# taz.de -- Bericht von Beratungsstelle: Reform im Antidiskriminierungsrecht zu mini
       
       > Immer mehr Menschen suchen Rat bei der Antidiskriminierungsstelle. Chefin
       > Ferda Ataman kritisiert, die Bundesregierung drücke sich vor
       > Verbesserungen.
       
 (IMG) Bild: Ferda Ataman (r.) und Eva Andrades bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
       
       Sexistische Sprüche am Arbeitsplatz, Wohnungsabsage wegen der Hautfarbe,
       kein Aufzug für den Rollstuhl. Zum fünften Mal in Folge stieg im letzten
       Jahr die Zahl der Beratungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des
       Bundes. Bei der Vorstellung [1][des Jahresberichts] am Dienstag sagte die
       Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: „Wir sind an der Belastungsgrenze.“
       Sie kritisierte [2][die jüngsten Reformpläne] der Bundesregierung für das
       deutsche Antidiskriminierungsrecht als zu zaghaft.
       
       Mit rund 13.000 Anfragen lag die Zahl der Fälle, die bei der Stelle im
       letzten Jahr eingingen, knapp 15 Prozent höher als im Vorjahr. Ähnlich wie
       damals ging es auch 2025 in fast der Hälfte der Fälle um rassistische
       Diskriminierung. Knapp ein Viertel drehten sich um Diskriminierung von
       Menschen mit Behinderung, 20 Prozent betrafen Benachteiligung aufgrund des
       Geschlechts der Betroffenen.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle berät Betroffene auf Grundlage des
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses schützt seit 2006
       Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer
       chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen
       Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Es gilt am
       Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie im Supermarkt oder bei
       Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche.
       
       Dass dies große Lücken lässt, zeigt sich im Jahresbericht allein schon
       daran, dass es in einem Viertel der registrierten Fälle um Vorwürfe gegen
       staatliche Stellen ging. In denen greift das AGG aber nicht und so muss
       auch die Antidiskriminierungsstelle untätig bleiben. Klagen können
       Betroffene in solchen Fällen ebenfalls nicht. Ataman, die eine Ausweitung
       des Gesetzes auf staatliche Stellen seit Jahren fordert, sagte: „Ich bin
       frustriert darüber, wie gleichgültig die Politik auf unsere Empfehlung
       reagiert.“
       
       ## „Eine Überforderung der Bürger*innen“
       
       Das zielt auch auf die Mini-Reform des AGG, die das Bundeskabinett vor
       einigen Wochen beschlossen hat. Die Bundesregierung will die Frist, in der
       von Diskriminierung Betroffene ihr Recht geltend machen können, leicht
       verlängern. Bislang beträgt diese gerade mal zwei Monate – künftig sollen
       es vier Monate sein. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung
       ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist.
       Weitere Änderungen sind nicht geplant.
       
       Damit bleibt die Koalition weit hinter den Forderungen der
       Zivilgesellschaft und auch [3][der Antidiskriminierungsbeauftragten]
       zurück. Diese hatten neben der Ausweitung auf staatliche Stellen auch mehr
       Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle sowie ein Verbandsklagerecht
       gefordert, um Betroffene besser unterstützen zu können. Bisher können diese
       nur selbst klagen; auf eigene Kosten und eigenes Risiko. „Eine
       Überforderung der Bürger*innen“, nannte Ataman dies am Dienstag. Außerdem
       brauche es deutlich längere Fristen von mindestens 12 Monaten sowie klare
       Regelungen für Diskriminierung durch künstliche Intelligenz und andere
       Programme.
       
       Die zuständigen Minister*innen verteidigten die Mini-Reformpläne
       dagegen zuletzt als wichtigen Schritt zum Schutz von Betroffenen. Es liegt
       aber nahe, dass die Reform einen weniger edlen Hintergrund hat: Mit seiner
       aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland so weit hinter verschiedenen
       EU-Vorgaben her, dass bereits Vertragsverletzungsverfahren laufen. Am 19.
       Juni endet die Frist zur Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie. Das dürfte
       der eigentliche Grund sein, warum die schwarz-rote Koalition überhaupt
       Veränderungen beschlossen hat.
       
       2 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260602_Jahresbericht_2025.html
 (DIR) [2] /Gleichbehandlungsgesetz-in-Deutschland/!6170941
 (DIR) [3] /Deutsches-Antidiskriminierungsgesetz/!6176801
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frederik Eikmanns
 (DIR) Dinah Riese
       
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