# taz.de -- Lügen beim Einbürgerungstest: Entdeutschen als Strafe
> Ein Gesetz soll regeln, wann und warum EinwanderInnen die deutsche
> Staatsbürgerschaft wieder verlieren können. Auch Ehepartner und Kind sind
> dann betroffen.
(IMG) Bild: Wer bei der Einbürgerung täuscht, soll mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft betraft werden.
Wer bei der Einbürgerung trickst oder lügt, kann die deutsche
Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den
die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Die Rücknahme ist aber nur in den
ersten fünf Jahren nach der Einbürgerung möglich. Wird der Schwindel erst
später bekannt, bleibt er folgenlos.
Eigentlich heißt es im Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf
nicht entzogen werden." Deshalb war lange unklar, ob die Rücknahme einer
Einbürgerung überhaupt möglich ist. Vor rund zwei Jahren hat jedoch das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Garantie im Grundgesetz nur
für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft gilt - und nicht wenn diese
erschlichen wurde.
Experten schätzen, dass die Behörden in den letzten Jahren einigen hundert
Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt haben. Jetzt will
die Bundesregierung erstmals eine eindeutige gesetzliche Regelung hierfür
schaffen. Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts soll darin auch
festgelegt werden, wie lange eine Rücknahme der Einbürgerung möglich ist
und was mit Kindern und Ehepartnern der Betroffenen passiert.
"Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe
der Einbürgerung erfolgen", heißt es im aktuellen Gesetzentwurf von
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er bleibt damit deutlich unter der
Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, das im Februar eine Rücknahme nach
acht Jahren als unverhältnismäßig angesehen hatte. Irgendwann müsse sich
auch ein Trickser darauf einstellen können, dass er jetzt dauerhaft
Deutscher geworden ist.
Innerhalb der fünfjährigen Rücknahmefrist können nach einer Schummelei auch
Kinder und Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Bei
Kindern, die erst nach der Einbürgerung geboren wurden, erfolgt der Verlust
automatisch. Bei Ehegatten und Kindern, die bei der Einbürgerung schon auf
der Welt waren, erfolgt eine Ermessensprüfung. Wer vom Schwindel nichts
wusste, kann in der Regel Deutscher bleiben.
Die Gründe für die Rücknahme einer Einbürgerung sind vielfältig. Mal wurden
falsche Verdienstbescheinigungen vorgelegt, mal eine Zweitehe oder
Haftstrafe im Ausland verschwiegen. Oft wurde auch die Tätigkeit für eine
verbotene Organisation wie die kurdische PKK oder den fundamentalistischen
Kölner Kalifatsstaat verheimlicht. Selbst ein angeblich falsches Bekenntnis
zum Grundgesetz könnte als Täuschung gewertet werden.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, muss Deutschland in der Regel
nicht verlassen, sondern kann mit einer Aufenthaltserlaubnis hierbleiben.
Er darf aber bei Bundes- und Landtagswahlen nicht mitwählen und kann nach
schweren Straftaten ausgewiesen werden.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert, dass eine
erschlichene Einbürgerung bis zu zehn Jahre lang zurückgenommen werden
kann. Der Bundesrat schlug in einer ersten Stellungnahme die Einführung
einer zusätzlichen Strafvorschrift vor. Wer bei der Einbürgerung täuscht,
soll mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft betraft werden.
19 Oct 2008
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Einbürgerung
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