# taz.de -- Rücknahme der Einbürgerung: Gericht sieht „arglistige Täuschung“
> Das Verwaltungsgericht Berlin hält Abdallah A. für einen Sympathisanten
> der Hamas und lehnte deshalb den Eilantrag gegen die Ausbürgerung ab.
(IMG) Bild: Lehnte den Eilantrag von Abdallah A. gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab: das Verwaltungsgericht (VG) Berlin
Abdallah A. ist kein Deutscher mehr. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin
lehnte seinen Eilantrag gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab. Die
Richter halten A. für einen Hamas-Sympathisanten, der die Behörden
„arglistig getäuscht“ habe.
Der 35-jährige Abdallah A. kommt aus einer palästinensischen Familie, lebt
aber seit seinem zweiten Lebensmonat in Berlin. Im September 2025 wurde er
eingebürgert. Doch zwei Monate später nahm das [1][Berliner Landesamt für
Einwanderung (LEA)] die Einbürgerung wieder zurück. Grund waren zwei
Instagram-Postings, die ihm als Sympathiebekundung für die
Terrororganisation Hamas ausgelegt wurden. Dagegen hatte A. [2][einen
Eilantrag beim VG Berlin gestellt].
Doch der Eilantrag war chancenlos. In einer groben inhaltlichen Prüfung
stellte das VG Berlin fest, dass die Rücknahme der Einbürgerung
„offensichtlich rechtmäßig“ war. A. hatte sich zwar, wie es seit 2024
gesetzlich vorgesehen ist, zur „historischen Verantwortung Deutschlands“
bekannt. Die Richter:innen hielten das Bekenntnis jedoch für
„unrichtig“, da A. Sympathie für die Hamas zeige und sich deren Ideologie
zu eigen mache. Dies sei mit der historischen Verantwortung Deutschlands
nicht vereinbar, denn das Ziel der Hamas sei die Vernichtung des Staates
Israel.
Auf dem ersten der beiden Postings sind zwei junge Männer in
Guerilla-Kleidung zu sehen, die aufs Meer schauen. Darüber hatte A.
geschrieben: „Heros of Palestine“. Die Richter sind anhand der Kleidung
davon überzeugt, dass es sich um Hamas-Kämpfer handelte. Auf dem zweiten
beanstandeten Posting war [3][Scheich Ahmad Yassin] zu sehen, der bis zu
seinem Tod 2004 spirituelles Oberhaupt der Hamas war. Ein rotes Herz-Symbol
deute auf „Verehrung, mindestens aber große Sympathie“ hin, so die
Richter:innen.
## Solidarität
A. hatte gegenüber dem Gericht zwar erklärt: „In keiner Art und Weise
wollte ich der Hamas jemals meine Unterstützung oder Sympathie ausdrücken.
Meine Solidarität gilt einzig und allein dem palästinensischen Volk, meinem
Volk, das sehr viel leidet.“ Die VG-Richter:innen konnten darin aber keine
Erklärung erkennen, warum A. das Foto von Scheich Yassin mit Herz postete.
Auch A.s Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung hielten
die Richter:innen für falsch. Die Sympathie für eine terroristische
Organisation sei damit nicht zu vereinen. Außerdem habe A. im Juni 2024
einen Berliner Polizisten auf Arabisch mit den Worten beschimpft: „Ich
ficke deine Schwester, du Schlampe“, und war deshalb wegen Beleidigung zu
einer Geldstrafe verurteilt worden.
A. könne sich nach der erschlichenen Einbürgerung nicht auf schutzwürdiges
Vertrauen berufen, so die Richter:innen, die Einbürgerung könne daher
rückgängig gemacht werden. Eine „Rechtsordnung, die sich ernst nimmt“,
dürfe nicht ihre Missachtung belohnen, erklären die Richter:innen in dem
25-seitigen Beschluss, der der taz vorliegt.
A.s Anwalt Alexander Gorski wird im Eilverfahren Beschwerde zum
Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg einlegen, will den Fall aber notfalls
bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg tragen. „Mein Mandant ist kein Sympathisant der
Hamas“, betonte Gorski.
Az.: VG 39 L 150/26
5 Jun 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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