# taz.de -- Expertenrat für Klimafragen: Die Regierung ist stets nicht mal bemüht
> Der Expertenrat für Klimafragen rügt die Umweltpolitik der
> Bundesregierung: Der Ausstoß von Treibhausgasen ist 2025 im Vergleich zu
> 2024 nicht gesunken.
(IMG) Bild: „Zielverfehlung“: Harte Kritik für die Umweltpolitik der Bundesregierung am Montag vom Expertenrat für Klimafragen
„Zielverfehlung“, diesen indirekten Vorwurf erhob Barbara Schlomann an
diesem Montag mehrfach. Die Volkswirtin vom Fraunhofer-Institut für System-
und Innovationsforschung leitet den „Expertenrat für Klimafragen“: Dessen
Aufgabe ist es, die Klimapolitik der Bundesregierung zu bewerten. An diesem
Montag hat der Rat seinen „Prüfbericht zu den Treibhausgasemissionen für
das Jahr 2025“ veröffentlicht. Schlomann könnte auch sagen: „Die
Klimapolitik der Bundesregierung ist schlecht.“ Die Vorsitzende drückt es
aber lieber so aus: „Der Expertenrat geht von einer Zielverfehlung aus.“
Denn der Prüfbericht kommt zum Ergebnis, dass die Bundesrepublik im Jahr
2025 fast so viele Treibhausgase ausgestoßen hat, wie im Vorjahr. Obwohl
sie doch eigentlich, gesetzlich vorgeschrieben, hätten sinken müssen.
Kurzer Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2021, dass
die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung die Rechte künftiger
Generationen verletzt – ergo, verfassungswidrig ist. Woraufhin Angela
Merkels Kabinett das Ziel von minus 55 Prozent CO₂-Ausstoß auf minus 65
Prozent bis zum Jahr 2030 anhob: Laut [1][Klimaschutzgesetz] muss die
deutsche Treibhauslast um diesen Betrag unter das Niveau von 1990 gesenkt
werden.
Geschafft sind aber erst 49 Prozent. „Besonders der Verkehrs- und
Gebäudesektor verfehlt die Ziele“, erklärt Schlomann. Unter anderem deshalb
empfiehlt der Expertenrat „die Überarbeitung des Klimaschutzprogramms“.
Dieses „Klimaschutzprogramm“ wird vom Gesetz vorgeschrieben, es ist das
zentrale Instrument, um das Ziel auch garantiert zu erreichen: Die
Regierung muss darin darlegen, mit welchen politischen Mitteln sie in den
einzelnen Bereichen Fortschritte erzielen will – etwa in der Industrie, im
Verkehr, in der Landwirtschaft, bei der Gebäudeheizung.
## Zielverfehlung in Gegenwart und Zukunft
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“, soll
einst der Komiker Karl Valentin gesagt haben. Um solche Prognosen valide
treffen zu können, sieht das Klimaschutzgesetz jenen Expertenrat vor, dem
Barbara Schlomann vorsitzt. Der soll unabhängig vom Parteibuch
wissenschaftlich bewerten, ob die aktuellen Gesetze und Verordnungen
ausreichen, die minus 65 Prozent auch wirklich zu erreichen. Auch diese
Bewertung legte der Expertenrat an diesem Montag mit den „Projektionsdaten
2026“ vor. Und schon wieder benutzte die Vorsitzende das Wort
„Zielverfehlung“.
Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz in solch einem Fall ein
„Sofortprogramm“ vor: Eben weil der Verkehr und das Beheizen von Gebäuden
einfach nicht wegkommen vom fossilen Schmierstoff, müsste der Gesetzgeber
hier dringend nachbessern. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deswegen die
Bundesregierung vorm Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt.
Und im November 2023 [2][auch Recht bekommen]. Statt sich aber an Recht und
Ordnung zu halten, änderte der damalige Klimaschutzminister Robert Habeck
(Grüne) einfach das Gesetz. Mit einem Trick: Entscheidend sei nicht, ob ein
einzelner Sektor zum Klimaschutz beiträgt, sondern dass die Emissionen
insgesamt sinken. Und unter der Ampel funktionierte das auch. Ergo seien
die Sofortprogramme obsolet, sie wurden aus dem Gesetz gestrichen.
Das rächt sich nun, wie [3][das letzte Woche beschlossene
Gebäudemodernisierungsgesetz] zeigt: Tritt es in Kraft, dürfen weiterhin
fossile Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. „Wenn wir Heizungssysteme
mit mehr Kohlendioxid erlauben, führt das zu mehr CO₂“, sagte Tanja
Kneiske, Professorin und Mitglied des Expertenrates an diesem Montag.
Bislang war der Einbau von Fossilheizungen in Neubauten praktisch nicht
mehr möglich, im neuen Gesetz soll der Klimaschutz mit einer „Biotreppe“
gelingen: In fossilen Gasthermen soll beispielsweise schrittweise mehr
Biogas beigemischt werden. Befragt nach diesem Konstrukt, sagte Kneiske:
„Ich bin Physikerin.“ Vor einigen Jahren habe die Politik Wasserstoff als
Lösung propagiert, jetzt sei es plötzlich Biogas. „Die Wärmepumpe ist eine
sehr effiziente Technologie. Biogas sollte nur dort eingesetzt werden, wo
wir es wirklich brauchen.“
## Heizungsgesetz verfassungskonform?
Unionspolitiker wie der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann
[4][bezweifelten am Wochenende, dass das neue Heizungsgesetz
verfassungskonform] ist. „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt
wird“, sagte er dem Spiegel. Erinnert sei an das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts 2021, dass die Rechte künftiger Generationen
nicht verletzt werden dürften. Und dann ist da ja auch noch die
Verfassungsbeschwerde, die fünf Umweltverbände gegen die Habecksche
Gesetzesänderung eingereicht haben: Eine Entscheidung, ob die Verwässerung
des Klimaschutzes rechtens war, wird noch in diesem Jahr erwartet.
Im Januar hat zudem [5][bereits das Bundesverwaltungsgericht]
Nachbesserungen gefordert bei der Klimapolitik. Daraufhin hatte
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im März [6][ein neues
Klimaschutzprogramm] vorgelegt, dass „die Vorgaben der Gerichte umsetzt“,
wie ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz erklärte. Das allerdings
sieht der Expertenrat nun anders: Das Programm müsse „für alle Sektoren
überarbeitet werden“, lautet seine Einschätzung. Zumal der gesetzlich
festgeschriebene Klimaschutz ja 2030 nicht erledigt ist. Bis 2040 schreibt
das Gesetz eine Reduktion um mindestens 88 Prozent vor, bevor dann 2045 die
Klimaneutralität erreicht werden muss. Mit dem aktuellen politischen
Instrumentenkasten drohe die „Zielverfehlung“.
Zumal Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bau neuer
Gaskraftwerke oder das Gesetz zum Netzausbau in der Projektion noch gar
nicht eingerechnet sind, der Expertenrat stützt sein Urteil nur auf
bestehende Gesetze. Vize-Ratsvorsitzender Marc Oliver Bettzüge sagt sogar:
„Die Projektionsdaten unterschätzen eher die tatsächliche Entwicklung.“
Für Umweltminister Schneider droht die „Zielverfehlung“ ungewöhnliche
Konsequenzen zu haben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [7][„Vollstreckung“ des Urteils
am Bundesverwaltungsgericht beantragt]. Gibt das Gericht dieser statt,
könnte erstmals in der bundesdeutschen Geschichte einem Minister ein
Bußgeldbescheid in den Briefkasten flattern. Und wenn er dann den
Forderungen nicht nachkommt, droht, in der Justiztheorie, sogar Zwangshaft.
18 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/191118_ksg_lesefassung_bf.pdf
(DIR) [2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1391003.php
(DIR) [3] /Kabinett-beschliesst-neue-Heizungsregeln/!6178931
(DIR) [4] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klimaschutz-neues-heizungsgesetz-droht-vor-dem-bundesverfassungsgericht-zu-scheitern-a-20c13b44-55a0-4cfa-8547-8975b4f10a39
(DIR) [5] /Umwelthilfe-Klage-erfolgreich/!6149759
(DIR) [6] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzprogramm-2026-2415928
(DIR) [7] /Deutsche-Klimaschutzziele/!6177010
## AUTOREN
(DIR) Nick Reimer
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