# taz.de -- Klage gegen Rücknahme der Einbürgerung: Nur zwei Monate Deutscher
       
       > Ein eingebürgerter Palästinenser will deutscher Staatsbürger bleiben.
       > Berliner Behörden werfen ihm Hamas-Unterstützung auf Instagram vor.
       
 (IMG) Bild: Die deutsche Staatsbürgerschaft kann eigentlich nicht entzogen werden. Eingebürgerte können sie trotzdem wieder verlieren
       
       Der 35-jährige Berliner Abdallah A. klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin
       gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung. Vorgeworfen werden ihm zwei
       Instagram-Posts, die als Hamas-Unterstützung interpretiert werden. Sein
       Anwalt hält die Rücknahme für rechtswidrig und hat einen Eilantrag
       gestellt.
       
       Abdallah A. kam zwar im Libanon zur Welt, lebt aber seit seinem zweiten
       Lebensmonat mit seiner palästinensischen Familie in Berlin. Im September
       2025 wurde er eingebürgert. Auf seinem Instagram-Kanal präsentierte er
       stolz seinen deutschen Pass. Medien wie Nius und Bild empörten sich jedoch
       darüber, dass Abdallah A. zuvor auf diesem Instagram-Kanal noch
       „Terroristen“ gefeiert habe.
       
       Konkret geht es dabei um zwei Postings, die Abdallah A. geteilt hatte. Auf
       dem einen Bild schauen zwei Männer, teils vermummt, teils in militärischer
       Kleidung, aufs Meer. Darüber steht „Heros of Palestine“ mit einem grünen
       Herzen. Auf dem zweiten Posting ist der Hamas-Mitgründer Scheich Ahmad
       Yasin zu sehen, zusammen mit einer palästinensischen Flagge und einem roten
       Herzen.
       
       Der Berliner Verfassungsschutz vermutete, dass Abdallah A. „ein
       Sympathisant der Terrororganisation Hamas ist“. Daraufhin nahm das Berliner
       Landesamt für Einwanderung (LEA) im November 2025 die Einbürgerung A.s
       wieder zurück.
       
       ## Rücknahme nur in Ausnahmefällen möglich
       
       Die Rücknahme der Einbürgerung ist rechtlich möglich, wenn sie durch
       Täuschung, Drohung, Bestechung oder unrichtige und unvollständige Angaben
       erwirkt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Praxis 2006 geprüft
       [1][und für verfassungskonform erklärt.] Im Grundgesetz steht zwar: „Die
       Deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden.“ Dies schütze aber
       nur eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft.
       
       Der Bundestag schuf daraufhin 2008 im Staatsangehörigkeitsgesetz eine
       ausdrückliche Regelung (Paragraf 35). Zunächst war die Rücknahme einer
       erschlichenen Einbürgerung 5 Jahre lang möglich, seit 2019 ist die
       Rücknahme sogar 10 Jahre lang zulässig. Die Rücknahme ist auch dann
       möglich, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
       
       Seit 2024 wird bei der Einbürgerung neben einem Bekenntnis zur
       „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ auch ein Bekenntnis zur
       „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands“ [2][und zum „Schutz
       jüdischen Lebens“ verlangt.]
       
       ## Mehr Einbürgerungen, mehr Rücknahmen
       
       Die Behörden nutzen die Möglichkeit, Einbürgerungen zurückzunehmen –
       allerdings nicht exzessiv. Bis 2020 gab es jährlich maximal 60 Rücknahmen.
       Seitdem steigt die Zahl aber kontinuierlich an, auf 561 Rücknahmen im Jahr
       2025. Ein Grund dürfte sein, dass auch [3][die Zahl der Einbürgerungen
       stark gestiegen ist,] auf knapp 300.000 im Jahr 2024. Außerdem hat es laut
       Medienberichten vermehrt Einbürgerungen gegeben, bei denen gefälschte
       Sprachzertifikate vorgelegt wurden. Das Bundesverwaltungsamt, das ein
       Register über zurückgenommene Einbürgerungen führt, zählt aber nur die
       Fälle und nicht die Begründungen.
       
       Im Fall von Abdallah A. warf ihm das Berliner Landesamt für Einwanderung
       vor, er habe mit der Hamas „Bestrebungen“ unterstützt, die gegen die
       freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien und darüber bei
       der Einbürgerung falsche oder unrichtige Angaben gemacht.
       
       A.s Anwalt Alexander Gorski hält beides für falsch. So sei schon unklar, ob
       auf dem ersten Posting überhaupt Hamas-Kämpfer abgebildet waren. Da es sich
       um eine Instagram-Story mit 21 Bildern handelte und die anderen Fotos
       unbekannt sind, sei auch der Kontext der Abbildung unklar. Abdallah A.
       erklärte: „In keiner Art und Weise wollte ich der Hamas jemals meine
       Unterstützung oder Sympathie ausdrücken. Meine Solidarität gilt einzig und
       allein dem palästinensischen Volk, meinem Volk, das sehr viel leidet.
       Allerdings lehne ich Gewalt als Mittel zur Lösung des Konflikts entschieden
       ab.“
       
       ## Anwalt sieht „Dammbruch“
       
       Auch sein Anwalt kann in den Postings keine Unterstützung der Hamas sehen,
       jedenfalls keine rechtlich erhebliche. Dagegen sei Abdallah A.s Bekenntnis
       zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung „authentisch, aufrichtig und
       nicht durch einen inneren Vorbehalt gekennzeichnet“, so Anwalt Gorski in
       der Begründung des Eilantrags, die der taz vorliegt.
       
       Außerdem habe das Berliner Landesamt sein Ermessen falsch ausgeübt,
       kritisiert Gorski. So habe es zu wenig berücksichtigt, dass A. faktisch
       sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat. Auch die Meinungsfreiheit
       habe das Amt nicht ausreichend in Rechnung gestellt.
       
       Immerhin habe es wegen der beiden Postings keine Strafverfolgung gegeben,
       diese seien also von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gorski warnt vor einem
       „Dammbruch“, wenn schon einzelne Instagram-Postings zur Rücknahme der
       Einbürgerung führen könnten, das wäre dann eine
       „Zwei-Klassen-Meinungsfreiheit“.
       
       Über den Eilantrag wird das Verwaltungsgericht Berlin wohl noch in der
       ersten Jahreshälfte entscheiden.
       
       25 May 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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