# taz.de -- Klage gegen Rücknahme der Einbürgerung: Nur zwei Monate Deutscher
> Ein eingebürgerter Palästinenser will deutscher Staatsbürger bleiben.
> Berliner Behörden werfen ihm Hamas-Unterstützung auf Instagram vor.
(IMG) Bild: Die deutsche Staatsbürgerschaft kann eigentlich nicht entzogen werden. Eingebürgerte können sie trotzdem wieder verlieren
Der 35-jährige Berliner Abdallah A. klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin
gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung. Vorgeworfen werden ihm zwei
Instagram-Posts, die als Hamas-Unterstützung interpretiert werden. Sein
Anwalt hält die Rücknahme für rechtswidrig und hat einen Eilantrag
gestellt.
Abdallah A. kam zwar im Libanon zur Welt, lebt aber seit seinem zweiten
Lebensmonat mit seiner palästinensischen Familie in Berlin. Im September
2025 wurde er eingebürgert. Auf seinem Instagram-Kanal präsentierte er
stolz seinen deutschen Pass. Medien wie Nius und Bild empörten sich jedoch
darüber, dass Abdallah A. zuvor auf diesem Instagram-Kanal noch
„Terroristen“ gefeiert habe.
Konkret geht es dabei um zwei Postings, die Abdallah A. geteilt hatte. Auf
dem einen Bild schauen zwei Männer, teils vermummt, teils in militärischer
Kleidung, aufs Meer. Darüber steht „Heros of Palestine“ mit einem grünen
Herzen. Auf dem zweiten Posting ist der Hamas-Mitgründer Scheich Ahmad
Yasin zu sehen, zusammen mit einer palästinensischen Flagge und einem roten
Herzen.
Der Berliner Verfassungsschutz vermutete, dass Abdallah A. „ein
Sympathisant der Terrororganisation Hamas ist“. Daraufhin nahm das Berliner
Landesamt für Einwanderung (LEA) im November 2025 die Einbürgerung A.s
wieder zurück.
## Rücknahme nur in Ausnahmefällen möglich
Die Rücknahme der Einbürgerung ist rechtlich möglich, wenn sie durch
Täuschung, Drohung, Bestechung oder unrichtige und unvollständige Angaben
erwirkt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Praxis 2006 geprüft
[1][und für verfassungskonform erklärt.] Im Grundgesetz steht zwar: „Die
Deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden.“ Dies schütze aber
nur eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft.
Der Bundestag schuf daraufhin 2008 im Staatsangehörigkeitsgesetz eine
ausdrückliche Regelung (Paragraf 35). Zunächst war die Rücknahme einer
erschlichenen Einbürgerung 5 Jahre lang möglich, seit 2019 ist die
Rücknahme sogar 10 Jahre lang zulässig. Die Rücknahme ist auch dann
möglich, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
Seit 2024 wird bei der Einbürgerung neben einem Bekenntnis zur
„freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ auch ein Bekenntnis zur
„besonderen historischen Verantwortung Deutschlands“ [2][und zum „Schutz
jüdischen Lebens“ verlangt.]
## Mehr Einbürgerungen, mehr Rücknahmen
Die Behörden nutzen die Möglichkeit, Einbürgerungen zurückzunehmen –
allerdings nicht exzessiv. Bis 2020 gab es jährlich maximal 60 Rücknahmen.
Seitdem steigt die Zahl aber kontinuierlich an, auf 561 Rücknahmen im Jahr
2025. Ein Grund dürfte sein, dass auch [3][die Zahl der Einbürgerungen
stark gestiegen ist,] auf knapp 300.000 im Jahr 2024. Außerdem hat es laut
Medienberichten vermehrt Einbürgerungen gegeben, bei denen gefälschte
Sprachzertifikate vorgelegt wurden. Das Bundesverwaltungsamt, das ein
Register über zurückgenommene Einbürgerungen führt, zählt aber nur die
Fälle und nicht die Begründungen.
Im Fall von Abdallah A. warf ihm das Berliner Landesamt für Einwanderung
vor, er habe mit der Hamas „Bestrebungen“ unterstützt, die gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien und darüber bei
der Einbürgerung falsche oder unrichtige Angaben gemacht.
A.s Anwalt Alexander Gorski hält beides für falsch. So sei schon unklar, ob
auf dem ersten Posting überhaupt Hamas-Kämpfer abgebildet waren. Da es sich
um eine Instagram-Story mit 21 Bildern handelte und die anderen Fotos
unbekannt sind, sei auch der Kontext der Abbildung unklar. Abdallah A.
erklärte: „In keiner Art und Weise wollte ich der Hamas jemals meine
Unterstützung oder Sympathie ausdrücken. Meine Solidarität gilt einzig und
allein dem palästinensischen Volk, meinem Volk, das sehr viel leidet.
Allerdings lehne ich Gewalt als Mittel zur Lösung des Konflikts entschieden
ab.“
## Anwalt sieht „Dammbruch“
Auch sein Anwalt kann in den Postings keine Unterstützung der Hamas sehen,
jedenfalls keine rechtlich erhebliche. Dagegen sei Abdallah A.s Bekenntnis
zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung „authentisch, aufrichtig und
nicht durch einen inneren Vorbehalt gekennzeichnet“, so Anwalt Gorski in
der Begründung des Eilantrags, die der taz vorliegt.
Außerdem habe das Berliner Landesamt sein Ermessen falsch ausgeübt,
kritisiert Gorski. So habe es zu wenig berücksichtigt, dass A. faktisch
sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat. Auch die Meinungsfreiheit
habe das Amt nicht ausreichend in Rechnung gestellt.
Immerhin habe es wegen der beiden Postings keine Strafverfolgung gegeben,
diese seien also von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gorski warnt vor einem
„Dammbruch“, wenn schon einzelne Instagram-Postings zur Rücknahme der
Einbürgerung führen könnten, das wäre dann eine
„Zwei-Klassen-Meinungsfreiheit“.
Über den Eilantrag wird das Verwaltungsgericht Berlin wohl noch in der
ersten Jahreshälfte entscheiden.
25 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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