# taz.de -- Bewegung im Sexualstrafrecht: Noch kein Votum für „Nur Ja heißt Ja“
       
       > Die Justizministerkonferenz hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts
       > die mit knapper Mehrheit abgelehnt. Für Jugendliche soll aber eine
       > Änderung kommen.
       
 (IMG) Bild: Anna Gallina, Hamburgs Justizsenatorin (2. v. li.), mit ihren Amtskolleg:innen Wahlmann, Eisenreich und Bundesjustizministerin Hubig
       
       Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollten auf der Justizministerkonferenz
       Druck machen. Künftig solle auch in Deutschland das Prinzip „Nur Ja heißt
       Ja“ gelten, [1][so der Antrag]. Er wurde zwar mit knapper Mehrheit
       abgelehnt. Doch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte in
       Aussicht, dass „Nur Ja heißt Ja“ bald wegen einer neuen EU-Vorgabe
       zumindest für Sex mit Jugendlichen eingeführt wird.
       
       „Nur Ja heißt Ja“ bedeutet, dass sexuelle Handlungen an einer anderen
       Person strafbar sind, wenn diese nicht erkennbar zugestimmt hat. Seit 2016
       gilt in Deutschland immerhin das Prinzip „Nein heißt Nein“, das heißt die
       erkennbare Ablehnung von sexuellen Handlungen muss beachtet werden.
       
       Entscheidender Unterschied: Wenn das Opfer bei einem sexuellen Übergriff in
       Schockstarre gerät, kann es auch keinen gegenstehenden Willen mehr äußern.
       Laut Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) ist dies bei 40 bis 70
       Prozent der Vergewaltigungen der Fall. Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD)
       aus Niedersachsen betonte: „In 15 EU-Staaten gilt schon ‚Ja heißt Ja‘,
       Deutschland hängt hinterher.“
       
       ## „Nur Ja heißt Ja“ soll bald EU-weit gelten
       
       Dennoch fand der Vorschlag auf der Justizministerkonferenz keine
       ausreichende Unterstützung. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU)
       sagte, in Bayern gebe es „keine relevanten Schutzdefizite“. Es gebe bei
       Sexualstraftaten zwar immer wieder Beweisprobleme, aber dies sei unabhängig
       von „Nein heißt Nein“ oder „Nur Ja heißt ja“.
       
       Für Bewegung wird aber eine EU-Richtlinie sorgen, die noch in diesem Jahr
       beschlossen werden soll und EU-weite Vorgaben für das Sexualstrafrecht
       machen wird. Hierzu gehört, dass bei Sex mit Minderjährigen künftig das
       „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gelten soll.
       
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) teilte mit, dass sie mit
       Familienministerin Karin Prien (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt
       (CSU) vereinbart hat, dass Deutschland dieser Richtlinie in Brüssel
       zustimmen wird. „Wenn die Richtlinie beschlossen ist, muss sie in deutsches
       Recht umgesetzt werden und dann kann man noch einmal gründlich
       diskutieren“, sagte Hubig.
       
       Bayerns Minister Eisenreich zeigte sich gesprächsbereit. Kathrin Wahlmann
       aus Niedersachsen geht davon aus, dass „Ja heißt Ja“ dann auch für
       Erwachsene eingeführt wird. „Ich kann doch keiner 17-Jährigen sagen, ‚in
       diesem Jahr kommt es auf Deine Zustimmung an, aber nächstes Jahr musst du
       widersprechen‘.“
       
       ## Keine Mehrheit für spezialisierte Strafgerichte
       
       Einstimmig sprach sich die Justizministerkonferenz dafür aus, dass bei
       allen Formen von Vergewaltigung künftig eine Verjährung von 20 Jahren
       gelten soll. Derzeit gilt bei der Vergewaltigung einer willenlosen (zum
       Beispiel betrunkenen) Person [2][nur eine Verjährung von fünf Jahren].
       Ministerin Hubig versprach, einen Gesetzentwurf zur Reparatur dieser
       gesetzgeberischen Panne aus dem Jahr 2016 vorzulegen.
       
       Abgelehnt wurde der Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister
       Benjamin Limbach (Grüne), dass alle Strafgerichte eine Spezialkammer für
       Sexualdelikte einrichten müssen. Er wollte so Sachkunde und empathischen
       Umgang sicherstellen. Die große Mehrheit der Länder wollte diese
       Entscheidung jedoch weiterhin den einzelnen Gerichten überlassen.
       
       Eine Mehrheit der Länder sprach sich dagegen für den Vorstoß von Hamburgs
       Justizsenatorin Gallina aus, die Nichtanzeige geplanter schwerer
       Sexualstraftaten künftig zu bestrafen. Gallina denkt hierbei vor allem an
       Netzwerke, in denen sich Männer über Techniken austauschen, Frauen zu
       betäuben und dann zu vergewaltigen. Hier sollen auch die Männer bestraft
       werden, die von solchen Plänen wissen, aber nur mitlesen oder
       mitdiskutieren.
       
       Ein anderer Schwerpunkt der Justizministerkonferenz befasste sich [3][mit
       der Politikerbeleidigung].
       
       14 Jun 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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