# taz.de -- Ex-AfD-Mitarbeiter bekommt Schadenersatz: Kontext verliert auch beim BGH
       
       > Die Wochenzeitung „Kontext“ veröffentlichte Chats, die ihr ein Hacker
       > zuspielte. Ihre Echtheit konnte sie aber nicht beweisen.
       
 (IMG) Bild: Der BGH sieht „Kontext“ im Unrecht
       
       Die Wochenzeitung Kontext muss 25.000 Euro Geldentschädigung an einen
       ehemaligen Mitarbeiter von AfD-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg
       bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte jetzt die Beschwerde von
       Kontext gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wird das Urteil des
       Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main rechtskräftig, das Kontext im März
       2025 verurteilt hatte. [1][Der Streit läuft schon seit acht Jahren,]
       zweimal hat Kontext gewonnen, dreimal der Abgeordneten-Mitarbeiter, der
       hier M. genannt sei.
       
       Worum geht es? Kontext hatte im Mai 2018 in zwei Artikeln über
       Facebook-Chats berichtet, in denen M. sich vielfach rassistisch und
       menschenverachtend geäußert haben soll. Das unter einem Pseudonym geführte
       Facebook-Profil von M. war Kontext von einem Hacker zugespielt worden. M.
       behauptete jedoch, er habe solche Äußerungen nicht gemacht und gab eine
       eidesstattliche Versicherung ab. Die im HTML-Format heruntergeladenen Daten
       seien jedenfalls an den entscheidenden Stellen manipuliert worden, so M.
       
       Das OLG Frankfurt hielt es 2025 für „nicht vollkommen unwahrscheinlich“,
       dass die Dateien manipuliert wurden. Bei Tatsachenäußerungen über Zitate
       trage aber zunächst das Medium die Beweislast, dass die Zitate echt und
       authentisch sind.
       
       Das OLG akzeptierte in seinem 48-seitigen Urteil zwar, dass Kontext die
       Identität des Informanten nicht offenlegen wollte. Kontext habe sich aber
       zu wenig bemüht, die Zuverlässigkeit des Hackers zu überprüfen. Schließlich
       könne dieser ja ein eigenes Interesse haben, einem AfD-Mitarbeiter zu
       schaden. So habe es Kontext zum Beispiel versäumt, nachzufragen, warum
       zwischen dem Download des Facebook-Profils und der Weitergabe an Kontext
       fast vier Wochen vergingen. Es habe also viel Zeit für Manipulationen
       gegeben, so das OLG.
       
       ## Keine Gelegenheit zur Stellungnahme
       
       Kontext wurde auch vorgeworfen, dass erst nach vielen Instanzen offengelegt
       wurde, dass es zwei (zusammengehörende) Informanten gab, und nicht nur
       einen einzelnen Hacker. Wegen der „nicht hinreichend sorgfältigen
       Recherche“ habe sich Kontext auch nicht auf die „berechtigten Interessen“
       eines Mediums berufen können, so das OLG. Nur dann hätte Kontext die
       Beweislast für die Richtigkeit der Zitate vermeiden können.
       
       Dagegen hielt es das OLG für „nachvollziehbar“, dass M. seinen
       Facebook-Account 2018 sofort löschte, um weiteren Zugriff von Dritten zu
       vermeiden – weshalb er nun die Manipulationen nicht durch Verweis auf das
       Original-Profil beweisen konnte.
       
       Da das OLG Frankfurt keine Revision zum BGH erlaubte, legte Kontext
       Nichtzulassungs-Beschwerde ein, die der BGH jetzt aber in einem dürren
       vierseitigen Beschluss ablehnte. Die Beweiswürdigung durch das OLG sei
       „jedenfalls zulassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Auch eine
       Wahrnehmung „berechtigter Interessen“ konnte der BGH nicht erkennen. Denn
       die veröffentlichten Zitate von M. wären „selbst als
       Verdachtsberichterstattung nicht zulässig gewesen“. Schließlich habe
       Kontext M. „keine Gelegenheit zur Stellungnahme“ eingeräumt.
       
       „Wir würden lieber ein Verfahren verlieren, als dass wir den Quellenschutz
       aufgeben“, sagte Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger nach der
       BGH-Entscheidung, „auch, wenn es uns teuer zu stehen kommt.“ Neben der
       Geldentschädigung von 25.000 Euro muss Kontext auch die gesamten
       Verfahrenskosten von rund 110.000 Euro tragen.
       
       Gegen die Entscheidung des BGH wäre nur noch eine Klage beim
       Bundesverfassungsgericht möglich. Kontext prüft dies.
       
       Transparenzhinweis: Kontext liegt sie samstags als vierseitige Beilage der
       wochentaz bei.
       
       3 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/792/investigatives-wird-riskanter-10931.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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