# taz.de -- Karlsruhe verhandelt über Grünen-Klage: Handelte Agrarminister Alois Rainer „autoritär“?
       
       > Mit einer Organklage rügten die Grünen die handstreichartige Aufhebung
       > einer Verordnung zum Grundwasserschutz. Womöglich war das die falsche
       > Form.
       
 (IMG) Bild: Müssen Landwirte jährlich bilanzieren, wieviel Stickstoff und Phosphat sie ausbringen? Um diese Frage geht es in Karlsruhe nicht
       
       Die Grünen wollen die Demokratie retten und an Landwirtschaftsminister
       Alois Rainer (CSU) ein Exempel statuieren. Das Bundesverfassungsgericht
       soll feststellen, dass Rainer die Rechte des Bundestags verletzte, als er
       im vergangenen Sommer [1][eigenmächtig die Stoffstrombilanzverordnung
       aufhob], die dem Schutz des Grundwassers gegen übermäßiges Düngen diente.
       Am Dienstag verhandelten nun die Verfassungsrichter.
       
       Die Stoffstrombilanzverordnung war 2017 von der damaligen schwarz-roten
       Koalition eingeführt worden. Nach dem „Hoftorprinzip“ sollten Landwirte
       jährlich bilanzieren, wie viel Stickstoff und Phosphat in den Betrieb
       hineingesteckt wurden und wie viel in Form von Ernte herauskam. Das sollte
       auch zeigen, wer [2][durch Überdüngung vermutlich das Grundwasser
       schädigt]. Die Bauern klagten allerdings über zu viel Bürokratie.
       
       Mit einer seiner ersten Amtshandlungen [3][hob der neue Agrarminister Alois
       Rainer im Juli 2025 die Stoffstrombilanzverordnung wieder auf]. Beim
       Bauerntag triumphierte er, die Bundesregierung habe den Bauern 18 Millionen
       Euro Bürokratiekosten erspart.
       
       Inzwischen hat die Bundesregierung im April [4][den Entwurf für ein neues
       Düngegesetz] beschlossen – ohne Hoftorprinzip. Stattdessen soll ein neues
       Monitoring auf Daten zurückgreifen, die die Bauern eh erheben. Im Herbst
       soll die Novelle in Kraft treten.
       
       ## Ungeklärte Grundsatzfrage
       
       In Karlsruhe ging es nun nicht um [5][Grundwasserschutz], sondern um das
       Verhältnis von Regierung und Parlament. Die Grünen warfen Rainer zwei
       Verfassungsverstöße vor. Er habe die Stoffstrombilanzverordnung
       abgeschafft, obwohl er dabei nach dem Düngegesetz den Bundestag hätte
       beteiligen müssen und obwohl das Gesetz dem Ministerium vorschreibt, eine
       solche Verordnung zu erlassen. „Der Minister wollte zum Bauerntag reisen
       und seine Macht zeigen“, kritisierte in Karlsruhe der
       Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. „Rainer war im autoritären Modus“,
       sagte Steffen, räumte aber ein: „Alois Rainer ist kein Trump im
       Taschenformat.“
       
       Rainer war nicht nach Karlsruhe gekommen und hatte seine Staatssekretärin
       Silvia Breher (CDU) geschickt. Diese forderte die Grünen auf, lieber beim
       neuen Düngerecht mitzudiskutieren.
       
       Verfassungsrechtlich ging es fast ausschließlich um die Frage, ob die
       Grünen überhaupt gegen Rainer klagen konnten. Die Grünen haben keine
       abstrakte Normenkontrolle beantragt, weil sie keine 25 Prozent der
       Abgeordneten haben und [6][auch nicht mit der AfD zusammenarbeiten wollen.]
       Stattdessen haben sie in Karlsruhe eine Organklage eingereicht, um Rechte
       des Bundestags zu verteidigen.
       
       Die Bundesregierung bestritt allerdings, dass Rechte des Bundestags
       verletzt sind, wenn ein Minister ein Gesetz des Bundestags missachte. Dies
       könne nur mit der Normenkontrolle gerügt werden. Die Verfassungsrichter
       schienen dies fast einhellig auch so zu sehen. Richterin Ann-Katrin
       Kaufhold betonte aber vorab, dass es hier um eine bisher ungeklärte
       Grundsatzfrage gehe. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       17 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gruene-klagen-gegen-den-Agrarminister-/!6102013
 (DIR) [2] /Dein-Billigbroetchen-killt-Fische-in-der-Ostsee/!6129746
 (DIR) [3] /Plaene-des-Agrarministeriums/!6095394
 (DIR) [4] https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/037-duengung.html
 (DIR) [5] /Gerichtsurteil-zu-Ueberduengung/!6118457
 (DIR) [6] /Verfassungsaenderung/!6176825
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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