# taz.de -- „Kontext“ verliert vor Gericht: Der Preis des Quellenschutzes
       
       > Die Wochenzeitung „Kontext“ hat einen Rechtsstreit wegen einer
       > Investigativrecherche endgültig verloren. Was der Journalismus daraus
       > lernen kann.
       
 (IMG) Bild: Die Redaktion von „Kontext“ vor dem Gebäude des Landesgerichts Frankfurt am Main
       
       Nur vier Seiten lang ist der Ablehnungsbeschluss, der für die Wochenzeitung
       Kontext in Stuttgart einen langen und zermürbenden Rechtsstreit beendet.
       Nun steht fest: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde, die Kontext gegen
       die Nichtzulassung der Revision eingelegt hat, abgelehnt. Damit erhält ein
       ehemaliger AfD-Mitarbeiter, über den Kontext berichtete, Schadenersatz, die
       Wochenzeitung trägt zudem die Prozesskosten.
       
       Was bleibt von diesem Rechtsstreit? Wie geht es weiter für Kontext? Und was
       kann investigativer Journalismus daraus lernen?
       
       Doch von vorn: Es ist Mai 2018, als bei Kontext der Artikel „‚Sieg Heil‘
       mit Smiley“ veröffentlicht wird. Darin wird über rechtsextreme Äußerungen
       berichtet, die einem Mann zugeschrieben wurden, hier M. genannt, der als
       Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter des baden-württembergischen Landtags
       angestellt war. 42 Zitate sollen die mutmaßlichen Einstellungen des Mannes
       untermauern – „Bürgerkriegsfantasien, Menschenfeindlichkeit, rassistisches
       Zeug“, erzählt Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger später der taz.
       
       Die Informationen, auf die Hunger und ihr Team sich berufen, wurden ihnen
       per USB-Stick zugespielt. Auf dem Stick befand sich eine XHTML-Datei mit
       136 Facebook-Chats, die M. zugeordnet wurden und die unter einem Pseudonym
       geführt worden sein sollen. Laut Kontext fanden sich dort vier Jahre
       Korrespondenz, unter anderem mit AfD-Funktionären, Burschenschaftlern und
       ehemaligen NPD-Mitgliedern. Wochenlang durchforstete man bei Kontext das
       Material, das ausgedruckt 17.000 Seiten ergab.
       
       ## Gegensätzliche Urteile
       
       Im August geht der AfD-Mitarbeiter gerichtlich gegen die insgesamt zwei
       Veröffentlichungen vor, er klagt auf Unterlassung und auf Schadenersatz. Es
       geht durch mehrere Instanzen, die Gerichte entscheiden mal für M., [1][mal
       für Kontext]. Im Hauptsacheverfahren prüft das Oberlandesgericht Frankfurt
       am Main noch einmal umfassend, befragt Sachverständige und Kontext zu dem
       Austausch mit den Informanten.
       
       Im April 2025 [2][kommt es schließlich zu einem anderen Schluss] als die
       Vorinstanz: Es erscheine „nicht vollkommen unwahrscheinlich“, dass
       Informanten die Dateien manipuliert hätten oder Manipulationen vornehmen
       ließen. Nicht M., der mittlerweile seinen Facebook-Account gelöscht hatte,
       müsse etwaige Fälschungen beweisen. Vielmehr liege die Beweislast der
       Unverfälschtheit bei der Redaktion. Kontext verliert, und legt Beschwerde
       beim BGH ein, [3][die nun abgewiesen wurde].
       
       Die [4][Enttäuschung bei Kontext] ist groß. Acht Jahre lang hat der Fall
       die Redaktion, die nur aus sechs Festangestellten besteht, beschäftigt.
       Dabei wurden in der kleinen Redaktion die großen Fragen verhandelt – die
       journalistische Sorgfaltspflicht, die Glaubwürdigkeit von Informationen,
       der Quellenschutz.
       
       „Diese Chats sind in ihrer Masse authentisch“, da ist sich Anna Hunger bis
       heute sicher. Dass Kontext darüber berichtet hat, betrachtet sie nach wie
       vor [5][als ihre journalistische Pflicht]. Und erklärt noch mal, worum es
       ging. „Das war in der Zeit, in der überall diskutiert wurde, wie rechts die
       AfD ist. Und dieser Mann arbeitete im Landtag, hatte dort Zugang zu
       sensiblen Dateien aus dem NSU-Ausschuss beispielsweise.“
       
       ## „Fachlich vertretbar“
       
       Für Presserechtsanwalt Michael Fricke von der Hamburger Kanzlei CMS ist
       [6][die Entscheidung des Gerichts dennoch nachvollziehbar]. „Man kann das
       so entscheiden“, meint Fricke gegenüber der taz, „man hätte vielleicht auch
       anders entscheiden können, abhängig davon, welche Anforderungen man an die
       Prüfung der Zuverlässigkeit der Quelle stellt.“
       
       Fricke findet aber, das OLG habe sich umfangreich um den Sachverhalt
       gekümmert, Beweise erhoben und am Ende sorgfältig begründet, warum es nicht
       bewiesen sei, dass die Chats von dem Betroffenen stammen – „das ist
       fachlich vertretbar“.
       
       Zweifel hatte das OLG zum einen an der Unverfälschtheit der Datei geäußert.
       Eine XHTML-Datei „sei vergleichbar mit einem ungesicherten Worddokument“
       und könne „jederzeit nachträglich beliebig“ geändert werden, schreibt es
       unter Berufung auf einen IT-Sachverständigen.
       
       Investigativjournalist Daniel Moßbrucker beschäftigt sich in seiner Arbeit
       täglich mit Recherchetechnologien, digitaler Sicherheit und Quellenschutz –
       und sieht das ähnlich: „Das digitale Papier ist das digital signierte PDF“,
       sagt er der taz. Auch Screenshots mit Zeitstempel würden von Behörden
       akzeptiert. Geholfen hätte es wohl, vermutet Moßbrucker, „wenn die Quelle
       ihren Zugriff auf die technischen Systeme irgendwie dokumentiert hätte“.
       
       ## Gerichtsfeste Belege
       
       Das bedeute jedoch nicht, sagt Moßbrucker, dass er die Perspektive von
       Kontext nicht nachvollziehen könne: „Wenn es 40 Aktenordner Material gibt,
       und man daraus ein paar Zitate auswählt, halte ich es für extrem
       unwahrscheinlich, dass gerade die dann gefälscht sind. Aber natürlich muss
       eine Redaktion trotzdem gerichtsfeste Belege anführen können, dass sie das
       Material auf Fälschungen geprüft hat.“
       
       Die schiere Menge an Nachrichten und die Bezugnahme der Chatteilnehmer
       hatten auch Kontext und ihre Anwälte vor Gericht immer wieder betont. Doch
       das OLG wies diese Argumente als irrelevant für die Verhandlungen ab, da
       der restliche Chatverlauf nicht Gegenstand der Klage sei.
       
       Zum anderen übte das OLG auch Kritik an der Arbeitsweise von Kontext. So
       hätten die Informanten und deren Motive besser überprüft werden müssen,
       auch blieb die Frage unklar, weshalb zwischen Download der Chats und der
       Übergabe an Kontext mehrere Wochen lagen. Kritisiert wird auch, dass
       Kontext den AfD-Mitarbeiter M. nicht mit ihren Ergebnissen konfrontiert
       hatte, bevor sie ihren Bericht veröffentlichten – das sei Teil von
       Verdachtsberichtserstattung.
       
       Dass Hunger vor Gericht vage blieb, wohl um ihre Informanten zu schützen,
       sei als Journalistin ihr gutes Recht, sagt Fricke. Dem Gericht habe das
       aber trotzdem weniger Spielraum gelassen. Dass die Journalistin überhaupt
       befragt wurde, deutet für den Medienanwalt eher darauf hin, dass es auch
       für den Senat des OLG eine schwierige Entscheidung war. „Eine Befragung der
       Journalisten passiert mitunter, wenn das Gericht schwankt, wie es
       entscheiden wird“, sagt Fricke.
       
       ## Bestrafung für Quellenschutz?
       
       Wurden Hunger und Kontext also dafür bestraft, dass sie Quellen nicht
       preisgeben wollten? Ist gar der Quellenschutz unter Druck? Ja, heißt es bei
       der Journalistengewerkschaft DJU. „Kontext hat nicht verloren, weil die
       Recherche unbestätigt war. Kontext hat verloren, weil die Redaktion ihre
       Quelle geschützt hat“, sagt Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail der
       taz.
       
       Nein, glauben dagegen sowohl Moßbrucker als auch Fricke. Dass es in
       Presserechtsprozessen zu Niederlagen wegen Quellenschutz kommt, sei einfach
       Teil des Berufs, finden die beiden unabhängig voneinander. „Man geht immer
       ein gewisses Risiko ein, wenn man von Informanten etwas bekommt, aber deren
       Identität nicht offenlegen kann“, so Presserechtler Fricke. Das könne nicht
       auf null reduziert werden, mit diesem Risiko müsse die Presse einfach
       leben, wenn sie kritisch und investigativ berichten will.
       
       Für Medienrechtsprofessor Tobias Gostomzyk verdeutlicht der Fall Kontext
       eine generelle Entwicklung. In der heutigen Lebenswirklichkeit erfolge
       Kommunikation überwiegend digital, meint Gostomzyk, rechtliche Bewertung
       und auch die Sorgfaltsanforderungen für investigative Recherchen werden
       komplexer.
       
       Während bei analogen Schriftstücken die Authentizität der Informationen
       häufig einfacher nachweisbar sei, stellten sich bei digitalen Datensätzen
       zusätzliche Fragen nach Herkunft, Integrität und Verwertbarkeit. Für ihn
       spricht einiges dafür, „dass die rechtliche Bewertung im Kontext-Fall
       anders ausgefallen wäre, wenn statt digitaler Daten physische Dokumente
       betroffen gewesen wären.“
       
       ## Hohe Kosten für den Prozess
       
       Ausgegangen ist er nun aber anders. Zieht Kontext nicht vor das
       Bundesverfassungsgericht, ist der Fall abgeschlossen. Bei Kontext in
       Stuttgart müssen nun erst mal die entstandenen Kosten gestemmt werden.
       130.000 Euro Gesamtkosten, davon muss Kontext 25.000 Euro Schadenersatz an
       den Kläger zahlen.
       
       Dass die Redaktion das jetzt zahlen kann, liegt an Spenden ihrer
       Leser:innen. „Dank unserer Community haben wir es zusammengekriegt und
       können weiterarbeiten“, sagt Hunger.
       
       Auch das – die Community, die Spendenbereitschaft, die Solidarität – gehört
       zur Geschichte über Kontext. Während sich die rechtlichen Ansprüche an die
       Glaubwürdigkeit von digitalen Dokumenten manchmal schnell verändern,
       verändert sich auch anderes. Im digitalen Raum gibt es mehr Möglichkeiten,
       Unterstützer:innen zu finden, die die Absicht und das Ziel von
       demokratisch motiviertem Journalismus nachvollziehen – auch dann, wenn ein
       Artikel vor den Gerichten einmal keinen Bestand hat.
       
       Transparenzhinweis: Die Wochenzeitung „Kontext“ liegt samstags als
       vierseitige Beilage der wochentaz bei.
       
       14 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-zur-Wochenzeitung-Kontext/!5573132
 (DIR) [2] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000472
 (DIR) [3] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2025/VI_ZR_102-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 (DIR) [4] /Ex-AfD-Mitarbeiter-bekommt-Schadenersatz/!6184110
 (DIR) [5] /Berichterstattung-ueber-AfD-Mitarbeiter/!6087586
 (DIR) [6] /Ex-AfD-Mitarbeiter-bekommt-Schadenersatz/!6184110
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kontext
 (DIR) Investigativer Journalismus
 (DIR) Presserecht
 (DIR) Prozess
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Kontext
 (DIR) Kontext
 (DIR) Kolumne Flimmern und Rauschen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Ex-AfD-Mitarbeiter bekommt Schadenersatz: Kontext verliert auch beim BGH
       
       Die Wochenzeitung „Kontext“ veröffentlichte Chats, die ihr ein Hacker
       zuspielte. Ihre Echtheit konnte sie aber nicht beweisen.
       
 (DIR) Berichterstattung über AfD-Mitarbeiter: Gerichtsurteil bedroht Pressefreiheit
       
       Die Wochenzeitung „Kontext“ berichtet 2018 über die rechtsextremen Chats
       eines AfD-Mitarbeiters. Der klagt. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit.
       
 (DIR) Linke Wochenzeitung verliert gegen AfD: Wer schützt hier eigentlich wen?
       
       Ein fragwürdiges Urteil gegen die Zeitung „Kontext“ gefährdet
       investigativen Journalismus – und schüttelt an den Grundpfeilern der
       Pressefreiheit.