# taz.de -- Änderung des Geschlechtseintrags: Standesämter sollen Missbrauch stoppen
> Drei Bundesländer wollen gegen offensichtlich missbräuchliche
> Geschlechtsänderungen vorgehen. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt das
> aber schon heute.
(IMG) Bild: Für Namensänderungen hier lang: Schild am Rathaus Potsdam
Standesämter sollen künftig in Fällen „offenkundigen Missbrauchs“ die
Geschlechtsänderung verweigern können. Das fordern die drei
CDU-Justizministerinnen Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt), [1][Constanze
Geiert (Sachsen)] und Beate Meißner (Thüringen). Über den Antrag wird am
Donnerstag und Freitag auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) in Hamburg
beraten.
Seit dem 1. November 2024 genügt eine einfache Erklärung der Betroffenen
gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag dem empfundenen
Geschlecht anzugleichen. [2][Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor],
das von der Ampelkoalition eingeführt worden war. Anders als zuvor sind
keine Gutachten mehr erforderlich. Über 25.000 Menschen machten davon bis
Ende 2025 bereits Gebrauch.
## Wenige Fälle des Missbrauchs
Die Zahl der mutmaßlichen Missbrauchsfälle ist sehr gering, aber es gibt
sie. Im Antrag der drei Ministerinnen werden zwei Fälle erwähnt: Der
Neonazi Sven Liebich wechselte Ende 2024 das Geschlecht und heißt jetzt
Marla-Svenja Liebich. Eine anstehende Haftstrafe will Liebich nun in einer
Frauenvollzugsanstalt absitzen. Außerdem wechselte ein Kriminalkommissar in
NRW laut eigener Aussage unter Kollegen nur deshalb das Geschlecht, um bei
einer Beförderungsrunde als Frau bessere Chancen zu haben.
Die CDU-Ministerinnen stellen wegen dieser Fälle das
Selbstbestimmungsgesetz nicht grundsätzlich infrage. Es soll dabei bleiben,
dass das Geschlecht durch bloße Erklärung und ohne Gutachten geändert
werden kann. Nachbesserungsbedarf bestehe nur für Fälle „offenkundigen
Missbrauchs“. Als Beispiele nennen die Minister:innen, dass die jeweilige
Person öffentlich erklärt, der Geschlechtseintrag solle nur „im Scherz“,
„zur Provokation“ oder „zur Erlangung sachfremder Vorteile“ geändert
werden. Ein Indiz könnte zum Beispiel auch das auffällige Zusammenfallen
der Geschlechtsänderung mit einer anstehenden Haft oder
Beförderungsentscheidung sein.
Bisher sieht das Selbstbestimmungsgesetz eine Verweigerungsmöglichkeit der
Standesämter nicht ausdrücklich vor. Ein missbräuchlicher neuer
Geschlechtseintrag führt aber auch nicht automatisch zu den möglicherweise
angestrebten Folgen. So ist zum Beispiel Marla-Svenja Liebich [3][nicht
zwingend in einer Frauenhaftanstalt unterzubringen]. Vielmehr soll bei
Haftantritt die geschlechtliche Zuordnung mit psychologischer Unterstützung
geprüft und entschieden werden. Dass es hierzu noch nicht kam, lag nur
daran, dass Liebich zunächst nach Tschechien flüchtete und [4][jetzt nach
Deutschland ausgeliefert werden muss].
## Trotzdem keine Beförderung
Auch die Kommissarin aus NRW hatte keinen Vorteil durch ihren neuen
Geschlechtseintrag. Sie erhielt vielmehr ein Disziplinarverfahren und wurde
von der Beförderungsrunde ausgeschlossen. Einen Eilantrag hiergegen lehnten
die NRW-Verwaltungsgerichte in zwei Instanzen ab.
Den drei Minister:innen genügen solche Korrekturen bei den Rechtsfolgen
jedoch nicht. Sie wollen, dass in klaren Missbrauchsfällen schon die
Standesämter die Geschlechtsänderung verweigern können. Die Ämter sollen
den Fall dann einem Gericht oder einer „zentralen Clearingstelle“ vorlegen.
Damit wollen die Minister:innen die Akzeptanz des Gesetzes erhöhen,
ohne die Selbstbestimmung zu beeinträchtigen.
Die vorgeschlagene Änderung greift einen Gedanken auf, der sich schon in
der Begründung des Selbstbestimmungsgesetzes findet: „In Fällen des
offensichtlichen Missbrauchs (…) kann das Standesamt die Eintragung
ablehnen.“ Die drei Minister:innen wollen also zur Verdeutlichung der
Rechtslage ausdrücklich im Gesetz regeln, was bisher nur in der Begründung
erwähnt wurde.
Typischerweise merken die Standesämter allerdings erst im Nachhinein, dass
eine Geschlechtsänderung missbräuchlich war. Es müsste also auch die
nachträgliche Berichtigung des Personenstandsregisters ausdrücklich erlaubt
werden. In der Praxis gibt es allerdings auch dies schon. So billigte das
Amtsgericht Würzburg im September 2025, dass die Änderung von Geschlecht
und Vornamen einer dreiköpfigen Familie berichtigt wird, weil es der
Familie wohl nur um die Verschleierung ihrer Identität gegangen sei.
Außerdem ist am Amtsgericht Halle ein Verfahren anhängig, um die
Geschlechtsänderung von Marla-Svenja Liebich zu berichtigen. Eine Korrektur
des Selbstbestimmungsgesetzes würde also auch insoweit nur klarstellen, was
ohnehin möglich ist.
7 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /CDU-Justizministerin-zu-SBGG-Missbrauch/!6128834
(DIR) [2] /Selbstbestimmungsgesetz-tritt-in-Kraft/!6046447
(DIR) [3] /Missbraeuchliche-Geschlechtsaenderung/!6062893
(DIR) [4] /Gerichtsentscheidung-in-Tschechien/!6183435
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Trans
(DIR) Justiz
(DIR) Standesamt
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Selbstbestimmung
(DIR) Trans
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Queerfeindliche Straftaten 2025: Attacke auf alle
Eine Anfrage im Bundestag macht Zahlen zu queerfeindlicher Gewalt
öffentlich. Das Ausmaß der Angriffe darf nicht als Randphänomen abgetan
werden.
(DIR) CDU-Justizministerin zu SBGG-Missbrauch: „Die Justizvollzugsanstalt ist ein Intimbereich“
Sachsens Justizministerin Geiert geht das Selbstbestimmungsgesetz zu weit.
Es gefährde auch trans Personen. Und bei Catcalling? Da helfe kein
Strafrecht.
(DIR) Änderung beim Selbstbestimmungsgesetz: Gefahr eines „Sonderregisters“ für Queere
Die unlautere Geschlechtsänderung eines Neonazis wird zur Vorlage für
Änderungen der Erfassung in Behörden. Eine Grünenpolitikerin beklagt
Diskriminierung.