# taz.de -- Rücknahme der Einbürgerung: Gericht sieht „arglistige Täuschung“
       
       > Das Verwaltungsgericht Berlin hält Abdallah A. für einen Sympathisanten
       > der Hamas und lehnte deshalb den Eilantrag gegen die Ausbürgerung ab.
       
 (IMG) Bild: Lehnte den Eilantrag von Abdallah A. gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab: das Verwaltungsgericht (VG) Berlin
       
       Abdallah A. ist kein Deutscher mehr. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin
       lehnte seinen Eilantrag gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab. Die
       Richter halten A. für einen Hamas-Sympathisanten, der die Behörden
       „arglistig getäuscht“ habe.
       
       Der 35-jährige Abdallah A. kommt aus einer palästinensischen Familie, lebt
       aber seit seinem zweiten Lebensmonat in Berlin. Im September 2025 wurde er
       eingebürgert. Doch zwei Monate später nahm das [1][Berliner Landesamt für
       Einwanderung (LEA)] die Einbürgerung wieder zurück. Grund waren zwei
       Instagram-Postings, die ihm als Sympathiebekundung für die
       Terrororganisation Hamas ausgelegt wurden. Dagegen hatte A. [2][einen
       Eilantrag beim VG Berlin gestellt].
       
       Doch der Eilantrag war chancenlos. In einer groben inhaltlichen Prüfung
       stellte das VG Berlin fest, dass die Rücknahme der Einbürgerung
       „offensichtlich rechtmäßig“ war. A. hatte sich zwar, wie es seit 2024
       gesetzlich vorgesehen ist, zur „historischen Verantwortung Deutschlands“
       bekannt. Die Richter:innen hielten das Bekenntnis jedoch für
       „unrichtig“, da A. Sympathie für die Hamas zeige und sich deren Ideologie
       zu eigen mache. Dies sei mit der historischen Verantwortung Deutschlands
       nicht vereinbar, denn das Ziel der Hamas sei die Vernichtung des Staates
       Israel.
       
       Auf dem ersten der beiden Postings sind zwei junge Männer in
       Guerilla-Kleidung zu sehen, die aufs Meer schauen. Darüber hatte A.
       geschrieben: „Heros of Palestine“. Die Richter sind anhand der Kleidung
       davon überzeugt, dass es sich um Hamas-Kämpfer handelte. Auf dem zweiten
       beanstandeten Posting war [3][Scheich Ahmad Yassin] zu sehen, der bis zu
       seinem Tod 2004 spirituelles Oberhaupt der Hamas war. Ein rotes Herz-Symbol
       deute auf „Verehrung, mindestens aber große Sympathie“ hin, so die
       Richter:innen.
       
       ## Solidarität
       
       A. hatte gegenüber dem Gericht zwar erklärt: „In keiner Art und Weise
       wollte ich der Hamas jemals meine Unterstützung oder Sympathie ausdrücken.
       Meine Solidarität gilt einzig und allein dem palästinensischen Volk, meinem
       Volk, das sehr viel leidet.“ Die VG-Richter:innen konnten darin aber keine
       Erklärung erkennen, warum A. das Foto von Scheich Yassin mit Herz postete.
       
       Auch A.s Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung hielten
       die Richter:innen für falsch. Die Sympathie für eine terroristische
       Organisation sei damit nicht zu vereinen. Außerdem habe A. im Juni 2024
       einen Berliner Polizisten auf Arabisch mit den Worten beschimpft: „Ich
       ficke deine Schwester, du Schlampe“, und war deshalb wegen Beleidigung zu
       einer Geldstrafe verurteilt worden.
       
       A. könne sich nach der erschlichenen Einbürgerung nicht auf schutzwürdiges
       Vertrauen berufen, so die Richter:innen, die Einbürgerung könne daher
       rückgängig gemacht werden. Eine „Rechtsordnung, die sich ernst nimmt“,
       dürfe nicht ihre Missachtung belohnen, erklären die Richter:innen in dem
       25-seitigen Beschluss, der der taz vorliegt.
       
       A.s Anwalt Alexander Gorski wird im Eilverfahren Beschwerde zum
       Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg einlegen, will den Fall aber notfalls
       bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte in Straßburg tragen. „Mein Mandant ist kein Sympathisant der
       Hamas“, betonte Gorski.
       
       Az.: VG 39 L 150/26
       
       5 Jun 2026
       
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