# taz.de -- „Kontext“ verliert vor Gericht: Der Preis des Quellenschutzes
> Die Wochenzeitung „Kontext“ hat einen Rechtsstreit wegen einer
> Investigativrecherche endgültig verloren. Was der Journalismus daraus
> lernen kann.
(IMG) Bild: Die Redaktion von „Kontext“ vor dem Gebäude des Landesgerichts Frankfurt am Main
Nur vier Seiten lang ist der Ablehnungsbeschluss, der für die Wochenzeitung
Kontext in Stuttgart einen langen und zermürbenden Rechtsstreit beendet.
Nun steht fest: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde, die Kontext gegen
die Nichtzulassung der Revision eingelegt hat, abgelehnt. Damit erhält ein
ehemaliger AfD-Mitarbeiter, über den Kontext berichtete, Schadenersatz, die
Wochenzeitung trägt zudem die Prozesskosten.
Was bleibt von diesem Rechtsstreit? Wie geht es weiter für Kontext? Und was
kann investigativer Journalismus daraus lernen?
Doch von vorn: Es ist Mai 2018, als bei Kontext der Artikel „‚Sieg Heil‘
mit Smiley“ veröffentlicht wird. Darin wird über rechtsextreme Äußerungen
berichtet, die einem Mann zugeschrieben wurden, hier M. genannt, der als
Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter des baden-württembergischen Landtags
angestellt war. 42 Zitate sollen die mutmaßlichen Einstellungen des Mannes
untermauern – „Bürgerkriegsfantasien, Menschenfeindlichkeit, rassistisches
Zeug“, erzählt Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger später der taz.
Die Informationen, auf die Hunger und ihr Team sich berufen, wurden ihnen
per USB-Stick zugespielt. Auf dem Stick befand sich eine XHTML-Datei mit
136 Facebook-Chats, die M. zugeordnet wurden und die unter einem Pseudonym
geführt worden sein sollen. Laut Kontext fanden sich dort vier Jahre
Korrespondenz, unter anderem mit AfD-Funktionären, Burschenschaftlern und
ehemaligen NPD-Mitgliedern. Wochenlang durchforstete man bei Kontext das
Material, das ausgedruckt 17.000 Seiten ergab.
## Gegensätzliche Urteile
Im August geht der AfD-Mitarbeiter gerichtlich gegen die insgesamt zwei
Veröffentlichungen vor, er klagt auf Unterlassung und auf Schadenersatz. Es
geht durch mehrere Instanzen, die Gerichte entscheiden mal für M., [1][mal
für Kontext]. Im Hauptsacheverfahren prüft das Oberlandesgericht Frankfurt
am Main noch einmal umfassend, befragt Sachverständige und Kontext zu dem
Austausch mit den Informanten.
Im April 2025 [2][kommt es schließlich zu einem anderen Schluss] als die
Vorinstanz: Es erscheine „nicht vollkommen unwahrscheinlich“, dass
Informanten die Dateien manipuliert hätten oder Manipulationen vornehmen
ließen. Nicht M., der mittlerweile seinen Facebook-Account gelöscht hatte,
müsse etwaige Fälschungen beweisen. Vielmehr liege die Beweislast der
Unverfälschtheit bei der Redaktion. Kontext verliert, und legt Beschwerde
beim BGH ein, [3][die nun abgewiesen wurde].
Die [4][Enttäuschung bei Kontext] ist groß. Acht Jahre lang hat der Fall
die Redaktion, die nur aus sechs Festangestellten besteht, beschäftigt.
Dabei wurden in der kleinen Redaktion die großen Fragen verhandelt – die
journalistische Sorgfaltspflicht, die Glaubwürdigkeit von Informationen,
der Quellenschutz.
„Diese Chats sind in ihrer Masse authentisch“, da ist sich Anna Hunger bis
heute sicher. Dass Kontext darüber berichtet hat, betrachtet sie nach wie
vor [5][als ihre journalistische Pflicht]. Und erklärt noch mal, worum es
ging. „Das war in der Zeit, in der überall diskutiert wurde, wie rechts die
AfD ist. Und dieser Mann arbeitete im Landtag, hatte dort Zugang zu
sensiblen Dateien aus dem NSU-Ausschuss beispielsweise.“
## „Fachlich vertretbar“
Für Presserechtsanwalt Michael Fricke von der Hamburger Kanzlei CMS ist
[6][die Entscheidung des Gerichts dennoch nachvollziehbar]. „Man kann das
so entscheiden“, meint Fricke gegenüber der taz, „man hätte vielleicht auch
anders entscheiden können, abhängig davon, welche Anforderungen man an die
Prüfung der Zuverlässigkeit der Quelle stellt.“
Fricke findet aber, das OLG habe sich umfangreich um den Sachverhalt
gekümmert, Beweise erhoben und am Ende sorgfältig begründet, warum es nicht
bewiesen sei, dass die Chats von dem Betroffenen stammen – „das ist
fachlich vertretbar“.
Zweifel hatte das OLG zum einen an der Unverfälschtheit der Datei geäußert.
Eine XHTML-Datei „sei vergleichbar mit einem ungesicherten Worddokument“
und könne „jederzeit nachträglich beliebig“ geändert werden, schreibt es
unter Berufung auf einen IT-Sachverständigen.
Investigativjournalist Daniel Moßbrucker beschäftigt sich in seiner Arbeit
täglich mit Recherchetechnologien, digitaler Sicherheit und Quellenschutz –
und sieht das ähnlich: „Das digitale Papier ist das digital signierte PDF“,
sagt er der taz. Auch Screenshots mit Zeitstempel würden von Behörden
akzeptiert. Geholfen hätte es wohl, vermutet Moßbrucker, „wenn die Quelle
ihren Zugriff auf die technischen Systeme irgendwie dokumentiert hätte“.
## Gerichtsfeste Belege
Das bedeute jedoch nicht, sagt Moßbrucker, dass er die Perspektive von
Kontext nicht nachvollziehen könne: „Wenn es 40 Aktenordner Material gibt,
und man daraus ein paar Zitate auswählt, halte ich es für extrem
unwahrscheinlich, dass gerade die dann gefälscht sind. Aber natürlich muss
eine Redaktion trotzdem gerichtsfeste Belege anführen können, dass sie das
Material auf Fälschungen geprüft hat.“
Die schiere Menge an Nachrichten und die Bezugnahme der Chatteilnehmer
hatten auch Kontext und ihre Anwälte vor Gericht immer wieder betont. Doch
das OLG wies diese Argumente als irrelevant für die Verhandlungen ab, da
der restliche Chatverlauf nicht Gegenstand der Klage sei.
Zum anderen übte das OLG auch Kritik an der Arbeitsweise von Kontext. So
hätten die Informanten und deren Motive besser überprüft werden müssen,
auch blieb die Frage unklar, weshalb zwischen Download der Chats und der
Übergabe an Kontext mehrere Wochen lagen. Kritisiert wird auch, dass
Kontext den AfD-Mitarbeiter M. nicht mit ihren Ergebnissen konfrontiert
hatte, bevor sie ihren Bericht veröffentlichten – das sei Teil von
Verdachtsberichtserstattung.
Dass Hunger vor Gericht vage blieb, wohl um ihre Informanten zu schützen,
sei als Journalistin ihr gutes Recht, sagt Fricke. Dem Gericht habe das
aber trotzdem weniger Spielraum gelassen. Dass die Journalistin überhaupt
befragt wurde, deutet für den Medienanwalt eher darauf hin, dass es auch
für den Senat des OLG eine schwierige Entscheidung war. „Eine Befragung der
Journalisten passiert mitunter, wenn das Gericht schwankt, wie es
entscheiden wird“, sagt Fricke.
## Bestrafung für Quellenschutz?
Wurden Hunger und Kontext also dafür bestraft, dass sie Quellen nicht
preisgeben wollten? Ist gar der Quellenschutz unter Druck? Ja, heißt es bei
der Journalistengewerkschaft DJU. „Kontext hat nicht verloren, weil die
Recherche unbestätigt war. Kontext hat verloren, weil die Redaktion ihre
Quelle geschützt hat“, sagt Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail der
taz.
Nein, glauben dagegen sowohl Moßbrucker als auch Fricke. Dass es in
Presserechtsprozessen zu Niederlagen wegen Quellenschutz kommt, sei einfach
Teil des Berufs, finden die beiden unabhängig voneinander. „Man geht immer
ein gewisses Risiko ein, wenn man von Informanten etwas bekommt, aber deren
Identität nicht offenlegen kann“, so Presserechtler Fricke. Das könne nicht
auf null reduziert werden, mit diesem Risiko müsse die Presse einfach
leben, wenn sie kritisch und investigativ berichten will.
Für Medienrechtsprofessor Tobias Gostomzyk verdeutlicht der Fall Kontext
eine generelle Entwicklung. In der heutigen Lebenswirklichkeit erfolge
Kommunikation überwiegend digital, meint Gostomzyk, rechtliche Bewertung
und auch die Sorgfaltsanforderungen für investigative Recherchen werden
komplexer.
Während bei analogen Schriftstücken die Authentizität der Informationen
häufig einfacher nachweisbar sei, stellten sich bei digitalen Datensätzen
zusätzliche Fragen nach Herkunft, Integrität und Verwertbarkeit. Für ihn
spricht einiges dafür, „dass die rechtliche Bewertung im Kontext-Fall
anders ausgefallen wäre, wenn statt digitaler Daten physische Dokumente
betroffen gewesen wären.“
## Hohe Kosten für den Prozess
Ausgegangen ist er nun aber anders. Zieht Kontext nicht vor das
Bundesverfassungsgericht, ist der Fall abgeschlossen. Bei Kontext in
Stuttgart müssen nun erst mal die entstandenen Kosten gestemmt werden.
130.000 Euro Gesamtkosten, davon muss Kontext 25.000 Euro Schadenersatz an
den Kläger zahlen.
Dass die Redaktion das jetzt zahlen kann, liegt an Spenden ihrer
Leser:innen. „Dank unserer Community haben wir es zusammengekriegt und
können weiterarbeiten“, sagt Hunger.
Auch das – die Community, die Spendenbereitschaft, die Solidarität – gehört
zur Geschichte über Kontext. Während sich die rechtlichen Ansprüche an die
Glaubwürdigkeit von digitalen Dokumenten manchmal schnell verändern,
verändert sich auch anderes. Im digitalen Raum gibt es mehr Möglichkeiten,
Unterstützer:innen zu finden, die die Absicht und das Ziel von
demokratisch motiviertem Journalismus nachvollziehen – auch dann, wenn ein
Artikel vor den Gerichten einmal keinen Bestand hat.
Transparenzhinweis: Die Wochenzeitung „Kontext“ liegt samstags als
vierseitige Beilage der wochentaz bei.
14 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Urteil-zur-Wochenzeitung-Kontext/!5573132
(DIR) [2] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000472
(DIR) [3] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2025/VI_ZR_102-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(DIR) [4] /Ex-AfD-Mitarbeiter-bekommt-Schadenersatz/!6184110
(DIR) [5] /Berichterstattung-ueber-AfD-Mitarbeiter/!6087586
(DIR) [6] /Ex-AfD-Mitarbeiter-bekommt-Schadenersatz/!6184110
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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