# taz.de -- Lügen beim Einbürgerungstest: Entdeutschen als Strafe
       
       > Ein Gesetz soll regeln, wann und warum EinwanderInnen die deutsche
       > Staatsbürgerschaft wieder verlieren können. Auch Ehepartner und Kind sind
       > dann betroffen.
       
 (IMG) Bild: Wer bei der Einbürgerung täuscht, soll mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft betraft werden.
       
       Wer bei der Einbürgerung trickst oder lügt, kann die deutsche
       Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den
       die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Die Rücknahme ist aber nur in den
       ersten fünf Jahren nach der Einbürgerung möglich. Wird der Schwindel erst
       später bekannt, bleibt er folgenlos.
       
       Eigentlich heißt es im Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf
       nicht entzogen werden." Deshalb war lange unklar, ob die Rücknahme einer
       Einbürgerung überhaupt möglich ist. Vor rund zwei Jahren hat jedoch das
       Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Garantie im Grundgesetz nur
       für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft gilt - und nicht wenn diese
       erschlichen wurde.
       
       Experten schätzen, dass die Behörden in den letzten Jahren einigen hundert
       Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt haben. Jetzt will
       die Bundesregierung erstmals eine eindeutige gesetzliche Regelung hierfür
       schaffen. Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts soll darin auch
       festgelegt werden, wie lange eine Rücknahme der Einbürgerung möglich ist
       und was mit Kindern und Ehepartnern der Betroffenen passiert.
       
       "Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe
       der Einbürgerung erfolgen", heißt es im aktuellen Gesetzentwurf von
       Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er bleibt damit deutlich unter der
       Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, das im Februar eine Rücknahme nach
       acht Jahren als unverhältnismäßig angesehen hatte. Irgendwann müsse sich
       auch ein Trickser darauf einstellen können, dass er jetzt dauerhaft
       Deutscher geworden ist.
       
       Innerhalb der fünfjährigen Rücknahmefrist können nach einer Schummelei auch
       Kinder und Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Bei
       Kindern, die erst nach der Einbürgerung geboren wurden, erfolgt der Verlust
       automatisch. Bei Ehegatten und Kindern, die bei der Einbürgerung schon auf
       der Welt waren, erfolgt eine Ermessensprüfung. Wer vom Schwindel nichts
       wusste, kann in der Regel Deutscher bleiben.
       
       Die Gründe für die Rücknahme einer Einbürgerung sind vielfältig. Mal wurden
       falsche Verdienstbescheinigungen vorgelegt, mal eine Zweitehe oder
       Haftstrafe im Ausland verschwiegen. Oft wurde auch die Tätigkeit für eine
       verbotene Organisation wie die kurdische PKK oder den fundamentalistischen
       Kölner Kalifatsstaat verheimlicht. Selbst ein angeblich falsches Bekenntnis
       zum Grundgesetz könnte als Täuschung gewertet werden.
       
       Wer die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, muss Deutschland in der Regel
       nicht verlassen, sondern kann mit einer Aufenthaltserlaubnis hierbleiben.
       Er darf aber bei Bundes- und Landtagswahlen nicht mitwählen und kann nach
       schweren Straftaten ausgewiesen werden.
       
       Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert, dass eine
       erschlichene Einbürgerung bis zu zehn Jahre lang zurückgenommen werden
       kann. Der Bundesrat schlug in einer ersten Stellungnahme die Einführung
       einer zusätzlichen Strafvorschrift vor. Wer bei der Einbürgerung täuscht,
       soll mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft betraft werden.
       
       19 Oct 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
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