# taz.de -- Studie zu Diskriminierungen: Pro Minute werden 17 Menschen in Deutschland diskriminiert
       
       > Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle zeigt: Diskriminierungen sind
       > kein gesellschaftliches Randphänomen. Ferda Ataman fordert Konsequenzen.
       
 (IMG) Bild: Laut der Bundesbeauftragten Ataman richtet Diskriminierung einen „Schaden an, den wir uns schlichtweg nicht leisten können“
       
       Schlecht für die Psyche, schlecht für die Wirtschaft, schlecht für die
       Gesellschaft, schlecht für die Gesundheit: So könnte man die Folgen von
       Diskriminierungen grob herunterbrechen. Wie viele Menschen in Deutschland
       allerdings unter diesen Folgen leiden, direkt von Diskriminierungen
       betroffen sind, ließ sich bislang kaum beantworten.
       
       Umso erfreuter zeigte sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für
       Antidiskriminierung, Ferda Ataman, als sie am Dienstag in einer
       Pressekonferenz die Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“
       vorstellte. Erstmals verfüge man über eine umfassende und repräsentative
       Datengrundlage, so Ataman.
       
       Weniger erfreulich als die Studie selbst sind hingegen ihre Ergebnisse:
       Jeder achte Mensch in Deutschland hat innerhalb eines Jahres
       Diskriminierung erlebt. Umgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung seien
       das 9 Millionen Menschen. Rechnet man weiter, ergibt das 17 Fälle pro
       Minute. Die Zahlen zeigen klar, dass Diskriminierung ein Massenphänomen
       sei, das nicht nur am Rande der Gesellschaft anzusiedeln sei, so Ataman.
       
       ## 30.000 Menschen erstmals zu Diskriminierung befragt
       
       Die Daten, die das Deutsche Zentrum für Integrations- und
       Migrationsforschung (DeZIM) für die Studie auswertete, stammen aus der
       Hauptbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Bereits seit 1984
       befragt das SOEP jährlich etwa 30.000 Menschen zu Themen wie Einkommen,
       Erwerbstätigkeit, Bildung und Gesundheit. 2023 wurden erstmals auch
       umfassende Daten zur Diskriminierung in Deutschland erhoben.
       
       So wurden die Teilnehmer nicht nur gefragt, ob sie Diskriminierung
       erfuhren, sondern auch, wo diese Erfahrung stattfand. Jeweils rund 40
       Prozent der Betroffenen gaben daraufhin an, einmal Diskriminierung auf der
       Straße oder im Arbeitsleben erfahren zu haben. Knapp 20 Prozent berichteten
       von Herabwürdigungen, die sie auf Ämtern oder im Kontakt mit der Polizei
       erlebten.
       
       ## Betroffene gehen kaum rechtliche Schritte
       
       Auch über die Reaktionen auf die Diskriminierungserfahrungen gibt die
       Studie Aufschluss: So unternahmen 56 Prozent der Betroffenen keine aktiven
       Schritte gegen erlebte Ungleichbehandlungen. Lediglich 12,8 Prozent der
       Befragten nahmen institutionelle oder rechtliche Möglichkeiten in Anspruch,
       um sich gegen Stigmatisierungen zu wehren. Für die
       Antidiskriminierungsstelle deuten diese Zahlen auf „ein mangelndes
       Vertrauen in den gesetzlichen Diskriminierungsschutz hin“.
       
       Ataman stellte zudem klar, dass der deutsche Diskriminierungsschutz im
       europäischen Vergleich sehr schlecht dastehe. Während Verstöße gegen das
       Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland innerhalb von zwei
       Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen, bleiben Betroffenen
       beispielsweise in Frankreich hierfür mehrere Jahre. Ataman moniert zudem,
       dass das AGG nur sechs Diskriminierungsmerkmale umfasse – in anderen
       Ländern gebe es hierfür keine Beschränkungen.
       
       Warum diese Beschränkung problematisch sein kann, zeigt die Studie: 20,8
       Prozent der Betroffenen gaben an, wegen sozioökonomischer Gründe
       diskriminiert worden zu sein – ein Merkmal, das das AGG nicht umfasst. Die
       Studie empfiehlt folglich eine Erweiterung der Schutzgründe des AGGs um
       beispielsweise den sozialen Status oder auch die Staatsangehörigkeit.
       
       Dass das AGG ungenügend sei, wisse man seit zehn Jahren, rechnet Ataman mit
       dem Gesetz ab. Die Studie dürfe jetzt kein Selbstzweck sein, sondern müsse
       zur Grundlage des politischen Handelns werden. Im Koalitionsvertrag ist
       eine [1][Reform] des AGG festgeschrieben. „Ich hoffe sehr, dass die
       Bundesregierung das Momentum nutzt“, sagt Ataman. Denn Diskriminierung
       „richtet Schaden an, den wir uns schlichtweg nicht leisten können“, macht
       die 46-Jährige klar.
       
       10 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /AGG-Reform/!6104904
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Bernauer
       
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