# taz.de -- Bußgeld gegen Rassismus an der Discotür
       
       > ANTIDISKRIMINIERUNG Rot-Grün in Niedersachsen droht Clubs und Discos, die
       > gezielt MigrantInnen abweisen, mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro und rät,
       > bei Diskriminierung die Polizei zu rufen
       
       Mit härteren Strafen will Niedersachsens Landesregierung gegen Rassismus in
       der Gastronomie vorgehen. Betriebe, die GästInnen wegen ihrer Hautfarbe,
       Herkunft oder Religion nicht in den Laden lassen, müssen künftig Bußgelder
       bis zu 10.000 Euro zahlen. Das hat das rot-grüne Kabinett am Dienstag
       beschlossen.
       
       Wie schon in seiner Zeit als Oberbürgermeister Hannovers würden noch immer
       „junge Leute wegen ihrer Hautfarbe an Discothekentüren abgewiesen“, sagte
       der seit zwei Jahren regierende SPD-Ministerpräsident Stephan Weil zur
       Begründung. „Das wollen wir ändern.“
       
       Vor allem in der Landeshauptstadt klagen immer wieder MigrantInnen über
       Türsteher, die den Einlass zu Clubs und Discos offensichtlich nach
       rassistischen Kriterien regeln. So sprach das Amtsgericht dem Studenten
       Murat F. eine Entschädigung von 1.000 Euro zu, weil er an den Türstehern
       des Nachtclubs „Agostea“ nicht vorbeikam.
       
       „Besonders zu Semesterbeginn erzählen uns KommilitonInnen, dass sie wegen
       ihres Aussehens in bestimmte Läden nicht herein dürfen“, sagt Gesa
       Lonnemann, Asta-Referentin für politische Bildung an Hannovers
       Leibniz-Universität. Gerade wenn Erstsemester die Stadt erkunden, müssten
       StudentInnen rassistische Einlasskontrollen hinnehmen. „Über den Winter
       zählen wir dann jedes Jahr rund 20 Fälle.“
       
       Schon vor knapp zwei Jahren hat Hannovers Asta deshalb selbst Discos
       getestet. „Vor allem in der Innenstadt wurde diskriminiert“, sagt
       Referentin Lonnemann. „Besonders krass war es am Raschplatz direkt am
       Hauptbahnhof: Hier kamen unsere Leute nicht in die ,Dax Bier Börse‘, nicht
       in den Club ,Zaza‘ und auch nicht in die ,Osho‘-Discothek.“
       
       „Absolut zu begrüßen“ seien die härteren Strafen, findet auch Vera
       Egenberger, die in Berlin das Gleichbehandlungsbüro leitet. In Hannover hat
       sie etwa einen 33-jährigen Ingenieur unterstützt, der beim WM-Finale nicht
       in einen Club im lange von den Hells Angels dominierten Steintorviertel
       durfte – angeblich waren dort TürkInnen und KurdInnen unerwünscht. Für die
       Diskriminierung an der Discotür seien Bußgelder in fünfstelliger Höhe „ein
       angemessener und hilfreicher Rahmen“.
       
       Anders als bislang sollen sich angewiesene Gäste direkt beim Ordnungsamt
       oder bei der Gaststättenaufsicht beschweren können. Bisher blieb ihnen nur
       der Weg über eine Zivilklage nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
       (AGG) – und die Hoffnung, dass die Ordnungsbehörden Prozesse genau
       beobachten und im Wiederholungsfall drohen, den Laden zu schließen.
       
       „Um Zeugen für Diskriminierung zu haben, ist es hilfreich, die Polizei zu
       rufen“, so ein Sprecher der Staatskanzlei zur taz. WYP
       
       2 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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