu Clubs und Discos offensichtlich nach
rassistischen Kriterien regeln. So sprach das Amtsgericht dem Studenten
Murat F. eine Entschädigung von 1.000 Euro zu, weil er an den Türstehern
des Nachtclubs „Agostea“ nicht vorbeikam.
„Besonders zu Semesterbeginn erzählen uns KommilitonInnen, dass sie wegen
ihres Aussehens in bestimmte Läden nicht herein dürfen“, sagt Gesa
Lonnemann, Asta-Referentin für politische Bildung an Hannovers
Leibniz-Universität. Gerade wenn Erstsemester die Stadt erkunden, müssten
StudentInnen rassistische Einlasskontrollen hinnehmen. „Über den Winter
zählen wir dann jedes Jahr rund 20 Fälle.“
Schon vor knapp zwei Jahren hat Hannovers Asta deshalb selbst Discos
getestet. „Vor allem in der Innenstadt wurde diskriminiert“, sagt
Referentin Lonnemann. „Besonders krass war es am Raschplatz direkt am
Hauptbahnhof: Hier kamen unsere Leute nicht in die ,Dax Bier Börse‘, nicht
in den Club ,Zaza‘ und auch nicht in die ,Osho‘-Discothek.“
„Absolut zu begrüßen“ seien die härteren Strafen, findet auch Vera
Egenberger, die in Berlin das Gleichbehandlungsbüro leitet. In Hannover hat
sie etwa einen 33-jährigen Ingenieur unterstützt, der beim WM-Finale nicht
in einen Club im lange von den Hells Angels dominierten Steintorviertel
durfte – angeblich waren dort TürkInnen und KurdInnen unerwünscht. Für die
Diskriminierung an der Discotür seien Bußgelder in fünfstelliger Höhe „ein
angemessener und hilfreicher Rahmen“.
Anders als bislang sollen sich angewiesene Gäste direkt beim Ordnungsamt
oder bei der Gaststättenaufsicht beschweren können. Bisher blieb ihnen nur
der Weg über eine Zivilklage nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) – und die Hoffnung, dass die Ordnungsbehörden Prozesse genau
beobachten und im Wiederholungsfall drohen, den Laden zu schließen.
„Um Zeugen für Diskriminierung zu haben, ist es hilfreich, die Polizei zu
rufen“, so ein Sprecher der Staatskanzlei zur taz. WYP
2 Jul 2015
## AUTOREN
(DIR) Andreas Wyputta
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