# taz.de -- Expertenrat für Klimafragen: Die Regierung ist stets nicht mal bemüht
       
       > Der Expertenrat für Klimafragen rügt die Umweltpolitik der
       > Bundesregierung: Der Ausstoß von Treibhausgasen ist 2025 im Vergleich zu
       > 2024 nicht gesunken.
       
 (IMG) Bild: „Zielverfehlung“: Harte Kritik für die Umweltpolitik der Bundesregierung am Montag vom Expertenrat für Klimafragen
       
       „Zielverfehlung“, diesen indirekten Vorwurf erhob Barbara Schlomann an
       diesem Montag mehrfach. Die Volkswirtin vom Fraunhofer-Institut für System-
       und Innovationsforschung leitet den „Expertenrat für Klimafragen“: Dessen
       Aufgabe ist es, die Klimapolitik der Bundesregierung zu bewerten. An diesem
       Montag hat der Rat seinen „Prüfbericht zu den Treibhausgasemissionen für
       das Jahr 2025“ veröffentlicht. Schlomann könnte auch sagen: „Die
       Klimapolitik der Bundesregierung ist schlecht.“ Die Vorsitzende drückt es
       aber lieber so aus: „Der Expertenrat geht von einer Zielverfehlung aus.“
       Denn der Prüfbericht kommt zum Ergebnis, dass die Bundesrepublik im Jahr
       2025 fast so viele Treibhausgase ausgestoßen hat, wie im Vorjahr. Obwohl
       sie doch eigentlich, gesetzlich vorgeschrieben, hätten sinken müssen.
       
       Kurzer Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2021, dass
       die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung die Rechte künftiger
       Generationen verletzt – ergo, verfassungswidrig ist. Woraufhin Angela
       Merkels Kabinett das Ziel von minus 55 Prozent CO₂-Ausstoß auf minus 65
       Prozent bis zum Jahr 2030 anhob: Laut [1][Klimaschutzgesetz] muss die
       deutsche Treibhauslast um diesen Betrag unter das Niveau von 1990 gesenkt
       werden.
       
       Geschafft sind aber erst 49 Prozent. „Besonders der Verkehrs- und
       Gebäudesektor verfehlt die Ziele“, erklärt Schlomann. Unter anderem deshalb
       empfiehlt der Expertenrat „die Überarbeitung des Klimaschutzprogramms“.
       Dieses „Klimaschutzprogramm“ wird vom Gesetz vorgeschrieben, es ist das
       zentrale Instrument, um das Ziel auch garantiert zu erreichen: Die
       Regierung muss darin darlegen, mit welchen politischen Mitteln sie in den
       einzelnen Bereichen Fortschritte erzielen will – etwa in der Industrie, im
       Verkehr, in der Landwirtschaft, bei der Gebäudeheizung.
       
       ## Zielverfehlung in Gegenwart und Zukunft
       
       „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“, soll
       einst der Komiker Karl Valentin gesagt haben. Um solche Prognosen valide
       treffen zu können, sieht das Klimaschutzgesetz jenen Expertenrat vor, dem
       Barbara Schlomann vorsitzt. Der soll unabhängig vom Parteibuch
       wissenschaftlich bewerten, ob die aktuellen Gesetze und Verordnungen
       ausreichen, die minus 65 Prozent auch wirklich zu erreichen. Auch diese
       Bewertung legte der Expertenrat an diesem Montag mit den „Projektionsdaten
       2026“ vor. Und schon wieder benutzte die Vorsitzende das Wort
       „Zielverfehlung“.
       
       Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz in solch einem Fall ein
       „Sofortprogramm“ vor: Eben weil der Verkehr und das Beheizen von Gebäuden
       einfach nicht wegkommen vom fossilen Schmierstoff, müsste der Gesetzgeber
       hier dringend nachbessern. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deswegen die
       Bundesregierung vorm Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt.
       Und im November 2023 [2][auch Recht bekommen]. Statt sich aber an Recht und
       Ordnung zu halten, änderte der damalige Klimaschutzminister Robert Habeck
       (Grüne) einfach das Gesetz. Mit einem Trick: Entscheidend sei nicht, ob ein
       einzelner Sektor zum Klimaschutz beiträgt, sondern dass die Emissionen
       insgesamt sinken. Und unter der Ampel funktionierte das auch. Ergo seien
       die Sofortprogramme obsolet, sie wurden aus dem Gesetz gestrichen.
       
       Das rächt sich nun, wie [3][das letzte Woche beschlossene
       Gebäudemodernisierungsgesetz] zeigt: Tritt es in Kraft, dürfen weiterhin
       fossile Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. „Wenn wir Heizungssysteme
       mit mehr Kohlendioxid erlauben, führt das zu mehr CO₂“, sagte Tanja
       Kneiske, Professorin und Mitglied des Expertenrates an diesem Montag.
       
       Bislang war der Einbau von Fossilheizungen in Neubauten praktisch nicht
       mehr möglich, im neuen Gesetz soll der Klimaschutz mit einer „Biotreppe“
       gelingen: In fossilen Gasthermen soll beispielsweise schrittweise mehr
       Biogas beigemischt werden. Befragt nach diesem Konstrukt, sagte Kneiske:
       „Ich bin Physikerin.“ Vor einigen Jahren habe die Politik Wasserstoff als
       Lösung propagiert, jetzt sei es plötzlich Biogas. „Die Wärmepumpe ist eine
       sehr effiziente Technologie. Biogas sollte nur dort eingesetzt werden, wo
       wir es wirklich brauchen.“
       
       ## Heizungsgesetz verfassungskonform?
       
       Unionspolitiker wie der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann
       [4][bezweifelten am Wochenende, dass das neue Heizungsgesetz
       verfassungskonform] ist. „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt
       wird“, sagte er dem Spiegel. Erinnert sei an das Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts 2021, dass die Rechte künftiger Generationen
       nicht verletzt werden dürften. Und dann ist da ja auch noch die
       Verfassungsbeschwerde, die fünf Umweltverbände gegen die Habecksche
       Gesetzesänderung eingereicht haben: Eine Entscheidung, ob die Verwässerung
       des Klimaschutzes rechtens war, wird noch in diesem Jahr erwartet.
       
       Im Januar hat zudem [5][bereits das Bundesverwaltungsgericht]
       Nachbesserungen gefordert bei der Klimapolitik. Daraufhin hatte
       Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im März [6][ein neues
       Klimaschutzprogramm] vorgelegt, dass „die Vorgaben der Gerichte umsetzt“,
       wie ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz erklärte. Das allerdings
       sieht der Expertenrat nun anders: Das Programm müsse „für alle Sektoren
       überarbeitet werden“, lautet seine Einschätzung. Zumal der gesetzlich
       festgeschriebene Klimaschutz ja 2030 nicht erledigt ist. Bis 2040 schreibt
       das Gesetz eine Reduktion um mindestens 88 Prozent vor, bevor dann 2045 die
       Klimaneutralität erreicht werden muss. Mit dem aktuellen politischen
       Instrumentenkasten drohe die „Zielverfehlung“.
       
       Zumal Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bau neuer
       Gaskraftwerke oder das Gesetz zum Netzausbau in der Projektion noch gar
       nicht eingerechnet sind, der Expertenrat stützt sein Urteil nur auf
       bestehende Gesetze. Vize-Ratsvorsitzender Marc Oliver Bettzüge sagt sogar:
       „Die Projektionsdaten unterschätzen eher die tatsächliche Entwicklung.“
       
       Für Umweltminister Schneider droht die „Zielverfehlung“ ungewöhnliche
       Konsequenzen zu haben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [7][„Vollstreckung“ des Urteils
       am Bundesverwaltungsgericht beantragt]. Gibt das Gericht dieser statt,
       könnte erstmals in der bundesdeutschen Geschichte einem Minister ein
       Bußgeldbescheid in den Briefkasten flattern. Und wenn er dann den
       Forderungen nicht nachkommt, droht, in der Justiztheorie, sogar Zwangshaft.
       
       18 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/191118_ksg_lesefassung_bf.pdf
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1391003.php
 (DIR) [3] /Kabinett-beschliesst-neue-Heizungsregeln/!6178931
 (DIR) [4] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klimaschutz-neues-heizungsgesetz-droht-vor-dem-bundesverfassungsgericht-zu-scheitern-a-20c13b44-55a0-4cfa-8547-8975b4f10a39
 (DIR) [5] /Umwelthilfe-Klage-erfolgreich/!6149759
 (DIR) [6] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzprogramm-2026-2415928
 (DIR) [7] /Deutsche-Klimaschutzziele/!6177010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nick Reimer
       
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