# taz.de -- Ex-AfD-Mitarbeiter bekommt Schadenersatz: Kontext verliert auch beim BGH
> Die Wochenzeitung „Kontext“ veröffentlichte Chats, die ihr ein Hacker
> zuspielte. Ihre Echtheit konnte sie aber nicht beweisen.
(IMG) Bild: Der BGH sieht „Kontext“ im Unrecht
Die Wochenzeitung Kontext muss 25.000 Euro Geldentschädigung an einen
ehemaligen Mitarbeiter von AfD-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg
bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte jetzt die Beschwerde von
Kontext gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wird das Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main rechtskräftig, das Kontext im März
2025 verurteilt hatte. [1][Der Streit läuft schon seit acht Jahren,]
zweimal hat Kontext gewonnen, dreimal der Abgeordneten-Mitarbeiter, der
hier M. genannt sei.
Worum geht es? Kontext hatte im Mai 2018 in zwei Artikeln über
Facebook-Chats berichtet, in denen M. sich vielfach rassistisch und
menschenverachtend geäußert haben soll. Das unter einem Pseudonym geführte
Facebook-Profil von M. war Kontext von einem Hacker zugespielt worden. M.
behauptete jedoch, er habe solche Äußerungen nicht gemacht und gab eine
eidesstattliche Versicherung ab. Die im HTML-Format heruntergeladenen Daten
seien jedenfalls an den entscheidenden Stellen manipuliert worden, so M.
Das OLG Frankfurt hielt es 2025 für „nicht vollkommen unwahrscheinlich“,
dass die Dateien manipuliert wurden. Bei Tatsachenäußerungen über Zitate
trage aber zunächst das Medium die Beweislast, dass die Zitate echt und
authentisch sind.
Das OLG akzeptierte in seinem 48-seitigen Urteil zwar, dass Kontext die
Identität des Informanten nicht offenlegen wollte. Kontext habe sich aber
zu wenig bemüht, die Zuverlässigkeit des Hackers zu überprüfen. Schließlich
könne dieser ja ein eigenes Interesse haben, einem AfD-Mitarbeiter zu
schaden. So habe es Kontext zum Beispiel versäumt, nachzufragen, warum
zwischen dem Download des Facebook-Profils und der Weitergabe an Kontext
fast vier Wochen vergingen. Es habe also viel Zeit für Manipulationen
gegeben, so das OLG.
## Keine Gelegenheit zur Stellungnahme
Kontext wurde auch vorgeworfen, dass erst nach vielen Instanzen offengelegt
wurde, dass es zwei (zusammengehörende) Informanten gab, und nicht nur
einen einzelnen Hacker. Wegen der „nicht hinreichend sorgfältigen
Recherche“ habe sich Kontext auch nicht auf die „berechtigten Interessen“
eines Mediums berufen können, so das OLG. Nur dann hätte Kontext die
Beweislast für die Richtigkeit der Zitate vermeiden können.
Dagegen hielt es das OLG für „nachvollziehbar“, dass M. seinen
Facebook-Account 2018 sofort löschte, um weiteren Zugriff von Dritten zu
vermeiden – weshalb er nun die Manipulationen nicht durch Verweis auf das
Original-Profil beweisen konnte.
Da das OLG Frankfurt keine Revision zum BGH erlaubte, legte Kontext
Nichtzulassungs-Beschwerde ein, die der BGH jetzt aber in einem dürren
vierseitigen Beschluss ablehnte. Die Beweiswürdigung durch das OLG sei
„jedenfalls zulassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Auch eine
Wahrnehmung „berechtigter Interessen“ konnte der BGH nicht erkennen. Denn
die veröffentlichten Zitate von M. wären „selbst als
Verdachtsberichterstattung nicht zulässig gewesen“. Schließlich habe
Kontext M. „keine Gelegenheit zur Stellungnahme“ eingeräumt.
„Wir würden lieber ein Verfahren verlieren, als dass wir den Quellenschutz
aufgeben“, sagte Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger nach der
BGH-Entscheidung, „auch, wenn es uns teuer zu stehen kommt.“ Neben der
Geldentschädigung von 25.000 Euro muss Kontext auch die gesamten
Verfahrenskosten von rund 110.000 Euro tragen.
Gegen die Entscheidung des BGH wäre nur noch eine Klage beim
Bundesverfassungsgericht möglich. Kontext prüft dies.
Transparenzhinweis: Kontext liegt sie samstags als vierseitige Beilage der
wochentaz bei.
3 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/792/investigatives-wird-riskanter-10931.html
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Kontext
(DIR) Gerichtsurteil
(DIR) Schwerpunkt AfD
(DIR) Presserecht
(DIR) Kontext
(DIR) Kolumne Flimmern und Rauschen
(DIR) Schwerpunkt AfD
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Berichterstattung über AfD-Mitarbeiter: Gerichtsurteil bedroht Pressefreiheit
Die Wochenzeitung „Kontext“ berichtet 2018 über die rechtsextremen Chats
eines AfD-Mitarbeiters. Der klagt. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit.
(DIR) Erfolg der Wochenzeitung „Kontext“: Auf de schwäbsche Eisebahne in Gegenrichtung
Die Wochenzeitung „Kontext“ zeigt, dass Lokaljournalismus leben kann und
will. Nun übernimmt der Verlag zwei alteingesessene Anzeigenblätter.
(DIR) Urteil zur Wochenzeitung „Kontext“: „Kontext“ darf wieder berichten
Ein AfD-Mitarbeiter hatte sich rassistisch geäußert. Weil er dies bestritt,
musste„Kontext“ zwei Artikel zurückziehen. In der Berufung hatte „Kontext“
nun Erfolg.