# taz.de -- Bericht von Beratungsstelle: Reform im Antidiskriminierungsrecht zu mini
> Immer mehr Menschen suchen Rat bei der Antidiskriminierungsstelle. Chefin
> Ferda Ataman kritisiert, die Bundesregierung drücke sich vor
> Verbesserungen.
(IMG) Bild: Ferda Ataman (r.) und Eva Andrades bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sexistische Sprüche am Arbeitsplatz, Wohnungsabsage wegen der Hautfarbe,
kein Aufzug für den Rollstuhl. Zum fünften Mal in Folge stieg im letzten
Jahr die Zahl der Beratungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes. Bei der Vorstellung [1][des Jahresberichts] am Dienstag sagte die
Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: „Wir sind an der Belastungsgrenze.“
Sie kritisierte [2][die jüngsten Reformpläne] der Bundesregierung für das
deutsche Antidiskriminierungsrecht als zu zaghaft.
Mit rund 13.000 Anfragen lag die Zahl der Fälle, die bei der Stelle im
letzten Jahr eingingen, knapp 15 Prozent höher als im Vorjahr. Ähnlich wie
damals ging es auch 2025 in fast der Hälfte der Fälle um rassistische
Diskriminierung. Knapp ein Viertel drehten sich um Diskriminierung von
Menschen mit Behinderung, 20 Prozent betrafen Benachteiligung aufgrund des
Geschlechts der Betroffenen.
Die Antidiskriminierungsstelle berät Betroffene auf Grundlage des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses schützt seit 2006
Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer
chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen
Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Es gilt am
Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie im Supermarkt oder bei
Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche.
Dass dies große Lücken lässt, zeigt sich im Jahresbericht allein schon
daran, dass es in einem Viertel der registrierten Fälle um Vorwürfe gegen
staatliche Stellen ging. In denen greift das AGG aber nicht und so muss
auch die Antidiskriminierungsstelle untätig bleiben. Klagen können
Betroffene in solchen Fällen ebenfalls nicht. Ataman, die eine Ausweitung
des Gesetzes auf staatliche Stellen seit Jahren fordert, sagte: „Ich bin
frustriert darüber, wie gleichgültig die Politik auf unsere Empfehlung
reagiert.“
## „Eine Überforderung der Bürger*innen“
Das zielt auch auf die Mini-Reform des AGG, die das Bundeskabinett vor
einigen Wochen beschlossen hat. Die Bundesregierung will die Frist, in der
von Diskriminierung Betroffene ihr Recht geltend machen können, leicht
verlängern. Bislang beträgt diese gerade mal zwei Monate – künftig sollen
es vier Monate sein. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung
ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist.
Weitere Änderungen sind nicht geplant.
Damit bleibt die Koalition weit hinter den Forderungen der
Zivilgesellschaft und auch [3][der Antidiskriminierungsbeauftragten]
zurück. Diese hatten neben der Ausweitung auf staatliche Stellen auch mehr
Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle sowie ein Verbandsklagerecht
gefordert, um Betroffene besser unterstützen zu können. Bisher können diese
nur selbst klagen; auf eigene Kosten und eigenes Risiko. „Eine
Überforderung der Bürger*innen“, nannte Ataman dies am Dienstag. Außerdem
brauche es deutlich längere Fristen von mindestens 12 Monaten sowie klare
Regelungen für Diskriminierung durch künstliche Intelligenz und andere
Programme.
Die zuständigen Minister*innen verteidigten die Mini-Reformpläne
dagegen zuletzt als wichtigen Schritt zum Schutz von Betroffenen. Es liegt
aber nahe, dass die Reform einen weniger edlen Hintergrund hat: Mit seiner
aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland so weit hinter verschiedenen
EU-Vorgaben her, dass bereits Vertragsverletzungsverfahren laufen. Am 19.
Juni endet die Frist zur Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie. Das dürfte
der eigentliche Grund sein, warum die schwarz-rote Koalition überhaupt
Veränderungen beschlossen hat.
2 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260602_Jahresbericht_2025.html
(DIR) [2] /Gleichbehandlungsgesetz-in-Deutschland/!6170941
(DIR) [3] /Deutsches-Antidiskriminierungsgesetz/!6176801
## AUTOREN
(DIR) Frederik Eikmanns
(DIR) Dinah Riese
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