# taz.de -- Änderung des Geschlechtseintrags: Standesämter sollen Missbrauch stoppen
       
       > Drei Bundesländer wollen gegen offensichtlich missbräuchliche
       > Geschlechtsänderungen vorgehen. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt das
       > aber schon heute.
       
 (IMG) Bild: Für Namensänderungen hier lang: Schild am Rathaus Potsdam
       
       Standesämter sollen künftig in Fällen „offenkundigen Missbrauchs“ die
       Geschlechtsänderung verweigern können. Das fordern die drei
       CDU-Justizministerinnen Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt), [1][Constanze
       Geiert (Sachsen)] und Beate Meißner (Thüringen). Über den Antrag wird am
       Donnerstag und Freitag auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) in Hamburg
       beraten.
       
       Seit dem 1. November 2024 genügt eine einfache Erklärung der Betroffenen
       gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag dem empfundenen
       Geschlecht anzugleichen. [2][Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor],
       das von der Ampelkoalition eingeführt worden war. Anders als zuvor sind
       keine Gutachten mehr erforderlich. Über 25.000 Menschen machten davon bis
       Ende 2025 bereits Gebrauch.
       
       ## Wenige Fälle des Missbrauchs
       
       Die Zahl der mutmaßlichen Missbrauchsfälle ist sehr gering, aber es gibt
       sie. Im Antrag der drei Ministerinnen werden zwei Fälle erwähnt: Der
       Neonazi Sven Liebich wechselte Ende 2024 das Geschlecht und heißt jetzt
       Marla-Svenja Liebich. Eine anstehende Haftstrafe will Liebich nun in einer
       Frauenvollzugsanstalt absitzen. Außerdem wechselte ein Kriminalkommissar in
       NRW laut eigener Aussage unter Kollegen nur deshalb das Geschlecht, um bei
       einer Beförderungsrunde als Frau bessere Chancen zu haben.
       
       Die CDU-Ministerinnen stellen wegen dieser Fälle das
       Selbstbestimmungsgesetz nicht grundsätzlich infrage. Es soll dabei bleiben,
       dass das Geschlecht durch bloße Erklärung und ohne Gutachten geändert
       werden kann. Nachbesserungsbedarf bestehe nur für Fälle „offenkundigen
       Missbrauchs“. Als Beispiele nennen die Minister:innen, dass die jeweilige
       Person öffentlich erklärt, der Geschlechtseintrag solle nur „im Scherz“,
       „zur Provokation“ oder „zur Erlangung sachfremder Vorteile“ geändert
       werden. Ein Indiz könnte zum Beispiel auch das auffällige Zusammenfallen
       der Geschlechtsänderung mit einer anstehenden Haft oder
       Beförderungsentscheidung sein.
       
       Bisher sieht das Selbstbestimmungsgesetz eine Verweigerungsmöglichkeit der
       Standesämter nicht ausdrücklich vor. Ein missbräuchlicher neuer
       Geschlechtseintrag führt aber auch nicht automatisch zu den möglicherweise
       angestrebten Folgen. So ist zum Beispiel Marla-Svenja Liebich [3][nicht
       zwingend in einer Frauenhaftanstalt unterzubringen]. Vielmehr soll bei
       Haftantritt die geschlechtliche Zuordnung mit psychologischer Unterstützung
       geprüft und entschieden werden. Dass es hierzu noch nicht kam, lag nur
       daran, dass Liebich zunächst nach Tschechien flüchtete und [4][jetzt nach
       Deutschland ausgeliefert werden muss].
       
       ## Trotzdem keine Beförderung
       
       Auch die Kommissarin aus NRW hatte keinen Vorteil durch ihren neuen
       Geschlechtseintrag. Sie erhielt vielmehr ein Disziplinarverfahren und wurde
       von der Beförderungsrunde ausgeschlossen. Einen Eilantrag hiergegen lehnten
       die NRW-Verwaltungsgerichte in zwei Instanzen ab.
       
       Den drei Minister:innen genügen solche Korrekturen bei den Rechtsfolgen
       jedoch nicht. Sie wollen, dass in klaren Missbrauchsfällen schon die
       Standesämter die Geschlechtsänderung verweigern können. Die Ämter sollen
       den Fall dann einem Gericht oder einer „zentralen Clearingstelle“ vorlegen.
       Damit wollen die Minister:innen die Akzeptanz des Gesetzes erhöhen,
       ohne die Selbstbestimmung zu beeinträchtigen.
       
       Die vorgeschlagene Änderung greift einen Gedanken auf, der sich schon in
       der Begründung des Selbstbestimmungsgesetzes findet: „In Fällen des
       offensichtlichen Missbrauchs (…) kann das Standesamt die Eintragung
       ablehnen.“ Die drei Minister:innen wollen also zur Verdeutlichung der
       Rechtslage ausdrücklich im Gesetz regeln, was bisher nur in der Begründung
       erwähnt wurde.
       
       Typischerweise merken die Standesämter allerdings erst im Nachhinein, dass
       eine Geschlechtsänderung missbräuchlich war. Es müsste also auch die
       nachträgliche Berichtigung des Personenstandsregisters ausdrücklich erlaubt
       werden. In der Praxis gibt es allerdings auch dies schon. So billigte das
       Amtsgericht Würzburg im September 2025, dass die Änderung von Geschlecht
       und Vornamen einer dreiköpfigen Familie berichtigt wird, weil es der
       Familie wohl nur um die Verschleierung ihrer Identität gegangen sei.
       Außerdem ist am Amtsgericht Halle ein Verfahren anhängig, um die
       Geschlechtsänderung von Marla-Svenja Liebich zu berichtigen. Eine Korrektur
       des Selbstbestimmungsgesetzes würde also auch insoweit nur klarstellen, was
       ohnehin möglich ist.
       
       7 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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